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Alarm- und Ausrückeordnung

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Eine Alarm- und Ausrückeordnung (Abkürzung: AAO) enthält Grundregeln für die Alarmierung bei bestimmten Alarmfällen.

AAO bei Rettungsdienst und Feuerwehr

Die Alarm- und Ausrückeordnungen wird von der jeweilig zuständigen Leitstelle, die u. a. für die Annahme von Notrufen verantwortlich ist, verwendet um für bestimmte Einsatzstichworte eine möglichst optimale Reaktion zu erreichen. Da eine optimale Kombination aus schneller und qualitativer Hilfe von den zu Verfügung stehenden Rettungsmitteln (beispielsweise der stationierten Feuerwehrfahrzeuge) abhängig ist, sind die AAO in allen Regionen anders.

Die AAO ist in der Computer-Software der Leitstelle integriert und beachtet auch die entsprechenden Alarmpläne der zu alarmierenden Einheiten. Das ermöglicht eine optimale Alarmierung, da die Software unter anderem Informationen über den Einsatzstatus von bestimmten Fahrzeugen hat. Das heißt beispielsweise, dass keine Fahrzeuge alarmiert werden, die defekt sind.

Es gibt verschiedene Systeme zur Alarmierung.

Beispiel Feuer

Wird einer Leitstelle über einen Notruf ein Wohnungsbrand gemeldet, so könnte das Einsatzstichwort "Feuer 3" (3 entspräche Großbrand und Gefahr für Menschenleben) gelten. Nach der AAO müssten grob folgende Feuerwehrfahrzeuge mit entsprechender Mannschaft und Gerät alarmiert werden:

Ausnahmen

In besonderen Fällen können die Verantwortlichen (Einsatzleiter, Leitstellen-Verantwortlicher) von der AAO abweichen, wenn es zur besseren und schnelleren Hilfe erforderlich ist.

So können aus taktischen Gründen auf Weisung des Einsatzleiters Einsatzfahrzeuge mitgeführt werden, ohne dass diese von der Leitstelle alarmiert worden sind, beispielsweise eine Drehleiter bei einer Rettung aus dem Eis.

Siehe auch: Portal Feuerwehr, Themenliste Feuerwehr