Zum Inhalt springen

Click and Meet

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. April 2021 um 11:24 Uhr durch Partynia (Diskussion | Beiträge) (Rahmenbedingungen: +Fristen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das neue Shopping-Konzept Click & Meet erlaubt das Einkaufen in Läden mit einem zuvor vereinbarten Termin. Es ist eine Verbesserung von Click and Collect. Es soll als Übergangslösung genutzt werden, bis die Kontaktbeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie wieder gelockert werden. Es gilt bei bestimmten 7-Tage-Inzidenzen.[1] Schlangen und Menschenansammlungen vor Geschäften werden durch die Betreiber vermieden, indem sie feste Zeiträume für ihre Kunden anbieten.

Rahmenbedingungen

  • Der Inzidenzwert muss an drei hintereinander folgenden Tagen erreicht werden. Zwei Tage später treten die entsprechenden Vorschriften in Kraft.
  • Bei einer Inzidenz unter 50: Es gibt keine Auflage für das Einkaufen im Laden vor Ort
  • Bei einer Inzidenz unter 100: Terminshopping ist ohne Test möglich. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein, als ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche; der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.
  • Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 gelten folgende Regeln für den Besuch von Ladengeschäften:[2]
Click & Meet
Einzelne Kunden müssen vorher einen Termin für einen fest begrenzten Zeitraum buchen.
Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Ein Test ist immer nur eine Momentaufnahme. Er befreit nicht von den allgemein gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen.
Vorlage eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2: (PCR-Test, max. 48 Stunden alt oder Point-of-Care-Testing (POC-Antigentest), maximal 24 Stunden alt, oder Selbsttest unter Aufsicht). Die Tests müssen in Deutschland zugelassen sein.
  • Bei einer Inzidenz über 200: Abholung der Ware im Laden vor Ort ohne Test
  • Für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, braucht es keinen Corona-Test.[3]

Schnelltest

Die Schnelltests müssen von medizinischen Fachkräften oder geschultem Personal vorgenommen werden. Ladengeschäfte können selbst (oder in Kooperation mit einem privaten Dienstleister) Schnelltests zum Beispiel vor dem Geschäft oder in geeigneten Räumen anbieten. Dafür müssen sie vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (Örtliches Gesundheitsamt) beauftragt sein, die sogenannten Bürgertests durchzuführen. Die Tests stehen dann aber allen Bürgerinnen und Bürgern offen, unabhängig davon, ob sie das jeweilige Geschäft besuchen wollen oder nicht.

Ist das Ergebnis des POC-Antigentests positiv, gilt:

  • Der Zutritt zum Ladengeschäft wird verweigert.
  • Die betroffene Person muss sich absondern, also sofort nach Hause begeben (gemäß der AV Isolation).
  • Die betroffene Person muss sich beim Gesundheitsamt melden, das über das weitere Vorgehen informiert. Ein positives Schnelltest-Ergebnis muss immer durch einen PCR-Test überprüft werden.

Selbsttest

Unter „Aufsicht“ des Betreibers (Vier-Augen-Prinzip) kann auch ein Selbsttest mit dafür in Deutschland zugelassenen Antigenschnelltest zur Laienanwendung durchgeführt werden.

Ist das Ergebnis eines Selbsttests positiv, gilt:

  • Der Zutritt zum Ladengeschäft wird verweigert.
  • Die betroffene Person sollte sich absondern, alle Kontakte so weit wie möglich vermeiden, und das Ergebnis durch einen PCR-Test überprüfen lassen.

Quellen

Einzelnachweise

  1. Click & Meet: Wie Einkaufen mit Termin funktioniert, Chip, 18. März 2021. Abgerufen am 15. April 2021.
  2. Ab dem 12. April 2021 Geltung beispielsweise in Bayern in Landkreisen und kreisfreien Städten.
  3. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel ebenso Friseure und nicht-medizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflegestudios.