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Johann Hermann Detmold

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Johann Hermann Detmold (* 24. Juli 1807 in Hannover; † 17. März 1856 in Hannover) war Mitglied der deutschen Nationalversammlung.

In Göttingen und Heidelberg widmete er sich juristischen Studien, ließ sich 1830 in Hannover als Advokat nieder, beschäftigte sich aber nebenbei viel mit Kunststudien und schrieb eine "Anleitung zur Kunstkennerschaft" (Hannov. 1833, 2. Aufl. 1845), einen Lokalscherz voll frischen Humors und scharf einschneidender Satire. Auch für Poesie hatte er Interesse und war mit Heinrich Heine befreundet. Nach Aufhebung des hannoverschen Staatsgrundgesetzes 1838 zum Deputierten der Stadt Münden erwählt, beteiligte er sich an dem passiven Widerstand gegen die neue Verfassung sowohl in der Kammer als in Zeitungskorrespondenzen und Privatbriefen und ward deshalb von der Regierung auf alle Weise verfolgt und 1843 zu einer Gefängnis- und Geldstrafe verurteilt. Er veröffentlichte damals die "Randzeichnungen" (Braunschw. 1843), die zu dem Besten im Genre der feinen Satire gehören. Konservativen Grundsätzen huldigend, zeigte er sich den revolutionären Bewegungen von 1848 entschieden abgeneigt, und im Mai 1848 im Osnabrückschen in die deutsche Nationalversammlung gewählt, schloß er sich der äußersten Rechten an. Als Mitglied des Verfassungsausschusses gehörte D. zu den wenigen, die sich aufs entschiedenste den Grundrechten und dem Verfassungsentwurf widersetzten und an dem Vereinbarungsstandpunkt festhielten. Viele Gegner machte er sich damals durch die Satire "Thaten und Meinungen des Herrn Piepmeyer" (Frankf. 1849). In der Oberhauptsfrage opponierte er entschieden dem preußischen Kaisertum. Daher ließ er sich auch bewegen, nach Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. und dem Rücktritt Gagerns in das vom Reichsverweser gebildete neue Ministerium einzutreten, welches Österreich die Rückkehr zu den alten Verhältnissen ermöglichen sollte. Er übernahm das Portefeuille der Justiz, bald darauf, nach Grävells Austritt, auch noch das des Innern und hielt allen Versuchen gegenüber, das Ministerium und mit ihm den Reichsverweser zum Rücktritt zu bewegen, so lange stand, bis 21. Dez. 1849 der Reichsverweser selbst die Gewalt der Bundeszentralkommission übergab. D. ging nach Hannover zurück und wurde bald darauf vom König zum hannöverschen Bevollmächtigten bei der provisorischen Bundeszentralkommission, nachher zum Gesandten beim Bundestag ernannt. In dieser Stellung wirkte er dahin, das Bundesrecht wieder zum Ausgangspunkt der Ordnung der deutschen Verhältnisse zu gewinnen. Durch das Ministerium Münchhausen von seinem Frankfurter Posten abgerufen, kehrte D. im Juli 1851 nach Hannover zurück, wo er 17. März 1856 starb.

Vorlage:Meyers ist obsolet; heißt jetzt Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890