Entdrosselung
Geschwurbel; s.a. Diskussionsseite --Hans Koberger 00:02, 5. Sep 2006 (CEST)
Als Entdrosselung, insbesondere von Klein- und Leichtkrafträdern, bezeichnet man eine Art von Manipulation an in der Geschwindigkeit durch technische Maßnahmen beschränkten Fahrzeugen zur Erhöhung der Geschwindigkeit.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt bei derartigen Manipulationen und das Fahrzeug ist in der Regel nicht mehr in der Fahrerlaubnis der Fahrers erfasst.
Die Fahrt mit einem manipulierten Fahrzeug im Straßenverkehr ist also in der Regel sowohl Fahren ohne Fahrerlaubnis, Versicherungsbetrug als auch Fahren ohne Betriebserlaubnis. Erstere beiden sind Straftaten und letzteres eines Ordnungswidrigkeit. Den Täter erwarten in der Regel empfindliche Strafen.
Eine legale Entdrosselung ist möglich, wenn das antdrosselte Fahrzeug beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation vorgeführt wird und die Leistungsänderung dort in den Papieren eingetragen wird bzw. wenn eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt wird. Hat der Fahrer die nötige Fahrerlaubnis und das Fahrzeug entsprechend versichert und angemeldet darf er damit am Straßenverkehr teilnehmen.
Kurioserweise ist für Fahrzeuge mit 125 cm³ die Versicherung für die entdrosselten Leichtkrafträder preiswerter als für die auf 80 km/h gedrosselten Versionen, da diese bereits von Personen ab 16 Jahren gefahren werden dürfen und die Unfallzahlen entsprechend höher sind.
Fahrer mit Stufenführerschein müssen die ersten zwei Jahre auch gedrosselte Krafträder fahren.