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COVID-19-Impfung in Deutschland

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Fläschchen mit COVID-19-Impfstoff
Impfung mit Tozinameran im Impfzentrum für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt, Ende Februar 2021
Impfpass mit Eintragungen der beiden Impfungen mit Tozinameran

Im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie (zur Situation in Deutschland vgl. COVID-19-Pandemie in Deutschland) wurden weltweit Impfstoffe gegen den Erreger SARS-CoV-2 entwickelt. Nach dem Stand von Januar 2021 befanden sich nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits mehr als 150 Impfstoffe in der vorklinischen Entwicklung.[1]

Bund und Länder haben im November 2020 eine nationale Impfstrategie beschlossen, um Impfungen in Deutschland zu ermöglichen. Danach finanziert der Bund die Beschaffung der Impfstoffe, die Länder organisieren die Verteilung und richten insgesamt 60 Impfzentren ein. Um die ausreichende Verfügbarkeit von Impfstoffen sicherzustellen, bedient sich der Bund eines zentralen Beschaffungsmechanismus über die Europäische Kommission. Die Impfstoffzulassung für alle EU-Mitgliedsstaaten erfolgt durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA).[2]

Organisation und Logistik der Impfungen sind schwieriger als bei routinemäßigen Schutzimpfungen, denn die ersten verfügbaren Impfstoffe sind anspruchsvoll zu lagern und zu transportieren und müssen unterschiedlich stark gekühlt werden.[3][4]

Als erster erhielt der RNA-Impfstoff Tozinameran von Pfizer und BioNTech am 21. Dezember 2020 die bedingte Marktzulassung in der EU.[5] Die ersten Impfungen fanden am 26. Dezember 2020 statt.[6] Am 6. Januar 2021 wurde der Impfstoff mRNA-1273 von Moderna in der EU zugelassen.[7] Am 29. Januar folgte Vaxzevria, ursprünglich AZD1222, von AstraZeneca,[8] am 11. März Ad26.COV2.S von Johnson & Johnson.

In Deutschland findet eine Priorisierung der COVID-19-Impfmaßnahmen auf der Grundlage einer vom Bundesministerium für Gesundheit erlassenen Impfverordnung statt. Diese galt ab 15. Dezember 2020 und sah vor, dass zuerst Personen geimpft werden sollen, die über 80 Jahre alt sind, im Gesundheitswesen oder in Pflegeberufen arbeiten und daher einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind.[9] Die Impfverordnung wurde zuletzt mit Wirkung zum 8. März 2021 geändert.[10]

Bis 29. März 2021 wurden mehr als 15,8 Millionen Impfdosen an die Bundesländer geliefert.[11] Davon wurden bisher über 13,4 Millionen Dosen verimpft.[11]

Organisation und Logistik der Impfungen

COVID-19-Impfzentrum in Halle 4 der Messe Köln. Testlauf, Dezember 2020
COVID-19-Impfzentrum in Halle 4 der Messe Köln
COVID-19-Impfzentrum in Halle 4 der Messe Köln
Impfzentrum Ludwigsburg
Impfzentrum in Mainz
Zum Impfzentrum weisendes Verkehrszeichen

Impfzentren und mobile Einrichtungen

Bis Anfang April 2021 wurden rund 430 Impfzentren aufgebaut sowie mobile Impfteams eingerichtet. Die Länder wählten dafür verschiedene Ansätze, beispielsweise:

  • In Baden-Württemberg wurden zunächst neun zentrale Impfzentren geschaffen.[12] Seit dem 22. Januar 2021, eine Woche später als zunächst geplant, werden zusätzlich Impfungen an rund 50 dezentralen Standorten in den Landkreisen durchgeführt.[13]
  • Bayern hat seit Mitte Dezember 2020 in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mit Ausnahme Aschaffenburgs ein Impfzentrum eingerichtet, insgesamt 100. Die Einrichtungen sind verschieden, befinden sich etwa in einer Messe, Kaserne oder einem Bad.[14]
  • In Berlin waren sechs Impfzentren geplant.[15]
  • In Brandenburg standen zunächst elf Impfzentren in der Planung.[16]
  • In Bremen waren zwei Impfzentren vorgesehen.[17]
  • In Hamburg finden Impfungen in der Messehalle A3 statt. Bei einem 12-Stunden-Betrieb könnten pro Tag bis zu 7.000 Menschen geimpft werden.[18]
  • In Hessen sollten zunächst 28 Impfzentren aufgebaut werden.[19]
  • In Mecklenburg-Vorpommern sollten zunächst 12 Impfzentren und 40 mobile Impfteams eingerichtet werden.[20]
  • In Niedersachsen waren zunächst rund 60 Impfzentren geplant.[21]
  • In Nordrhein-Westfalen waren zunächst 53 Impfzentren in Kreisen und kreisfreien Städten vorgesehen.[22]
  • Rheinland-Pfalz: Bis 15. Dezember 2020 wurde eine Impfstruktur geschaffen, die aus 31 Impfzentren sowie mobilen Impfteams für Pflegebedürftige besteht, flankiert durch die Möglichkeit der Impfung des jeweils eigenen Personals.[23]
  • Im Saarland wurden zunächst drei Impfzentren (in Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen) eingerichtet, zusätzlich dazu mobile Impfteams.[24][25] Am 1. März 2021 nahm ein viertes Impfzentrum in Lebach seinen Betrieb auf.[26] Es wird von der Bundeswehr in der Graf-Haeseler-Kaserne betrieben.[27]
  • In Sachsen wurden bis zum 15. Dezember 2020 pro Landkreis ein zentrales Impfzentrum und insgesamt 26 mobile Impfteams geschaffen. Weitere Einrichtungen waren geplant.[28]
  • In Sachsen-Anhalt wurden in allen elf Landkreisen und den drei kreisfreien Städten Impfzentren eingerichtet. Daneben kommen mobile Impfteams zum Einsatz.[29]
  • In Schleswig-Holstein waren zunächst 28 Standorte für Impfzentren geplant.[30]

Niedergelassene Ärzte

Nachdem Mitte März 2021 die Grundlast der Impfzentren für den Folgemonat April auf 2,25 Millionen Impfungen pro Woche festgelegt wurde und die Lieferungen für diesen Monat noch nicht absehbar waren, war zunächst offen, wann Hausärzten ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.[31] Die Impfungen in Hausarztpraxen begannen am 6. April 2021.[32] 35.000 Hausarztpraxen hatten dafür 1,4 Millionen Dosen bestellt.[33] In den ersten beiden April-Wochen werden jeweils rund eine Million Dosen geliefert, bis Ende April wird eine Verdreifachung erwartet.[33][34]

In einem ersten Schritt sollen niedergelassene Hausärzte im kassenärztlichen System impfen, später auch Fachärzte und Privatärzte mit einbezogen werden (in Deutschland haben 2019 87.000 Ärzte regelhaft Impfungen durchgeführt). Der Bund wird, ähnlich wie bei Grippe-Impfstoffen, den Großhandel mit Impfstoff beliefern, der über Apotheken die Hausärzte damit versorgt. Daneben soll der Meldeumfang bei Impfungen reduziert werden.[35] In den ersten beiden April-Wochen soll von Hausärzten ausschließlich der Impfstoff von Biontech verimpft werden, nach Zwischenstufen die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson.[36] Dies wird nicht zuletzt durch neue Erkenntnisse zur Stabilität des Biontech/Pfizer-Impfstoffs außerhalb der Ultratiefkühlung ermöglicht.[37][38]

Impfstrategie und Priorisierung

Im November 2020 beschlossen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern eine gemeinsame Impfstrategie.[39] Die Impfungen sind an eine vorgeschriebene Priorisierung gebunden. Die Impfung ist freiwillig. Risikogruppen sollen zuerst berücksichtigt werden. Die Impfverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit beruhen auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut, des Deutschen Ethikrats und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.[9][40][41]

Während die Zuordnung von Personen zu Prioritätsgruppen durch Bundesverordnung geregelt ist, entschied zunächst jedes Bundesland für sich, wer innerhalb einer Gruppe priorisiert wird.[42] Menschen in Pflegeeinrichtungen konnten durch mobile Impfteams direkt vor Ort geimpft werden. Jedes Bundesland hat für sich festgelegt, wie die verschiedenen Gruppen informiert und die Termine vergeben werden. In den meisten Ländern werden Menschen mit Impfberechtigung angeschrieben und können dann telefonisch oder online Termine vereinbaren. Die Impfung des Krankenhauspersonals erfolgte in manchen Ländern parallel, in anderen wurden die Bewohner von Pflegeheimen vorgezogen.[43][44]

Verstöße gegen die Impfverordnung bleiben in der Regel folgenlos.[45] Teils wurde vorgeschlagen, dies als Ordnungswidrigkeit einzustufen.[46]

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte Anfang Januar 2021 an, dass, wenn zumindest einer oder zwei weitere Impfstoffe wie erwartet zugelassen würden (insbesondere von AstraZeneca, Johnson & Johnson und/oder Curevac), im Sommer allen Impfwilligen ein Impfangebot gemacht werden kann. Selbst mit den Impfstoffen nur von Biontech/Pfizer und Moderna werde dies voraussichtlich schon bis Ende 2021 der Fall sein.[47]

Anlässlich des Starts der Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca wurde die Impfverordnung am 8. Februar 2021 angepasst. Zunächst sollte dieser nur bei Menschen in einem Alter von 18 bis 65 Jahren zum Einsatz kommen.[40] Am 24. Februar 2021 trat eine Änderung in Kraft, wonach Personen, die in Kinderbetreuungsstätten, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind, der zweithöchsten Prioritätsgruppe zugeordnet werden.[48]

Am 8. März 2021 trat die dritte Impfverordnung in Kraft. Unter anderem sind pflegende Angehörige jetzt mit höchster Priorität impfberechtigt. Testendes Personal kann in Prioritätsgruppe 2 aufrücken. Von der bisherigen Impfreihenfolge kann auch abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe nötig ist, ebenso wenn dadurch eine dynamische Ausbreitung von Ansteckungen in hoch belasteten Grenzregionen (sog. Ringimpfung) sowie in oder aus Hochinzidenzgebieten (sog. Riegelimpfung) verhindert werden kann. Die Vorgabe, den Impfstoff von AstraZeneca nur Menschen zwischen 18 und 65 Jahren zu verabreichen, sollte nicht mehr gelten. Auch sind die Zeitpunkte der Folgeimpfungen für die bisher zugelassenen Impfstoffe jetzt genau festgelegt und nicht mehr ausdehnbar. Die Länder können künftig schriftliche Informationen von gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen über einen möglichen priorisierten Anspruch auf die Schutzimpfung als solchen anerkennen. Auch Arztpraxen und Betriebsärzte dürfen nun Impfungen vornehmen. Die Impfzentren und mobilen Impfteams sollen unverändert beibehalten werden.[41][49][50]

Impfstatistik

Bund

Die erste Impfung fand am 26. Dezember 2020 in Halberstadt statt.[6] Wie später bekannt wurde, war am gleichen Tag auch der Wittenberger Landrat Jürgen Dannenberg geimpft worden, nachdem bei einem Testlauf für Mitarbeiter eines Impfzentrums Dosen übrig geblieben waren.[51]

Bundesweit haben inzwischen mindestens 10.547.269 Menschen die erste Impfung erhalten (Datenstand 6. April 2021).[11] Dies entspricht 12,68 Prozent der deutschen Bevölkerung.[52] Am 14. Januar 2021 erhielten die ersten 115 Personen ihre zweite Impfdosis.[53][11][54] Insgesamt sind seitdem 4.534.775 Zweitimpfungen (vollständige Impfquote 5,45 Prozent) erfolgt.[55]

Seit dem 28. Dezember 2020 veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) täglich Impfstatistiken in seinem Lagebericht.[56]

Gesamtimpfungen

Das untere Diagramm zeigt die Entwicklung der Gesamtzahl der Personen, welche die Erst- und die Zweitimpfung erhalten haben:

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  • Erstimpfungen
  • Zweitimpfungen (vollständig geimpft)
  • Stand: 6. April 2021 1
    Impfungen pro Tag
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  • Erstimpfungen
  • Zweitimpfungen (vollständig geimpft)
  • Stand: 6. April 2021 1
    1 
    Datenbasis sind die werktäglichen Lageberichte des Robert Koch-Instituts.[55]

    Ein Vergleich mit anderen Staaten siehe SARS-CoV-2-Impfstoff#Impfstatistik.

    Bundesländer

    Erst- und Zweitimpfungen nach Bundesländern
    Land Geimpfte Personen Anteil an der Gesamtbevölkerung
    erste Impfung vollst. Impfung erste Impfung vollst. Impfung
    Baden-Württemberg Baden-Württemberg 1.393.889 584.479 12,56 % 5,27 %
    Bayern Bayern 1.663.332 788.655 12,67 % 6,01 %
    Berlin Berlin 478.282 236.376 13,03 % 6,44 %
    Brandenburg Brandenburg 349.164 106.997 13,85 % 4,24 %
    Bremen Bremen 103.778 38.657 15,23 % 5,67 %
    Hamburg Hamburg 236.183 99.483 12,44 % 5,24 %
    Hessen Hessen 761.066 371.012 12,10 % 5,90 %
    Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern 182.258 78.746 11,33 % 4,90 %
    Niedersachsen Niedersachsen 974.690 427.913 12,19 % 5,35 %
    Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 2.241.822 929.453 12,49 % 5,18 %
    Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz 540.318 188.059 13,20 % 4,59 %
    Saarland Saarland 143.877 53.554 14,58 % 5,43 %
    Sachsen Sachsen 457.526 272.373 11,24 % 6,69 %
    Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 286.491 104.610 13,05 % 4,77 %
    Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein 428.030 124.097 14,74 % 4,27 %
    Thüringen Thüringen 299.603 130.291 14,04 % 6,11 %
    Bundeswehr / Bundespolizei 6.960 20
    Deutschland Deutschland 10.547.269 4.534.775 12,68 % 5,45 %
    Insgesamt verimpfte Dosen 15.082.044
    Stand: 6. April 2021
    Verlauf

    Stand der COVID-19-Impfungen im zeitlichen Verlauf

    Beschaffung und Verfügbarkeit der Impfstoffe

    Bestellungen

    Die Europäische Kommission vereinbarte mit den Pharmaunternehmen Biontech und Pfizer den Kauf von 200 bis 300 Millionen Einzeldosen ihres RNA-Impfstoffes[57] Tozinameran für die EU.[58] Wenn keine Impfdosen verloren gehen würden und jede zu impfende Person zwei Einzeldosen erhält, wäre damit die Impfung von bis zu einem Drittel der Bevölkerung der EU abgedeckt. Vom bestellten Kontingent erhält Deutschland 38 Mio. Impfdosen.[59][60] Insgesamt hat die EU-Kommission bis November 2020 bis zu 405 Mio. Dosen des Tübinger Herstellers Curevac, je 400 Mio. von AstraZeneca und Johnson & Johnson, je bis zu 300 Mio. Dosen von Biontech/Pfizer und von Sanofi/GlaxoSmithKline sowie 160 Mio. Dosen von Moderna bestellt.[61] Die Zulassung der Impfstoffe stand zu diesem Zeitpunkt noch aus.

    Lieferungen

    Planung

    Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vom 4. Januar 2021 wurde – vorbehaltlich noch ausstehender Zulassungen – für das erste Quartal 2021 die Lieferung von 20,5 Mio. Impfdosen mit vier Herstellern vereinbart. Im zweiten Quartal 2021 sollen 69,5 Mio. Dosen von fünf Herstellern folgen. Im dritten Quartal 2021 sollen 127,0 Mio. und im vierten Quartal 2021 97,5 Mio. Dosen geliefert werden. Für das erste Quartal 2022 sind 45,0 Mio. Dosen vorgesehen. Insgesamt sollen 361,1 Mio. Dosen zur Verfügung stehen.[62][63]

    Liefermengen für Deutschland nach Herstellern (in Millionen)
    vorbehaltlich der Zulassung, laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vom 4. Januar 2021[62]
    Biontech/
    Pfizer
    Moderna AstraZeneca Curevac Johnson &
    Johnson
    Sanofi/
    GSK
    Summen
    4. Quartal 2020 1,3 0 0 0 0 0 1,3
    1. Quartal 2021 9 1,8* 6* 4* 0 0 20,8
    2. Quartal 2021 25 6,5* 17* 11* 10* 0 69,5
    3. Quartal 2021 40 17* 33* 14* 23* 0 127,0
    4. Quartal 2021 25 23,5* 0 17* 4* 28* 97,5
    1. Quartal 2022 0 0 0 17* 0 28* 45,0
    Summen 100,3 48,8* 56* 63* 37* 56* 361,1
    * zum Zeitpunkt der Aufstellung keine Zulassung in der EU
    Liefermengen für Deutschland nach Herstellern (in Millionen)
    „Schätzung der Liefertermine/Liefermengen (…) auf Basis der (…) vertraglichen Vereinbarungen inklusive späterer Firmenangaben (…) angepasst an das voraussichtliche Zulassungsdatum“,
    laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zum/vor 1. Februar 2021
    [64]
    Biontech/
    Pfizer
    Moderna AstraZeneca Curevac Johnson &
    Johnson
    Sanofi/
    GSK
    Summen
    4. Quartal 2020 1,3 0 0 0 0 0 1,3
    1. Quartal 2021 10,3 1,8 5,6 0 0 0 17,7
    2. Quartal 2021 31,5
    + 8,7
    6,4 16,9 3,5* 10,1* 0 68,4
    + 8,7
    3. Quartal 2021 17,6
    + 17,1
    17,6
    + mind. 9,1
    33,8 9,4* 22* 0 100,4
    + mind. 26,7
    4. Quartal 2021 2,7
    + 10,8
    24,6
    + 18,3
    0 11,7* 4,6* mind. 27,5* mind. 71,1
    + 29,1
    Summen 63,4
    + 36,6
    50,4
    + mind. 27,4
    56,3 24,6* 36,7* mind. 27,5* mind. 258,9+ mind. 64
    * zum Zeitpunkt der Aufstellung keine Zulassung in der EU
    kursiv: aus zusätzlichem Vertrag, „Vertragsschluss durch EU in finaler Umsetzung“
    Liefermengen für Deutschland nach Herstellern (in Millionen)
    laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vom 4. März 2021[65]
    Biontech/
    Pfizer
    Moderna AstraZeneca Curevac Johnson &
    Johnson
    Sanofi/
    GSK
    Summen
    4. Quartal 2020 1,3 0 0 0 0 0 1,3
    1. Quartal 2021 10,7 1,8 5,6 0 0 0 18,1
    2. Quartal 2021 40,2 6,4 16,9 3,5* 10,2* 0 77,2
    3. Quartal 2021 34,7 26,7 33,8 9,4* 22* 0 126,6
    4. Quartal 2021 13,5 42,9 0 11,7* 4,6* 27,5* 100,2
    Summen 100,4 77,8 56,3 24,6* 36,8* 27,5* 323,4
    * zum Zeitpunkt der Aufstellung keine Zulassung in der EU

    Bis zum Schluss des ersten Quartals 2021 wurden Ende Januar, ohne Berücksichtigung von versprochenen Produktionssteigerungen, insgesamt 12 Mio. Dosen von Biontech/Pfizer und Moderna erwartet.[66] Nach einer aktualisierten Aufstellung zu einem Bund-Länder-Gespräch am 1. Februar 2021 wird noch im Jahr 2021 der Lieferung von wenigstens 258,9 Mio. Impfdosen entgegengesehen.[64] Über die Planzahlen für die Quartale hinaus lagen zunächst noch keine Zahlen für einzelne Monate vor.[67]

    Im zweiten Quartal 2021 sollen 40,2 Millionen Dosen von Biontech/Pfizer, 6,4 Millionen Dosen von Moderna, zwischen 12,4 und 15,4 Mio. Dosen von AstraZeneca, 10,1 Millionen von Johnson & Johnson sowie – vorbehaltlich der Zulassung – 1,4 Millionen Dosen von Curevac geliefert werden. Dies entspricht 69 bis 73 Millionen Dosen.[68] Im April 2021 sollen 15 Millionen Dosen folgen.[69]

    Für das Gesamtjahr 2021 werden rund 324 Millionen Dosen erwartet (100,7 Mio. von Biontech/Pfizer, mindestens 78 Mio. von Moderna, 56,3 Mio. von AstraZeneca, 36,7 Mio. von Johnson & Johnson sowie – jeweils vorbehaltlich der Zulassung – 24,5 Mio. von Curevac und 27,5 Mio. von Sanofi/GSK).[68]

    Tatsächliche Lieferungen

    Mitte Januar 2021 wurden Lieferprobleme von Biontech/Pfizer,[70] Moderna[71] und AstraZeneca[72] bekannt.

    Bis zum 4. April 2021 wurde Deutschland mit 19.695.375 Impfstoffdosen beliefert. Hiervon stammen 12.356.175 von Biontech/Pfizer, 5.577.600 von AstraZeneca und 1.761.600 von Moderna.

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    Stand: 6. April 2021 1
    Land Gelieferte Dosen
    Biontech/
    Pfizer
    Moderna AstraZeneca Gesamt
    Baden-Württemberg Baden-Württemberg 1.599.975 235.200 744.000 2.579.175
    Bayern Bayern 2.009.085 277.200 880.800 3.167.085
    Berlin Berlin 526.500 78.000 244.800 849.300
    Brandenburg Brandenburg 359.190 54.000 168.000 581.190
    Bremen Bremen 101.205 14.400 45.600 161.205
    Hamburg Hamburg 266.175 38.400 124.800 429.375
    Hessen Hessen 907.920 133.200 422.400 1.463.520
    Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern 231.075 34.800 108.000 373.875
    Niedersachsen Niedersachsen 1.150.500 169.200 535.200 1.854.900
    Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 2.586.675 379.200 1.204.800 4.170.675
    Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz 614.835 86.400 276.000 977.235
    Saarland Saarland 224.640 21.600 64.800 311.040
    Sachsen Sachsen 681.525 86.400 273.600 1.041.525
    Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 327.600 46.800 146.400 520.800
    Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein 424.125 61.200 194.400 679.725
    Thüringen Thüringen 345.150 45.600 144.000 534.750
    Stand: 6. April 2021 1
    1 
    Datenbasis sind die montäglichen Daten des Bundesministeriums für Gesundheit.[11]

    Lagerhaltung

    Die Ständige Impfkommission (STIKO), das Bundesgesundheitsministerium und die Länder hatten sich Dezember 2020 darauf verständigt, zunächst nur die Hälfte der gelieferten Dosen zu verimpfen und die andere Hälfte für die Zweitimpfung vorzuhalten.[42] Bei berechenbarer Mengensteigerung hätten die reservierten Mengen auch als erste Dosen herangezogen werden sollen.[47] Laut nordrhein-westfälischen Angaben haben in der Impfstatistik führende Bundesländer zunächst bis zu 70 Prozent verimpft, jedoch nicht alle Zweitdosen zurückgelegt.[35] Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein legten im Januar 2021 weniger Dosen als die übrigen Bundesländer zurück.[73] Bayern kündigte im Januar 2021 an, aufgrund besser planbarer Impfstofflieferungen die Dosen für die Zweitimpfung nicht mehr vorzuhalten.[74]

    Empfehlungen

    Die Ständige Impfkommission wies Anfang Januar 2021 darauf hin, dass die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna als gleichwertig in Wirksamkeit und Sicherheit gelten, es jedoch nicht möglich ist, einer Person bei der zweiten Impfung den Impfstoff des jeweils anderen Herstellers zu verabreichen, auch wenn er letztlich auf dem gleichen Wirkprinzip basiert. Dazu gebe es bisher keine Daten.[75]

    Das Bundesgesundheitsministerium empfahl am 27. Dezember 2020 Landesbehörden und Impfzentren, unter geeigneten Bedingungen sechs statt bislang fünf Dosen aus einer Biontech/Pfizer-Impfampulle zu ziehen.[47] Die Europäische Arzneimittel-Agentur hat dafür am 8. Januar 2021 die Genehmigung erteilt.[76] Bereits zuvor konnten Ärzte nach eigenem Verständnis mehr Dosen entnehmen.[47]

    Überwachung der Impfstoffsicherheit

    Die bislang zugelassenen Impfstoffe sind in Phase-III-Studien an mehreren zehntausend Patienten getestet worden, ohne dass sich schwerwiegende Nebenwirkungen zeigten. Anschließend wurden sie nach wissenschaftlicher Prüfung der Studiendaten von der Europäischen Arzneimittel-Agentur und der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut zugelassen.[77][3][78]

    Das Paul-Ehrlich-Institut ist zuständig für die Überwachung der Impfstoffsicherheit in Deutschland. Um auch seltene Nebenwirkungen zu erkennen, wird die Verträglichkeit der Impfstoffe einer laufenden Prüfung unterzogen. Begleitend hat das Institut die Smartphone-App SafeVac 2.0 entwickelt. Damit können Geimpfte digital Auskunft darüber geben, wie sie die Impfung vertragen haben.[79] Nach einem Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts wurden bis zum 26. Februar 2021 nach 5,9 Millionen Impfungen insgesamt 11.915 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen erfasst, von denen 2.003 als schwerwiegend eingestuft wurden. Verdachtsfälle sind alle Fälle, in denen nach der Impfung gesundheitliche Veränderungen unabhängig von der Ursache festgestellt werden. Die am häufigsten beobachteten Nebenwirkungen sind Kopfschmerzen und Schmerzen an der Impfstelle. Unter den Verdachtsfällen für schwere Reaktionen sind u. a. 330 Todesfälle von Personen mit einem Medianalter von 85 Jahren, die, soweit ermittelbar, entweder an COVID-19 oder multiplen Vorerkrankungen litten oder an bzw. mit COVID-19 verstarben, bevor der volle Impfschutz aufgebaut war. Nach Berechnungen des Paul-Ehrlich-Instituts sind die gemeldeten Todesfälle nicht häufiger als die angesichts des Alters der Geimpften auch ohne Impfung zu erwartende Zahl an Todesfällen.[80]

    Kritik und Kontroversen

    Bestellmengen und Impfstoffauswahl

    Karl Lauterbach, Epidemiologe und Gesundheitsexperte der SPD, befürchtete schon im August 2020, dass selbst für den Fall der Verfügbarkeit eines wirksamen Impfstoffes zu Beginn des Jahres 2021 sich die Impfung der breiten Bevölkerung bis 2022 hinziehen könnte. Deutschland habe sich anders als die USA nur eine eher kleine Auswahl an Impfstoffen und auch nur ein eher bescheidenes Liefervolumen durch Verträge gesichert: „Deutschland hat den Zugriff auf weniger Kandidaten und Kapazitäten. Wir schaffen bis Mitte 2021 vielleicht sogar nur, 20 Prozent der Bevölkerung zu impfen. Aber auch das setzt voraus, dass wir Glück haben und auf die richtigen Kandidaten gesetzt haben.“[81]

    Biontech/Pfizer hatten im November 2020 der EU 500 Millionen Dosen ihres Impfstoffes angeboten. Diese wollte aber zunächst nur 200 Millionen – mit einer Option auf weitere 100 Millionen – abnehmen, obwohl er in Studien bereits eine hohe Wirksamkeit zeigte.[82]

    Nachdem Lauterbach im August 2020 mit seinen Befürchtungen noch weitgehend allein stand,[83] kritisierte Anfang Januar 2021 mit Frauke Zipp ein Mitglied der Leopoldina die Regierung und warf den Verantwortlichen grobes Versagen bei der Impfstoffbestellung vor: „Wenn man bei den damals schon Erfolg versprechenden Unternehmen wie Biontech, Curevac, Moderna und AstraZeneca schon im Sommer für jeweils 60 Prozent der Bevölkerung bestellt hätte, wären das Kosten von rund zehn Milliarden Euro gewesen.“ Dies sei nichts im Vergleich zu den Summen, die man zur Stützung der Wirtschaft aufwenden müsse.[84]

    Anfang des Jahres 2021 gab es noch keine Alternative zu den RNA-Impfstoffen. Biontech versicherte, mit der EU zusammenzuarbeiten, um die Produktionskapazitäten weiter auszubauen und zusätzliche Impfstoffdosen bereitzustellen.[85] Ende Januar 2021 erhielt der Impfstoff von AstraZeneca die Zulassung in der EU. Die ersten Lieferungen blieben jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück.[86]

    Streckung des Impfintervalls

    Wegen des Impfstoffmangels zog das Bundesgesundheitsministerium Anfang Januar 2021 in Erwägung, beim Impfstoff von Biontech/Pfizer das Intervallmaximum von 42 Tagen zu überschreiten.[87] Über eine solche Streckung wurde auch im Vereinigten Königreich nachgedacht.[88] Dies war jedoch, nach dem damaligen Erkenntnisstand, mit dem Risiko verbunden, dass die Wirksamkeit der Gesamtimpfung leidet und dass auch Personen infiziert werden, die bereits geimpft wurden. Zudem wurde befürchtet, dass sich das Coronavirus an den Impfstoff anpassen könnte, siehe Abschnitt SARS-CoV-2-Impfstoff #Nachlässigkeit bei mehrdosigen Impfstoffen.[89]

    Während die Deutsche Gesellschaft für Immunologie und das Vereinigte Königreich darauf setzen, Zweitimpfungen notfalls hinauszuschieben, lehnte die US-amerikanische FDA dies unter Verweis auf mögliche Resistenzen ab.[42] Auch die Europäische Arzneimittel-Agentur pochte auf die Einhaltung des maximalen Abstands von 42 Tagen zwischen den beiden für einen vollständigen Impfschutz notwendigen Dosen.[90] Auch die Ständige Impfkommission machte Anfang Januar 2021 deutlich, dass sie eine Abweichung beim Impfintervall nicht befürwortet. Dabei berücksichtigte sie in erster Linie die Frage, wann sicher feststeht, wie lange der Impfschutz anhält und mit welchen Folgen Mutationen des Coronavirus einhergehen könnten. Die Ständige Impfkommission empfahl, beide Impfungen mit einem Mindestabstand von 21/28 und 42 Tagen zu verabreichen, und orientierte sich dabei auch an Zulassungsstudien.[47] Bis Mitte März 2021 stellten nahezu alle Bundesländer auf das maximale Impfintervall von sechs Wochen (Biontech/Pfizer und Moderna) bzw. zwölf Wochen (AstraZeneca) um.[91]

    Verträge der Europäischen Kommission mit Impfstoffherstellern

    Nachdem AstraZeneca im Januar 2021 ankündigte, wegen Produktionsschwierigkeiten weniger Impfstoffe in die EU zu liefern, kam es zu einer Auseinandersetzung mit der EU-Kommission.[92][93] Diese behauptete, dass es verbindliche Bestellungen gebe, während AstraZeneca einwandte, dass nur „Best Reasonable Efforts“ („beste vernünftige Anstrengungen“) zu unternehmen gewesen seien, es also keine verbindliche Zusage gebe, welche genauen Impfstoffmengen geliefert werden müssen und wann dies zu erfolgen hat. Außerdem habe die EU drei Monate später als das Vereinigte Königreich bestellt.[94] Am 29. Januar 2021 wurde der Vertrag mit Schwärzungen veröffentlicht,[95][96] später dann ohne solche.[97] Wie sich herausstellte, wurde der Vertrag mit dem Vereinigten Königreich sogar einen Tag später geschlossen und gleicht weitgehend dem mit der EU, einschließlich der Formulierung „Best Reasonable Efforts“.[98]

    Etwa zur gleichen Zeit veröffentlichte die EU-Kommission den Vertrag mit Curevac, gleichfalls mit Schwärzungen. Die Wirtschaftswoche schrieb dazu am 23. Januar 2021, dass Curevac sich zur Haftung bekenne, die Pfizer nicht habe übernehmen wollen. Die Verhandlungen mit Biontech/Pfizer hätten sich wegen der Haftungsfrage auch hinausgezögert.[99][100]

    Im Februar 2021 veröffentlichte die EU-Kommission den dritten von sechs Verträgen in teilweise geschwärzter Fassung, der mit Sanofi/GlaxoSmithKline geschlossen wurde.[101][102]

    Ausfuhrbeschränkungen

    In den Vereinigten Staaten sind die Impfstoffhersteller, entsprechend der Executive Order 13962 des damaligen Präsidenten Donald Trump, die von seinem Nachfolger Joe Biden fortgeführt wurde, angehalten, den Impfstoff zunächst für die Versorgung in den USA zu liefern.[103] Daher müssen europäische Produktionsstätten von Pfizer, die weniger Kapazität als die Werke in den USA haben, den Impfstoff für die gesamte übrige Welt (inklusive Kanada) produzieren.[104][105][106] Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte Anfang Februar 2021, die USA exportierten von dem Pfizer-Impfstoff „so gut wie nichts“.[107] Kurze Zeit später kritisierte sie, „dass die Amerikaner alles, was sie bei sich zu Hause produzieren, für sich nehmen und nichts exportieren“.[108]

    Seit 30. Januar 2021 müssen Impfstoffexporte aus der Europäischen Union gemeldet werden. Damit soll mehr Klarheit über die Impfstoffproduktion in der EU und die Exporte geschaffen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Exporte in Entwicklungsländer und Partnerländer wie die Schweiz, Israel oder die Ukraine, nicht aber in das Vereinigte Königreich.[109] Kanada, das (Stand Februar 2021) alle Impfstoffe von Pfizer/Biontech und Moderna aus Europa erhält, wurde von der EU-Kommission zugesichert, dass die Lieferungen nicht gestört werden.[110]

    Auch beim Impfstoff von Johnson & Johnson kommt es wegen des faktischen Exportstopps der USA zu Verzögerungen.[111] Die Bitte der EU-Kommission, Europa einige der 30 Millionen Impfdosen von AstraZeneca, die in den USA wegen der fehlenden Zulassung bislang nicht genutzt werden können, zu überlassen, lehnten die USA im März 2021 ab. Ihr Ziel sei, „over-supplied and over-prepared“ („überversorgt und mehr als vorbereitet“) zu sein.[112][113]

    Forderung nach Impfstoff-Krisenproduktion

    Zur Beschleunigung der Versorgung mit Impfstoff wurde von einigen deutschen Politikern eine „Krisenproduktion“ gefordert. Die Vorschläge reichten von marktwirtschaftlichen Anreizen zur Lizenzierung bis zur Erteilung von Zwangslizenzen.[114][115][116]

    Gefahr von „Escape-Mutationen“

    Bereits im Februar 2021 wurde befürchtet, dass durch Mutationen im Spike-Gen von SARS-CoV-2 die Wirksamkeit der Impfstoffe gegen neue Varianten reduziert sein könnte, Reinfektionen wahrscheinlicher werden[117][118] und es zu einer dritten Corona-Welle kommt.[119] Die Bundesregierung wies Tschechien und das österreichische Bundesland Tirol als Virus-Mutationsgebiete aus und erließ Einreisebeschränkungen.[120]

    Impfstoff von AstraZeneca

    Mitte Februar 2021 sind bei einer Sonderimpfung für medizinisches Personal im Saarland 54 Prozent der 200 angemeldeten Personen nicht erschienen.[121] Weltärztebund-Präsident Ulrich Montgomery äußerte dafür Verständnis. Zu diesem Zeitpunkt bestanden Vorbehalte gegen den Impfstoff von AstraZeneca, insbesondere wegen fehlender Daten.[122]

    Die Wissenschaftsjournalistin Mai Thi Nguyen-Kim bezeichnete die Kritik am Impfstoff von AstraZeneca als besonders bedenkliches Beispiel für unsaubere und irreführende Darstellung wissenschaftlicher Ergebnisse in den Medien: „Hier fördern Medien Vorbehalte, die Gesundheit und Gesellschaft schaden.“[123] Der Virologe Christian Drosten erklärte, bei AZD1222 würden im Gegensatz zu anderen Impfstoffen neue Forschungsergebnisse besonders transparent und schnell publiziert. Dies führe dazu, dass in der Öffentlichkeit ständig negative Teilergebnisse diskutiert würden, wodurch es zu einer verfälschten Wahrnehmung komme. Wenn man nicht nur Einzelergebnisse, sondern das gesamte Bild in den Blick nehme, sei der Impfstoff hochwirksam und sicher.[124]

    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder plädierte Ende Februar 2021 angesichts der vielen ungenutzten Dosen dafür, den Impfstoff von AstraZeneca auf freiwilliger Basis für alle freizugeben.[125]

    Mitteilung vom 16. März 2021

    Am 3. März 2021 empfahl die Ständige Impfkommission, den Impfstoff von AstraZeneca in allen Altersgruppen zu verimpfen. Dafür bedürfe es zweier Dosen und solle der Abstand zwischen der Erst- und der Zweitimpfung möglichst 12 Wochen betragen. Die Empfehlung beruhe auf einer Analyse und Bewertung neuer Studiendaten.[126]

    In zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung mit AZD1222 traten allerdings bis 15. März 2021 allein in Deutschland bei sieben Geimpften Sinusthrombosen und Thrombozytopenien auf. Bis zur Klärung, ob ein Zusammenhang mit den Impfungen bestehen könnte, setzten mehrere europäische Länder, darunter am 16. März 2021 auch Deutschland, die Impfungen vorübergehend aus.[127][128] Bis zum 18. März 2021 sind in Deutschland 13 Fälle von Hirnvenenthrombosen, zwischen 4 und 16 Tagen nach der Impfung, aufgetreten. Bei den sieben zuvor betroffenen Personen, darunter sechs Frauen jüngeren bis mittleren Alters, gab es drei Todesfälle.[129][130] Nachdem die Europäische Arzneimittel-Agentur am 18. März 2021 erklärte, der Nutzen des Impfstoffs überwiege die Risiken, wurden die Impfungen, ergänzt durch einen Warnhinweis, wieder aufgenommen.[131]

    Am 30. März 2021 beschlossen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, dass Impfungen mit der Vakzine von AstraZeneca künftig nur noch bei Personen ab 60 Jahren stattfinden sollen. Gleichzeitig wurde den Ländern freigestellt, die Impfung von 60- bis 70-Jährigen vorzuziehen, wenn diese mit AZD1222 erfolge. Dies wurde von der Ständigen Impfkommission empfohlen, nachdem erneut Sinusthrombosen und Thrombozytopenien, darunter auch Todesfälle, auftraten.[132][133] Am 1. April 2021 empfahl die Ständige Impfkommission, Personen unter 60 Jahren, die bereits eine erste AstraZeneca-Impfung bekamen, zwölf Wochen später einen RNA-Impfstoff zu verabreichen. Der Einsatz des AstraZeneca-Impfstoffs unterhalb dieser Altersschwelle bleibe jedoch, soweit sich ein Impfkandidat über mögliche Risiken voll bewusst ist, nach ärztlichem Ermessen und nach sorgfältiger Aufklärung weiterhin möglich.[134][135]

    Damit wurden Impfungen mit AZD1222 bei Menschen unter 60 Jahren nicht grundsätzlich untersagt. Allerdings geht die Haftung jetzt auf die Geimpften bzw. bei Aufklärungsmängeln auf die Ärzte über.[136] In vielen Impfzentren werden die Impfungen für unter 60-Jährige nun generell abgesagt. Anfang April 2021 wurde berichtet, dass in Rheinland-Pfalz knapp 60.000 Impfungen storniert worden seien, die in den folgenden Wochen in Impfzentren hätten stattfinden sollen. Nun werde darauf hingearbeitet, allen Betroffenen bis Ende April einen neuen Impftermin zu geben.[137] In Hessen mussten wegen der Aussetzung der Impfung mit AZD1222 dagegen keine Termine für Erstimpfungen abgesagt werden, weil dort die Termine dafür nur kurzfristig vergeben werden.[138]

    Gesellschaftliche Aspekte

    Freiwilligkeit der Impfung, Wahlfreiheit beim Impfstoff

    Die Impfung gegen das Coronavirus ist in Deutschland freiwillig.[139] Sowohl das Robert Koch-Institut als auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schlossen eine Impfpflicht von Anfang an aus. Ob eine Impfpflicht dennoch angeordnet werden könnte, möglicherweise auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes oder seiner Modifizierung (Drittes Bevölkerungsschutzgesetz), das am 19. November 2020 in Kraft trat, ist nicht abschließend geklärt. Bereits das Infektionsschutzgesetz sieht jedoch für den Fall einer Impfpflicht eine Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit vor.[140][141] Im Juni 2020 hatten einzelne Wissenschaftler gefordert, eine Impfpflicht in Betracht zu ziehen, da sonst aufgrund der seinererzeit noch eher geringen Impfbereitschaft nicht genügend Personen zum Aufbau einer Herdenimmunität geimpft werden könnten.[142] Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sprach sich Anfang 2021 für eine Impfpflicht für Pflegekräfte aus, falls die Impfbereitschaft unter ihnen nicht steigt.[143]

    Der Deutsche Ethikrat machte durch seine Vorsitzende Alena Buyx am 12. Januar 2021 deutlich, dass er eine allgemeine Impfpflicht ablehnt, wies jedoch darauf hin, dass unter bestimmten Umständen über eine „bereichsbezogene Impfpflicht“ nachzudenken sei. Dabei gehe es etwa um Personen, die man nicht anders schützen könne, als dass die Menschen, die sie versorgen, selbst geimpft werden. Zum Wunsch des bayerischen Ministerpräsidenten, die entsprechende Impfquote zu erhöhen, sagte Buyx, dass sorgsam zu prüfen wäre, ob eine Situation eintritt, in der es tatsächlich keine andere Möglichkeit als eine solche Impfpflicht mehr gibt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte Mitte Januar 2021 erneut, dass es keine Impfpflicht geben werde. Vielmehr setze die Bundesregierung auf Argumente, Informationen und Vertrauen.[144]

    Eine Ausnahme bilden von jeher Soldaten, die eine Impfung gegen übertragbare Krankheiten dulden müssen. Das Verteidigungsministerium prüfe, ob dies auch für eine Impfung gegen SARS-CoV-2 in Betracht kommt.[145]

    Am 11. Januar 2021 hieß es, dass es keine Wahlmöglichkeit zwischen den Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna geben werde.[146] In Berlin gab es dagegen bisher für Menschen unter 65 Jahren eine Wahlfreiheit, mit welchem Impfstoff sie geimpft werden wollen. Da im Impfzentrum Tegel Tausende Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca liegenblieben, erklärte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci am 17. Februar 2021, dass die Wahlfreiheit vielleicht ein Fehler war. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller machte deutlich, dass einer, der den Impfstoff von AstraZeneca ablehnt, damit vorerst „seine Chance vertan hat.“ Dieser werde dann anderen angeboten.[147][148]

    Diskussion um Privilegien für Geimpfte

    Umstritten ist auch die Frage, ob Geimpfte von bestimmten Freiheitsbeschränkungen, wie beispielsweise dem Verbot von Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen, ausgenommen werden können. Vielfach wurden diese Grundrechte als „Privilegien“ oder „Sonderrechte“ bezeichnet. Daneben gebe es Überlegungen, ob es gesetzlich untersagt werden könnte, sich bei der Differenzierung zwischen Geimpften und Ungeimpften auf Privatrecht zu berufen.[149]

    Der Allgemeinmediziner und Fachanwalt für Medizinrecht Alexander Ehlers würde gegen SARS-CoV-2 geimpfte Personen nicht weiter in ihren verfassungsgemäßen Freiheiten einschränken wollen, da der Grund für deren Begrenzung, der Infektionsschutz, für sie nicht mehr besteht.[141] Die Bochumer Juristin Andrea Kießling, die zum Recht der Öffentlichen Gesundheit forscht, sagt, dass dabei allenfalls Vollzugsprobleme entstehen könnten, etwa bei der Kontrolle und Durchsetzung der Maskenpflicht. An der rechtlichen Bewertung, dass eine Beschränkung der Grundrechte von Nichtstörern unverhältnismäßig wäre, ändere das aber nichts.[150] Für Steffen Augsberg, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen und Mitglied im Deutschen Ethikrat, ist schon der Begriff „Privilegien“ falsch. Aus juristischer Sicht handele es sich um die Rückgewähr von Grundfreiheiten, also den „Normalzustand“. Aber auch Augsberg betont, dass das nur gilt, wenn sicher ist, dass vollständig geimpfte Menschen nicht mehr ansteckend sind.[151]

    Wie sehr sich die Positionen in dieser Frage letztlich unterscheiden, zeigt schon der frühe Vorschlag von Bundesaußenminister Heiko Maas, Geimpften ihre Grundrechte zurückzugeben, etwa dadurch, dass sie früher als der Rest der Bevölkerung Restaurants oder Veranstaltungen wieder besuchen dürfen.[152][153] Bundeskanzlerin Angela Merkel meine, dass diese Diskussion noch zu früh kommt, nachdem bisher (Stand Mitte Januar 2021) keine zwei Prozent der Bevölkerung die Erstimpfung erhalten haben, vor allem Menschen in Pflegeheimen.[151]

    Der Deutsche Ethikrat hatte sich in einer Ad-hoc-Stellungnahme vom Februar 2021 zunächst dagegen ausgesprochen, die Einschränkungen für Geimpfte früher zu beenden, weil noch nicht klar sei, ob diese tatsächlich nicht mehr ansteckend sind. Später stellte seine Vorsitzende Alena Buyx aber klar, dass sich ein Entzug von Grundrechten in einem solchen Fall wohl nicht mehr rechtfertigen ließe.[154] Der Ethikrat führte weiter aus, dass, sobald genug Menschen, insbesondere Risikopersonen, geimpft sind, die Beschränkungen für alle Bürger zurückgefahren werden müssten. Eine vorzeitige Aufhebung von Einschränkungen für Geimpfte könnte aber in besonderen Härtefällen, etwa bei Besuchsverboten in Pflegeheimen, sinnvoll sein. Weiter stellte der Ethikrat klar, dass zwischen staatlichen Maßnahmen und Entscheidungen von Privatunternehmen zu unterscheiden ist. Letztere hätten grundsätzlich Vertragsfreiheit. Sobald etwa Restaurants oder Theater wieder öffnen dürften, sollten diese selbst entscheiden können, ob sie nur Geimpfte bedienen oder einlassen. Daraus ergebe sich keine „Impfpflicht durch die Hintertür“, zumal es auch denkbar wäre, Tests als Alternative anzubieten. Eine frühzeitigere Öffnung nur unter solchen Bedingungen staatlich zu erlauben, sieht der Ethikrat dagegen kritisch. Zudem sollte es aus seiner Sicht keine Unterschiede geben, wenn es um die gleichberechtigte Teilnahme an „basalen“ (grundlegenden) sozialen Aktivitäten geht.[155][156]

    Anfang April 2021 gab Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bekannt, dass Geimpfte „bald mehr Freiheiten zurückbekommen sollen“. Voraussetzung sei, dass nach einer Zweitimpfung 14 Tage vergangen sind und die dritte Welle gebrochen sei. Anlass sei die Auswertung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse durch das Robert Koch-Institut. Diese besagten, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand das Risiko einer Virusübertragung durch vollständig geimpfte Personen spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Verabreichung der zweiten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen ist. Spahn: „Wer vollständig geimpft wurde, kann also in Zukunft wie jemand behandelt werden, der negativ getestet wurde.“ Geimpfte könnten ohne Test in Geschäfte oder zum Friseur. Zudem müssten nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts vollständig Geimpfte auch nicht mehr in Quarantäne. Diese Erkenntnisse sollen nun zeitnah in Gespräche mit den Länderchefs einfließen. Da auch die Zahl der Impfungen in den nächsten Wochen deutlich steigen soll, wird angenommen, dass von Tests und Quarantäne unbelastete Pfingst- und Sommerurlaube möglich werden. Gegebenenfalls reiche ein Impfpass. Sollten im Frühjahr oder Frühsommer auch Restaurants und Hotels in Deutschland wieder öffnen dürfen, sollte eine vollständige Impfung ausreichen, um einen Platz oder ein Bett zu bekommen. Ob dies dann auch für die knapp 3 Millionen Deutschen gilt, die eine Corona-Infektion überstanden haben, sei dagegen unklar.[157][158]

    Meinungsumfragen

    Im Dezember 2020 gaben in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov 19 Prozent der deutschen Bevölkerung an, sich nicht impfen lassen zu wollen. 33 Prozent wollten abwarten, 32 Prozent wollten sich so schnell wie möglich impfen lassen und 16 Prozent waren unentschlossen. Angst vor Nebenwirkungen der Impfung hatten nach dieser Umfrage 57 Prozent, 10 Prozent machten dazu keine Angaben.[159] Die Impfbereitschaft nahm jedoch mit dem Lebensalter zu. So sind 54 Prozent der 18- bis 24-jährigen für eine Impfung aufgeschlossen (Summe aus „so schnell wie möglich“ und „abwartend“), während es 71 Prozent bei den über 55-Jährigen waren. Die Impfbereitschaft hängt auch von der politischen Orientierung ab (bei Anhängern der AfD 51 Prozent, bei Wählern der Grünen 82 Prozent).[160]

    Nach einer Umfrage, die im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung vom Norstat Institut Ende 2020 bei 1.012 Personen durchgeführt wurde, wollen sich 34 Prozent der Deutschen nicht impfen lassen. Etwa ein Drittel lehnt die Einschränkung von Freiheitsrechten ab. Das Besondere an dieser Studie (Titel: „Zwischen individueller Freiheit und Gemeinwohl“) sei die erstmalige Aufschlüsselung nach „gesellschaftlichen Wertemilieus“. Dabei zeige sich (mit 45 Prozent), dass Impfungen und Freiheitsbeschränkungen vor allem von leistungs- und konsumorientierten Menschen abgelehnt werden. Ebenfalls 45 Prozent äußerten sich hoffnungsvoll zu möglichen Folgewirkungen der Corona-Krise. 80 Prozent der Umfrageteilnehmer bezeichneten einen gesellschaftlichen Wandel als wichtig und meinten, die Corona-Pandemie habe das noch deutlicher erkennbar gemacht.[161]

    Laut einer Umfrage der Universität Freiburg, an der in der ersten Februarhälfte 2021 über 5.700 Menschen teilnahmen, hat sich die Impfbereitschaft in Deutschland auf 72 Prozent gesteigert.[162] Nach einer am 17. März 2021 veröffentlichten Umfrage lag die Impfbereitschaft in etwa gleichbleibend bei 71 Prozent.[163]

    Siehe auch

    Literatur

    Portal: COVID-19 – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema COVID-19

    Einzelnachweise

    1. Welche Corona-Impfstoffe gibt es und wie funktionieren sie? In: BR24 Wissen. 11. Januar 2021, abgerufen am 11. Januar 2021.
    2. Nationale Impfstrategie COVID-19. (PDF) Bundesministerium für Gesundheit, 6. November 2020, abgerufen am 18. März 2021.
    3. a b Beschluss der STIKO zur 1. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. (PDF) Robert Koch-Institut, 14. Januar 2021, abgerufen am 18. März 2021.
    4. Kim Björn Becker: Wer sagt es den Leuten? In: faz.net. 20. Dezember 2020, abgerufen am 18. März 2021.
    5. EU-Kommission erteilt Zulassung für erste Corona-Impfung. In: bundesregierung.de. Bundesregierung, 21. Dezember 2020, abgerufen am 22. Dezember 2020.
    6. a b Erste Corona-Impfung in Halberstadt: Pieks für 101-Jährige. In: msn.com. 26. Dezember 2020, abgerufen am 26. Dezember 2020.
    7. EU lässt Corona-Impfstoff von Moderna zu. In: tagesschau.de. Abgerufen am 6. Januar 2021.
    8. Europäische Kommission erteilt dritte Zulassung für sicheren und wirksamen Impfstoff gegen COVID-19. In: ec.europa.eu. Europäische Kommission, 29. Januar 2021, abgerufen am 29. Januar 2021.
    9. a b Bundesministerium für Gesundheit: Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 18. Dezember 2020. (PDF) Abgerufen am 1. März 2021.
    10. Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 10. März 2021. (PDF) Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 11. März 2021.
    11. a b c d e Impfdashboard. Bundesministerium für Gesundheit, 29. März 2021, abgerufen am 29. März 2021 (Details zur Impfstofflieferung unter impfdashboard.de/daten abrufbar).
    12. Corona-Impfzentren in Baden-Württemberg, abgerufen am 5. Januar 2021.
    13. Kreisimpfzentren starten am 22. Januar, abgerufen am 17. Februar 2021.
    14. Interaktive Karte: Hier stehen die Impfzentren in Bayern. In: br.de. 26. Dezember 2020, abgerufen am 27. Dezember 2020.
    15. Corona-Impfzentren in Berlin, in: Apothekenrundschau
    16. Standorte für elf Impfzentren in Brandenburg stehen fest. Abgerufen am 24. Februar 2021.
    17. Bremen plant zwei Corona-Impfzentren in großen Hallen. Abgerufen am 24. Februar 2021.
    18. Zentrales Impfzentrum in den Messehallen: Vorbereitungen für den Beginn der Corona-Schutzimpfungen laufen, Hamburg.de, 3. Dezember 2020. Abgerufen am 4. Dezember 2020.
    19. Corona-Impfung in Hessen: 28 Impfzentren im Aufbau. 2. Dezember 2020, abgerufen am 5. Dezember 2020.
    20. Zwölf Impfzentren in MV warten auf Corona-Impfstoff. 14. Dezember 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
    21. Wo die Corona-Impfzentren in Niedersachsen entstehen, NDR. Abgerufen am 4. Dezember 2020.
    22. Impfzentren in Nordrhein-Westfalen. Abgerufen am 16. Dezember 2020.
    23. Landesimpfkoordinator Wilhelm: Alle 31 Impfzentren sind startklar. Abgerufen am 18. Dezember 2020.
    24. Saarland – Impfzentren. Abgerufen am 24. Februar 2021.
    25. Impfzentren im Saarland haben Arbeit aufgenommen, 28. Dezember 2020.
    26. Impfzentrum Lebach hat Betrieb aufgenommen, 1. März 2021.
    27. Impfzentrum der Bundeswehr in Lebach ab Montag in Betrieb, 26. Februar 2021.
    28. Corona-Impfung Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Sachsen. 29. Dezember 2020, abgerufen am 29. Dezember 2020.
    29. Corona-Impfzentren in Sachsen-Anhalt und wo sie zu finden sind. www.mdr.de, 18. Dezember 2020.
    30. Hier sollen Impfzentren entstehen: Garg nennt Standorte. In: ndr.de. Norddeutscher Rundfunk, abgerufen am 4. Dezember 2020.
    31. Corona-Pandemie: Spahn und Wieler über die aktuelle Lage. In: youtube.com. Tagesschau, 12. März 2021, abgerufen am 13. März 2021 (ab Zeitindex 0:58:58): „Wenn die Länder gleichzeitig sagen, (…) die Grundlast in den Impfzentren im April soll 2,25 Millionen Impfungen pro Woche sein (…)“
    32. tagesschau.de: Hausärzte starten mit Impfungen. Abgerufen am 6. April 2021.
    33. a b Gesundheitsminister Spahn zum Impfstart in Praxen von Hausärzt:innen. In: youtube.com. 2. April 2021, abgerufen am 4. April 2021 (Zeitindex 2:13 bis 2:58 / 3:42 bis 4:13 / 8:03 bis 8:08): „Trotz der Osterwoche haben 35.000 Hausarztpraxen Impfdosen für die kommende Woche angefordert. Insgesamt haben sie 1,4 Millionen Impfdosen bestellt. Liefern werden wir können nächste Woche 940.000 Dosen. (…) Wir starten mit knapp einer Million Dosen in der nächsten und in der übernächsten Woche, aber schon Ende April werden wir diese Menge mehr als verdreifachen können. Schon Ende April werden mehr als drei Millionen Impfdosen dann in die Arztpraxen gehen können zum Verimpfen.“ / „Wir beginnen (…) in den hausärztlichen Praxen, aber natürlich sollen in der Folgezeit (…) auch die mitimpfenden Fachärzte mitimpfen können. (…) Auch die Privatärzte sollen natürlich auch Bestandteil der Impfkampagne werden können.“ (…) Wir beginnen jetzt allerdings mit den niedergelassenen Hausärzten im vertragsärztlichen System. / „In Deutschland haben 2019 87.000 Kolleginnen und Kollegen Impfungen durchgeführt regelhaft.“
    34. Hannes Böckler: Lieferungen in KW 14 und KW 15. (PDF) In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 25. März 2021, abgerufen am 4. April 2021.
    35. a b Livestream: Spahn und RKI-Chef Wieler informieren über die Corona-Lage. In: youtube.com. RedaktionsNetzwerk Deutschland, 4. März 2021, abgerufen am 6. März 2021 (ab Zeitindex 8:01 / 52:30 / 1:02:17): „Trotzdem wird in den nächsten Wochen, spätestens im Laufe des Aprils, mehr Impfstoff da sein als in Impfzentren und mobilen Impfteams verimpft werden kann. Dann, im April, (…) sollen die Arztpraxen routinemäßig mit einbezogen werden in die Impfungen. (…) Dann wird der Bund direkt an den Großhandel liefern. Der Großhandel (…) wird das direkt weiterverteilen an Apotheken. (…) Und 24 Stunden später sind die Impfstoffe in den Arztpraxen verimpftbar mit einer Logistik, die ja heute schon steht.“ / „Der Meldeumfang wird deutlich reduziert. (…) Das heißt (…) der Umfang dessen, was wir Ihnen statisich liefern können, auch deutlich abnimmt.“ / „Da hat es ja schon die Situation gegeben, dass es paar Länder (…) nicht so viel zurückgelegt haben. Und wo sich dann mal eine Lieferung verzögert hat, sind die Kolleginnen sehr nervös geworden. (…) Aber das lag ja daran, dass die da schon fast 70 Prozent ihres Impfstoffes verimpft hatten.“
    36. Gesundheitsminister Spahn zum Impfstart in Praxen von Hausärzt:innen. In: youtube.com. 2. April 2021, abgerufen am 4. April 2021 (Zeitindex 17:03 ff. / 20:43 ff.): „Wir starten jetzt, in den ersten beiden Wochen – also nächste und übernächste Woche – mit Biontech ausschließlich für die Arztpraxen. Und dann, ab der KW 16, (…) wird Biontech AstraZeneca in die Arztpraxen gehen. Und ab Kalenderwoche 17 (…) Biontech, AstraZenenca und Johnson&Johnson.“ / Moderna wird ausschließlich vorerst in den Impfzentren verimpft werden, weil bei Moderna sich herausgestellt hat, dass die Daten einfach die Daten die da sind auch zur Stabilität (…) auch der Hersteller darauf hingewiesen hat, dass wir besser nur einen Transportschritt machen, in die Impfzentren. (…) , sodass sozusagen in der Zielstruktur Biontech und Moderna in den Impfzentren verimpft werden wird und alle Impfstoffe in den Arztpraxen.“
    37. Pfizer und BioNTech reichen Stabilitätsdaten zur Lagerung des COVID-19-Impfstoffs bei Standard-Gefriertemperaturen bei der U.S.-amerikanischen FDA ein. In: investors.biontech.de. Biontech, Pfizer, 19. Februar 2021, abgerufen am 21. Februar 2021.
    38. EMA genehmigt neue Lagerungsbedingungen für Pfizer-BioNTech-Impfstoff zur einfacheren Verteilung und Aufbewahrung innerhalb der Europäischen Union. In: investors.biontech.de. Biontech, 26. März 2021, abgerufen am 3. April 2021.
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    40. a b Bundesministerium für Gesundheit: Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 8. Februar 2021. (PDF) Abgerufen am 8. Februar 2021.
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    67. Spahn und RKI-Chef Wieler zur Corona-Lage. In: youtube.com. 8. Februar 2021, abgerufen am 9. Februar 2021 (Zeitindex 41:33 ff.): „Im Moment ist ja noch die Herausforderung, dass wir zwar für die Quartal schon Planzahlen haben, aber noch nicht für die Monate.“
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