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Betriebslehre

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Als Betriebslehren werden vor allem so genannte Branchen(betriebs)lehren wie z.B. die

  1. Bankbetriebslehre,
  2. Industriebetriebslehre,
  3. Handelsbetriebslehre
  4. Versicherungsbetriebslehre

bezeichnet.

Sie werden auch als besondere oder spezielle Betriebswirtschaftslehren (BWL) der Branchen verstanden.

Von der allgemeinen BWL unterscheiden sie sich v.a. in der Ableitung der allg. betriebl. Produktionsfaktoren menschl. Arbeit, Betriebsmittel und Kapital auf eigene, speziellere Elementarfaktoren und (daraus folgend) einer starken Gewichtung bestimmter Themenbereiche, v.a. der sogenannten konstitutiven Entscheidungen (z.B. Standort, Organisation, Rechtsformwahl), sowie produkt- und kundenspezifischer Fragen, die nur für die eigene Branche wichtig sind und sich wiederum auf die konstitutiven Entscheidung auswirken.

Eine andere Sichtweise der BWL sind die betriebl. Funktionslehren. Sie beschäftigen sich mit den Funtkionsbereichen, wie Personal, Marketing, Logistik und sind branchenübergreifend.

In den Betrieblehren wird wiederum auch analysiert wie wichtig die Qualität dieser einzelnen Funktionen für die eigene Branche ist, bzw. welche Funktionen überhaupt benötigt werden.

Einige Branchen haben z.T. so spezielle Anforderungen, dass sich eigene wissenschaftliche Disziplinen wie z.B. Tourismus (im Sinn von Tourismus-BWL) gebildet haben.

An Universitätäen und Fachhochschulen werden im Hauptstudium der Betriebswirtschaftslehre sowohl die Branchen als auch die Funktionen berücksichtigt, so dass Spezialisierugen wie "Logisik im Handel" oder "Marketing im Bankwesen" möglich sind.

Außerhalb der Hochschulen sorgt in Deutschland v.a. die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die betrieblehrenbezogene Aus-/Fortbildung zum Fachwirt oder funktionslehrenbezogen zum Fachkaufmann.