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Tierschutz

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Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen.

Der Tierschutz steht dabei oft im Widerspruch zu den Interessen der Tiernutzung, darin liegt das größte Konfliktpotential der Thematik. Denn die Nutzung der Tiere – beispielsweise in der Landwirtschaft oder Forschung – ist häufig mit einer Schädigung der Tiere verbunden.

Vom Artenschutz unterscheidet sich der Tierschutz durch die Zielrichtung: geht es beim Artenschutz darum, den Bestand von Tierarten beziehungsweise der Artenvielfalt zu erhalten, so zielt der Tierschutz auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit.

Geschichte

Tierschutz in der Bibel

Der Gedanke der Tierschutzethik findet sich bereits im Alten Testament im Schöpfungsmythos: So heißt es im ersten Buch Mose Kapitel 1, Vers 26: "Und Gott sprach: Lasset uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei, die da herrschen über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über alle Tiere des Feldes und über alles Gewürm, das auf Erden kriecht."

Der Mensch hat demnach also den Auftrag, über die Tiere zu herrschen, aber auch in Verbindung mit einer bestimmten Verantwortung. So werden laut dem Zweiten Buch Mose, Kapitel 20, Vers 10, auch Nutztiere auch in die Sabbatruhe mit einbezogen: "Aber am siebenten Tage ist der Sabbat der HERRN, deines Gottes. Da sollst du keine Arbeit tun, auch nicht dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, dein Vieh, auch nicht dein Fremdling, der in deiner Stadt lebt."

In den Sprüchen Salomons, Kapitel 12, Vers 10, wird folgendes gelehrt: "Der Gerechte erbarmt sich seines Viehs, aber der Gottlose ist unbamherzig". Demnach soll sich der Mensch also in der Position des Überlegenen die göttliche Eigenschaft der Bamherzigheit annehmen.

Allerdings wird in der Bibel die Nutzung und Tötung von Tieren nicht unmittelbar in Frage gestellt, auch vor dem Hintergrund der Hirten- und Bauernkultur des damaligen israels. Den Weissagungen der Propheten zufolge ist allerdings die Wiederherstellung des Zustandes im Paradies, die auch den allumfassenden Schöpfungsfrieden umfasst, ein Ziel Gottes. Diese beinhalte gleichzeitig auch den Frieden zwischen Mensch und Tier und auch innerhalb des Tierreichs. Auch im Neuen Testament ist der Erlösungsgedanke für alle Geschöpfe, und dadurch eben auch für Tiere, gültig.

Tierschutz in anderen außereuropäischen Kulturen

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Heilige Kuh im Hinduismus mit Göttern in ihrem Körper

Der Verantwortungsgedanke gegenüber den Tieren war vor allem in der Antike recht weit verbreitet. Einen Tierschutz, wie er im christlich-abendländischen Kulturkreis verstanden wird, gibt es in anderen Kulturen jedoch nicht. Allerdings findet sich in vielen anderen Kulturen auch nicht die strikte Unterscheidung zwischen Menschen und den Tieren.

In den frühen Kulturen der Menschheit (beispielsweise im alten Ägypten) und bei so genannten Naturvölkern bis heute findet man eine mehr oder weniger ausgeprägte Tierverehrung. So waren die alten Ägypter sich beispielsweise über die gemeinsame Herkunft der Schöpfung bewusst. Dementsprechend hatten sie auch ein sehr partnerschaftliches Verhältnis zu den Tieren und vertraten die Auffassung, dass Mensch und Tier gleich viel wert seien. Dies drückte sich auch in ihrer Götterdarstellung aus: Die meisten ägyptischen Götter wurden mit Menschenkörpern und Tierköpfen dargestellt.

Auch in vielen asiatischen Religionen wie beispielsweise Hinduismus, Jainismus und Buddhismus haben bestimmte Tiere insbesondere bezüglich des Reinkarmationsgedankens eine besondere Stellung. So gelten in diesem Zusammenhang im Hinduismus die Kühe als heilig. Und da der Mensch unter Umständen als Tier wiedergeboren werden kann, spielt dort die Verkörperung der menschlichen Seele in einem Tier eine sehr prägende Rolle. Im Jainismus geht der Tierschutzgedanke sogar so weit, dass alle seine Glaubensanhänger vegan leben.

Im Reich des Kaisers Ashoka (272 v. Chr.-232 v. Chr.) war die Stellung der Tiere sogar gesetzlich geregelt.

Tierschutz in der Neuzeit

Im mechanisch geprägten Weltbild von René Descartes wird der Mensch als rational begabtes Wesen hervorgehoben und das Tier verliert seine Nahestellung zum Menschen. Mit der Industrialisierung und der damit verbundenen Technisierung der Viehzucht entstehen aber im 19. Jahrhundert Tierschutzbewegungen und –organisationen. Geprägt durch die Evolutionstheorie von Charles Darwin wird die deutliche Absetzung des Menschen nach Descartes wieder zurückgedrängt.

Der gesetzliche Tierschutz, der gesetzgeberische Maßnahmen wie Gesetze, Verordnungen und andere staatliche Regelungen, die unmittelbar den Tierschutz betreffen oder ihn indirekt berühren, umfasst, fing 1822 mit dem ersten erlassenen Tierschutzgesetz in England an und schützte Pferde und Großvieh vor Misshandlungen.

Im Jahre 2004 wurde das Ziel des Tierschutzes auch in den Entwurf der EU-Verfassung aufgenommen: "Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe."

In Staaten wie beispielsweise China existiert allerdings bis heute kein Tierschutzgesetz. Dort werden z.B. laut einer Studie der WSPA des Jahres 2002 200 Bärenfarmen unterhalten, in denen in engen Käfigen Tausende von Tieren mit offenen Wunden zur Gewinnung und Vermarktung von Gallensaftprodukten gehalten werden (siehe Asiatischer Schwarzbär).

Tierschutz in den Institutionen

Gesetzlicher Tierschutz in Deutschland

In Deutschland wurde im Reichstrafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 (§ 360 Nr. 13) mit Strafe bedroht, wer „öffentlich oder in Ärgernis erregender Weise Thiere boshaft quält oder misshandelt.“ Am 24. November 1933 wurde das Reichstierschutzgesetz erlassen, das neben dem Zweck des Tierschutzes allerdings auch dazu diente, Juden zu diskriminieren und zu entrechten. In der Bundesrepublik Deutschland galt eine entnazifizierte Fassung des Gesetzes bis Anfang der 1970er Jahre weiter. Am 24. Juli 1972 wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Tierschutzgesetz erlassen. Dieses wurde mehrfach überarbeitet; am 22. August 1988 wurde es in neuer Form verkündet, das jetzt gültige Gesetz trat am 1. Juni 1998 in Kraft.

In § 90a BGB wird seit 1990 ausdrücklich festgestellt, dass Tiere nicht, wie bis dahin, als Sachen, sondern als lebende Wesen anzusehen sind. Dennoch werden Tiere in der Rechtspraxis weiter wie Sachen behandelt. Kritiker halten die Neuregelung deshalb für sinnlos. Am 26. Juli 2002 wurde im Plenum des Bundestages das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verankert, nachdem dies 2000 noch abgelehnt worden war. Der Artikel 20a des Grundgesetzes lautet nun:

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Auch diese Regelung ist bisher ohne größere rechtspraktische Bedeutung geblieben und wird lediglich vereinzelt in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung herangezogen, um Muslimen das Schächten zu untersagen.

Gesetzlicher Tierschutz in Österreich und der Schweiz

In der Schweiz wurde am 9. März 1978 das Tierschutzgesetz verabschiedet und am 27. Mai 1981 die Tierschutzverordnung. Im Jahre 1992 wurde in die Schweizerische Bundesverfassung eine Bestimmung über die Kreaturwürde eingefügt. Art. 120 Satz 2 lautet:
"Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit Keim- und Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen. Er trägt dabei der Würde der Kreatur sowie der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung und schützt die genetische Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten."

In Österreich war der Tierschutz bis zum Ablauf des Jahres 2004 in Gesetzgebung und Vollziehung Ländersache. Am 1. Januar 2005 ist das Tierschutzgesetz des Bundes in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 118/2004). Durch die gleichzeitig mit der Erlassung dieses Gesetzes beschlossene Änderung des Art. 11 des Bundesverfassungsgesetzes wurde die Gesetzgebungskompetenz zum Bund verlagert. Die Vollziehung der tierschutzrechtlichen Normen bleibt jedoch weiter Aufgabe der Länder. Der Bund hat sich verschiedene Kontrollrechte vorbehalten (Einschaurecht, Berichtspflicht der Länder etc). Behörde I. Instanz sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Über Berufungen entscheidet der Unabhängige Verwaltungssenat. Die Landesregierung ist sachlich in Betracht kommende Oberbehörde, sie hat den Vollzug zu koordinieren, trifft aber selbst keine Sachentscheidungen. Bund, Länder und Gemeinden haben den Tierschutz nach Maßgabe der budgetären Mittel zu fördern. Ein wichtiger Punkt des neuen Gesetzes ist auch die Schaffung eines Tierschutzombudsmannes in jedem Bundesland, der die Interessen des Tierschutzes zu vertreten hat. Er genießt in den behördlichen Verfahren Parteistellung. Im Strafgesetzbuch vom 1. Januar 1975 sind die Strafbestimmungen für rohe Misshandlung von Tieren bundeseinheitlich festgelegt: Bis zu ein Jahr Freiheitsentzug oder 360 Tagessätze Geldstrafe. Außerdem existiert seit dem 1. Juli 1974 ein Tierversuchsgesetz.

Tierschutzorganisationen

Pierce Brosnan

1837 gründete der Pfarrer Albert Knapp in Stuttgart den ersten deutschen Tierschutzverein, dem überall in Deutschland weitere folgten. Sie schlossen sich 1881 zum Deutschen Tierschutzbund zusammen. Dieser vereinigte 1992 etwa 650 Tierschutzvereine mit über 600.000 Mitgliedern. Die Tierschutzorganisationen der Europäischen Gemeinschaft arbeiten in der Eurogroup for Animal Welfare zusammen.

In der Schweiz entstand um 1840 in Bern der erste Tierschutzverein. 1861 wurde der Schweizer Tierschutz STS ins Leben gerufen, damals unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Tiere». Der Schweizer Tierschutz, heute die grösste Tierschutzorganisation, ist eine Dachorganisation von lokalen Tierschutzvereinen. Er ist die älteste national tätige Tierschutzorganisation der Schweiz. Im Bereich der Nutztierhaltung versucht die Organisation kagfreiland ("kag" steht für KonsumentInnen-Arbeitsgruppe) seit den 1970er Jahren, vorbildliche Tierhaltung zusammen mit Landwirten umzusetzen. Sie vergibt deshalb ein Label für Fleisch, Eier und Käse. Andere Tierschutzorganisationen sind etwa die Stiftung für das Tier im Recht, die Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin, ALTEX (Alternativen zu Tierexperimenten), die IG Tiertransporte und Schlachthöfe oder der VgT (Verein gegen Tierfabriken).


1969 wurde in Kanada von Brian Davis der International Fund for Animal Welfare (IFAW) gegründet, um gegen die Tötung junger Kegelrobben vor der Küste Neufundlands zu protestieren. Daraus hat sich eine der größten internationalen Tierschutz- und Artenschutzorganisationen weltweit entwickelt. Prominentestes Mitglied ist der James Bond-Darsteller und Schauspieler Pierce Brosnan. Am 1. Januar 1981 wurde die World Society for the Protection of Animals (WSPA) gegründet.

Mit dem Aufkommen der Tierrechtsbewegung in Deutschland haben sich seit den 1980er Jahren zahlreiche neue Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen gebildet. Die Ziele und Arbeitsweisen sind unterschiedlich. Viele haben sich auf eine Thematik spezialisiert, um wirksame Arbeit leisten zu können. So kämpft der Verein PROVIEH, gegen die industrielle Tierhaltung, die Animals Angels setzen sich aktiv gegen Tiertransporte ein und Animal Public hat sich auf den Schutz von Wildtieren spezialisiert, wie auch die Organisation Pro Animale, die verschiedene Projekte betreut (z.B. Freikauf aus nicht tierschutzgerechten Pferdetransporten und aus dem Tierversuch, Aufbau von Tierheimen in der Türkei und anderen Ländern, "Tanzbären"-Problematik, Kettenhundehaltung). Andere Verbände wie Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. setzen sich für die gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung elementarer Tierrechte und deren Umsetzung ein. Sie kämpfen deshalb gegen Missbrauch von Tieren.


Hochstand

Methoden der Organisationen

Die Methoden, mit denen die Organisationen versuchen, ihre Ziele zu erreichen, sind unterschiedlich.

Sie reichen von Infoständen auf der Straße und dem massenhaften Anschreiben von potentiellen Interessenten über die Störung einer Jagdgesellschaft bis hin zu spektakulären Aktionen wie der Blockade von Walfängern. Auch Demonstrationen werden veranstaltet.

Im Bereich Walfang und Fischerei sind auch viele Naturschutzorganisationen aktiv, für die Umweltschutz im weitesten Sinne programmatisch von Bedeutung ist. Als international tätige Organisation ist hier z.B. Greenpeace sehr aktiv. Häufig greift Greenpeace zu der für die Aktivisten sehr gefährlichen Methode, mit eigenen Schiffen die Walfänger und Fischerboote zu blockieren, um so medienwirksam auf das Massensterben und das damit verbundene Risiko des Aussterbens vieler Arten aufmerksam zu machen.

Extreme Gruppierungen (beispielsweise Tierbefreier) gehen auch mit Gewalt gegen Sachen gegen die von ihnen wahrgenommenen Missstände vor. Sie brechen teilweise sogar in Ställe ein, um die Tiere zu befreien. Physische Gewalt gegen Personen wird jedoch ebenso grundsätzlich abgelehnt, wie Gewalt gegen Tiere. So ist es beispielsweise in den Richtlinien der Animal Liberation Front beschrieben, dass weder Mensch noch Tier bei entsprechenden Aktionen Schaden nehmen sollen. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass Hochstände, von denen aus Jäger Tiere töten, angesägt werden, das hat schon zu Verletzungen bei einigen Jägern geführt.

Tierschutzethik

Die Frage nach der ethischen Bewertung des Tierschutzes wird unterschiedlich beantwortet, je nachdem, wie die Position von Mensch und Tier gesehen wird.

In vorgeschichtlicher Zeit galt dem Menschen die ganze Natur als gleichberechtigtes beseeltes Gegenüber. Dies galt auch und besonders für die Tiere. Dennoch war eine Nutzung der Tiere, zunächst durch die Jagd, überlebenswichtig. Jagd- und Tierdarstellungen aus dieser Zeit zeugen noch heute vom Bemühen, zu einer Versöhnung mit den getöteten Tieren zu kommen.

Kirche und Tierschutz

In den Schriften des Alten Testaments findet sich die Vorstellung, dass Tiere als gleichwertige Partner des Menschen geschaffen wurden. Erst durch den Sündenfall wird der Schöpfungsfriede gestört, der Tod und das Getötet-Werden kommt in die Welt, und der Mensch kleidet sich mit den Fellen der Tiere (Genesis 3,19 ff). Auch bei Jesaja wird in der Prophezeiung eines künftigen Friedensreiches, das der Prophet als ein Reich der Gerechtigkeit beschreibt, die Tierwelt ausdrücklich einbezogen (Jes. 11,5 ff).

In der Geschichte der Kirche spielt der Tierschutz kaum eine Rolle. Der Mensch als Gott ähnliche Schöpfung steht über den Tieren und ist berechtigt, sich ihrer zu seinem Nutzen zu bedienen. Dass den Tieren dabei keine unnötigen Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen, versteht sich schon aus dem Gebot der Barmherzigkeit. Dem steht eine Tradition gegenüber, die im Tier das gleichwertige Mitgeschöpf Gottes sieht. Diese wurde schon früh von Franz von Assisi vertreten, der das Gebot der Nächstenliebe auf die gesamte Schöpfung bezog. Er schloss daher die Tiere ausdrücklich als "uns gleich gestellte Werke des allmächtigen Schöpfers - unsere Brüder" mit ein.

Auch Albert Schweitzer war mit seinem Konzept der Ehrfurcht vor dem Leben zu seiner Zeit ein Außenseiter. Als Kernsatz seiner Auffassung wurde diese Aussage berühmt: "Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will." Daraus folgte für Schweitzer, dass die Grundsätze der Ethik nicht an der Artengrenze zwischen Mensch und Tieren enden, sondern der Mensch zu ethischem Verhalten gegenüber der gesamten Schöpfung verpflichtet ist. Für ihn bedeutete das unter anderem auch, dass das Töten von Tieren für die Ernährung der Menschen nicht zulässig sei.

Karl Barth, der Schweitzers Theologie eher ablehnte, warnte davor, Schweitzers Auffassungen als "sentimental" abzutun: "Wie rechtfertigt man sich eigentlich, wenn man es anders hält, als es Schweitzer (...) von einem haben will?" Eine ähnliche Argumentation gibt es bei Fritz Blankes Ethik der Mitgeschöpflichkeit und in neuerer Zeit bei Eugen Drewermann.

Tierschutz in der Philosophie

In der Antike wird der Gedanke des Tierschutzes erstmals mit der Forderung nach einer vegetarischen Lebensweise verbunden, beispielsweise bei Pythagoras und Plutarch. Im Römischen Recht galten Tiere hingegen als Sachen, eine Auffassung, die bis in die Gegenwart hineinreicht.

René Descartes

Der Naturalismus argumentiert, dass der Mensch als das überlegene Lebewesen das in der Natur herrschende Recht des Stärkeren hat, sich der Tiere zu seinen Zwecken zu bedienen. René Descartes sieht in Tieren mechanisch erklärbare Wesen, deren Behandlung ohne ethische Bedeutung ist. Das Schreien von Tieren setzt er mit dem Quietschen einer schlecht geölten Maschine gleich. Bei Immanuel Kant findet sich der Schutz der Tiere vor grausamer Behandlung in sein Pflichtenkonzept eingebettet, da Grausamkeit gegen Tiere das Mitleid des Menschen abstumpfe und dadurch eine seiner Moralität dienliche Anlage austilge. Die moderne Tierschutzdiskussion knüpft vielfach an naturalistische Positionen an, wobei dann umstritten ist, wo die Grenze zwischen zulässiger Tiernutzung und moralisch zu verwerfender Grausamkeit verläuft.

Bei Arthur Schopenhauer findet sich erstmals in der Geschichte der Philosophie der Gedanke der Tierrechte: "Die Welt ist kein Machwerk, und die Tiere sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig." Auch in Jeremy Benthams Konzept des Utilitarismus waren Tiere ausdrücklich einbezogen. Von ihm stammt der viel zitierte Satz: "Die Frage ist nicht: können sie (die Tiere) denken? Oder: können sie sprechen?, sondern: können sie leiden." Die Konzeption der Tierrechte stellt die konsequenteste Ausprägung des Tierschutzgedankens dar. Aus der Auffassung, es gebe keinen prinzipiellen Unterschied zwischen Mensch und Tier (Antispeziesismus) wird der Schluss gezogen, dass die grundlegenden Menschenrechte auch den Tieren zuzugestehen seien. Daraus folgt, dass sich jede Tiernutzung von vornherein verbietet. In der Tierrechtsbewegung werden nicht nur Jagd, Tierversuche und offensichtliche Tierquälerei abgelehnt, sondern auch die Tierhaltung in Zoos und Zirkussen und die Nutzung von Tieren in der Landwirtschaft. Die Konsequenz ist die Forderung einer veganen Lebensweise. Der herausragendste philosophische Vertreter des Tierrechtskonzepts ist der Australier Peter Singer, der für bestimmte hochentwickelte Tiere (beispielsweise die Menschaffen) die Zuerkennung der Menschenrechte fordert und sie in einem höchstumstrittenen Umkehrschluss beispielsweise geistig schwerstbehinderten Menschen abspricht. Helmut Kaplan formuliert die ethische Einheit zwischen Menschen und Tieren noch umfassender: "Wir brauchen für die Tiere keine neue Moral. Wir müssen lediglich aufhören, Tiere willkürlich aus der vorhandenen Moral auszuschließen."

Tierschutz und Landwirtschaft

Besonders in der industriell betriebenen Landwirtschaft, in der sich die Bedingungen von Zucht, Haltung, Ernährung, Transport und Schlachtung unter Berufung auf wirtschaftliche Notwendigkeit am Maßstab maximaler Produktivität orientieren, sind Defizite gegenüber den Forderungen einer tierschutzgerechten Haltung gegeben.

Bei der Tierzucht in der Landwirtschaft erweist sich die Orientierung auf höchstmögliche Produktivität als problematisch. Die Zucht auf maximale Leistung artet oft in Qualzucht aus: Legehennen, die nach einem Jahr Haltung bei höchster Legeleistung „verbraucht“ sind und geschlachtet werden, Puten mit so schnellem Fleischzuwachs, dass das Skelett die Muskelmassen nicht tragen kann, Milchrinder, die auf Kosten ihrer Gesundheit mehrere tausend Liter Milch im Jahr geben, sind einige Beispiele.

Tierhaltung

In der Tierhaltung entstehen Probleme durch die Ausrichtung auf industrielle Produktionsmethoden (Massentierhaltung): Zunächst fällt die große Reduzierung des Lebens- und Bewegungsraumes auf: Legehennen in Käfigbatterien haben etwa die Fläche eines A-4-Blattes zur Verfügung, Schweine stehen in Boxen von 200x65 cm, in denen sie sich nicht drehen können, Rinder werden angebunden gehalten. Hinzu kommt die Ausrichtung der Haltung auf minimalen Arbeitsaufwand: Käfighennen stehen auf Drahtgittern, durch die der Kot fällt, Schweine und Rinder werden auf Vollspaltenböden gehalten, durch die sie ihre Fäkalien treten müssen, sie stehen in den Ausdünstungen wie Ammoniak und Schwefelwasserstoff über der Fäkaliengrube, hinzu kommt ungenügende Beleuchtung.

Folge dieser Bedingungen sind Gesundheitsschäden: Verletzungen der Füße, Verformungen des Skeletts, verkümmerte Muskulatur, Erkrankungen innerer Organe und Infektionen, denen man durch Zugabe von Antibiotika und prophylaktischen Medikamenten beizukommen sucht. Zudem können die Tiere ihre natürlichen Verhaltensweisen nicht ausleben: eine Käfighenne kann weder sandbaden noch sich zum Legen auf ein Nest zurückziehen, weder laufen noch mit den Flügeln schlagen und auch nicht nach Futter scharren.

Auch das angeborene Sozialverhalten der Tiere wird nicht berücksichtigt: eine Muttersau muss im Jahr 24 Ferkel zur Welt bringen, ehe sie geschlachtet wird. Die Ferkel werden viel zu früh von der Mutter abgesetzt und mit konzentriertem Kraftfutter und Einsatz von Antibiotika in 160 Tagen zur Schlachtreife gebracht. Folge dieser Haltungsbedingungen sind häufig Verhaltensstörungen: die Tiere verletzen sich selbst oder ihre Artgenossen. Um solche Schäden zu vermeiden, werden ohne Betäubung Ferkeln die Schwänze abgeschnitten und die Eckzähne abgeschliffen, Kälbern die Hörner entfernt oder Hühnern die Schnäbel gekürzt.

Tiertransporte und Schlachtung

Schächten, Darstellung aus dem 15. Jahrhundert

Für Tiertransporte innerhalb Deutschlands ist eine maximale Zeit von acht Stunden gestattet, für Tiertransporte ins Ausland gibt es bei Einhaltung regelmäßiger Zwischenstationen keine zeitliche Beschränkung. Die EU-Subventionierung von Lebendtier-Exporten fördert noch immer Transporte quer durch Europa. In der Schweiz sieht das neue Tierschutzgesetz eine maximale Zeit von sechs Stunden vor. Das schweizerische kagfreiland-Label erlaubt höchstens eine Stunde.

Tiertransporte stellen für die Tiere einen erheblichen Stress dar. Daher sollten sie auf ein Minimum beschränkt bleiben, das heißt, die Schlachtung sollte im nächstgelegenen Schlachthof oder direkt vor Ort erfolgen.

Die Schlachtung von Tieren muss unter vorheriger Betäubung und ohne unnötige Schmerzen und Leiden erfolgen. Dies ist bei der Schlachtung im Akkord praktisch nicht zu gewährleisten. Zu besonderen Diskussionen hat das betäubungslose Schächten geführt, das in Deutschland einer Ausnahmegenehmigung bedarf.

Pelztiere

Aus der Sicht des Tierschutzes wird die Pelztierhaltung abgelehnt. Ein beliebter Slogan in diesem Zusammenhang ist "Lieber nackt als im Pelz!", den insbesondere die Tierschutzorganisation PeTA verwendet.

Ihre Ablehnung gegenüber der Pelztierhaltung begründen Tierschützer damit, dass sie im Gegensatz zur sonstigen landwirtschaftlichen Tiernutzung ausschließlich der Befriedigung des menschlichen Bedürfnisses nach Luxusartikeln diene. Sämtliche als Pelztiere gehaltenen Tierarten (überwiegend Nerze, Füchse, Chinchillas, Waschbären und Nutrias) seien Wildtiere und für die in Pelztierfarmen praktizierte Käfighaltung ungeeignet. Außerdem leiden sie unter diesen Bedingungen an Verhaltensstörungen und körperlichen Schäden.

Um die Pelze bei der sogenannten Ernte nicht zu beschädigen, werden die Tiere unter erheblichen Leiden überwiegend durch Stromstöße, Giftinjektionen oder Gas getötet. Nach der deutschen Schlachtverordnung ist nur die Tötung durch Kohlenmonoxid zulässig, bei der die Tiere qualvoll ersticken, unter bestimmten Umständen auch durch Injektion.

Nach § 4 Elbs. 1 des TierSchG von 1972 dürfen Wirbeltiere jedoch "nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden". Die Durchführung der Tötung wird von entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten abhängig gemacht. Zur Sicherung des Vollzuges dieser gesetzlichen Auflagen des TierSchG zum Töten von Wirbeltieren werden Empfehlungen für tierschutzgerechte Tötungsverfahren bei farmgehaltenen Pelztieren gegeben. Für Wildfänge gilt unter Anderem die Fallenfangverordnung. Der Artenschutz wird neben regionalen Gesetzen durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geregelt.

In Asien und Osteuropa herrscht die Form der Betäubung und lebendigen Häutung vor. Dabei werden die Tiere solange mit Eisenstäben malträtiert, bis sie das Bewusstsein verloren haben. Lebendig werden sie dann gehäutet. Nach dieser Form der Ernte werden die Tiere auf einen Haufen geworfen, wo sie ihres Fells beraubt qualvoll verenden. Aus Asien (vor allem Thailand, Korea und China) kommen auch Pelze von Hunden und Katzen auf den deutschen Markt. Häufig findet man sie unter Fantasienamen wie Gaewolf, Asian Wolf oder Asiatischer Waschbär (Hund) bzw. Genotte, Goyangi oder Housecat (Katze) oder auch - ohne Herkunftskennzeichnung - als Besatz an preiswerter Bekleidung, wie auch zu Billigleder-Produkten verarbeitet.

Weitere Konfliktfelder

Heimtiere

Bei der Heimtierhaltung kann es zu verschiedenen Tierschutzproblemen kommen. Außer den offensichtlichen Fällen – mutwilliger Tierquälerei, Aussetzen von Tieren, grober Vernachlässigung – spielt hier die nicht artgerechte Haltung die Hauptrolle. Obwohl domestizierte Tiere sich an das Leben mit Menschen gut angepasst haben, haben sie Mindestansprüche an ihre Haltungsbedingungen: neben artgerechter Ernährung vor allem ausreichende Bewegungsmöglichkeiten und Beschäftigungsangebote und ausreichender Sozialkontakt sowohl zu Artgenossen als auch zu Menschen.

Katze aus dem Tierheim Bochum

Für die Haltung von Hunden bestimmt die Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 Mindestanforderungen. Für andere Heimtiere liegen keine gesetzlichen Regelungen vor. Für die Zucht von Rassehunden und anderen Tieren mangelt es an praktischen Maßnahmen zur Verhinderung von Qualzucht, wie sie auch der Bundesrat fordert (Drucksache 36/03). Problematisch ist die private Haltung von nicht domestizierten Wildtieren. Sie stellen Haltungsansprüche, die ohne ausreichende Sachkenntnisse und materielle Mittel kaum erfüllbar sind.

Viele Probleme der Heimtierhaltung fangen Tierschutzvereine mit ihren Tierheimen in ehrenamtlicher Arbeit auf: sie gehen Hinweisen auf Tierquälerei und nicht artgerechte Haltung nach, nehmen unbedacht angeschaffte Haustiere auf und geben sie an neue Tierhalter weiter, übernehmen die kommunale Aufgabe der Abwehr von Gefahren durch streunende Tiere (vor allem Hunde) und betreuen verwilderte Haustiere. Unter den verwilderten Haustieren sind häufig Katzen und Hunde. Diese Tiere sind als domestizierte Haustiere nicht oder nur bedingt fähig, sich jagend selbst zu versorgen. Wichtig ist hier, die Fortpflanzung einzudämmen und durch artgerechte Fütterung für eine stabile gesunde Population zu sorgen.

Zielvorstellungen für Tierhaltung und Zucht

Aus Sicht vieler Tierschutzorganisationen orientiert sich eine tierschutzgerechte Nutztierhaltung an den biologischen Merkmalen und Bedürfnissen der jeweiligen Tierart. Soziale Tiere werden in entsprechenden Gruppen gehalten. Die Umgebung ist strukturiert und bietet artgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten und den jeweiligen Arten entsprechend genügend Raum für Bewegung. Das Futter ist artgerecht und ohne Zusätze von prophylaktischen Medikamenten und Antibiotika. Es wird auf traditionelle gesunde Haustierrassen zurückgegriffen. Schlachtungen erfolgen regional unter Betäubung und nicht im Akkord, lange Tiertransporte werden vermieden.

In der bäuerlich betriebenen Landwirtschaft und im ökologischen Landbau versucht man, sich an diesen Vorstellungen zu orientieren.

Jagd

Kritisch wird aus der Sicht des Tierschutzes die heutige Form der Jagd beurteilt. So kann die Hege zu übergroßen Beständen an jagdbarem Wild führen und die Verschonung von Jungtieren zu einem unnatürlichen Altersaufbau der Rudel und Rotten. Dies wiederum führt bei gleichzeitiger Bekämpfung der Beutekonkurrenten als "Raubzeug" zu erheblichen Schäden in der Forst- und Landwirtschaft, woraus dann wiederum die Notwendigkeit zum Abschuss des Wildes abgeleitet wird.

Weiterhin kann das Aussetzen faunenfremder Arten (beispielsweise Fasane) zu einer Bedrohung der heimischen Tierarten werden. Der Jagd fallen stets auch bedrohte Tierarten zum Opfer, insbesondere bei der Jagd mit Fallen, aber auch durch Fehlabschüsse. Schließlich ist bei der Jagd auch das angst- und schmerzfreie Töten der Tiere nicht gesichert.

Kritisiert wird ebenfalls der Abschuss von Haustieren (schätzungsweise 500.000 Katzen und 50.000 Hunde pro Jahr).

Sofern Tierschützer die Jagd nicht generell ablehnen, fordern sie - im Einvernehmen mit dem Ökologischen Jagdverband - eine Erneuerung des Bundesjagdgesetzes, das auf dem Reichsjagdgesetz aus dem Jahr 1934 beruht, damit den Forderungen des Arten- und Tierschutzes Rechnung getragen wird.

Die meisten Tierschützer lehnen die Jagd allerdings völlig ab und fordern daher deren Verbot. Sie umschreiben diese Praxis häufig mit "Töten als Hobby" und Jäger als "Lusttöter". Sie halten die Ansicht, dass das ökologische Ungleichgewicht allein auf zu hohen Tierpopulationen basiere, für unrealistisch.

Fischerei und Walfang

Allgemein kritisiert wird an der Fischerei mit Netzen häufig, das die Fische qualvoll ersticken.

Stellt der massenhafte Fang von Meereslebewesen an sich schon eine massive Bedrohung für viele Arten dar, so werden im Bereich der Hochseefischerei, vor allem dem industriell betriebenen Massenfang, jährlich Millionen von Meereslebewesen zusätzlich als Beifang getötet. Schleppnetzfischerei ist ein großes Problem, da die oft viele Kilometer langen Netze, die oft auch bis auf den Meeresgrund reichen und hier neben den Tieren, die gefangen werden sollen, auch tonnenweise andere Lebewesen einfangen. Diese werden dann aussortiert und meist tot ins Meer zurückgeworfen. Säugetiere wie Wale und Delfine ersticken häufig, wenn sie sich unter Wasser in den Netzen verfangen. Der Thunfischfang hat bereits Millionen von Delfinen das Leben gekostet.

Tiere in der Unterhaltung

An die artgerechte Haltung von Wildtieren sind besonders hohe Anforderungen zu stellen, da diese nicht durch Domestikation an das Leben in menschlicher Obhut angepasst sind. Daher ist die Haltung von Wildtieren grundsätzlich bedenklich.

Die Haltung von Wildtieren in Zirkussen und die Dressur zu teilweise artfremden Verhaltensweisen wird deshalb aus der Sicht des Tierschutzes abgelehnt.

Stierkampf in Frankreich

Auch in vielen Zoos werden Tiere nicht artgerecht gehalten. Häufig wird von Tierschützern die Zurschaustellung der Tiere abgelehnt. Kritisiert wird auch die Zucht von Jungtieren, deren weiterer Verbleib nicht gesichert ist und die teilweise getötet werden. Andererseits vermitteln Zoos den Besuchern Erlebnisse mit Tieren und Kenntnisse, die sie für den Gedanken des Tierschutzes gewinnen können. Einige Wildtierarten überleben auch nur bis heute dank der Zuchtprogramme in Zoos. In letzter Zeit gewinnt die Auswilderung dieser Wildtierarten an Bedeutung.

Filme mit Tieren als Helden sind beim Publikum beliebt. Aus der Sicht des Tierschutzes ist zu bemerken, dass in solchen Filmen Tiere oft vermenschlicht werden, so dass die Zuschauer dann unrealistische Erwartungen an ihre eigenen Tiere haben. Besonders bedenklich ist der Einsatz von Wildtieren in Filmen. Zum einen ist wieder die artgerechte Haltung problematisch, zum anderen sind solche Filmtiere meist nicht mehr mit Artgenossen sozialisierbar.

Der Tierschutzgedanke tritt auch mit traditionellen Unterhaltungsformen wie z.B. dem Stierkampf, dem Hahnenkampf oder den Windhundrennen in Konflikt.

Tierversuche

Tierversuche werden damit gerechtfertigt, dass sie dem Wohle der Menschen dienen. In Tierversuchen wird die potentielle Schädlichkeit sowie die medizinische Wirksamkeit von Stoffen erprobt, werden Krankheiten in ihren Ursachen und ihrem Verlauf erforscht, Operationsmethoden getestet und grundsätzliche Erkenntnisse über die Funktionen des Körpers gewonnen.

Dabei werden den Tieren teilweise erhebliche Leiden, Schmerzen und Schäden zugefügt. Daher ist aus Sicht des Tierschutzes anzustreben, dass die Zahl der verwendeten Tiere und das Maß ihrer Schädigung auf ein Minimum gesenkt wird. (Demgegenüber ist die Zahl der "verbrauchten" Versuchstiere in Deutschland von 2.100.000 im Jahr 2001 auf 2.200.000 im Jahr 2002 angestiegen.) Wo es möglich ist, müssten Tierversuche durch alternative Methoden ersetzt werden. Ergebnisse wären auszutauschen, wenn dies die geltende Gesetzeslage zuließe, damit Mehrfachuntersuchungen vermieden würden.

Auch der Wert der durch Tierversuche gewonnenen Erkenntnisse ist umstritten. So wurde beispielsweise Contergan im Tierversuch als unbedenklich eingestuft, während etwa Acetylsalicylsäure (Aspirin) für viele Tiere giftig ist.

Besonders in der Kritik stehen die Haltungsbedingungen bei der Zucht der Versuchstiere und in den Labors, viele Versuchsmethoden (beispielsweise der LD50-Test) und auch Versuche, deren Sinn für das Wohl des Menschen sich nicht erschließt.

Organisationen

Literatur

  • Helmut Kaplan: Tierrechte. Echo, Göttingen 2000, ISBN 3-92691-435-1
  • Helmut Kaplan: Tiere haben Rechte. Argumente und Zitate von A bis Z. 2. Aufl. 2002, Harald Fischer Verlag, Erlangen 1998, ISBN 3-89131-118-4
  • Gotthard M. Teutsch: Mensch und Tier – Lexikon der Tierschutzethik. Vandenhoek & Ruprecht, Göttingen 1987, ISBN 3-52550-171-4
  • Martin Liechti (Hg.): Die Würde des Tieres. Harald Fischer Verlag, Erlangen 2002, ISBN 3-89131-406-X
  • Norbert Hoerster: Haben Tiere eine Würde? Grundfragen der Tierethik. C. H. Beck, München 2004, ISBN 3-40651-088-4
  • Jean-Claude Wolf: Tierethik. Neue Perspektiven für Menschen und Tiere. 2., durchgesehene Auflage. Harald Fischer Verlag, Erlangen 2005, ISBN 3-89131-415-9

Siehe auch

Welttierschutztag, Tierethik, Tierrechte, Tierhaltung