Richtlinien für die Anlage von Straßen – Knotenpunkte
RAS-K ist die Abkürzung für Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Knotenpunkte Knotenpunkte. Diese für Straßenbaubehörden verbindliche Straßenbaurichtlinie wird von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegeben und behandelt die Bemessung und Gestaltung von Knotenpunkten. Sie teilt sich auf in die beiden Abschnitte plangleiche und planfreie Knotenpunkte.
Plangleiche Knotenpunkte sind Knotenpunkte, die den Verkehr auf einer Ebene abwickeln, planfreie Knotenpunkte dagegen sind zum Beispiel Autobahnkreuze oder -dreiecke, in denen der Verkehr auf mehrere Ebenen verteilt wird.
RAS-K-1
Die RAS-K-1 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Knotenpunkte, Abschnitt1: Plangleiche Knotenpunkte) gilt für Straßen der Kategorie A-C. Für Straßen der Kategoriengruppen D und E und der Kategorie A V bzw. für land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftswege gelten die technischen Regelwerke für Erschließungsstraßen (EAE) bzw. andere technische Regelwerke. Die RAS-K-1 ersetzte 1986 die RAL-K-1 (Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, Teil: Knotenpunkte, Abschnitt1: Plangleiche Knotenpunkte.
RAL-K-2
Die RAL-K-1 (Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, TeilIII: Knotenpunkte, Abschnitt2: Plangfreie Knotenpunkte) gelten für den Neu-, Aus- und Umbau von Knotenpunkten auf Autobahnen oder anderen anbaufreien Richtungsfahrbahnen außerhalb bebauter Gebiete.