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Matthias Wesenbeck

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Matthaeus Wesenbeck (* 1531 in Antwerpen; † 1586 Wittenberg) war einer der bedeutendsten Juristen des frühen usus modernus pandectarum.

Leben

Wesenbeck studierte seit 1545 Rechtswissenschaften in Löwen (Belgien), sowie in Paris. Sein wichtigster Lehrer war G. Mudaeus. 1550 erwarb Wesenbeck den akademischen Grad lic. utr. iur., also ein Lizentiat in beiden Rechten. Als Anhänger der lutherischen Lehrer ging er nach Sachsen, um Nachteilen aufgrund seines Galubens zu entgehen. Seit 1557 hielt er in Jena Vorlesungen und wurde dort als doctor juris promoviert. Anschließend wurde er in Wittenberg Nachfolger Johann Schneidewins als Professor. Dort war Wesenbeck aber nicht nur als akademischer Lehrer tätig, sondern auch Beisitzer im kurfürstlichen Hofgericht, am Schöppenstuhl. Weiter erstattete er Rechtsgutachten für die Gerichte.

Lehre

Seine Bedeutung für die Rechtswissenschaft liegt in seinem Kommentar zu den Pandekten, in dem er die einzelnen Titel systematisch behandelt und zugleich den Bezug zu der juristischen Praxis herstellt. Wesenbeck war der maßgebliche Jurist des frühen usus modernus pandectarum, der sich für die Klagbarkeit aller Verträge, auch der einfachen, sog. pacta nuda, aussprach. Damit hat er den Grundstein für die heutige Vertragslehre gelegt.

Werke

  • Paratitla in Pandectarum iuris civilis libros quinquaginta

1566 erschienener Kommentar zu den Pandekten.

  • Tractatus et responsa quae vulgo consilia appelantur

1576 veröffentlichte Sammlung seiner Rechtsgutachten.

  • Tractatus de feudis

Literatur

  • R. Dekkers: Het humanisme en de rechtswetenschap in de Nederlanden, 1938, 191-258
  • A. Ahsmann: Wesenbeck, Matthaeus in: Kleinheyer, Gerd; Schröder, Jan (Hrsg.): Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten. 4. Aufl. Heidelberg 1996 (ISBN 3-8252-0578-9), 56-59
  • K.-P. Nanz: Die Entstehung des allgemeinen Vertragsbegriffs im 16. bis 18. Jahrhundert, 1985, 85-94