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Diskussion:Neuwerk/Archiv/1

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Geschichte

Das hier: "1969 Neugliederung in der Bundesrepublik, das Saarland kommt zu Deutschland." stimmt ja nun ganz sicher nicht. Das mit dem Saarland war 1957, aber ob das mit der neuen Zugehörigkeit von Neuwerk zu HH übereinstimmt, weiß ich nicht. Saxo 22:53, 9. Apr 2005 (CEST)

Der Staatsvertrag zwischen Hamburg und Niedersachsen hat zudem auch nichts mit dem Saarland oder anderen Regelungen zu tun. Der 1.10.1969 ist in Sachen Neuwerk Richtig (www.Hamburg.de / Bezirk Mitte), für Saarland in der Tat falsch Gruß --Gulp 23:21, 9. Apr 2005 (CEST)

Die Vogelschutzinsel Nigehörn darf überhaupt nicht betreten werden. Lediglich der zuständige Leiter der Nationalparkbehörde, zur Zeit Hr. Dr. Jahnke, besucht die Insel einmal im Jahr. Quelle: Hamburger Nationalparkbehörde, Mitarbeiterin Frau Ute Albrecht-Rose.

Nigehörn und Scharhörn unterliegen besonderen Regelungen. 2005 fand zum ersten Mal (!!) ein Besuch aller Insulanerinnen und Insulaner auf Nigehörn statt, auf Einladung des Leiters des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer, Dr. Klaus Janke (ohne "h"). Ute Albrecht-Rose ist übrigens die Rangerin des Nationalparks. Dieser wird von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) der Freien und Hansestadt Hamburg verwaltet.
Im Prinzip bildet der ganze Nationalpark ein Vogelschutzgebiet. Der Schwerpunkt liegt hier natürlich auf den Hochwassersicheren Bereichen. Also neben Scharhörn und Nigehörn auch das Ostvorland von Neuwerk.

Nigehörn darf von der Scharhörner Vogelwartin (es sind oft Frauen) im Prinzip ständig betreten werden und z.B. Vögel zu zählen. zur Durchführung von "Bauarbeiten" dürfen auch Bewohner von Neuwerk und Mitarbeiter der Stackmeisterei Neuwerk Nigehörn betreten. So wurden in den letzten Wochen Hochsitze errichtet, um die buafällige Vogelwärterhütte zu ersetzen--Rote Socke 16:05, 2. Sep 2006 (CEST)