Wehrsold
Der Wehrsold ist die finanzielle Vergütung für wehrdienstleistende Soldaten.
Empfangsberechtigter Personenkreis
- GWDL (Soldaten, die nur ihren Grundwehrdienst von derzeit 9 Monaten ableisten)
- FWDL (Soldaten, die zusätzlich zum Grundwehrdienst einen freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst von bis zu 14 Monaten ableisten, womit sich eine maximale Dienstzeit von 23 Monaten ergibt)
- Wehrübende (ehemalige Soldaten, die einen bestimmten Zeitraum als aktiver Soldat bei einem Truppenteil verbringen)
Besonderheit
Grundsätzlich unterliegen alle Soldaten der Bundeswehr in den ersten 9 Monaten ihrer Dienstzeit den Regelungen des Wehrsoldgesetzes und müssten demnach Wehrsold erhalten. Jedoch wird für Soldaten, die aufgrund einer freiwilligen Meldung bereits als "Soldat auf Zeit" (SaZ) einberufen werden, eine Ausnahme gemacht. Diese erhalten von Beginn an ein Gehalt.
Wehrsoldarten
- Wehrsold (Tagespauschale gem. Wehrsoldgruppe)
- Mobilitätszuschlag (Entfernungspauschale von 51 Cent pro km ab 30 km Entfernung bis max. 204,- € pro Kalendermonat; wird bei FWDL nur in den ersten 9 Monaten bezahlt)
- Wehrdienstzuschlag (wird an FWDL ab dem 10. Dienstmonat bezahlt; wird oft als FWDL-Zuschlag bezeichnet)
- besondere Zuwendung (Weihnachtsgeld)
- Entlassungsgeld
Berechnung und Auszahlung
Für die Berechnung der Wehrsoldzahlungen ist der Rechnungsführer der jeweiligen Einheit zuständig.
- GWDL / FWDL erhalten die Wehrsoldzahlung immer zum 15. des laufenden Kalendermonats. Der Wehrsold und der Mobilitätszuschlag wird für den jeweiligen Kalendermonat bezahlt, der Wehrdienstzuschlag hingegen rückwirkend für den letzten Kalendermonat. Die "besondere Zuwendung" wird im Dezember ausbezahlt (oder am Entlassungstag wenn in der Dienstzeit kein Dezember erreicht wird) und das Entlassungsgeld wird am letzten Tag des Wehrdienst ausbezahlt. Sämtliche Zahlungen an GWDL/FWDL werden in der Regel auf das Girokonto des Soldaten überwiesen.
- Den Wehrübenden steht der gesamte Wehrsold für die Dauer der Wehrübung am ersten Tag zu und wird in der Regel gleich bar ausbezahlt. Entlassungsgeld, besondere Zuwendung und Wehrdienstzuschlag steht einem Wehrübenden nicht zu.
Wehrsoldgruppen
- 7,41 € Grenadier und vergleichbare Dienstgrade, z. B. Funker, Schütze, etc.
- 8,18 € Gefreiter
- 8,95 € Obergefreiter
- 9,71 € Hauptgefreiter
- 11,25 € Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Unteroffizier, Stabsunteroffizier, Fahnenjunker
- 11,76 € Feldwebel, Fähnrich, Oberfeldwebel
- 12,27 € Hauptfeldwebel, Oberfähnrich, Stabsfeldwebel, Oberstabsfeldwebel, Leutnant
- 12,78 € Oberleutnant
- 13,29 € Hauptmann
- 13,80 € Stabshauptmann, Major, Stabsarzt
- 14,32 € Oberstleutnant, Oberstabsarzt, Oberfeldarzt
- 14,83 € Oberst, Oberstarzt
- 15,85 € General
Sonstiges
Wehrdienstleistende Soldaten erhalten neben den Zahlungen die aufgrund des Wehrsoldgesetz geleistet werden unter Umständen noch weitere Zahlungen, so zum Beispiel Verpflegungsgeld und "Reisebeihilfen für Wehrsoldempfänger". Ferner übernimmt die zuständige Unterhaltssicherungebehörde unter gewissen Voraussetzungen die Mietaufwendungen für die private Wohnung des Soldaten.