Ausschreibung
Eine Ausschreibung ist ein Teil des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb. Durch sie werden potentielle Bieter aufgefordert ein Angebot zu unterbreiten. Weitere Formen der wettbewerbsbasierten Preisermittlung sind Auktionen. Nicht zwingend innerhalb des Vergaberechts wird der Begriff auch für Stellenausschreibungen allgemein verwendet.
Ausschreibungsregeln für öffentliche Auftraggeber
Für Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber (u. a. Bund, Land und Gemeinden) gelten aufgrund des Vergaberechts spezielle Regelungen. Die Verfahrensweise ist in Deutschland geregelt in
- der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
- der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und
- der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
Veröffentlichung von öffentlichen Ausschreibungen
Die Veröffentlichung von öffentlichen Ausschreibungen ist in Deutschland und vielen anderen europäischen Staaten nicht einheitlich geregelt. Der Bund veröffentlicht Ausschreibungen von Bundeseinrichtungen auf dem Ausschreibungsportal des Bundes, einige Bundesländer geben Ausschreibungs(amts)blätter heraus, die z.T. auch elektronisch verfügbar sind, andere Bundesländer haben keine zentralen Ausschreibungspublikation. Oberhalb der EU-rechtlich festgelegten Schwellenwerte müssen Ausschreibungen im Europäischen Ausschreibungsamtblatt (Supplement S / TED) veröffentlicht werden, was aber oft ignoriert wird. Unterhalb der Schwellenwerte legen die Länder die Veröffentlichungspraxis fest. Viele Ausschreibungen werden einfach in regionalen oder lokalen Tageszeitungen oder gemeindlichen Amtsblättern veröffentlicht. Daher gibt es auch keine Ausschreibungsplattform, die ALLE deutschen Ausschreibungen veröffentlicht.
Nicht der Ausschreibungspflicht unterliegt die In-House-Vergabe bzw. das In-House-Geschäft.
Varianten der Ausschreibung im privaten Bereich
Auch im privaten Bereich spricht man zwar häufig von Ausschreibung, gemeint ist damit aber nicht die strengen Vorgaben des Vergaberechts gebunden. Hier haben sich auf dem Markt verschiedene Varianten entwickelt.
Aus dem angelsächsischen Sprachgebrauch werden einige Bezeichnungen für verschiedene Ausschreibungsvarianten auch für den deutschen Sprachraum entlehnt:
- RFI (Request for Information): Die abgegebenen Angebote sind nicht verbindlich. Diese Spielart eignet sich besonders zur ersten Sondierung des Marktes.
- RFP (Request for Proposal): Ausschreibung im üblichen Sinn. Die abgegebenen Angebote sind verbindlich. Diese Spielart ist dann angebracht, wenn der Einkäufer schon genaue Vorstellungen hat, was er erwartet.
Der Verkäufer ist jedoch in keinem Fall verpflichtet, eines der Angebote anzunehmen.
Ein RFQ (Request for Quotation, dt. Aufforderung für ein Angebot) wird ausgegeben, wenn zum Beispiel eine Firma etwas kaufen will. Sie sendet an möglichst viele potentielle Lieferanten eine Spezifikation, mit der Aufforderung, ein Angebot zu dieser Spezifikation zu legen.
Auftragsauktionen im privaten Bereich
Im privaten Bereich, welcher nicht an die Vorschriften des Vergaberechts gebunden ist, erfolgen Ausschreibungen zunehmend auch als zumeist internetbasierte Auftragsauktion. Ein sich derzeit noch entwickelndes Feld, das erst seit etwa 2003 entsteht.