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Königreich Bayern

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Vorlage:Bundesstaat des Deutschen Reiches

Das Königreich Bayern als Nachfolger des Herzogtums/Kurfürstentums Bayern entstand mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806.

Geschichte

Dem Kurfürstentum Bayern wurden beim Reichsdeputationshauptschluß im Jahre 1803 große Teile Frankens zugesprochen. Unter der Bedingungen des Friedens von Pressburg, der am 26. Dezember 1805 zwischen dem Napoleonischen Frankreich und dem abdankenden Kaiser Franz II. abgeschlossen wurde, wurden mehrere mit Napoleon verbündete Fürstentümer zu Königreichen erhoben. Herzog Maximilian IV. Joseph von Bayern - seit 1803 Herrscher über Kurbayern und Teile Frankens und Schwabens- nahm am 1. Januar 1806 offiziell den Titel „König Maximilian I. von Bayern“ an. Am 1. Januar 1806 wurde er in München zum König von Bayern proklamiert.

Maximilian war zuvor Herzog von Zweibrücken gewesen, wozu er nach dem Tode seines Vorgängers Karl II. August 1795 bestimmt wurde. Nach dem Aussterben der älteren bayerischen Linie der Wittelsbacher wurde er als Vertreter der jüngeren Linie auch zum Herrscher über Bayern und damit König. Sein Minister Maximilian Graf von Montgelas gilt dabei als Schöpfer des modernen bayerischen Staates. 1808 wurde eine Verfassung erlassen, die Freiheits- und Gleichheitsrechte gewährte und nicht zuletzt den König nur mehr als Staatsorgan definierte. Der Monarch musste die Verfassung beeiden und war damit dieser unterworfen. Gleichzeitig beseitigte die Verfassung alle Relikte der Leibeigenschaft (die aber in Bayern ohnehin keine besondere Bedeutung mehr gehabt hatte). Durch ein neues Strafgesetzbuch, das Anselm Feuerbach entworfen hatte, wurde 1813 die Folter abgeschafft. 1817 wurde Montgelas auf Drängen seiner Gegner vom bayerischen König entlassen.

Nach dem Tod seines Vater Maximilian I. am 13. Oktober 1825 folgte Ludwig I.. Er machte seine Hauptstadt München zu einem Zentrum von Kunst und Kultur. 1848 übernahm Maximilian II. nach der Abdankung seines Vaters wegen der Affäre mit Lola Montez die Regierungsgeschäfte. Er war bis 1864 König von Bayern. 1866 trat Bayern an der Seite des Deutschen Bundes und damit Österreichs in den Krieg zwischen Österreich und Preußen ein, der mit einer völligen Niederlage endete. König Ludwig II. unterzeichnete am 22. August 1866 einen Vertrag mit Preußen, mit dem er de facto die bayerische Unabhängigkeit aufgab.

Mit dem Vertrag vom 23. November 1870 wurde Bayern Teil des am 18. Januar 1871 proklamierten neuen Deutschen Reichs, allerdings konnte es sich als zweitgrößter deutscher Staat nach Preußen gewisse Vorrechte sichern, wie die Beibehaltung einer eigenen Armee, eigener Post und Eisenbahn. Die Könige von Bayern behielten ihre Titel und ihr eigenes diplomatisches Corps.

Am 9. Juni 1886 wurde der durch seine prunkvollen Schlossbauten in aller Welt bekannte "Märchenkönig" Ludwig II. durch die Bayerische Regierung entmündigt. Sein Onkel Luitpold übernahm am 10. Juni als Prinzregent die Regierungsverantwortung. Am 13. Juni 1886 wurde Ludwig II. tot im Starnberger See bei Schloss Berg aufgefunden. Zum König wurde Otto I., jüngerer Bruder Ludwigs, der aufgrund einer Geisteskrankheit regierungsunfähig war. 1886 bis 1912 regierte Prinzregent Luitpold, dritter Sohn Ludwigs I. und Bruder von Max II.. Nach dem Tod Luitpolds folgte Prinzregent Ludwig, Sohn Luitpolds. Er setzte 1913 seinen Vetter Otto I. ab und bestieg selbst den Thron als Ludwig III. Otto blieb aber bis zu seinem Tod 1916 "König ehrenhalber".

Als nach dem Ersten Weltkrieg das Kaiserreich im November 1918 abgeschafft wurde, musste der letzte bayerische König, Ludwig III, als erster deutscher Monarch im Zuge der Novemberrevolution abdanken. Während des Weltkrieges hatte er durch absurde annexionistische Forderungen von sich reden gemacht und damit zur kompromisslosen Radikalisierung des Krieges ohne Aussicht auf einen Verständigungsfrieden beigetragen. Das Ende der Monarchie bedeutete zugleich die Ausrufung des Freistaats Bayern.

Gliederung

Das Königreich Bayern war in 8 Kreise eingeteilt, die als Verwaltungseinheiten der mittleren Ebene den heutigen Bezirken entsprachen und zwar: Oberbayern (Bezirkshauptstadt und Kreisregierung München), Niederbayern (Landshut), Pfalz (Speyer), Oberpfalz und Regensburg (Regensburg), Oberfranken (Bayreuth), Mittelfranken (Ansbach), Unterfranken und Aschaffenburg (Würzburg), Schwaben und Neuburg (Augsburg). Diese Kreise gliederten sich wiederum in Bezirksämter. Die Bezirksämter waren ursprünglich zugleich Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, was als struktureller Fehler der bayerischen Verfassung galt, da damit die richterliche Unabhängigkeit berührt war, nachdem der Richter (in seiner Funktion des Verwaltungsbeamten, die der des heutigen Landrats entsprach) weisungsgebunden war. Erst in den 1860er Jahren wurde durch Einführung eigener Landgerichte dieser Mangel behoben. In der Pfalz bestanden schon seit 1816 Landkommissariate neben den Landgerichten.

Insignien des Königreichs Bayern

Könige Bayerns


Siehe auch: Liste der bayerischen Herrscher, Geschichte Bayerns, Bayern, Deutscher Bund, Rheinbund