Zum Inhalt springen

Gemeinde (Begriffsklärung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Juni 2003 um 08:33 Uhr durch 129.143.97.2 (Diskussion) (Verbandsgemeinde herausgenommen; diese ist nicht die unterste Verwaltungseinheit eines Staates, sondern rechtl. eine Art "Verwaltungsgemeinschaft"). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

dk:Kommune Der Begriff Gemeinde (von althochdeutsch gimeinida) bezeichnet ein gesellschaftliches Gebilde.

Gemeinde wird heute gebraucht als

  1. ein allgemeiner Ausdruck für Ortschaft, Stadt, oder Dorf
  2. die unterste Verwaltungseinheit (Gebietskörperschaft) eines Staates (in Rheinland-Pfalz werden diese als "Ortsgemeinde" bezeichnet) oder die Gesamtheit ihrer Einwohner
  3. in der Schweiz allgemeiner Ausdruck für die unterste politische Organisationsebene im Gegensatz zu Eidgenossenschaft und Kanton
  4. eine lokale christliche Kirche (Kirchengemeinde) oder die Gesamtheit ihrer Mitglieder
  5. die Anhängerschaft eines Künstlers (Gemeinde des Dichters)

siehe auch: Kommune, Gebietskörperschaft, Stadt