Zum Inhalt springen

Medizinisch-Psychologische Untersuchung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. August 2006 um 23:09 Uhr durch 84.179.223.79 (Diskussion) (Weblinks). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt MPU) überprüft die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die offizielle Bezeichnung im Straßenverkehrsgesetz lautet „Begutachtung der Fahreignung“ (entsprechend: Begutachtungsstelle für Fahreignung).

Aufgabenstellung

Die MPU ist kein Intelligenztest. Auf der Grundlage verkehrspsychologischen und verkehrsmedizinischen Fachwissens erfolgt eine Prognose des Verhaltens im Straßenverkehr. Bei der Beurteilung der Fahreignung stehen Fragen der Verhaltens- und Einstellungsänderung im Vordergrund, nicht intellektuelle Fähigkeiten. Der Begriff „Fahreignung“ ist auch nicht mit charakterlicher Eignung gleichzusetzen. Er umfasst als unbestimmter Rechtsbegriff vielmehr die körperliche Eignung, die geistige Eignung (z. B. Reaktionsfähigkeit) und Persönlichkeitsmerkmale wie z. B. die Zuverlässigkeit – also die Gesamtheit von überdauernden körperlichen, geistigen, verhaltens- und einstellungsbezogenen Voraussetzungen des Fahrers zum sicheren und partnerschaftlichen Führen von Kraftfahrzeugen.

Das Fahreignungsgutachten ist eine fachliche Hilfestellung für die Fahrerlaubnisbehörde. Es bereitet die behördliche Entscheidung über die Neuerteilung oder den Entzug der Fahrerlaubnis vor. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Sie überprüft vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Neuerteilung des Führerscheins, ob das Gutachten widerspruchsfrei und nachvollziehbar ist, also den festgelegten formalen und inhaltlichen Standards genügt. Gutachten, die den Qualitätsstandards im Einzelfall nicht entsprechen oder bei denen begründete Zweifel an der Objektivität bestehen, müssen von der Fahrerlaubnisbehörde nicht akzeptiert werden.

Schon zu Beginn der Sperrfrist sollten Betroffene an kostenlosen Informationsveranstaltungen der MPU-Stellen [1] teilnehmen oder Beratung [2] in Anspruch nehmen, um die Sperrfrist sinnvoll zur Wiederherstellung ihrer Fahreignung zu nutzen. Bei Informationsveranstaltungen werden der allgemeine Ablauf und die Hintergründe der Untersuchung erläutert, und die Erfolgskriterien werden konkret benannt. Fragen der Vertraulichkeit und Schweigepflicht gegenüber Dritten (wie zum Beispiel den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde, Angehörigen oder Verkehrsanwälten) werden angesprochen, ebenso der Auslandsführerschein und Führerscheintourismus. Bei einer individuellen verkehrspsychologischen Beratung steht dagegen die persönliche Problematik des Ratsuchenden im Vordergrund. Ziel einer seriösen Beratung ist nicht nur die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern vor allem die Zukunftsperspektive, also die Vermeidung künftiger Verkehrsauffälligkeiten.

Neue Bestrebungen gehen dahin, in bestimmten Fällen (z. B. einmalige Fahrt unter Alkoholeinfluss mit niedriger Promillezahl) frühzeitig in der Sperrfrist verkehrspsychologische Beratung und Therapie anzubieten, um die Sperrfrist abzukürzen. Bei entsprechender Vorbereitung ist auch eine Sperrfristverkürzung in vielen Fällen realisierbar (siehe „Der Testknacker bei Führerscheinverlust“, S. 76 ff.) [3].

Beantragung

Eine MPU wird nach schwerwiegenden Auffälligkeiten und/oder Regelverstößen im Straßenverkehr durchgeführt, wenn also erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bestehen. Dies ist jährlich bei etwa 0,2 % aller Fahrerlaubnisinhaber der Fall.

Die Einleitung einer MPU muss vom Führerscheinbewerber bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Diese sendet dann die erforderlichen Unterlagen und Dokumente an eine frei wählbare MPU-Stelle, die wiederum das fertige Gutachten an den Auftraggeber (also an den Führerscheinbewerber) schickt.

Zweck des Gutachtens ist eine Aussage über die zukünftige Verkehrsbewährung des Auftraggebers, also eine Prognose. Wenn die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch aktuelle medizinische und psychologische Befunde (in der Regel Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen) ausgeräumt werden können, ist die Prognose günstig. Eine Prognose ist keine Prophezeiung, sondern eine auf Fakten und Erfahrungswissen begründete Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft. Die Fakten sind bei den in Deutschland ausgestellten Führerscheinen im Verkehrszentralregister und in der Führerscheinakte dokumentiert. Diese muss vor der Durchführung einer MPU in der Begutachtungsstelle für Fahreignung vorliegen. Bei einer ungünstigen Prognose wird stets auch eine Empfehlung für das weitere Vorgehen gegeben.

Die wichtigsten Untersuchungsanlässe sind (in der Reihenfolge der Häufigkeit):

  1. Alkohol: Ein Kraftfahrer ist mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen, oder einmal mit einer Promillezahl von 1,6 Promille oder mehr (dieser Wert gilt auch für Fahren unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad). Verkehrsauffälligkeiten unter Alkoholeinfluss stellen mehr als 60% aller Begutachtungsfälle (Quelle: BASt, 2004), daher auch die Bezeichnung „Alkohol-TÜV“.
  2. Drogen: Ein Kraftfahrer ist unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen, oder der Fahrerlaubnisbehörde liegen Hinweise vor, dass ein Kraftfahrer außerhalb des Straßenverkehrs wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auffällig geworden ist (durch Drogendelikte oder Drogenmissbrauch).
  3. Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten: Mehr als 18 Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg.
  4. Strafrechtliche Auffälligkeiten: Der Kraftfahrer ist strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten oder mit Straftaten aufgefallen, die auf eine besonders hohe Aggressivität oder geringe Impulskontrolle schließen lassen.

Weitere Untersuchungsanlässe können z. B. die vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis oder körperliche/psychische Erkrankungen/Behinderungen sein. Die Kosten der Untersuchung sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt und in allen Untersuchungsstellen einheitlich.

Bestandteile

Die MPU besteht aus folgenden Untersuchungen:

  • Im medizinischen Teil wird auf verkehrsrechtlich relevante Erkrankungen sowie Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit geprüft. Dazu führt der Arzt ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, eine körperliche Untersuchung sowie ggf. labormedizinische Verfahren (z. B. Blutabnahme, Urin-Drogenscreening) durch. Häufig geht es darum, einen angegebenen vollständigen Verzicht auf Alkohol oder Drogen verkehrsmedizinisch zu belegen. Hierfür werden Drogenscreenings (Haar- oder Urinanalysen), mit denen sich Spuren früheren Konsums teilweise noch nach Monaten nachweisen lassen, und Alkoholscreenings (Leberwerte, seltener auch EtG oder CDT) eingesetzt.
  • Im psychologischen Gespräch geht es um Einsicht in das frühere Fehlverhalten, die persönlichen Ursachen dafür, Konsequenzen für das aktuelle Verhalten und Vorsätze und Verhalten für die Zukunft, die eine erneute Verkehrsauffälligkeit zuverlässig verhindern. Dabei muss das zukünftig geplante Verhalten in der Regel seit mindestens sechs Monaten stabil gelebt werden. Das Gespräch muss für das Gutachten aufgezeichnet werden (dies erfolgt häufig am Computer). Untersuchungsstellen sollten dem Kunden die Möglichkeit bieten, die Aufzeichnungen gegenzulesen, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Bei einem standardisierten Reaktionstest am Computer werden körperliche Leistungen (Reaktionsfähigkeit, Konzentration, Aufmerksamkeit) getestet.

Das Ergebnis der MPU wird in vielen Fällen bereits am Untersuchungstag – unter Vorbehalt – mitgeteilt. Viele MPU-Stellen bieten zusätzlich Beratungsgespräche und kostenlose Informationsabende an, um die Betroffenen aus erster Hand zu informieren.

Bestehensquoten und Wirksamkeit

Die häufig zitierte Aussage, dass 60% aller untersuchten Personen bei der ersten MPU „durchfallen“, ist unzutreffend.

Nach Mitteilung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) führte die MPU im Jahr 2004 bei 62,6 % aller Untersuchungen zur Erteilung der Fahrerlaubnis. Der Anteil der positiven Gutachten lag dabei bei 46,4 %, weitere 16,2 % der MPU-Teilnehmer erhielten ihren Führerschein nach einem zusätzlichen Nachschulungskurs zurück (offizielle Bezeichnung: „Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung für auffällige Kraftfahrer“).

Eine qualifizierte Vorbereitung kann wesentlich dazu beitragen, Ängste abzubauen und durch bessere Kenntnis der Anforderungen die Voraussetzungen für eine günstige Fahreignungsprognose zu verbessern. Dies wird durch die erhöhte Zahl positiver Begutachtungen bei Zweitversuchen nachdrücklich belegt. Die Qualität der Vorbereitung ist jedoch nicht einheitlich. Es sollte deshalb sorgfältig geprüft werden, welche Form der Vorbereitung seriös und zielführend ist (siehe auch den Abschnitt „Verbraucherschutz“).

Die Wirksamkeit der MPU wird unterschiedlich beurteilt. Einer empirischen Untersuchung zufolge verlieren innerhalb von drei Jahren nach bestandener MPU 18,8 % der alkoholauffälligen Kraftfahrer erneut den Führerschein durch Fahren unter Alkoholeinfluss - auch in Fällen in Kombination mit einem Unfall [4]. Behauptungen, dass mehr als 30 % („jeder Dritte“) rückfällig werden, sind nicht belegt. Die Zahlen sprechen jedoch insgesamt dafür, dass MPU-Gutachten mit Alkoholfragestellung eher zu positiv ausfallen.

Die Angaben zur Dunkelziffer bei alkoholauffälligen Fahrern schwanken zwischen 1:1000 und 1:60. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit von Fahrten unter Alkoholeinfluss ist aufgrund der geringen polizeilichen Kontrolldichte somit sehr niedrig. Jede Fahrt unter Alkoholeinfluss ohne Unfall und ohne Polizeikontrolle erhöht die Wahrscheinlichkeit der nächsten Fahrt, Alkohol am Steuer ist ein Seriendelikt [5].

Berichterstattung in den Medien

Die MPU wurde in der Boulevardpresse und an Stammtischen unter der Bezeichnung „Idiotentest“ bekannt, weil sie im Verkehrsrecht der fünfziger und sechziger Jahre vor allem dann gefordert wurde, wenn ein Fahrerlaubnisbewerber zum dritten Mal die Prüfung nicht bestanden hatte (so genannte Prüfungsversager). Diese verwaltungsrechtliche Regelung wurde jedoch etwa zeitgleich mit der Theorie der „Unfallpersönlichkeit“ (so genannte „Konflikt-Unfäller“ und „Affekt-Unfäller“ mit ausgeprägter Veranlagung zu Unfällen) abgeschafft, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem tatsächlichen Unfallgeschehen statistisch nicht nachweisbar war. Da die Unfallzahlen mit zunehmender Motorisierung in Deutschland stark anstiegen (absoluter Höhepunkt 1973: ca. 20.000 Getötete im Straßenverkehr), verschob sich der Schwerpunkt der Untersuchungen auf die Hauptrisikofaktoren im Straßenverkehr: Alkohol, Drogen und andere Verkehrsauffälligkeiten wie überhöhte Geschwindigkeit.

Journalisten tragen auch heute noch zur Verbreitung des Begriffes „Idiotentest“ bei, indem sie Nachrichten über prominente Betroffene oder spektakuläre Ereignisse unter dem Deckmantel der Information in den Medien platzieren. In der Regel handelt es sich um Boulevardblätter, für die Political correctness und Seriosität keinen großen Wert haben.

Meinungsbildend mit negativer Tendenz sind auch die so genannten „MPU-Foren“ im Internet, in denen Betroffene ihre persönlichen Probleme und Erfahrungen öffentlich darlegen und stark subjektiv gefärbte Informationen austauschen. Hinweise auf fachliche Beratung durch Verkehrspsychologen fehlen meist.

Mit dem Meinungswandel beim Thema Führerscheintourismus zeichnet sich eine Trendumkehr ab. Neuerdings wird in den Medien häufig der Begriff „Alkohol-TÜV“ verwendet, bisweilen auch „Fahreignungsprüfung“ (in bewusster Analogie zur Fahrerlaubnisprüfung). Die MPU wird nun auch von den renommierten deutschen Autofahrerverbänden (ADAC, AvD) positiver bewertet, da ihr Beitrag zum hohen Verkehrssicherheitsstandard in Deutschland stärker als früher anerkannt wird (vgl. auch die aktuellen Medienberichte zum Thema Verkehrssicherheit, MPU, Führerscheintourismus etc. [6]).

Kritik und Gerüchte

Manche Leute werfen dem Testverfahren völllige Willkür vor: Die gestellten Fragen seien indiskret und würden das gesamte Privatleben ausleuchten.

Die MPU erfolgt jedoch strikt anlassbezogen und erhebt nur diejenigen Untersuchungsbefunde, die zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung notwendig sind.

Über den Ablauf einer MPU kursieren zahllose unzutreffende Geschichten und Erzählungen, insbesondere über unlösbare Aufgaben oder absichtliche „Fallen“ während der Gespräche. Einige der häufigsten Falschmeldungen:

  • „Kugeltest“: Angeblich muss der MPU-Kandidat versuchen, zwei Kugeln aufeinander zu stellen (was physikalisch unmöglich ist), und fällt durch, sobald er die Kugeln auch nur berührt. Einen solchen „Test“ hat es bei der MPU nie gegeben, er ist frei erfunden.
  • Persönlichkeitsfragebogen oder Aggressionsfragebogen: Angeblich muss ein MPU-Kandidat einen dieser Fragebögen ausfüllen, anhand dessen das Ergebnis der Untersuchung bereits vorab festgelegt wird. Derartige Fragebögen existierten lediglich während einer kurzen Versuchsphase in den 1970er-Jahren und wurden bald wieder abgeschafft. Es gibt bei einer MPU zwar kurze Fragebögen, die sich auf die persönliche Lebenssituation beziehen (Beruf, biografische Angaben) oder auf die Verkehrsvorgeschichte und eventuelle Erkrankungen eingehen. Sie dienen aber vor allem als Leitfaden für das Gespräch, und die schriftlichen Angaben werden vor der Übernahme in das Gutachten noch einmal ausdrücklich besprochen.

Auch existiert entgegen allen Gerüchten kein fester Fragenkatalog, den ein Gutachter abfragt. Jeder Antragsteller wird individuell nach seiner Problematik auf selbstkritische Einsichtsfähigkeit, Glaubwürdigkeit und – je nach der Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde – auf seine Konsumgewohnheiten oder die Stabilität einer begonnenen Verhaltensänderung hin überprüft.

Derartige Gerüchte fördern die Verbreitung des Begriffs „Idiotentest“ im Volksmund. Weitere häufige Behauptungen und die konkreten Hintergründe dazu:

  • „Die Beurteilung ist reines Glücksspiel: Die Begutachtungsstellen für Fahreignung sind an bundesweit einheitliche Beurteilungsmaßstäbe gebunden, die veröffentlicht und von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) verbindlich vorgeschrieben sind (siehe unten). Diese Qualitätssicherung trägt wesentlich dazu bei, dass die Begutachtung einheitlich und vergleichbar erfolgt.
  • „Man darf nicht die Wahrheit sagen“: Zuverlässige Angaben sind für eine günstige Prognose notwendig. Mangelnde Glaubhaftigkeit muss im Gutachten dargestellt werden und kann nicht zu einem günstigen Gutachtenergebnis führen.
  • „Man hat sowieso keine Chance durchzukommen“: Gutachter müssen neutral und objektiv beurteilen und sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen und den gültigen Beurteilungskriterien orientieren. Erforderlich ist aber die Mitwirkung des Betroffenen: Er muss die Ursachen der Verkehrsauffälligkeiten und die gezogenen Konsequenzen benennen und bei Bedarf objektive Nachweise (Leberwerte, Screenings) beibringen.
  • „Die medizinische Untersuchung und der Reaktionstest sind wissenschaftlich fundiert und faktenorientiert, das Gespräch mit dem psychologischen Gutachter beruht dagegen nicht auf Erkenntnissen und ist von der Qualifikation und Tagesverfassung des Gutachters abhängig“: MPU-Gutachter entscheiden stets im Team (Arzt und Psychologe). Erkenntnisse ergeben sich zunächst aus der sorgfältigen Analyse der Vorgeschichte der früheren Verkehrsverstöße und den Forschungsergebnissen über die Wiederholungswahrscheinlichkeit (also das Rückfallrisiko nach gravierenden Verkehrsverstößen und Verkehrsstraftaten). Im zweiten Schritt müssen diese Erkenntnisse mit den individuellen Befunden abglichen werden, um das Wiederholungsrisiko im Einzelfall zu beurteilen. Die hohen Anforderungen an die Qualifikation der Gutachter und die Einheitlichkeit der Begutachtung werden im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig überprüft.
  • „Auch jahrelange unauffällige Fahrpraxis zählt nicht“: Tests sind objektive und Zeit sparende Verfahren, um die aktuelle Leistungsfähigkeit zu belegen. Sie werden ausführlich erklärt und beginnen erst nach einer Übungsphase. Bei erkennbaren Leistungsdefiziten, z. B. im Bereich der Reaktionsschnelligkeit, kann aber auch durch eine zusätzliche Beobachtung des Fahrverhaltens (praktischer Fahrtest) festgestellt werden, ob der Betreffende diese durch seine Erfahrung im Straßenverkehr ausgleichen kann.

Qualitätssicherung und Akkreditierung

Die anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen regelmäßigen Überprüfungen durch die „Akkreditierungsstelle Fahrerlaubniswesen“ bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Diese überprüft in erster Linie, ob die Qualitätssicherung funktioniert.

Weiterhin verpflichtet die Akkreditierung zur Einhaltung umfangreicher gesetzlicher und fachlicher Bestimmungen, die vor allem die Einhaltung der Schweigepflicht (Datenschutz), die Objektivität und Neutralität der Untersuchung und die Einheitlichkeit der Beurteilung (fachliche Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien) betreffen.

Eine ausreichende personelle Ausstattung (spezialisierte Ärzte und Psychologen) sowie geeignete räumliche und sachliche Voraussetzungen (behindertengerechte Ausstattung, Geräte zur psychologischen Testdiagnostik etc.) müssen vorhanden sein.

Überprüfung der Rechtmäßigkeit

Seitens einiger Verkehrsjuristen wird argumentiert, die Entscheidung einer Fahrerlaubnisbehörde zu einer MPU müsse auf dem Rechtsweg überprüfbar sein. Die Überprüfung der Entscheidung sei auch aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten, da es sich bei der MPU um einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handle [7]. Andere Positionen stellen die selbstständige Anfechtung einer MPU-Anordnung generell in Frage [8].

Die Kriterien für die Entscheidung zu einer Begutachtung sind so präzise und die Sachlage in der Regel so eindeutig, dass der Entscheidungsspielraum der Fahrerlaubnisbehörde vergleichsweise gering ist. Der Gesetzgeber bewertet eine MPU als eine vorbereitende, informationssammelnde Handlung im Rahmen einer Verwaltungsentscheidung, vergleichbar mit anderen (z. B. ärztlichen) Gutachten, und sieht somit bislang keine Veranlassung, die Entscheidung zur Durchführung auf dem Rechtsweg überprüfbar zu machen.

Gegen die auf der Grundlage des MPU-Gutachtens (in Ausnahmefällen auch gegen das Gutachten) getroffene Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde können Rechtsmittel eingelegt werden.

Verbraucherschutz

Mit der Angst vor der MPU werden Geschäfte gemacht. Selbst Unternehmen, die sich als seriös verstehen, werben mit dem Begriff „Idiotentest“ für ihre Dienstleistungen. Das Internet bietet eine geeignete Plattform, um unseriöse Angebote zu platzieren (Stichworte: Abzocke, Geld-zurück-Garantien, Auslandsführerschein). Angesichts der zahllosen, schwer einschätzbaren Beratungsangebote gibt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) zuverlässige und sinnvolle Empfehlungen zum Verbraucherschutz. Die Sektion Verkehrspsychologie im BDP führt ein Register aller amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Beraterinnen und Berater [2] in Deutschland. Auch objektive und hilfreiche Ratgeberliteratur wird angeboten [3].

Eine neutrale Übersicht über sämtliche MPU-Stellen [1] in Deutschland kann ebenfalls über eine Suchfunktion des BDP abgerufen werden (siehe unten). Alle dort aufgeführten Stellen sind amtlich anerkannt. Ihre Gutachten werden von den Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland akzeptiert.

Sie stehen untereinander im direkten Wettbewerb, der sich angesichts der geregelten Preise (vgl. GebOSt) vor allem über Kundenempfehlungen und kundengerechte Bearbeitung abspielt. In Großstädten wie Hamburg, Köln, München, Stuttgart und Frankfurt agieren zwischen vier und sechs Anbieter, in Berlin inzwischen sogar mehr als zehn.

Quellen

  1. a b Suchfunktion für alle amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „MPU-Stelle“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  2. a b Suchfunktion für amtlich anerkannte verkehrspsychologische Berater Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Berater“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. a b Ratgeberliteratur zur MPU Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Literatur“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  4. W. Jacobshagen, H. D. Utzelmann: Medizinisch-psychologische Fahreignungsbegutachtungen bei alkoholauffälligen Fahrern und Fahrern mit hohem Punktestand. Empirische Ergebnisse zur Wirksamkeit und zu deren diagnostischen Elementen. TÜV-Verlag GmbH – Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg, 1996 ("EVAGUT")
  5. Wolfram Heinrich: Betrunken fahren? Das Phänomen des „Ewigen Alkoholfahrers“ (PDF-Datei)
  6. Aktuelle Berichterstattung zum Thema MPU und EU-Führerschein beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (bdp)
  7. Wolf-Dieter Obst: Zahl der „Idiotentests“ geht drastisch zurück, Stuttgarter Nachrichten, 15. Juli 2006
  8. Weber, Klaus: Keine selbständige Anfechtbarkeit einer MPU-Anordnung, in: NZV 2006 Heft 8, 399 - 407.