Große kreisangehörige Stadt
"Große kreisangehörige Stadt" ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht.
In einigen Bundesländern erhalten größere kreisangehörige Städte, die zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, eine Art Sonderstatus, der oftmals mit einem besonderen Titel verbunden ist. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen nennt man diese Städte "Große kreisangehörige Städte". Sie gehören also weiterhin zum Landkreis, übernehmen jedoch teilweise Aufgaben, die ansonsten der Landkreis für sie erledigen müsste. Die Einwohnergrenze ist unterschiedlich geregelt. Sie liegt im Allgemeinden jedoch über 50.000. In Nordrhein-Westfalen gibt es darüber hinaus noch "Mittlere kreisangehörige Städte", die zwischen 25.000 und 60.000 Einwohner haben und etwas weniger Aufgaben als die "Großen kreisangehörigen Städte" haben.
Vergleichbare Bezeichnungen aus anderen Bundesländern sind:
- "Große Kreisstadt" in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen
- "Große selbständige Stadt" in Niedersachsen
- "Selbständige Gemeinde" in Niedersachsen
- "Mittelstadt" im Saarland
In Hessen gibt es auch 7 Städte mit Sonderstatus, sie haben dort jedoch keine besondere Bezeichnung. In den anderen Bundesländern sind solche Sonderstatusstädte nicht vorgesehen.