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Gerichtsstein

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Gerichtsstein, Stein, welcher die Grenze der zustehenden Gerichtsbarkeit bezeichnet. Ist er in Kreuzesform ausgehauen, so heißt er Gerichtskreuz.

  • Gerichtsstein – Eintrag in Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 233.