Master of Laws
LL.M. ist die Abkürzung für den akademischen Grad Master of Laws (lat. Legum Magister, wobei LL. die lateinische Art der Abkürzung für den Plural "Rechte" ist). Dieser Postgraduierten-Abschluss kann von Juristen an vielen in- und ausländischen Universitäten erlangt werden. Am häufigsten wird der LL.M. an Universitäten in den englischsprachigen Ländern erworben. Ein LL.M.-Studium dauert in der Regel zwei Semester. Der Inhalt bestimmt sich nach dem Angebot der Universität und den Neigungen des Studenten. An ausländischen Universitäten liegt der Schwerpunkt meist auf dem jeweiligen Landesrecht, Rechtsvergleichung oder internationalem Recht. An inländischen Universitäten wird meistens eine Spezialisierung auf einem bestimmten Rechtsgebiet geboten.
Hintergrund
In den englischsprachigen Ländern wird das Jurastudium grundsätzlich mit einem J.D. (Juris Doctor) in den USA oder einem Bachelor of Laws in den meisten anderen Ländern abgeschlossen. Mit diesem Abschluss soll dem Studenten bescheinigt werden, dass er sich die grundlegenden Fähigkeiten und das Wissen angeeignet hat, die für ein Betätigung im juristischen Sektor nötig sind.
Um sich jedoch mit einem Rechtsgebiet speziell auseinandersetzen zu können, wurde der LL.M. eingeführt.
LL.M. und die deutschsprachigen Länder
In der juristischen Ausbildung der deutschsprachigen Länder ist ein LL.M. grundsätzlich nicht vorgesehen. In Deutschland geht üblicherweise mit dem Erreichen der ersten juristischen Prüfung (ehemals erstes juristisches Staatsexamen) das Ende des Studiums einher. Eine Spezialisierung erfolgt hier lediglich im universitären Teil der Prüfung oder in Aufbaustudiengängen (z.B. Lizenziat des kanonischen Rechts, lic. iur.).
Im Rahmen des Bologna-Prozesses (1999 ebendort von allen Bildungsministern der EU-Staaten vereinbart) soll jedoch EU-weit eine Ablösung aller Staatsexamina und Diplom-Abschlüsse durch die in angelsächsischen Staaten üblichen Bachelor und Master-Abschlüsse erfolgen. 2002 wurde den Hochschulen durch eine Änderung des HRRG die Möglichkeit gegeben auf Bachelor-/Masterstudiengänge umzustellen.
Der Nutzen einer Umstellung auf die konsekutiven Abschlüsse Bachelor und Master in der juristischen Ausbildung ist jedoch in Deutschland umstritten. So wurde im Koalitonsvertrag 2005 zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene der Bedarf neuer Abschlüsse in der Juristenausbildung und eine Übertragung des Bologna-Prozesses auf diese abgelehnt (S. 145).
Um dem Interesse an einer Spezialisierung gerecht zu werden, werden auch schon heute in Deutschland für inländische Studenten LL.M.-Studiengänge angeboten (z.B. an der Fachhochschule Frankfurt am Main).[1]
In der Schweiz heisst gemäss dem neuen Bologna-Studienmodell der auf den Bachelor of Law aufbauende Master-Abschluss "MLaw" (Master of Law). Der frühere Titel lic.iur. gilt als gleichwertig zu einem MLaw, in Anwendung eines Beschlusses der Schweizerischen Universitätskonferenz vom 1. 12. 2005. Der MLaw ist so wie früher der Abschluss lic.iur. Voraussetzung, um zur Anwaltausbildung und anschliessenden Anwaltsprüfung zugelassen zu werden. Den Titel LL.M. hingegen vergeben die schweizerischen Universitäten bisher nur für eine spezielle Ausbildung, die der vertieften wissenschaftlichen Arbeit in einem Schwerpunktgebiet dient. Worin der Unterschied zwischen einem MLaw und einem LL.M. besteht, ist nicht ganz klar, insbesondere da der MLaw aufgrund des Bolognamodells von der Stufe her eigentlich dem angelsächsischen LL.M. entspricht. Vermutlich stammt diese Unterscheidung noch aus der Zeit, wo in der Schweiz der erstmögliche juristische Abschluss das lic.iur. und nicht wie heute bereits der Bachelor of Law war und somit in allen Fällen ein LL.M., meistens an einer ausländischen Universität absolviert, erst nach der Erlangung des Titels lic.iur. möglich war. In der Praxis können sich aufgrund einer Unterscheidung zwischen LL.M. und MLaw Probleme ergeben, wenn es etwa um die Zulassung ausländischer Studenten mit einem Bachelor of Law zu einem LL.M. Programm in der Schweiz geht, was im Falle einer Nichtzulassung zu einem Attraktivitätsverlust der schweizerischen LL.M. Programme führt oder im Falle einer Zulassung zu einer Ungleichbehandlung der schweizerischen Studierenden, falls diese erst nach der Erlangung eines MLaw zu einem schweizerischen LL.M. Programm zugelassen werden. Umgekehrt könnten Absolventen Schweizerischer Hochschulen auf dem internationalen Arbeitsmarkt benachteiligt werden, wenn sie nach fünfjährigem Studium den Titel MLaw bekommen, während im Ausland auf dieser Stufe der Titel LL.M. vergeben wird. Es ist deshalb denkbar, dass mit zunehmender Erfahrung mit dem Bologna-Modell diese Unterscheidung zwischen MLaw und LL.M. aufgegeben wird. Ein an einer ausländischen Universität erlangter LL.M. Titel wird aber voraussichtlich auch dann seinen Wert als Ausweis über Auslanderfahrung und Kenntnis eines ausländischen Rechtssystems behalten.
LL.M. in Deutschland
Nach dem Abschluss des 1. und/oder 2. juristischen Staatsexamens, besteht die Möglichkeit im In- oder Ausland den Titel Master of Law (LL.M.) zu erwerben. Besonders viele solcher postgraduierten Studiengänge gibt es in Deutschland auf dem Gebiet des Europarechts und dessen entsprechenden Spezialisierungsmöglichkeiten. So auch an dem an die juristische Fakultät der Universität des Saarlandes angeschlossenen Europa-Institut [2] oder im Rahmen des European Legal Informatics Study Program an der Universität Hannover [3]. Dieses ist das zweit älteste Institut seiner Art in Europa, d.h. es kann auf eine langjährige Tradition zurückblicken und dadurch umfangreiche Erfahrungswerte vorweisen. Zudem ist es ein Musterstudiengang des Auswärtigen Amtes, d.h. es wird von diesem, sowie der Europäischen Kommission und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft aktiv gefördert. Auch an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster werden seit mehrere Jahren verschiedene spezifische Master of Law (LL.M.) Programme, teilweise mit starken betriebswirtschaftlichen Zusätzen für In-und Ausländer angeboten.
Eine solche Ausbildung ist heute für Juristen in vielen Tätigkeitsbereichen von erheblicher Bedeutung, wenn nicht sogar unabdingbar. Der gesamte europäische Wirtschaftsraum, aber auch weite Bereiche des alltäglichen Lebens, werden von Rechtsakten, die in Brüssel gemacht und erlassen werden, geprägt. So ist es etwa heute kaum noch möglich in einer Kanzlei, die ihre Tätigkeitsschwerpunkte auf wirtschaftsrechtliche Bereiche setzt, ohne europarechtliche Kenntnisse zu arbeiten. Auch z.B. in Rechtsabteilungen von Unternehmen ist ein "LL.M." sehr geschätzt und wird sogar teilweise als Einstellungskriterium vorausgesetzt.
-wenn ich diesen Artikel betrachte, dann werde ich das Gefühl nicht los, dass der Autor eine enge Verbindung zu den benannten Hochschulen hat-
Weblinks
- LL.M. im Europarecht
- www.jurawelt.com/referendare/llm/
- www.llm-guide.com/
- www.WorldWideLLM.com/
- KMK-Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen
- WJFH e.V.
- LL.M. an der HfB - Business School of Finance & Management in Frankfurt am Main
- LL.M. im IT-Recht
- Master- und LL.M.-Lehrgänge in Deutschland und Österreich
- LL.M. im Medienrecht
- [http://www.jura.uni-rostock.de/Tonner/masterstudium/masterstudium.html
]