Diskussion:Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017

Hinweis zu den in der Wikipedia vorgestellten Verkehrszeichen: Die in dem Artikel dokumentierten Zeichen und Zusatzzeichen orientieren sich ausschließlich an den Vorgaben des Gesetzgebers, wie sie im Bundesgesetzblatt, im Verkehrsblatt, in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung oder in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung veröffentlicht werden. In sehr seltenen Fällen können auch Ländergremien bundesweit gültige Zeichen erlassen.
Zeichen, die nicht aus diesen Quellen stammen, sind nicht Teil der hier gezeigten Sammlung. Das gilt für regional angeordnete Zeichen und Zusatzzeichen ebenso, wie für Zeichen und Zusatzzeichen aus privater oder angeblich offizieller Hand.
Daher bitte zunächst die oben genannten Quellen, studieren, um eine Änderung oder Ergänzung zu besprechen. Entscheidend ist, dass zu jeder Aufnahme oder Änderung eines Zeichens in die Liste immer auch die entsprechende offizielle Quelle angegeben wird, damit alles überprüfbar bleibt.
Hier fehlen noch Schilder aus dem Bereich 5**. zB 523.
Hier fehlen noch Schilder aus dem Bereich 5**. zB: 523. Quelle: http://www.bast.de/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/v1-verkehrszeichen/unterseiten/bezeichnung-der-vz.pdf?__blob=publicationFile&v=15 551-24;Zusammenführungstafel - an einmündender Strecke - 1-streifig einmündend plus 3-streifig durchgehend. -- 217.7.173.30, 1. Dez. 2017 (CET)
- alles erledigt - der Rest wird wie in der Vergangenheit sukzessive erweitert. OkMediatus 16:34, 13. Jan. 2018 (CET)
Beschriftungen
Die Zeichen 278 und 279 sind beide „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“ beschriftet. Ist das gewollt? 278 sollte „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ und 279 „Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit“ sein. --Kreuzschnabel 16:21, 11. Dez. 2017 (CET)
- Danke schön – me culpa! Mediatus 18:49, 12. Dez. 2017 (CET)
Rechtschreibung
Scheinbar wird die falsch geschriebene Bezeichnung Vorfahrtstraße vom Gesetzgeber so vorgegeben. Sollte man das richtig stellen: [1] --mAyoDis 11:36, 4. Jun. 2018 (CEST)
- Das Amtsdeutsch lässt viele s und e weg: Schaden(s)ersatz, Halt(e)verbot, Vorfahrt(s)straße usw. Michael 84.143.63.189
- Ja, bitte das Amtsdeutsch so lassen, außer es ist ein grammatikalisches Unding dabei : ) --Mediatus 09:38, 11. Jan. 2019 (CET)
Im Artikel fehlendes Verkehrszeichen
Hallo,
mir ist aufgefallen, das in der Auflistung aller Verkehrszeichen in Deutschland das Verkehrszeichen Bike-and-Ride-Anlage B+R fehlt.
In der Auflistung ist das Schild P+R, welches den Übergang zwischen motorisiertem Individualverkehr und ÖPNV/ÖPFV darstellt, vorhanden, nicht aber das ähnlich aussehende Schild, auf welchem B+R steht, und welches den Übergang zwischen nicht motorisiertem Individualverkehr, also Fahrräder ect. und dem öffentlichen Verkehr darstellt. Könnte man dies in der Liste noch ergänzen?
Danke und viele Grüße
Michael 84.143.63.189
- Leider nein. Hier fehlt (noch) kein solches Zeichen, da ein solches vom Gesetzgeber offensichtlich (noch) nicht vorgesehen ist (sh. https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/v1-verkehrszeichen/vz-start.html). In der Liste hier werden ausschließlich die amtliche Verkehrszeichen vorgestellt, die im Bundesgesetzblatt bzw. noch wichtiger, im Verkehrsblatt verordnet werden. Regional angeordnete Zeichen und Zusatzzeichen oder von privaten oder halbprivaten Stellen erstellte Zeichen finden hier keinen NIederschlag und sind nicht Teil der Sammlung in der Wikipedia. P+R heißt übrigens "Parken und Reisen", genau wie das neue P+M-Zeichen "Parken und Mitfahren" bedeutet. Ein entsprechendes deutsches Zeichen würde da wohl eher auch einen deutschen Titel erhalten. Aber schauen wir mal, evtl. wird ein Zeichen für Fahrräder ja auch noch offiziell eingeführt. --Mediatus 09:20, 11. Jan. 2019 (CET)
Smartphone, I-Pad, App-Store, Offerte, App, Online-Shop ect. - wir leben in einer denglischen Sprache, die deutsche Sprache wurde schon genug durch Anglizismen geschändet - viele Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde verwenden die Bezeichnung "Park and Ride" aber das es kein Zeichen für Bike and Ride gibt zeigt mal wieder, das Fahrradfahrer in der PS-geilen deutschen Autogesellschaft wirklich der letzte Dreck sind! 84.143.63.189 Also nicht speziell das es das Zeichen nicht gibt, es ist nur ein Tropfe von vielen, fahre mal auf dem Land werktags im Berufsverkehr an der Landstraße entlang dann weißt du was ich meine, die faulen Autofahrer können sich dort nämlich nicht vorstellen, das man mit dem Fahrrad auch zur Arbeit fahren kann und es nicht wie für die nur ein Sportgerät ist. Ich wusste nur bislang nicht das das Schild offiziell nicht existiert, habe es teilweise an manchen bike and ride anlagen gesehen aber wenn diese von den kommunen, db, städt. verkehrsbetrieben betrieben werden können diese natürlich in schilderdruckereien die schilder so bestellen das sie wie das parken und reisen schild aussieht nur eben mit B+R anstatt P+R.
- Ich fahre jeden Tag rund 240 Kilometer mit dem Wagen für den Job. Das hat nichts mit Faulheit zu tun. Man darf nicht alle Menschen über einen Kamm scheren, oder die Welt nur aus seiner ganz privaten Brille betrachten. --Mediatus 14:31, 12. Jan. 2019 (CET)
Leserzuschrift (OTRS)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist aufgefallen das die Zeichen für den Hinweis auf das Stadtzentrum, schwarzer Punkt im schwarzem Kreis, und das Zeichen für selbstfahrende Autos an den Autobahnen auf der Seite https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_seit_2017 fehlen
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Übertragen von --Superbass (Diskussion) 21:36, 27. Jan. 2019 (CET)
- Wie bereits eine Disk genau darüber geschrieben. Diese Zeichen sind keine Verkehrszeichen im Sinne des Verkehrszeichenkatalogs und gehören darum nicht hierher: [2]. Siehe auch den Hinweis auf dieser Seite ganz oben! Bitte erst einmal HINWEISE LESEN! --Mediatus 10:41, 28. Jan. 2019 (CET)
Wenn man zu Verkehrszeichen eine Kurzerklärung " hinlegen" möchte,.. dann doch auch bitte Richtig.
.. Hierzu 101- 10 Flugbetrieb,...bisschen wenig, etwas genauer.. Achtung Flugbetrieb, genauso 101,11 - 21 wäre Achtung Fußgängerüberweg und da wir in Deutschland Rechtsverkehr haben, wird das Schild nämlich auf der entsprechenden Seite aufgestellt.
. Dann wäre es als Nächstes, Achtung Viehbetrieb oder auch Achtung Reiter,.. wobei vielleicht auch mit mehr zu rechnen ist,.. sprich Fuhrwagen, Diese gegebenen Hinweisschilder werden durch Ihre Form unterstützt,.. wobei das Erste Zeichen, welches nicht nur auf eine Gefahrenstelle Hinweist.
. Hierbei das entsprechende Warndreieck in Kraftfahrzeugen,.. mit den Grundsatzzeichen genauso " aufgebaut " ist, wenn man sich das einmal ansehen möchte, gibt es das in jedem Baumarkt oder Märkte die Artikel für Hobbybastler haben.
Dann kommen Wir weiter zur Absperrtafel mit Hinweispfeil und mit Blinkenden Pfeil,.. das ist ein Richtungspfeil,... wobei der Blinkende Pfeil,.. der das Ganze unterstützt, bei Näherung der Gefahrenstelle größer wird.
.. Solche Pfeile haben auch Polizeifahrzeuge,.. entweder integriert oder Zusätzlich als Tafel, die dann " Hochgefahren ", also Automatisch aufgestellt wird das.
Der Nächste " Spaß " die Fahrbahnmarkierung, welche nur als Pfeilmarkierung dargestellt wird,... was da auf der Fahrbahn ist, sind noch einmal Richtungspfeile... und wenn Wir schon einmal bei Richtungspfeile sind,.. kommen wir zu 314. 10 - 30.. den Parklatzschild,.. Dieses sind Hinweispfeile, zu welcher Richtung die Parkerlaubnis gilt.
.. Das gleiche ist auch bei dem Schild für den Taxenstand oder Halte und Parkverbot bzw. Halteverbot,.. wobei es bei dem Halteverbot diverse Zusätze gibt,... was man in der Fahrschule mitbekommen würde.--77.8.145.124 18:29, 23. Jul. 2019 (CEST)Gruß Banjo
- Aggressives Verhalten von Fahrschülern wird auch im Artikel nicht geduldet. Zügle Dich und ließ erst einmal die Vorgaben zum Artikel. Denn nichts was hier geglaubt wird zu wissen, kann in den unmittelbaren Vorgaben gefunden werden. Wir brauchen hier keine Details, das können Einzelartikel erledigen. Halte Dich an die konkreten Vorgaben - hier Verkehrsblatt -, sonst bist Du im falschen Artikel. Unterscheide: Fahrschule ist nicht gleich einer Vorstellung der Verkehrszeichen. Und für die Zukunft: Gute Fahrt! --Mediatus 00:15, 24. Jul. 2019 (CEST)
Nochmal zum Symbol für Stadtzentrum: die Stadt Ulm behauptet, das Symbol sei seit 2007 Vorschrift. Die Stadt Göttingen verwendet es seit 2008. Wie kommen die dazu? Gibt es noch eine andere Vorschrift oder eine Übereinkunft der Verkehrsminister, so etwas fällt doch nicht vom Himmel. --Jeansverkäufer (Diskussion) 08:10, 2. Sep. 2019 (CEST) (Ulm: https://www.facebook.com/story.php?story_fbid=10162410813665232&id=321247880231&anchor_composer=false Göttingen: https://www.goettinger-tageblatt.de/Die-Region/Goettingen/Ins-Stadtzentrum-Einfach-dem-Punkt-folgen)
- Das Piktogramm "Zentrum" ist Teil der RWB - Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen. Es wurde 2007 als Ergänzung im Kapitel 5.7 eingeführt. Veröffentlicht im Verkehrsblatt 9/2007, S. 245. In den RWB sind weitere grafische Symbole definiert (z.B. Industriegebiet, Parkhaus, Stadion,...). Diese könnte man durchaus hier im Artikel unter "Zeichen, die nicht im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt wurden" mit aufnehmen. Wenn ich mal Zeit habe werde ich das mal machen.
--Mainpage (Diskussion) 00:09, 3. Sep. 2019 (CEST)- Könntest Du machen, ist allerdings viel Arbeit, wenn die Zeichen von guter Qualität sein sollen. Und bitte in der im Verkehrsblatt vorgegebenen Ausführung, aber das weißt Du ja. --Mediatus 21:23, 3. Sep. 2019 (CEST)
- Vielen Dank für die Erläuterung! --Jeansverkäufer (Diskussion) 09:12, 8. Sep. 2019 (CEST)
Grün umrandete Verbotsschilder auf Commons
Hi, mag sich jemand das hier mal ansehen?
Ein Nutzer hat da diverse grün umrandete Verbotsschilder für Deutschland hochgeladen, die mir so noch nie untergekommen sind.
Gibt es diese Schilder irgendwo oder ist das Humbug? In dem Fall sollte man vielleicht dafür sorgen, dass sie auch auf Commons gelöscht werden, bevor da irgendjemand drauf reinfällt und die irgendwo einbaut.
Da der Nutzer offenbar auch andere Schilder in fragwürdigen Farbkombinationen hochlädt und auf seiner Disk. keinerlei Erklärungen dazu nachliefert, sollte man ihm und seinen Uploads vielleicht generell mal etwas auf die Finger gucken.
Weitere Diskussion dazu siehe hier. --87.150.13.17 11:10, 9. Dez. 2019 (CET)
- Falls die Schilder irgendwo existieren und die Dateien auf Commons bleiben sollten, müsste man wohl die Übersetzungen und Erklärungen auch alle mal genauer unter die Lupe nehmen.
- "Durchfahrt verboten" als "Do not pass" zu übersetzen und es in die Kategorie "Überholverbote" einzuordnen, ist schon - ähm - originell. Und ein Halteverbotsschild als "Feuerwehrzufahrt" zu bezeichnen, ist doch wohl eine leicht eingeschränkte Sichtweise.
- Wer weiß, welche Babelfisch-Überraschungen bei den übrigen Uploads dieses Nutzers noch lauern. --87.150.13.17 13:15, 9. Dez. 2019 (CET)
- Grün umrandete, runde Verbotsschilder gab es ab und an mal für den Forstbetrieb. Alles andere ist Humbug! Aber auch diese Verbotsschilder haben mit der StVO, also dem Artikel hier, nix zu tun. --Mediatus 18:28, 9. Dez. 2019 (CET)
- Solange sie auf Commons in Kategorien wie "Diagrams of road signs of Germany" gelistet werden, wird diese Verbindung leider in sehr missverständlicher Weise hergestellt. --2003:C0:8F1E:E900:A9BC:947:5B3:AF11 00:27, 10. Dez. 2019 (CET)
- Das wurde inzwischen geändert. --Mediatus 17:32, 10. Dez. 2019 (CET)
- Solange sie auf Commons in Kategorien wie "Diagrams of road signs of Germany" gelistet werden, wird diese Verbindung leider in sehr missverständlicher Weise hergestellt. --2003:C0:8F1E:E900:A9BC:947:5B3:AF11 00:27, 10. Dez. 2019 (CET)
- Grün umrandete, runde Verbotsschilder gab es ab und an mal für den Forstbetrieb. Alles andere ist Humbug! Aber auch diese Verbotsschilder haben mit der StVO, also dem Artikel hier, nix zu tun. --Mediatus 18:28, 9. Dez. 2019 (CET)
- Schilder mit von der offiziellen Farbkombination abweichenden Farben (oft grün statt rot) sind häufig auf privatem Gelände (insbes. Firmengelände) zu finden und stellen sozusagen nur den Wunsch des Grundstückseigentümers da, haben aber nicht die selbe rechtliche Wirkung wie im öffentlichen Raum. Haaso1 (Diskussion) 15:40, 25. Apr. 2020 (CEST)
Neue Verkehrszeichen 2020
Erst einmal vielen Dank für die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Verkehrszeichen. Sie sind von ausgezeichneter Qualität und ich verwende sie häufiger. In dem Zusammenhang hätte ich eine Bitte. Wenn ich es richtig verstehe, sind ab 2020 neue Schilder dazugekommen. Könnten die, die bisher die tollen Bilder erstellt haben - oder andere, die wissen, wie es geht -, auch die neuen Zeichen erstellen? Im Vorhinein schon einmal vielen Dank dafür. --Maseltov (Diskussion) 11:57, 1. Jan. 2020 (CET)
- Ja, das mache ich, aber nicht heute : ) Ich warte auch noch, bis die offiziellen Zeichen mit allen Maßen offiziell veröffentlicht sind, sonst wird das nur Stückwerk und hat qualitativ keinen Standard. Das Prozedere läuft so: Erst folgt eine Verkündigung (oft im Bundesgesetzblatt oder gleich im Verkehrsblatt), dann werden im Verkehrsblatt die Maße bekanntgegeben. Das entsprechende Verkehrsblatt muß erst käuflich vorliegen. 2019 sind die neuen Zeichen jedenfalls NICHT erschienen. --Mediatus 16:34, 1. Jan. 2020 (CET)
- Hört sich gut an. Maseltov. --Maseltov (Diskussion) 02:09, 2. Jan. 2020 (CET)
- So, jetzt ist alles neue drin. --Mediatus 22:33, 1. Mai 2020 (CEST)
- Hört sich gut an. Maseltov. --Maseltov (Diskussion) 02:09, 2. Jan. 2020 (CET)
Kein Winterdienst
Ich vermisse Zusatzzeichen 2001 "Kein Winterdienst". Oder habe ich etwas übersehen? --Panoramedia (Diskussion) 01:03, 7. Feb. 2021 (CET)
- Es gibt kein Zusatzeichen mit 2000er-Nummern. --Mediatus 16:06, 7. Feb. 2021 (CET)
- Ach, dann ist das Schild gar nicht legal? [3] [4] [5] --Panoramedia (Diskussion) 17:39, 7. Feb. 2021 (CET)
- Es geht nicht um Legalität! Schilder wie "Kein Winterdienst" gehören jedoch nicht in den amtlichen Verkehrszeichenkatalog. Sie werden, wie etliche andere Schilder teils lokal von Gemeinden etc. angeordnet, gehen teils auch auf Privatinitiativen zurück. Sie sind durchaus zu beachten, wie beispielsweise auch "Einfahrt freihalten". Viele Anbieter von Verkehrszeichen haben noch etliche andere, teils im Text voneinander abweichende Zeichen mit teils ähnlichen Gestaltungen im Angebot. Wie gesagt: "Kein Winterdienst" ist eines jener Zeichen, die nicht zu den hier vorgestellten Verkehrszeichen aus dem Verkehrszeichenkatalog o.ä. staatlichen Veröffentlichungen gehören. Daher darf das Aussehen dieser Schilder auch variieren und jeder Anbieter spielt daher mit unterschiedlichen Gestaltungen, wobei sich manche an die Vorgaben der StVO halten, was deren Aussehen noch "offizieller" macht. Varianten der Anbieter: [6], [7], [8], [9] etc. --Mediatus 20:41, 7. Feb. 2021 (CET)
- P.S.: Die Nummer 2001 ist lediglich eine interne Nummer von Herstellern. Andere nennen dieses Hinweisschild auch z.B. "WH 34": [10] --Mediatus 20:53, 7. Feb. 2021 (CET)
- Ach, dann ist das Schild gar nicht legal? [3] [4] [5] --Panoramedia (Diskussion) 17:39, 7. Feb. 2021 (CET)