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Von Webseiten mit Creative-Commons-Lizenzschildern, solange sie nicht die Einschränkungen NC (nichtkommerziell) oder ND (keine Bearbeitung) beinhalten.
Kein "deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung" bzw. kein "höhe[rer] schöpferisch[er] Eigentümlichkeitsgrad [...] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]" (Bsp: Bild:Laufendes-Auge.jpg). Gilt nur für angewandte Kunst.
Benötigen Klarstellung
Unspezifisches "Public Domain"
"Kein Copyright"
"Copyright-frei"
"darf frei benutzt werden"
Regelwidrig
"für Wikipedia"
Presse-/Medien-/PR-Fotos
Für Publikationszwecke
Für journalistische/wissenschaftliche Zwecke
Nur nichtkommerziell
Nur ohne Veränderungen
Fair use
Eigene "Kunstwerke" (WP:WWNI: Keine Relevanz und/oder unzulässige Theoriefindung; auch nicht als Ausnahme, wenn für den Stil noch kein in Frage kommendes relevantes Werk gemeinfrei ist. Enzyklopädische Integrität geht vor.)
Gemeinfreies anonymes Werk, das aber noch nicht 100 Jahre alt ist
Bitte nicht machen
Eine Lizenz (GFDL, CC, etc.) eintragen, die nicht ausdrücklich und namentlich erteilt wurde.
'Die am ehesten passende Lizenz' auswählen, z.B. statt CC-BY-ND einfach CC-BY.
Bei Anfrage Eindruck erwecken, es ginge nur um eine Verwendung in der Wikipedia
Eine freie Lizenz in die Nutzungsbedingungen einer Webseite "hineinlesen", d.h. selektiv und voreingenommen und ohne Kontext statt kritisch und aus der Perspektive des Lizenzgebers.
Den enzyklopädischen Wert höher bewerten als die Legalität.
Wegen der Nachteile, die sich aus dem Muß der freien Lizenzen ergeben, die enzyklopädische Integrität opfern (Kunst unbekannter Künstler).
Moralische Argumentation ("Ein Nazi verdient kein Urheberrecht")
Grundsatz: Lieber kein Bild als ein illegales oder irrelevantes.
Warning sign
Illegal
Übersetzt, abfotografiert, abgefilmt, verfremdet oder bearbeitet
Abgezeichnet (egal wie viel Arbeit)
Nachgeahmt (egal wie viel Eigenkreativität)
Fan-Art (auch enzyklopädisch nicht vertretbar)
Eingescannt (z.B. Plattencover/CD-Hülle)
Erstandene Kunstwerke
Fotos, die man lediglich besitzt, aber nicht selbst fotografiert hat
Selbst Autor, aber
VG Bild-Kunst
ausschließliches Nutzungsrecht abgetreten
im Rahmen eines Arbeitsvertrags erstellt
Google Earth u.ä.
"Per Bildersuche gefunden"
"Aus dem Internet"
Frei
Bilder dürfen gemäß der Richtlinien nicht lediglich für ihren Einsatzzweck in der Wikipedia legal sein, sondern sie müssen darüber hinaus unter einer urheberrechtlich freien Lizenz stehen. Frei bedeutet konkret:
für jedermann, auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia (Erlaubnis 'für Wikipedia' ist nicht richtlinienkonform)
beliebige Nutzung ohne Einschränkungen (unzulässig z.B.: "nicht für pornografische Zwecke")
Einschränkungen durch solche vom Urheberrecht unabhängigen Rechte dürfen bestehen, falls
konkrete Verwendung im enzyklopädischen Kontext diesbezüglich legal
deutliche Nennung der Einschränkungen (z.B. "Für die nicht enzyklopädische Verwendung behält sich das Models sein Recht am eigenen Bild vor, d.h. eine solche Nutzung erfordert das schriftliche Einverständnis des Models.")
nicht zusätzlich als urheberrechtliche Lizenzbedingungen (unzulässig z.B.: "Für den Fall der Benutzung im Kontext einer Straftat bleibt der Entzug der Lizenz vorbehalten.")