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Diskussion:Genossenschaft

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Letzter Kommentar: vor 19 Jahren von Zook in Abschnitt Vorschlag zur Umstrukturierung

--- Hallo Freunde, vor einiger Zeit wurde an dieser Stelle der Konsens erzielt, dass wir den Blick von einer rein deutschen Betrachtung auf eine internationale Betrachtung lenken. Nun hat im Intro wieder jemand den Blick auf deutsche juristische Aspekte beschränkt. Der Text vor dem Inhaltsverzeichnis ist eine allgemeine Einleitung, die sich nicht auf ideologische oder eingeschränkt deutsche Blickwinkel konzentrieren soll. Auch sind die spezifisch juristischen Aspekte völlig nachrangig. Juristen behindern das Genossenschaftswesen erheblich. Menschen können sich viel besser ohne Juristen organisieren. Vielen Dank! -kri. 16:20, 29. Aug 2006 (CEST)

--- Ist es wirklich noch zeitgemäß zwischen "Deutschland" und "DDR" zu unterscheiden? Grüße Christian

Soweit es sich um einen historischen Begriff handelt, ist es sehr zeitgemäß. Genossenschaften in der DDR hatten wohl auch einen etwas anderen Charakter als heutige Genossenschaften, wenn es auch Parallelen gibt. --Rita2008 22:06, 26. Apr 2006 (CEST)


Hallo, also aus meiner Sicht fehlt der "Charakter" von Genossenschaften. Die Grundprinzipien wie Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Die Darstellung des "demokratischen" an dieser Kapitalform (u.a. das kein Großkapital kumuliert wird). Ein Vergleich zwieschen der Genossenschaftsbewegung und der Open-Source-Bewegung sowie der Wiki-Entwicklung dürft sehr interessant sein. Ferner halte ich es für sinnvoll "Genossenschaften in anderen Länder" (Schweiz, Östereich und DDR) in einen seperaten Artikel auszulagern. Erhöht die Übersichtlichkeit. Auch Italien hat eine, sehr lebendige, Cooperativen-Scene. (P.S. Schonmal in der Wirtschaftsabteilung eines Buchgeschäftes nach Genossenschaftsliteratur gesucht ? AG hunderte, eG keins) MfG C. (Kann sein das ich mal miteditieren werde.)


Irgend ein Hohlkopf hat den Diskussionsbeitrag auf dieser Seite gelöscht... Einige Kritikpunkte von B 24 treffen auf den heutigen Artikel immer noch zu. Keimzelle 19:40, 7. Apr 2005 (CEST)

Ein ignoranter, Deutschland-zentrischer Artikel ohne viel Informationsinhalt. Die Genossenschaften sind in industrialisiertem England entstanden, nicht in Schleswig-Holstein oder anderswo. Genossenschaftsähnliche Formen sind schon in den hellenischen Stadtstaaten zu entdecken, das macht aus ihnen aber keine eG. Bitte, lesen Sie auch ausländische Autoren, sie haben auch gute Bücher geschrieben.
Grüße: B 24 Liberator
Liebe Genossen ;-), euer deftiger Stil ("Hohlkopf", "ignorant") hat offensichtlich einige (euch selbst? - ich habe die Versionsgeschichte nicht angesehen) zu Verbesserungen motiviert. Inzwischen ist die Deutschland-Zentriertheit nicht mehr so stark; auch die Geschichte ist wohl deutlich ergänzt worden. B 24 Liberator, vielleicht kannst du noch dein Wissen über die hellenischen Stadtstaaten einbringen? Freundliche Grüße, --RainerSti 11:10, 16. Jul 2005 (CEST)
Ja, es ist schon etwas weniger deutsch geworden. Trotzdem juristelt es doch sehr in diesem Artikel. Es schleicht sich das Dilemma des deutschen Genossenschaftswesens in die Einzelaspekte ein. Zum Beispiel wird immer wieder rausgelöscht, dass international Genos 'Kooperativen' 'Co-operative' heißen. Das ist das Gepräge der bäuerlichen Verbands-Banker, die die wissenschaftlichen Institute bezahlen und damit meinen, die Wahrheit gepachtet zu haben.Beste Grüße Christian 26.4.06


Linklisten

Es wird sehr stark nach ideologischen Prinzipien hier gelöscht und gepostet. Aus der Wissenschaft sind jetzt nur die NRW-Institute erwähnt. Von den Verbänden wird einseitig der Geldgeber dieser Institute, der DGRV erwähnt. Das ist ziemlich peinlich. Ein Linklistenautor hatte gefragt, was einzelne Genossenschaften auf der Linkliste soll. Im englischen wiki gibt es eine Liste von Genossenschaften auf die im Artikel verlinkt wird. Das finde ich angemessen und nicht so provinziell wie die austrojuristelndenen Institutslisten. Bestgruß Christian 26.4.06

AG

Die Genossenschaft zur Mischform aus Verein und Aktiengesellschaft zu erklären ist nicht begründbar. Die Genossenschaft ist ein wirtschaftlicher Verein, womit gemeint ist, daß die Mitgliedschaft in der Genossenschaft zwar die Einzahlung eines Anteils nach sich zieht jedoch nicht wie eine Aktie (bzw. der Zugang zum Aktionärskreis) gekauft werden kann. -- B. Scholer

Der Versuch des Vergleichs zur AG stimmt auch nach dieser Änderung nur bedingt; denn es gibt vinkulierte Namensaktien wo ein Erwerb/Verkauf auch an bestimmte bedingungen z.b. einer erforderlichen Zustimmung abhängt muss dieser vergleich überhaupt sein um den artikel zu verstehen? ...Sicherlich Post 13:35, 29. Apr 2005 (CEST)
Den Vergleich halte ich auch für missglückt, da der genossenschaftliche Geschäftsanteil eben nicht
wie bei der Aktie der Aktiengesellschaft Ausdruck der mitgliedschaftlichen Rechte ist
(genaugenommen ist es nur der Höchstbetrag bis zu dem sich ein Genosse an der eG beteiligen kann).
Darüberhinaus sollte vielleicht ganz oben auch deutlich gemacht werden, ob von der Wirtschaftsform
der Genossenschaft oder von der Rechtsform der eG gesprochen wird. --Zook 20:17, 8. Jun 2005 (CEST)
Das ist so nicht richtig. Man kann bei einer Genossenschaft beliebig viele Anteile erwerben. Nur ist man da schön blöd, weil die amateurmässig wirtschaften. -- Simplicius 16:36, 8. Okt 2005 (CEST)
Und dieser Beitrag ist ein infantiles Pauschalurteil, das außerdem noch sachlich falsch ist. Eine Genossenschaft wird bereits ab 7 Euro Geschäftsguthaben von Wirtschaftsprüfern geprüft, was in Deutschland alle zwei Jahre rund tausend Euro kostet. Weltweit sind 800 Millionen Menschen in Genossenschaften organisiert, und diese Leute pauschal für blöd zu erklären, ist eine Art zu urteilen wie Edmund Stoiber: Wer nicht mich wählt, sondern andere, der ist mit dem Klammerbeutel gepudert. Und tschüß!
Das ist so wie ich es geschrieben habe schon nicht so verkehrt, wie Dein Beitrag vermuten lässt. Natürlich kann man (sofern das statutarisch vorgesehen ist) mehr als einen Anteil zeichnen. Jedoch kann man damit nicht zwingend mehr Stimmrechte erhalten (die Mehrstimmrechte sind auf maximal drei für besonders fördernde Mitglieder beschränkt., § 43 Abs. 3). Entscheidend ist aber, dass die mitgliedschaftlichen Rechte davon abhängen, dass man Mitglied der eG ist und nicht, dass man Anteile erworben hat (wie dies für den GmbH-Anteil bzw. die Aktie nach dem AktG gilt). Vgl. zu den Mitgliedschaftsrechten Beuthien, GenG, 14. Aufl. § 18 Rn. 15ff. Und zum Begriff des Geschäftsanteils heisst es im derzeitig geltenden § 7 GenG "Das Status muss ferner bestimmren: 1. den Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Genossen mit Einlagen beteiligen können (Geschäftsanteil), ....". Im Grunde hat aber der Kommentar von "B. Scholer" den Punkt schon getroffen. --Zook 21:10, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Vorschlag zur Umstrukturierung

Ich versuche mal, die Kritik aufzunehmen. Wie wäre folgende Gliederung: als Einleitung eine kurze, allgemeine Definition, etwa so:

  • Eine Genossenschaft ist eine Vereinigung von Personen, die sich freiwillig zusammenschließen zu einem Unternehmen, das ihnen allen gemeinsam gehört und das demokratisch geleitet wird. Allgemeines Ziel von Genossenschaften ist, gemeinsame wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse zu befriedigen. Weltweit sind mindestens einige hundert Millionen Mitglieder an Genossenschaften beteiligt.
Den ersten Satz empfinde ich als wenig trennscharf zu anderen Vereinigungsformen. Oder wie passen zB GmbH, AG oder OHG nicht in diese Definition? "gemeinsam gehört" ist mE ein wenig problematisch. Im Kern gehört den Genossen das Unternehmen eben nicht als "Eigentum", sondern sie sind Mitglied einer Genossenschaft und können Mitgliedsrechte ausüben (zB in der Willensbildung der Generalversammlung o.ä.). Jedoch ein "Eigentum" a la "Mir gehört 1/n des Unternehmens" besteht meines Wissens nicht. Zeigt sich ja nicht zuletzt auch daran, dass ein ausscheidendes Mitglied eben nicht am inneren Wert der eG partizipiert, sondern nur seinen Geschäftsanteil zzgl. etwaige Zuschreibungen zurückerstattet bekommt. Bzgl. der Verfolgung "sozialer" und "kultureller" Ziele müsste man evtl. ergänzen, dass dies in den unterschiedlichen Ländern verschieden geregelt ist. So erfordert das deutsche GenG die Förderung der "Wirtschaft" der Mitglieder, was zumindest eine Ideal-Genossenschaft schwierig bis rechtlich nicht zulässig macht.

In Schweden wird beispielsweise zw. einer wirtschaftlichen und einer ideellen Genossenschaft (ek för/id för) unterschieden. Auch hier ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder im Gesetztestext festgeschrieben (bei der ek för). Vorteil der ek för ist, da diese explizt mittels einer wirtschaftlichen Betätigung Gewinne erzielen soll, bei Verlusten eine Haftungsbeschränkung geniesst. Einer sich wirtschaftlich betätigenden id för steht diese bei einem evtl. Konkurs etc. nicht zu.

--Zook 11:55, 20. Jul 2005 (CEST)
Hallo Zook, du stellst wenigstens die richtigen Fragen ;-). Ich hatte versucht, eine allgemeine Definition zu finden, die nicht auf die deutsche eG beschränkt ist. Dabei habe ich mich an [1] orientiert. Das kann aber gerne verbessert werden; ich würde mich sehr über Mithilfe freuen. Auch andere Abschnitte können noch einige Verbesserungen vertragen. Ich stimme Dir auch darin zu, dass das deutsche GenG etwas sehr spezielles ist. Sei mutig und freundlich gegrüßt von RainerSti 12:56, 20. Jul 2005 (CEST)
Man gebe mir Zeit..... --Zook 21:10, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Hallo, ich finde die Definition in Anlehnung an die ICA sehr gut. Die anderen deutschen Gesellschaftsformen haben grundsätzlich NICHT das Demokratieprinzip, sondern ein ständisches: Je mehr Besitz desto mehr Stimmrecht. Die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Gesellschafter ist ebenfalls ausdrücklich NICHT das Prinzip der kapitalistischen Wirtschaftsform. Da sind die Formulierungen der ICA passgenau. Bestgruß Christian
Ich glaube, das sollte man etwas genauer differenzieren. Denn der genoss. Gleichbehandlungsgrundsatz (Beuthien, GenG, 14. Aufl., § 18 Rn. 49) muss ja dann schon ein wenig vom aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 53a AktG abgegrenzt werden (siehe allgemein zur Ausprägung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im dt. GesellschaftsR Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. S. 462ff.). Entscheidend ist mE wie von mir oben schon irgendwo ausgeführt, dass bei der eG die Mitgliedschaft und nicht die Zahl der "Anteile" im Vordergrund steht und der genoss. Gleichbehandlungsgrundsatz sich einerseits auf die Mitgliedschaft, andererseits auch auf den Fördergeschäftsverkehr mit der eG bezieht (siehe Beuthien a.a.O. § 18 Rn. 50). --Zook 21:10, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Für die Besonderheit der eG halte ich es für wesentlich, dass die Genossen über die Fördergeschäftsbeziehung natural zu fördern sind, also die Förderwirtschaftlichkeit; das steht aber im Artikel so auch in etwa schon drin. --Zook 21:10, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten
  • Ein Absatz über die Geschichte, in Anlehnung an den jetzigen Abschnitt "Geschichte des Genossenschaftswesens"
  • Die Situation in den deutschsprachigen Ländern, mit (etwas verständlicher als in der aktuellen Version) Beschreibung der rechtlichen Grundlagen.
  • Den Artikel Genossenschaftsbewegung könnte man, wie auf der dortigen Diskussionsseite vorgeschlagen, gut hier integrieren. Ich weiß leider nicht, wie das geht, ohne die AutorInnen-Liste unter den Tisch fallen zu lassen.

Freundliche Grüße, --RainerSti 13:56, 17. Jul 2005 (CEST)

Abschnitt Geschichte

Willkürliche Auswahl einzelner Aspekte, ohne Sinn, unlesbar--Decius 20:57, 14. Apr 2006 (CEST)


Produktionsgenossenschaft

Wieso wird man beim Link auf Produktionsgenossenschaft wieder auf diese Seite geleitet? Das gibt doch keinen Sinn. Über die Genossenschaften in der DDR sollte überhaupt mehr geschrieben werden. --Rita2008 21:51, 15. Apr 2006 (CEST)