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Kreis Labiau

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Der preußisch-deutsche Landkreis Labiau bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945.

Der Landkreis Labiau umfasste am 1. Januar 1945:

  • 1 Stadt,
  • 118 Gemeinden,
  • 7 Gutsbezirke (Forsten).

.

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Februar 1818 der Kreis Labiau im Regierungsbezirk Königsberg in der preußischen Provinz Preußen (nicht: Ostpreußen).

Dieser umfasste die Kirchspiele:

  • Caymen,
  • Deutsch Labiau,
  • Gilge,
  • Legitten,
  • Litauisch Labiau,
  • Laukischken,
  • Popelken.

Das Landratsamt war in Labiau.

Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Labiau am 1. April 1878 Bestandteil Ostpreußens.

Am 9. Januar 1884 wurde die Besitzung Michelau – eine Enklave im Kreise Wehlau – vom Kreis Labiau an den Kreis Wehlau abgetreten.

Am 1. Juli 1891 wurden die Gutsbezirke Julienhöhe und Willmanns aus dem Landkreis Königsberg i. Pr. in den Kreis Labiau eingegliedert.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Labiau entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Labiau gliederte sich zunächst in eine Stadtgemeinde, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Wegfall – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Die bisherige Stadtgemeinde Labiau führte jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

1938 fanden im Kreis Labiau umfangreiche Änderungen von Ortsnamen statt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:

  • Agilla: Haffwerder,
  • Bartuschen: Bartelshöfen,
  • Groß Friedrichsgraben I: 1918: Hindenburg, benannt nach General Paul von Hindenburg,
  • Groß Friedrichsgraben II: 1918: Ludendorff, benannt nach General Erich Ludendorff,
  • Groß Reikeninken: Reiken,
  • Kelladden: Waldwinkel (Ostpr.),
  • Klein Naujock: Erlenwald,
  • Labagienen: Haffwinkel,
  • Lucknojen: Neuenrode,
  • Nemonien: Elchwerder,
  • Obscherninken: Dachsfelde,
  • Peldßen: 1936: Peldschen, 1938: Deimemünde,
  • Permauern: Mauern (Ostpr.),
  • Popelken: Markthausen,
  • Schelecken: Schlicken,
  • Stellienen: Deimetal,
  • Uschballen: Mühlenau.