Tristrams Specht
Tristrams Specht | ||||||||||||||
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Vorlage:Taxonomy | ||||||||||||||
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Wissenschaftlicher Name | ||||||||||||||
Dryocopus javensis richardsi | ||||||||||||||
Tristram, 1879 |
Der Tristrams Specht (kor.: 크낙새 khulak) (Dryocopus javensis richardsi) ist eine in Korea beheimatete Unterart des Weißbauchspechtes. Entdeckt und beschrieben wurde er vom englischen Priester und Ornithologen Henry Baker Tristram im Jahre 1879.
Beschreibung
Der Tristrams Specht gehört mit einer Länge von 46 cm zu den größten Spechtarten. Die Haube sowie der Backen- und Bartstreif sind karminrot. Eine schwarze Oberseite, Kehle und Oberbrust kontrastrieren mit einer weißen Unterseite, weißen Flügelspitzen und einem weißen Hinterteil.
Lebensraum und Lebensweise
Diese Spechtart kommt in dichten Bergwäldern oberhalb 1000 m vor. Er bevorzugt tote Baumbestände, in denen er seine Bruthöhlen baut und nach Insekten sucht. Dadurch schützen die Bäume, wie z. B. die Kastanie vor schädlichen Insekten.
Gefährdung
Der Tristrams Specht kam früher auf der japanischen Insel Tsushima und in ganz Korea vor. Übermäßige Bejagung und die Nachfrage nach Museumsexemplaren in westlichen Ländern zwischen den Jahren 1898 und 1902 ließen den Tristrams Specht fast vollständig von Tsushima verschwinden. 1920 fand der japanische Ornithologe Dr. Nagamichi Kuroda das letzte Exemplar auf dieser Insel. Auch in Korea war er aufgrund der starken Waldrodung ein seltener Vogel. In Südkorea wurde er zuletzt 1974 registriert und gilt dort seit 1978 als ausgestorben. 1993 wurde jedoch an der Demilitarisierten Zone ein Pärchen beobachtet. Heute kommt er nur noch in Nordkorea vor und zählt zu den seltensten Spechtarten der Welt. Vermutlich weniger als 50 Exemplare existieren in den Provinzen Kangwŏn-do und Hwanghae-pukto insbesondere in den verbliebenen Wäldern von Rinsan, Phyongsan, Jangphung, Pakyon, Kaesong um den Bereich des Mt. Myolak. Am 30. Mai 1968 wurde er vom Ministerium für Sport und Kultur der Volksrepublik Korea zum Nationalmonument Nr. 197 erklärt und geniesst deshalb den besonderen Schutz der Regierung.