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Benutzer Diskussion:ManfredMann/Archiv/2020

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Tomkater in Abschnitt Bernhard Stade

Carl Alexander

„Änderung 198090330 […] rückgängig gemacht; nettes Gedicht, aber die Widmung ist zeitgenössisch nichts Besonderes, gewissermaßen eine Pflicht dem Landesherrn gegenüber“

Nun, v. Hopfen, ein gebürtiger Bayer, war zu diesem Zeitpunkt (1882) schon seit langem als etablierter, somit freier! Schriftsteller in Berlin ansässig – und der Großherzog somit keineswegs sein „Landesherr“. Die zitierte Strophe unterstreicht gerade Carl Alexanders Bedeutung als Förderer der Künste über die Landesgrenzen hinweg. – Üblich waren solche Widmungen im 17. und 18. Jahrhundert, als tatsächlich bei vielen Schriftstellern Abhängigkeiten von allerlei Machthabern bestanden. Gruß von Matthias Knoll (Diskussion) 16:47, 25. Mär. 2020 (CET)

Bernhard Stade

Hallo ManfredMann, das Rektorat der Universitäten ist an allen Universitäten ein Wahlamt, abgesehen vom Gründungsrektor oder in besonderen Fällen einem als Kommissar mit der Wahrnehmung der Aufgaben betrauten Professor. Dies gilt auch für die Universität Gießen, in der von 1650 bis 1879 die Statuten der Marburger (lutherischen) Universität von 1629 ("Statuta Academiae Marpurgensis") gültig waren, deren Nachfolge sie angetreten hatte; vgl. etwa Hans Georg Gundel: Die alten Statuten der Gießener Universität 1629 — 1879. Statuta Academiae Marpurgensis 1629 — 1649. (Schriftenreihe der Justus-Liebig-Universität Gießen 3). Druckerei der JLU, Gießen 1977, siehe dort bes. S. 40: Tit. 14 „De Electione Rectoris (= Über die Wahl des Rektors)“; vgl. auch S. 50 und S. 78 (PDF). Die letzte Ausgabe der Statuten ist m. W. Hans Georg Gundel (Hrsg.): Statuta Academiae Marpurgensis deinde Gissensis de anno 1629. Die Statuten der Hessen-Darmstädtischen Landesuniversität Marburg 1629-1650. (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 44). Elwert, Marburg 1982.
Wenn es keinen Beleg gibt, dass im Falle von Bernhard Stade von diesen Statuten abgewichen wurde, bitt ich dich, deine Änderung in dem Artikel wieder rückgängig zu machen. Herzlicher Gruß --Tomkater (Diskussion) 08:22, 25. Nov. 2020 (CET)

Selbstverständlich wurde nicht davon abgewichen, nur suggeriert der Ausdruck "Wahl" nach heutigem Verständnis etwas anderes. Meine Erläuterung war aber tatsächlich unzutreffend: Das Amt rotierte unter den Fakultäten und musste nach einem Semester weitergegeben werden. Es war natürlich eine Wahl, eben nur eine beschränkte. Habs schon geändert.--ManfredMann (Diskussion) 19:52, 26. Nov. 2020 (CET)
Danke :-). Mit dem konventionellen Charakter der Wahl hast du natürlich absolut recht. Da wir anscheinend einige gemeinsame Interessen haben, würde mich freuen, dir hier demnächst einmal wiederzubegegnen. Auf gute Zusammenarbeit, Gruß --Tomkater (Diskussion) 20:45, 26. Nov. 2020 (CET)