Die Heimat
Bei der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) in der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich um eine vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingeschätzte Partei, gegen die 2002/2003 ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht gescheitert ist.
In der DDR gab es außerdem eine gleichnamige Blockpartei mit der Abkürzung NDPD. In diesem Artikel geht es aber um die erstere.
Geschichte
Die NPD wurde 1964 gegründet und ging im wesentlichen aus der vormaligen DRP (Deutsche Reichspartei) hervor. Aber auch aus anderen Parteien und Gruppierungen kamen die Mitglieder und spätere Funktionäre der NPD, so aus der Deutschen Partei sowie aus mehreren Kleingruppen wie der Vaterländischen Union. Auch der ehemals nationalliberale Flügel der FDP war Herkunftsort einiger NPD-Funktionäre, so des langjährigen hessischen Landesvorsitzenden Heinrich Fassbender.
Ihre größten Erfolge erzielte die Partei in den sechziger Jahren als es ihr gelang, in sieben Landtage gewählt zu werden. Die NPD erzielte Ergebnisse von bis zu 9,8% (Baden-Württemberg, 1968). An der 5%-Hürde zum Einzug in den Deutschen Bundestag scheiterte sie 1969 nur knapp. Danach versank die Partei lange in die politische Bedeutungslosigkeit. Unter ihrem Vorsitzenden Udo Voigt wurde eine strategische Neupositionierung versucht: Die Partei suchte stärkere Verbindungen zu neonazistischen Gruppierungen. Dadurch wurden die Einflüsse eines von Gesinnungen geprägten Sozialismus stärker, ohne dass dies jedoch im Programm Ausdruck gefunden hätte. In neuerer Zeit gehen neonazistisch gesinnte Gruppierungen wieder mehr auf Distanz zur NPD, weil diese ihnen zu bürgerlich erscheint.
Heute ist die NPD in Kommunalparlamenten mehrerer Länder vertreten. Die meisten politischen Mandate besitzt sie in Hessen, wo sie mancherorts seit Jahrzehnten ununterbrochen kommunale Vertretungen in Fraktionsstärke hat. Bei den Kommunalwahlen 2004 konnte sie aber auch in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowie im Saarland in viele Rathäuser und Kreistage einziehen.
2001 wurde von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein Verbotsantrag gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Als Hindernis stellte sich im Verfahren die Durchsetzung der Partei durch V-Männer des Verfassungsschutz heraus. Das Verbotsverfahren scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht, da das Gericht nicht mehr trennen konnte, welche Parteiaktivitäten von der Partei selbst und welche vom Verfassungsschutz initiiert wurden. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen wurde bis zum Verbotsverfahren praktisch vollständig vom Verfassungsschutz kontrolliert.
Parteivorsitzende:
- 1964 bis 1967 Fritz Thielen
- 1967 bis 1971 Adolf von Thadden
- 1971 bis 1990 Martin Mußgnug
- 1991 bis 1996 Günter Deckert
- seit 1996 Udo Voigt
Wahlergebnisse auf Bundesebene:
Bundestagswahlen:
1965: 2,0%; 1969: 4,3%; 1972: 0,6%; 1976: 0,3%; 1980: 0,2%; 1983: 0,2%; 1987: 0,6%; 1990: 0,3%; 1998: 0,3%; 2002: 0,4%
Europawahlen:
1984: 0,8%; 1994: 0,2%; 1999: 0,4%; 2004: 0,9%
Unterorganisationen
Parteizeitung
Weblinks
- http://npd.de (NPD-Parteivorstand)
- http://www.deutsche-stimme.de (Parteizeitung der NPD)
- http://www.berlinerzimmer.de/eliteratur/satire0402.htm
- Eintrag im Lexikon Rechtsextremismus beim IDGR
Siehe auch: Bekannte Mitglieder der NPD, Politische Parteien in Deutschland