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Christian Wolff (Aufklärer)

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Christian Freiherr von Wolff

Christian Freiherr von Wolff (in der Encyclopédie „Chrétien Wolf“) (* 24. Januar 1679 in Breslau; † 9. April 1754 in Halle) war ein bedeutender deutscher Universalgelehrter, Jurist und Mathematiker und einer der wichtigsten Philosophen zwischen Leibniz und Kant. Er gehörte zu den bedeutendsten Vertretern des Naturrechts und gilt als eigentlicher Begründer der Begriffsjurisprudenz des 19. Jahrhunderts. Die deutsche Philosophie verdankt ihm ihre terminologische Grundlegung; viele von ihm definierten Begriffe wie "Bedeutung", "Aufmerksamkeit" oder "an sich" wurden später in die Alltagssprache übernommen. Wolff hatte auch maßgeblichen Einfluss auf die preußische Gesetzgebung.

Christian Wolff war das zweite von sechs Kindern eines Gerbers. Bereits mit acht Jahren kam Christian Wolff auf das Maria-Magdalenen-Gymnasium in Breslau. Der Rektor war zu dieser Zeit Christian Gryphius, ein Sohn des Dichters Andreas Gryphius aus Glogau. Einer seiner wichtigsten Lehrer war Kaspar Neumann, der seinen ganzen Werdegang stark beeinflusst hat. Ab 1699 studierte Wolff in Jena Theologie, vor allem aber Physik und Mathematik. Er habilitierte sich 1702 und dozierte ab 1703 privat an der Universität Leipzig. 1706 wurde er Professor für Mathematik und Philosophie in Halle. 1710 wurde Christian Wolff zum Mitglied der Londoner Akademie und 1711 der Berliner Akademie der Wissenschaften ernannt. Aufgrund des Vorwurfes des Atheismus musste er sein Amt aufgeben und Preußen verlassen. Er ging nach Hessen, wo er bis 1740 an der Philipps-Universität Marburg lehrte, deren Hauptgebäude der juristischen Fakultät heute nach ihm benannt ist. Er war der erste Professor Deutschlands, der Vorlesungen auf Deutsch statt wie vorher üblich auf Latein oder Französisch hielt. Einer seiner Schüler war Michail Wassiljewitsch Lomonossow, dessen Name heute die Moskauer Universität trägt. Katharina die Große von Russland ernannte ihn zum Professor – mit einer lebenslänglichen Pension. Friedrich II. von Preußen rief ihn im 1740 zurück nach Halle, 1743 wurde er Rektor an der dortigen Universität.

Wolff systematisierte zentrale Teile der Philosophie von Gottfried Wilhelm Leibniz, er prägte auch das System des Rationalismus.

Wolff postuliert in seinen Werk "Einleitende Abhandlung über Philosophie im allgemeinen," drei Hauptarten der Erkenntnis:

  • die historische Erkenntnis: „Die Erkenntnis dessen, was ist und geschieht, sei es in der materiellen Welt oder in den immaterialen Substanzen, nennen wir historische Erkenntnis.“ (§3)
  • die philosophische Erkenntnis: „Die Erkenntnis des Grundes dessen, was ist oder geschieht, heißt philosophische Erkenntnis.“ (§6)
  • die mathematische Erkenntnis: „Die Erkenntnis der Quantität der Dinge bezeichnen wir als mathematische Erkenntnis.“ (§14)

Schriften

  • 1720 Vernünftige Gedanken von Gott, der Welt und der Seele des Menschen, auch allen Dingen überhaupt
  • 1721 Vernünftige Gedanken von dem gesellschaftlichen Leben der Menschen
  • 1728 Philosophia rationalis sive logica
  • 1737 Theologia naturalis
  • Einleitende Abhandlung über Philosophie im allgemeinen
  • Institutiones Iuris Naturae et Gentium
  • Christian Wolff: Gesammelte Werke. Hrsg. und bearb. von J. École usw. Nachdrucke (deutsch, französisch, italienisch, lateinisch; Fraktur). Olms, Hildesheim u.a. 1962ff.

Literatur

  • Werner Schneiders (Hrsg.): Christian Wolff 1679-1754. Interpretationen zu seiner Philosophie und deren Wirkung. Mit einer Bibliographie der Wolff-Literatur. (= Studien zum achtzehnten Jahrhundert; Bd. 4). 2. Aufl. Meiner, Hamburg 1986, ISBN 3-7873-0676-5
  • Heinrich P. Delfosse, Berthold Krämer, Elfriede Reinardt: Wolff-Index. Stellenindex und Konkordanz zu Christian Wolffs „Deutscher Logik“. (= Forschungen und Materialien zur deutschen Aufklärung Abt. 3, Indices; Bd. 19). Frommann-Holzboog, Stuttgart 1987, ISBN 3-7728-0933-2
  • Hans-Martin Gerlach (Hrsg.): Christian Wolff - seine Schule und seine Gegner. (= Aufklärung; Bd. 12,2). Meiner, Hamburg 2001, ISBN 3-7873-1455-5