Benutzer Diskussion:Calvin Ballantine

Deutscher Bundestag
Wie kommst du darauf, dass die BRD kein Zweikammerystem hat? JKA234 01:23, 15. Aug 2005 (CEST)
- Smile, ich würde mich gar nicht trauen, hier Deutschland als BRD zu bezeichnen, aber bevor ich die Frage als scherzhaft sehe, antworte ich kurz: Die Verfassung pflegt eine knappe aber klare Sprache und darin ist kein Anhalt für „Kammern“. Die Parlamentsrechte sind bei dem einzigen unmittelbar gewählten Organ konzentriert, dem Deutschen Bundestag. Auf einem Teilgebiet davon (Gesetzgebung) bedarf es manchmal der Zustimmung eines anderen Bundesorgans, des Bundesrats. Dieser ist kein Senat oder ein Oberhaus… Aus den WIKI Artikeln zu diesen Organen ergibt sich dies jedoch auch. Ich kann dir die Beiträge uneingeschränkt empfehlen. Gruß --CJB 01:51, 15. Aug 2005 (CEST)
- Das möchte ich jetzt genauer wissen:
- Warum die BRD nicht als BRD bezeichnen?
- Zu deiner Antwort: Es ist richtig, dass das Grundgesetz nicht von einer zweiten Kammer spricht, obwohl ursprünglich nicht so vorgesehen, fungiert der Bundesrat jedoch quasi als zweite Kammer. Mittlerweile müssen 60% aller Bundesgesetze vom Bundesrat abgesegnet werden, wir haben eine "ständige große Koalition" im Vermittlungsausschuss, wie Peter Glotz oft gemahnt hat. Deshalb ja auch die Debatte um eine Reform unseres Föderalismus.
- Der Bundesrat ist kein Senat oder ein Oberhaus, er ist ein Bundesrat. Das deutsche politische System ist eben einmalig und zeichnet sich dadurch aus. Jedoch kann der Bundesrat mit dem amerikanischen senat verglichen werden. Die Parlamentsrechte (es wäre vielleicht sinnvoll, dass du mir sagst, was du unter Parlamentsrechten verstehst) sind nicht allein beim Bundestag konzentriert, so ist der Bundesratspräsident der Stellvertreter des Bundespräsidenten, der Bundestagspräsident nur zweiter Mann im Staate. Normalerweise gebührt dieser Status dem Parlamentspräsidneten.
- Auch der Bundesrat ist eine Volksvertretung im Bund, also ein Parlament.
- Aus genannten Gründen würde ich im Artikel erwähnen, dass der Bundesrat eigentlich nicht als zweite Kammer vorgesehen war, im Grundgesetz auch nicht explizit als solche bezeichnet wurde, aber quasi als zweite Kammer fungiert (was man der Verfassung auch entnehmen kann, auch wenn dort nicht von zweiter Kammer die Rede ist.
- Und noch was: Wahrscheinlich bin ich noch nicht so von Wikipedia fasziniert wie du, denn ich würde nicht auf den Gedanken kommen, einen Wikipedia-Artikel mit anderen Wikipedia-Artikeln, die auch fehlerhaft sein können, belegen zu wollen. Es gibt genug externe seriöse Quellen. -- JKA234 21:18, 27. Aug 2005 (CEST)
- Das möchte ich jetzt genauer wissen:
- Hi again, ich habe dir eine zugegeben unvollständige und unvollkommene Antwort gegeben, ohne jede Referenz. Da du jedoch ausweislich deiner Benutzerseite 31 J. alt bist und Jurist, wollte ich nicht frech werden mit detaillierten Tipps und habe mich auf Stichworte beschränkt. Wir brauchen die o.a. Antwort also nicht zu sezieren. Dennoch verbleibe ich bei 3 knappen Hinweisen und hoffe, dass sie diesmal veritabel sind:
- BRD als Ausdruck zu benutzen, ist natürlich eine Stilfrage und es steht jedem frei, sich dessen zu bedienen. Ich persönlich sage auch nie „die 5 neuen Bundesländer“. BRD ist eine militärisch nuancierte und ideologische Abkürzung mit dem zweifelhaften Charme von SBZ.
- In Deutschland gibt es kein 2-Kammer-Parlament. Ich fürchte, du verwechselst Gesetzgebungsorgan und Parlament - nicht jeder, der materielles Recht (mit)kreiert, gehört zum Parlament. Die Parlamentsrechte/-funktionen sind mehr. Dieses synergetische Bündel ist in Deutschland auf ein Organ fokussiert (Prinzip der Repräsentativen Demokratie).
- Referenz Abschnitte III. IV. und VII. – diesmal keine Wikipedia Referenz, versprochen, und keine Spur von 2-Kammer-Parlament. Literatur: Maunz-Dürig-Herzog, Isensee-Kirchhof.
Den Bundesrat als "Länderkammer" zu bezeichnen, ist in der Presse nicht selten, aber der Artikel Deutscher Bundestag ist auf einer anderen Ebene geschrieben als etwa das Handelsblatt und wir wollen die Konsistenz wahren. --CJB 11:27, 28. Aug 2005 (CEST)
Hallo. Da du als Benutzer mit Russisch-Kenntnissen eingetragen bist, würde ich dich bitten, bei dem oben angegebenen Artikel die Transliteration zu überprüfen. Vielen Dank im Voraus. --Bender235 10:10, 17. Aug 2005 (CEST)
- Die Transliteration entspricht zumindest den hier mehrheitlich vertretenen Regeln, die mir ein Tick eigensinnig vorkommen, sie sind zu nah an IPA. Ich würde eher so schreiben: Alexandr Jakovlevič Gomelskij. Ich weiß nicht ob es großen Dissens unter den Autoren gibt, aber ihr könnt auch die IPA-Schreibung nehmen. Schönen Gruß --CJB 12:54, 17. Aug 2005 (CEST)
Moin Calvin!
Mit Interesse hab ich gesehen, dass du jetzt doch den Artikel Beweisverbot überarbeiten willst. Zumindest hast du gestern abend den In-use-Button draufgepackt. Ich hab mich natürlich gefragt, wohin die Reise denn nun geht, aber anscheinend bist du damit noch nicht fertig geworden. Also, nichts für ungut. Ich wollte nur wissen was draus wird und wann die Baustelle fertig sein wird. --Alkibiades 08:16, 18. Aug 2005 (CEST)
- Hello, ich hatte ein paar kleine Ergänzungen, v.a. Beispiele. Tedenziell bleibt es beim Alten, da sind wir uns ja einig - und der Button ist dafür da, weil ich das in Word editiert hab und nicht ganz fertig bin :-) cu --CJB 11:06, 18. Aug 2005 (CEST)
- So, ich habe das eingefügt, schau drüber... cu --CJB 12:50, 18. Aug 2005 (CEST)
- Jo, klasse Sache deine Ergänzungen. Langsam wird da ein stattlicher Artikel draus. Nicht dass wir den noch bei den "lesenswerten" anmelden müssen ;-). Nur zwei kleine Dinge noch:
1. Der Satz "So ist etwa der Wahrheitsgehalt einer Aussage unter Folter ungewiss und seine nicht vorhandene Beweisqualität unterliegt nicht der Disposition des Angeklagten." gefällt mir nicht. Die willst wahrscheinlich auf § 136a Abs. 3 Satz 1 StPO hinaus. Das ist ok, sollte aber deutlicher werden bzw. umformuliert werden müssen. Ich musste den Satz dreimal lesen bevor ich ihn verstanden habe.
2. Im Absatz über Beweisverwertungsverbote hast du noch was nettes zu den Grundrechten geschrieben. Allerdings hast du meine Ausführungen diesbezüglich am Ende des Absatzes drin gelassen. Das wirkt jetzt ein wenig doppelt gemoppelt. Kannst du das irgendwie noch zusammenfügen?
Das wärs erstmal von meine Seite. Hab schönen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit. --Alkibiades 15:23, 18. Aug 2005 (CEST)
- Jo, klasse Sache deine Ergänzungen. Langsam wird da ein stattlicher Artikel draus. Nicht dass wir den noch bei den "lesenswerten" anmelden müssen ;-). Nur zwei kleine Dinge noch:
- zu 1: Ich meine, dass hier ein Doppelmako besteht: Es ist fehlerhaft gewonnen und es hat keinen Beweiswert.
- zu 2: das ist nicht doppelt gemoppelt, weiter oben liegt der Akzent auf situative Verwertungsverbote (die Polizei ist kreativ, und dieses Grundgesetz total lästig...) und weiter unten ist ein konkreter Status Negativus erwähnt. Ich muss zugeben, dass mir die Stellen auch aufgefallen sind, aber irgendwie bin ich formulierungsmäßig nicht weiter gekommen... Hast du Ideen? Gruß --CJB 15:51, 18. Aug 2005 (CEST)
- zu 1.: Formulier das bitte trotzdem noch mal um. Ich habs nicht auf Anhieb verstanden und anderen geht es vielleicht auch so.
- zu 2.: Tja, die Grundrechte... Ich muss zugeben, dass ich die bei meiner Bearbeitung auch eher stiefmütterlich behandelt habe. Das ist eigentlich ein wichtiges Thema. Im M-G steht dazu da mehr als ne Seite. Wir haben da jetzt so zwei unzusammenhängende Sätze. Das ist gar nicht gut. Ich schlage daher vor, dass wir unter einer Extra-Überschrift die sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ergebenden Beweisverbote darstellen. Das könnte aber leider ein Happen Arbeit werden. Die Tagebuchentscheidung und die Hörfalle-Entscheidung müssten da beispielsweise rein. Ob ich dazu sobald Zeit finde weiß ich nicht. Ich will dir das jetzt aber nicht auch noch aufdrücken. Nur damit wir wissen was noch zu tun wäre. Hat sicherlich erstmal Zeit. --Alkibiades 18:10, 18. Aug 2005 (CEST)
- Einverstanden. Wenn du magst, können wir uns das aufteilen (Tagesbuch, Abhören kann ich locker machen, weil hier noch was herumlag). Da fällt mir noch der nemo tenetur Grudsatz ein(Brechmitell etc. ) Und zwei Sachen, die eine höhere Priorität haben sollten: dispositive Verfahrensfehler und Kompensationsmodell bei schwerwiegenden Verstößen, die nicht zum Verwertungsverbot führen. So haben wir eine ordentliche Liste abzuarbeiten =) Schönen Gruß --CJB 20:32, 18. Aug 2005 (CEST)
- tja. Da haben wir uns ja was vorgenommen... Vielleicht hauen wir mal lieber noch einen anderen an... Brechmittel müssen natürlich auch noch rein usw. Jetzt hab ich direkt nicht die Zeit mir das alles anzuschauen. Aber da ich momentan sowieso in der Strafstation bin, kann es ja sein, dass mir das ein oder andere Problem dienstlich begegnet. Dann kann ich das parallel auch noch hier verwursten... so long erstmal --Alkibiades 21:34, 18. Aug 2005 (CEST)
- OK, ich habe eine Liste gemacht und sie in der Diskussion und im Portal gepostet. Da können wir weiter machen. Ich schick dir noch meine E-Mail... cheers--CJB 12:40, 19. Aug 2005 (CEST)
Lob
Dein neuer Artikel Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz 2002 ist wirklich sehr gut gelungen! Vielen Dank!--Bhuck 17:29, 9. Sep 2005 (CEST)
- Ich werde rot. Was kriege ich zum Geburtstag =) --CJB 13:50, 12. Sep 2005 (CEST)
Ich bin gerade am Verfassen des Artikels, und wollte fragen, ob du mir mit der kyrillischen Zeichen (Namen der Spieler) helfen könntest. Gruß. -- FAFA Ñé 14:54, 15. Jan 2005 (CET)
- Mal schauen was ich tun kann. Klar... --CJB 22:49, 18. Jan 2006 (CET)
- Vielen Dank für deine Hilfe. --FAFA Ñé 20:47, 20. Jan 2005 (CET)
Supreme Court
Hallo Calvin. Ich bin mit deinen Änderungen grundsätzlich einverstenden, da du mehr juristisches Fachwissen zu besitzen scheinst. Könnte man den Abschnitt nicht ein wenig allgemeinverständlicher machen? So, wie er jetzt ist, kommen Laien damit nur schwer klar. Gruß Asdrubal 13:51, 20. Jan 2006 (CET)
- Hello, ich weiß nicht genau, welchen Abschnitt du meinst, zuletzt hatte ich Vergleich mit dem deutschen Bundesverfassungsgericht editiert?? Da will ich zunächst noch einen neuen Artikel unter dem Lemma Superrevision anlegen... --CJB 16:56, 22. Jan 2006 (CET)
- Ja, genau den Abschnitt meinte ich. Asdrubal 11:44, 24. Jan 2006 (CET)
- Was siehst du als unverständlich, sag's mir genauer, damit ich mir das gezielt anschauen kann... --CJB 12:15, 24. Jan 2006 (CET)
- Beispielsweise Begriffe wie "funktionale/instanzielle Aspekte" oder "lediglich Rechts- und Verfassungsverstöße" (Welche Prüfungen wären außerdem denkbar?). Asdrubal 17:28, 24. Jan 2006 (CET)
Bilder von Dokumenten der Kennedy-Rede in Berlin
Du hast zu den Bildern Bild:JFK Ich bin ein Berliner - civis Romanus sum 2.png und Bild:JFK Ich bin ein Berliner - civis Romanus sum.png keine Angaben über die Quelle oder die Lizenz gemacht. Das müßtest Du freundlicherweise noch tun. Die Bilder müssen leider in 2 Wochen (ab Unterschrift) gelöscht werden, wenn Du die fehlenden Informationen nicht nachträgst. -- ChrisM 10:51, 22. Apr 2006 (CEST)
- Yepp, gemacht... Jedoch wäre unter dem Aspekt der Angemessenheit überlegenswert, ob Bilder ohne Quelle per se zu löschen sind oder vielmehr die Quellenangabe nachzuholen / zu erarbeiten ist. Wissenssammlung ist wichtiger als Regeln. Gerade diese 2 Beispiele zeigen, dass man aus den Bildern selbst à priori schließen konnte, dass sie nicht copyright-fähig sind ;-)
Symbol in Yves Klein
Nur die Frabe (Ultramarinblau) ist à la Yves Klein, würde ich sagen. So ein Symbol (siehe oben) habe ich von ihm jedenfalls noch nicht gesehen??? -- Hans Bug Der Admin hat immer Recht 22:51, 16. Mai 2006 (CEST)
- Korrekt, ich habe das im Artikel nachgezogen und einen Hinweis in die Diskussion geschrieben. --CJB 23:36, 16. Mai 2006 (CEST)
Würdest du bitte auf Bild Diskussion:Bundesadler-logo.gif begründen, wieso dieses Bild in den Artikeln stehen soll? --139.18.1.5 16:43, 17. Mai 2006 (CEST)
- Nö! Kein Anlass... --CJB 21:10, 17. Mai 2006 (CEST)
Der Anlass wäre, dass du dich bemüßigt fühltest, meine Änderungen zurückzusetzen, für die dort Gründe genannt sind. --139.18.1.5 10:09, 18. Mai 2006 (CEST)
- Nun, wenn ein User etablierten Content entfernt, liegt die Begründungspflicht nicht bei mir... --CJB 19:27, 21. Mai 2006 (CEST)
Änderung BNDG
Hi, Deine Änderung beim BNDG habe ich soeben rückgängig gemacht. Begründung: Im Gesetz gibt es 36 Verweise auf andere Gesetze/Verordnungen. Sowohl das angegebene PDF-Dokument (Abdruck des jeweiligen Zitats) als auch die HTML-Version (Zitat durch Klick auf den jeweiligen Verweis erreichbar) bringen den Leser wesentlich schneller zu den gesuchten Informationen als die Quelle, die Du als Ersatz gewählt hast. Daher empfinde ich Deine Änderung als Qualitätsverlust. Gruß Daniel --Buzer 22:55, 26. Mai 2006 (CEST)
- Hi Daniel, Qualität ist ein gutes Stichwort. Sowohl Komfort als auch Verität sind zwei unabhängige Qualitätsmerkmale. Verität geht vor. Ich habe mit deine private Homepage angeschaut, bevor ich die Änderung gemacht habe und ohne deine Arbeit weitter gehend zu bewerten, kann ich sagen, dass sie als Quelle für einen juristischen Text, v.a. Gesetzestext nicht geeignet ist. JURIS, BGBl. oder Schönfelder sind okay (wobei beim Letzten die Qulität abnimmt), aber ich kann in einem ernsthaften Kontext schlicht nicht sagen, "Ich habe das bei Daniel nachgeschlagen". Gleiches gilt für Sites wie dejure.de u.ä. Nichts wie ungut, Mann ;-) Gruß Calvin CJB 23:19, 26. Mai 2006 (CEST)
Hi Calvin, Verität beginnt aber zumindest für mich auch bei der Aktualisierungsgeschwindigkeit und Erreichbarkeit des Aktualisierungsstands (tolle Worte ;-) des vorliegenden Textes und da sieht es eher mau aus bei juris. Niemand sollte sich vor Gericht auf eine Internetseite berufen. Jeder kann sich aber im Internet die Informationen suchen, auf die er sich dann berufen möchte. Das darf auch schnell gehen. Verifizieren sollte man diese aber ausschließlich im BGBl. Und das wird auch in 10 Jahren noch so sein. Ich kann Deine Bedenken allerdings durchaus nachvollziehen, auch wenn es mir nicht gefällt und ich weiß, daß sie unbegründet sind. Ändern kann ich sie doch nicht. Danke für das Wort "Verität", das mir sehr "spanisch" vorkam. Ich habe es im Duden-Fremdwörterbuch nicht gefunden, dank Google kenne ich nun aber dessen Bedeutung, meine anfängliche Vermutung traf die nicht wirklich. Gruß Daniel --Buzer 23:58, 26. Mai 2006 (CEST)
- Hi Daniel, da du selbst das BGBl. als eigentlich einzige Referenz nennst, sind wird im maßgeblichen Punkt einer Meinung. Die Gründe, die dazu führen, dass dir dies subjektiv nicht gefällt, teile ich ebenfalls (aber hey, ich hab deine Site im meinem Browser gebookmarkt ;-) --CJB 00:09, 27. Mai 2006 (CEST)
- Das freut mich! Mal sehen, wann du dein Bookmark hier wieder veröffentlichst ;-) Wünsche eine angenehme Nachruhe --Buzer 00:33, 27. Mai 2006 (CEST)
Vielleicht kannst Du hier etwas zu einer präziseren Definition beitragen?--Bhuck 11:37, 31. Mai 2006 (CEST)
Redirects zu vorläufiger Rechtsschutz
Hi Calvin, ich sehe gerade, dass du von Einstweilige Verfügung und Einstweilige Anordnung jeweils Redirect nach Vorläufiger Rechtsschutz angelegt hast. Das gefällt mir um ehrlich zu sein gar nicht. Warum soll man eine guten Artikel durch Redirect quasi ausschalten nur um einen ohnehin schon langen Artikel noch weiter zu verlängern? Es ist zwar richtig, dass auch die einstweilige Verfügung und die einstweilige Anordnung Formen des vorläufigen Rechtsschutzes ist, aber hier bietet es sich doch wirklich an, aus dem einen Artikel in den Spezialartikel zu verlinken. Wenn man früher jemandem erklären wollte, was eine einstweilige Verfügung ist, reichte es, ihn auf den Artikel Einstweilige Verfügung zu verweisen. Jetzt muss man ihn darauf hinweisen, irgendwo in Vorläufiger_Rechtsschutz#Zivilprozess danach zu suchen. Warum das? Ich würde das gerne rückgängig machen. --Alkibiades 22:33, 2. Jun 2006 (CEST)
- Hello, nun ob man punktuell die Begriffe schildert oder im Zusammenhang, dazu gibt es keine genrelle Festlegung bei Wikipedia und auch keine dass wir in erster Linie für den "ungeduldigen Leser" schreiben sollten. Kurz & Knackig fördert Halbwissen und das wollen wir hoffentich einvernehmlich vermieden ;-) Die Gründe für die Redirects waren jedoch v.a. qualitativer Natur, da die o.a. Artikel keine gute Einordnung vornahmen. Es ist nicht gut gelungen, Listen mit §§ zu erstellen und hauptsächlich zu erwähnen, man könne auf eine Verhandlung verzichten und insgesamt war wenig Butter bei die Fische. Allerdings übersehe ich nicht, dass der Artikel unter vorläufiger Rechtsschutz noch ein Tick weiter entwickelt werden kann - so dass die Frage ist: Will man 3 Artikel auf ein gutes Niveau bringen und in jedem die Abgrenzung zu den anderen 2 darstellen und pflegen? Und das dauert erfahrungsgemäß... Oder wollen wir einen guten?
- ...Der schnellle Leser, an den du denkst, kann auch den Index Link bedienen.--CJB 11:42, 3. Jun 2006 (CEST)
Es schadet doch nicht, die Ausführungen im Artikel VR anzureißen, und sie etwas ausführlicher im Spezialartikel zu wiederholen. Was den schnellen Leser betrifft, so dachte ich da vorallem an den Fall Tron, bei dem auf einmal jeder Wikipedianer wissen wollte, was eine einstweilige Verfügung ist. Da war es schön, dass wir da einen adäquaten und laienverständlichen Artikel hatten. Nun leider nicht mehr. Wir können doch einen guten und zwei weitere kurze haben. Oder? --Alkibiades 15:22, 3. Jun 2006 (CEST)
- Smile, die redirecteten Artikel waren weder spezieller noch allgeminverständlicher. Und wenn du neue Spezialartikel schreiben magst, werden sie wohl kaum kürzer ausfallen ;-) CJB 15:37, 3. Jun 2006 (CEST)
Ich hab mir nochmal deine ganzen Linkverschiebungen in angeschaut. Das größte Problem ist doch, dass Vorläufiger Rechtsschutz komplett auf deutschem Rechtsverständnis und -grundlage steht, sowas also für einen amerikanischen Fall kaum nützlich sein kann. Ich werd die Links entsprechend dort wieder zurückstellen. -- sebmol ? ! 12:07, 3. Jun 2006 (CEST)
- Was sind Linkverschiebungen? Ich verstehe nicht, was du genau meinst. Grundsätzlich kann ich gut ohne Links leben, solnage Inhalte materiell richtig bleiben. --CJB 12:13, 3. Jun 2006 (CEST)
Nun, dazu kann ich sagen:
- im amerkanischen Recht gibt es Vorläufigen Rechtsschutz, dazu gehören grunsätzlich auch die writs, und dass es Vorläufigen Rechtsschutz in allen Rechtsordnungen gibt, musst du schlicht akzeptieren, weil es schlicht so ist - das ist weder deutsch noch ammerikanisch
- wenn du Links zu einem deutschlanstigen Artikel nicht haben magst, entferne sie meinetwegen - ohne andere Inhalte zu überschrieben
- hinkende Übersetzungen mit halben englischen Sätzen gehen nicht, wenn du Aussagen aus dem englischsprachigen Artikel verwenden willst, musst du sie übersetzen und das deutsprachige Äquivalent finden
- Hinkende Übersetzungen? "Marbury v. Madison" ist eine Fallbezeichnung. Da gibt's nichts zu übersetzen, wie dir schon mehrere Benutzer hier erklärt haben. Dass es sowas wie vorläufigen Rechtsschutz auch in den Vereinigten Staaten gibt, lehne ich auch gar nicht ab. Der Artikel dazu in der WP geht aber eindeutig von deutschen Verhältnissen aus (man schau nur mal nach den ganzen Paragraphenverweisen). Im übrigen ist es auch nicht so fragwürdig, bestimmte englische Begriffe englisch zu belassen, sofern deren Bedeutung dem deutschsprachigen Leser nicht entgehen oder es keinen äquivalenten Begriff gibt. Gerade im Recht ist es allerdings sehr schwierig, gute Begriffsübersetzungen zu finden, insbesondere wenn man von Civil Law zu Common Law und umgekehrt übersetzen muss. -- sebmol ? ! 12:30, 3. Jun 2006 (CEST)
Hinkende Überstzung ist wenn du "writ of mandamus" lustvoll benutzst statt es zu erklären und dann behauptest du es sei ein Unicum. Das ist falsch. Wenn du einräumst es gebe im amerikanischen Recht vorrläufigen Rechtsschutz, dann setze dir writs in Verhältnis dazu und erkläre es im Artikel - nicht mir.
Und wenn du keine Links oder andere Artikel nicht magst, hör bitte mir Reverts, die viel mehr überschrieben, als die Links. Ich gewinne den Eindruck, du verteidigt renitent deine eigene alte Version, statt inhaltlich zu arbeiten.--CJB 12:36, 3. Jun 2006 (CEST)
- Der Sinn eines "writ of mandamus" wird in Mandamus erklärt. Er ist schon allein aufgrund der Entstehungsgeschichte und rechtlichen Basis nicht mit deutschen Rechtsbegriffen beschreibbar. Ist also auch keine Halbübersetzung. Ziel des Artikels ist es, dem deutschsprachigen Leser ohne großartige rechtliche Vorbildung aber mit entsprechendem Interesse den amerikanischen Fall zu erklären. Da kann man nicht von einem deutschen Rechtsverständnis ausgehen. An Inhaltsarbeit bin ich natürlich interessiert, schließlich hab ich noch andere Artikel zum gleichen Thema geschrieben (z.B. Scott Dred v. Sanford), der inzwischen auch als lesenswert gilt. -- sebmol ? ! 12:41, 3. Jun 2006 (CEST)
Die rechtsgeschichtliche Entstehung steht nicht in Abrede. Gibt es eine Aussage im Artikel, die du für inhaltlich fehlerhaft hältst. Zietiere einfach... Dann können wir schauen. --CJB 12:56, 3. Jun 2006 (CEST)
- Ich arbeite gerade an auf der Diskussionsseite eine Liste aller Probleme, die ich in den Änderungen sehe, und warum ich das als problematisch betrachte. -- sebmol ? ! 13:03, 3. Jun 2006 (CEST)
gut, so kommt man eher weiter... ich kopiere dies rüber, da machen wir weiter. ok? --CJB 13:07, 3. Jun 2006 (CEST)
Bundesadler auf Artikeln zu Verfassungsgerichtsurteilen
Hallo Calvin, offenbar scheinst Du auf nichtssagende Bundesadler auf diesen Seiten zu stehen. Kannst Du mir einen guten Grund nennen, warum sie dort erscheinen sollten? Der Text des jeweiligen Artikels wird dadurch m.E. nicht sinnvoll illustriert. Grüße, --Birger 15:38, 5. Jun 2006 (CEST)
- Gerade erst ist mir aufgefallen, dass dies weiter oben schon Thema war. "Etablierter Content" ist kein Argument, und auf meine Begründungen bist Du bei Deinen Edits nicht eingegangen. Grüße, --Birger 15:41, 5. Jun 2006 (CEST)
Nun ich bin nicht der Einzige, der solche Edits schon mal gestrichen hat... Dies ist das Logo auf den Entscheidungen und als solches ist es in den Artikeln hinterlegt. Gibt es ernsthafte dagegen sprechende Gründe, außer dass es dir nicht viel gesagt hat...? --CJB 15:55, 5. Jun 2006 (CEST)
- Lass uns das besser an einem zentralen Ort klären, wo auch andere mitlesen. Ich schlage Diskussion:Bundesverfassungsgericht vor, da auch dort wieder ein Bundesadler in der Luft hängt und die anderen Seiten thematisch nachgeordnet sind. Einverstanden? Grüße, --Birger 15:51, 5. Jun 2006 (CEST)
Du musst dich entscheiden, welchen Aspekt du damit ansprechen willst. Auf den Entscheidungen hat das einen anderen Sinn als im Artikel über das Gericht. --CJB 15:55, 5. Jun 2006 (CEST)
/Entwurfseite
Hallo Calvin,
ich habe den Entwurf verschoben nach Benutzer:Calvin Ballantine/Marbury v. Madison. Solche Experimentier-Artikel gehören nicht in den Artikelraum, sondern entweder auf Benutzerunterseiten oder neuerdings gäbe es auch noch die Wikipedia:Artikelrampe. Gruß -- Harro von Wuff 22:45, 6. Jun 2006 (CEST)
bʌlg'arija?
Здравей, Du hast die alte Aussprache [bɐlgˈarijɐ] abgeändert in [bʌlg'arija]. Bei der Endung geb ich Dir ja recht, aber ein ʌ kommt etwas zu, nun ja, irgendwie zu "a"-mäßig vor und zuwenig Richtung [ə]. Gut, ɐ passt vielleicht auch nicht so richtig, aber... Bist Du Dir sicher, dass es nicht vielleicht eher ɜ ist? --Wutzofant (✉✍) 15:28, 9. Jun 2006 (CEST)
Nochwas: Bei en:Bulgaria steht /ˌbɤlgarˈia/. Ach, ihr Bulgaren mit eurem komischen Un-Vokal ъ, entscheidet euch endlich mal... ;-) --Wutzofant (✉✍) 17:37, 9. Jun 2006 (CEST)
- Здравей, da bin ich mir ziemlich sicher, da in nichtbetonten Silben zum komplemetären [a] hin gesprochen wird. In betonten wie du schon richtig vermutest: [ə]. Das ɤ-Zeichen kenne ich schlicht nicht und in meinem englischen Wörterbuch, wo ich eine ausführliche Tabelle habe/konsultiere, finde ich es auch nicht. Die Neigung zu jedem Buchstaben in jeder Sprache & Situation ein IPA-Zeichen zu erfinden, stellt jedoch die Idee einer Lautschrift in Frage. Daher bin ich sehr konservativ & nuanciere generell nicht so stark, weniger ist halt mehr... --CJB 17:00, 18. Jun 2006 (CEST)
Hallo Calvin, ich habe auf obiger Seite einiger Deiner Sätze gelöscht. Du hast diese Löschung jetzt wieder rückgängig gemacht. Die Löschung habe ich hier begründet. Ich bitte um eine Stellungnahme Deinerseits. Grüße --NickNick 18:43, 28. Jun 2006 (CEST)
- Done ;-)
Gesetzesvorrang
Bedeutet der oben beschriebene Begriff also den Grundsatz, dass sich staatliches Handeln an Gesetze und geltendes Recht halten muss? Und das dabei die Hierarchie der Rechtsnormen beachtet werden muss? Nur so für meine eigene Klarstellung. -- sebmol ? ! 11:39, 6. Jul 2006 (CEST)
- Smile, nur das zweite...
- btw: Um erläuternd auf die Sache mit dem Vorläufigen Rechtsschutz zu kommen: Auf den ersten Blick mag der Ausdruck wegen der Vorläufigkeit etwas verwirrend sein, anhand des aktuellen Falls Hamdan gegen Rumsfeld lässt sich jedoch gut aufzeigen, dass es um die Regelung eines vorläufigen Zustandes ging, namentlich der Haftprüfung (writ of habeas corpus) wegen der Internierung bis zur Klärung / Bestrafung wegen Terrorvorwürfe. Diese Frage muss vor der Hauptentscheidung geregelt werden, da Freiheitsentzug keinen Aufschub duldet. Daher "vorläufig" und dies meint den Beginn des Rechtsschutzes. ---CJB 11:54, 6. Jul 2006 (CEST)
Ok. Also Normenhierarchie mit Dingen wie "Bundesrecht vor Landesrecht" u.ä. Konzepten. Das erste ist dann einfach das Rechtsstaatsprinzip oder gibt's dafür auch noch einen juristischen Fachbegriff? -- sebmol ? ! 11:57, 6. Jul 2006 (CEST)
- Genau und nicht nur Bund-Land, sondern in erster Linie Gesetz vor Verordnung u.ä. Das Erste ist nicht das, sondern ein Rechtsstaatsprinzip. --CJB 12:04, 6. Jul 2006 (CEST)
Danke. -- sebmol ? ! 12:10, 6. Jul 2006 (CEST)
Präsident vs. Bundespräsident
Ich weiß ja nicht, woher Du die Erkenntnis nimmst, dass es sich bei "Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland" um eine Tautologie oder einen Pleonasmus handeln soll. Das Amt heißt nunmal offiziell "Bundespräsident" und nicht "Präsident". Dies kann u.a. auf der offiziellen Seite des Bundespräsidialamtes (http://bundespraesident.de) nachgelesen werden. Die offizielle Bezeichnung ist überdies "Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland". Leider wurde zwischenzeitlich von einer IP die Diskussion zu "Horst Köhler" durch einen Eintrag gekillt, aber man könnte doch mal vor einer Änderung in die Diskussionsbeiträge reinschauen (dort wurde dies nämlich bereits angemerkt und ich habe dies lediglich dankend aufgegriffen und den "Präsidenten" in "Bundespräsidenten" geändert). Ich werde dies wieder ändern (aufgrund der Aussage auf der offiziellen Webseite des Bundespräsidenten) und bitte Dich, keinen Edit-War daraus zu machen. Vielen Dank. Synthman 12:50, 6. Jul 2006 (CEST)
- Eine Website für Referenz, was offiziell ist, scheint mir inädaquat.
- Das ist einfach schlechtes Deutsch und da es kein Terminus technicus ist, brauchen wir es nicht zu übernhemen. --CJB 13:02, 6. Jul 2006 (CEST)
- Dann musst Du auch alle anderen Beiträge (z.B. Theodor Heuss, Heinrich Lübke, Roman Herzog, Johannes Rau etc.) ändern, denn dort steht auch "Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland". Wer sagt, dass es kein "Terminus Technicus" ist?
PS: Habe die Diskussion wiederhergestellt. Synthman 13:09, 6. Jul 2006 (CEST)
- Also ich muss schon schmunzeln... Wieso meinst du, für Edits bedürfe es immer enger Abstimmung udn diese Regeln gelte für dich aber nicht. Und wenn du den Begriff Edit-War ins Spiel bringst, schienst du dir einiges vorgenommen zu haben. Diese Diskussion gehört ohnehin zur Artikeldiskussion. Machen wir da weiter. --CJB 13:12, 6. Jul 2006 (CEST)
Gesetzesvorbehalt
Danke für die Nachricht, ich habe noch ein bisschen daran herumgebastelt. Im Grunde finde ich es aber gut so. Danke und schöne Grüße, --103II 18:57, 6. Jul 2006 (CEST)
- Ich hab zu danken, ich hatte dich ja gebeten drüber zu schauen =) Eigentlich hatte ich Bauchschmerzen bei der gemischen Klausel von Art. 2 GG, ich hoffe sie ist in dieser gekürzten Form klar in ihrer Beispielfunktion. --CJB 19:20, 6. Jul 2006 (CEST)
Ach so. Warum hast Du denn "..." geschrieben, wo "auf Grund eines Gesetzes" steht? Dann würde das Prinzip des Gesetzesvorbehalts vielleicht noch klarer. Eine Andere Frage: ich habe gesehen, dass Du Eingriff (Grundrechte) für überarbeitenswert hältst. Ich leide langsam unter Verfolgungswahn ;-) nee im Ernst: was hättest Du gerne daran verändert? Schöne Grüße, --103II 08:45, 7. Jul 2006 (CEST)
- Na ich wollte nicht das Merkmal Gesetz herauskitzeln, sondern einfachen und qualifizieren Vorbehalt vergleichen... Ich glaub da muss man beobachten, ob sich viele dran stören.
- Bei meinte ich v.a. die Formatierungen (Fußnoten, Zitate etc.) und den Übergang in der Rechtsprechung, dieser scheint mir unsauber darestellt, da gab es irgendwann die Strechung der Merkmale imperativ, final und Außewirkung. Ich mus smal nachsehen, ob ich noch diese Ö-Recht Classics habe ;-)
- Last but not least: Verfolgungswahn ist gut gesagt, ich schaue doch nicht systematisch auf deine Artikel & will dich hetzen. Alles locker.. --CJB 17:59, 7. Jul 2006 (CEST)
verschoben auf Diskussionsseite des Artikels
Exterritorialität
Hi. Du hast meine Artikeländerung im Thema Exterritorialität rückgängig gemacht. Leider ging deine Erklärung dazu an der Sache vorbei. Ich würde dich bitten, dazu auf der zugehörigen Diskussionsseite nochmal vorbeizuschauen. --Kai Jurkschat 22:52, 18. Jul 2006 (CEST)
Hi Calvin, ich habe gesehen, dass du sehr gute Bulgarischkenntnisse hast. Kannst du eventuell mal einen Blick in den Artikel in der bulgarischen Wikipedia werfen: bg:Владо Черноземски und den deutschen Artikel um eventuell dort enthaltene Informationen ergänzen? Zuletzt gab es einen Versuch, das Geburtsdatum zu ändern. Vielleicht kannst du dort nochmal nachhaken, auf welchen Quellen diese Angaben beruhen. Stammen die Infos eventuell aus dem Weblink im Artikel? Beste Grüße, --NiTen (Discworld) 10:12, 2. Aug 2006 (CEST)
- Hello. Nun, ich habe die Quelle überflogen und mir auch den bulgarischen und makedonischen Artikel angeschaut. Es lässt sich sagen, dass beide stark darauf beruhen. Das Geburtsdatum stand bereits in der 1. Artikelversion. Wie zuverlässig die Quelle ist, lässt sich nicht beurteilen, v.a. kann ich nicht sagen, inwiefern es das zitierte deutsche Buch repliziert oder evtl. Eigenrecherche in Archiven des bulgarischen Innenmniseriums widergibt [1]. Die Quelle selbst gibt an:
- in der IMRO hat er seinen Kumpels erzählt, er sei geboren in Patrik, Distrikt Stipsko in Makedonien (Патрик, Щипско - Македония) als Vlado Dimitrov Tschernozemski (Владо Димитров Черноземски)
- die Polizeiakten haben jedoch - nicht unbedingt an frz. Organe weitergegebene - Befunde für Personengleichheit von Vladimir Georgiev Tschernozemski und Vlado Dimitrov Tschernozemski (Владимир Георгиев Черноземски & Владо Димитров Черноземски) als Pseudonymen von Velitschko Dimitrov Kerin (Величко Димитров Керин), geboren am на 19.10.1897 in Kameniza, Distrikt Pestera (Каменица) als Sohn von Dimitar Velitschkov Kerin (Димитър Величков Керин, *1873) und Rissa Christoskova Baltadjieva (Риса Христоскова Балтаджиева, *1875); in den Personenstandbüchern der Gemeindeverwaltung in Sofia, wo er sich Papiere ausstellen ließ, hat er als Pseudonym beurkunden lassen: Vlado der Chauffeur, Beruf: Chauffeur.
- Was ich im Artikel sah, sind transkriptive u.ä. Diskrepanzen hinsichlich der vielen Namen: Vlado ist eine Kurzform von Vladimir und Vlada ist das serbokroatische Äquivalent davon. Große Unterschiede sind das also nicht. Zur Deckungsgleichheit s.o. - Wenn die Quelle für brauchbar angesehen wird, kann ich noch mal rein schauen und euch Infos holen. --CJB 00:12, 16. Aug 2006 (CEST)
- Dank dir für die Recherche. Der Artikel würde sicher von diesen Informationen profitieren. Ich schau mal, wie ich das evtl. einbauen kann und würde vielleicht ggf. noch einmal auf dich zukommen. Auf der Diskseite des Artikels wurden Stamenows Neutralität (weil er Bulgare ist?) bezweifelt. Aus meiner Sicht spricht jedoch nichts gegen die Darstellung seiner Ergebnisse. Grüße und nochmals vielen Dank, --NiTen (Discworld) 00:21, 16. Aug 2006 (CEST)
Verschiebung SCOTUS
Könntest du bitte diese Verschiebung erstmal zur Diskussion stellen, bevor du Tatsachen schaffst? Ich glaube nicht, dass das wirklich sinnvoll ist. -- sebmol ? ! 22:07, 10. Aug 2006 (CEST)
- Ich bin verwundert, dass so was von dir kommt. Ich erinnere mich an einen gemeinsamen Chat und da waren wir einer Meinung, wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht. In der Sache kann ich über solch royalistische Ausdrücke nur den Kopf schütteln, es zeugt vom Mangel an geschichtlichem und sprachlichem Gefühl.--CJB 22:23, 10. Aug 2006 (CEST)
Wir waren uns einer Meinung, dass das Gericht statt Gerichtshof heißen sollte? Das kann ich mir kaum vorstellen, weil das in meinen Ohren einfach falsch klingt. Dass wir Meinungsverschiedenheiten haben, was sprachliche Gestaltung angeht, ist aber auch nicht neu, seh ich also auch nicht als etwas besonderes an. -- sebmol ? ! 22:35, 10. Aug 2006 (CEST)
- Schmunzel, ich weiß nicht, wie oft du court in einen einzigen deutschen Ausdruck übersetzen magst und ob nicht 3-4 mal noch wohlklingender sein könnten. Aber um ein Bonmot aufzugreifen, es ist wohl nicht zielführend, dich an dein Geschwätz von gestern zu erinnern. Cheers, CJB 22:44, 10. Aug 2006 (CEST)
Ich hatte da wohl court zweierlei übersetzt (Bundesgerichte der Vereinigten Staaten als Beispiel). Mir fällt aber auch kein englisches Wort für Gerichtshof im Gegensatz zu Gericht ein, das scheint wohl alles im court vereint. -- sebmol ? ! 22:50, 10. Aug 2006 (CEST)
Hallo Calvin, wie ich sehe, hattest Du das Wort "staatlich" durch "überstaatlich" ersetzt und die entsprechende Rückgängigmachung durch einen User ebenfalls wieder rückgängig gemacht. Ich bin der Ansicht, "überstaatlich" ist hier falsch. Aufgaben der Internationalen Organisationen sind doch solche Aufgaben, die von der Sache her (also z.B. Regulierung der Märkte, Friedenssicherung, Forschung) originär bei den Staaten liegen (in den ganz überwiegenden Fällen jedenfalls). Aufgrund der Komplexität und Interdependenzen der Gesellschaften werden aber diese staatlichen Aufgaben in einem internationalen (= überstaatlichen) Rahmen wahrgenommen. Auch scheint es mir, als träfe "überstaatlich" nicht so ganz das, was Du meinst; besser wäre wohl "zwischenstaatlich". Überstaatliche (= supranationale) Organisationen sind ja nur eine Spielart der Internationalen Organisationen. -- Henning Blatt 20:24, 13. Aug 2006 (CEST)
- Hi Henning, das Wording hier ist etwas problematisch. Es kommt bei IOs nicht auf die Abgrenzung an, ob ein Staat traditionell zu seiner Kernkompetenz gehörende Aufgaben wahrnehmen will oder andere. Insbesondere kan es sich dabei nicht um eine hoheitliche Wahrnehmung (Modus) handeln, Stichwort Souveränitätsprinzip bei Völkerrechtssubjekten. Das zeigt auch gerade, dass die meisten Beispiele, die du nennst, nicht zwingend in staatliche Hand gehören ;-)
- "Überstaatlich" meint übernational im Sinne einer anderen Arbeitsebene von Aufgaben, die Staaten nicht allein erledigen können oder wollen (also ein anderes nicht deckungsgleiches Kriterium) und hat allenfalls ein Missverständnispotenzial dahngehend, dass eine wie auch immer geartete Unterordnung gegeben sein könnte. Dennoch ist socher Wortgebrauch in der Int. Poitik üblich, daher halte ich es auch für unsere Zwecke für passend. Wenn du eine andere Wortwahl parat hast, die diese zwei Punkte umschifft, bin ich recht leidenschaftlos. "Zwischenstaatlich" jedoch ist nur eine Übersetzung des Lemmas und nicht so gut... --CJB 08:33, 14. Aug 2006 (CEST)
Du sagt selbst, dass es sich um Aufgaben handelt, die Staaten nicht allein erledigen können oder wollen. Insofern sind diese Aufgaben sehr wohl staatlich. Das soll aber nicht heißen, dass die Staaten alleiniger Adressat derartiger Aufgaben sind; auch Private können sie (zumindest teilweise) übernehmen. Nur gibt es keine Aufgaben, die originär überstaatlicher Natur sind. Die Formulierung überstaatliche Aufgaben in einem internationalen Rahmen ist ja auch irgendwie doppelt gemoppelt. -- Henning Blatt 13:26, 14. Aug 2006 (CEST)
- Es ist zutreffend, dass es keine originär überstaatliche Aufgaben gibt, aber dahin gehend argumentiere ich auch nicht. Da es ohnehin in dem Satz eine Tautologie gibt, können wir das eine streichen. --CJB 13:34, 14. Aug 2006 (CEST)
Ich weiß nicht so recht, ob wir von der gleichen Sache reden. Nach Deiner eigenen Ansicht müsste es ja ebenfalls staatliche Aufgaben heißen. Aber mit überstaatliche Aufgaben kann ich leben. Was Du allerdings mit der Streichung des Wortes Rechtssubjekt bezweckst, ist mehr als schleierhaft. Alle - ich wiederhole: alle - Internationalen Organisationen sind Rechtssubjekte. Fraglich ist lediglich, ob es sich auch um Völkerrechtssubjekte handelt. Dazu findet sich im Artikel ein eigener Abschnitt. Ganz überwiegend sind die IOs auch Völkerrechtssubjekte. Ich habe mir daher erlaubt, das Wort wieder einzufügen. -- Henning Blatt 10:57, 21. Aug 2006 (CEST)
- Hi Henning, ich habe die Einleitung aus völlig anderen Erwägungen editiert, für einen leichten Einstieg in die Materie. Die Eingangsdefinition sollte keine termini technici enthalten (und solch problembeladene erst recht nicht) und alles mit einfachen Worten ausdrücken. Wenn du dich bei der Rechtssubjektivität vertiefen magst - und das ist eine völlig separate Baustelle - dann sollte das in einem maßstabgerechten Abschnitt differenzierter geschehen. Dass eine IO Bleistifte fürs Büro kaufen darf, ohne einen Mitgliedsbeschluss, liefert da aber nicht viel Honig zum Saugen.. --CJB 12:12, 21. Aug 2006 (CEST)
Rechtssubjekt ist Rechtssubjekt. Da kommst Du leider nicht dran vorbei. Warum streichst Du dann nicht auch alle anderen termini technici aus der Definition? Das reduziert selbige zu: IOs werden gebildet. Alles andere würde Deinen Anforderungen nicht gerecht. Sogar der Begriff Staat ist in höchstem Maße problemgeladen. Dass IOs Zusammenschlüsse sind, ist übrigens falsch. Sie sind gerade keine Zusammenschlüsse, sondern von ihren Mitgliedern verschiedene Rechtssubjekte. -- Henning Blatt 13:52, 21. Aug 2006 (CEST)
- Schmunzel, weil du dich mit der Rechtssubjektivität zu weit aus dem Fenster lehnst, brauche ich das hier hicht zu vertiefen. W.e. erfolgten die Edits aus anderen Erwägungen. --CJB 18:49, 21. Aug 2006 (CEST)
Lieber Schmunzelhase! Welcher Art auch immer Deine Edit-Erwägungen sein mögen, so sollen sie doch keine Unwahrheiten hervorbringen. Und IOs sind definitiv keine Zusammenschlüsse. Zumindest müsstest Du den Begriff Zusammenschluss definieren: Soll daraus ein Staatenbund (= IO) oder ein Bundesstaat (= keine IO) folgen? In der Literatur wird das Wort Zusammenschluss eigentlich nur in letzterer Bedeutung verwendet. -- Henning Blatt 16:04, 22. Aug 2006 (CEST)
- Ob Form und Inhalt deines Diskussionsverhaltens angemessen sind, wäre eine Überlegung wert. Ich vermisse gelegentlich - hier und in den anderen dazugehörigen Disskussionen - eine konstruktive Souveränität im Dialog. --CJB 17:11, 22. Aug 2006 (CEST)
- Bitte suche nicht nach Ausreden, Dich nicht mit meinem inhaltlichen Vorbringen auseinandersetzen zu müssen. "Konstruktive Souveränität" sieht anders aus.
- Wird der Begriff Zusammenschluss in dem von Dir zurate gezogenen Handbuch ebenfalls erwähnt? Wenn ja, erbitte ich bibliographische Daten. -- Henning Blatt 17:48, 22. Aug 2006 (CEST)
Du hast folgenden Satz in die Einleitung eingefügt: "Wesentliches Merkmal einer solchen Organisation ist, dass sie mindestens ein Organ hat..." Das steht jetzt natürlich in Widerspruch zu dem Abschnitt über die Organstruktur. Ganz wenige IOs haben tatsächlich nur ein einziges Organ, auch wenn dies in rechtlicher Hinsicht ausreichend ist. Nur sollte dieser Umstand deutlich werden. In dem entsprechenden Abschnitt ist dieser Frage m.E. besser aufgehoben. -- Henning Blatt 17:48, 22. Aug 2006 (CEST)
Non deci...
Hallo Calvin, da hast du aber etwas geschlampert ;-)! Es heißt decipitur, und es heißt fraudatur. Ich habe den Artikel und den redirect verschoben und den Eintrag in der Liste lat. Redewendungen korrigiert. Für die Links auf Portalseiten etc. würde ich nun aber gerne dich für zuständig erklären... Nix für ungut! Besten Gruß T.a.k. 18:05, 15. Aug 2006 (CEST)
- Ja, ich habe dir soeben eine Nachricht geschrieben. Danke, dass du aufgepasst hast. Ich habe die Links schon nachgezogen..CJB 18:07, 15. Aug 2006 (CEST)
Danke für deine Nachricht, hat sich überschnitten. Nix zu danken, so etwas kommt schon mal vor. Ich freue mich ja über deine Lateinartikel! T.a.k. 18:09, 15. Aug 2006 (CEST)
- Schmunzel, der Fehlerteufel steckt heute im Detail. Ich hatte das Redirect-Lemma verschoben und SLA geschrieben, was von dir unbemerkt blieb. Du hast das Verschobene mit SLA markiert und der Admin war fix... Ich mach das noch mal. --CJB 18:19, 15. Aug 2006 (CEST)
Nicht zu fassen, wenn's mal schiefläuft, dann aber richtig! Genau genommen war's so: Ich habe (bei Sciens non fruadatur) erst SLA gestellt, dann gemerkt, dass ich vergessen hatte zu verschieben, dann verschoben, dann beim verschobenen Artikel SLA wieder raus (kommentarlos, das war wohl der Fehler), dann beim red. SLA wieder rein. Ich übe weiter... :O). T.a.k. 18:25, 15. Aug 2006 (CEST)
- Hehehe, das ist bei Weitem amüsanter als die Diskussionen, die ich neulich führte. Nämlich, dass versus ein englisches Wort sei, das "und" oder doch "gegen" bedeute. Und wie problematisch es sei, es einzudeutschen... Ohne Worte =) --CJB 18:31, 15. Aug 2006 (CEST)
Klasse! Ich habe mal gelesen, dass ein Südstaaten-Politiker sich gegen eine andere Sprache als Englisch in Schulen wandte, mit der Begründung, "the language of our Lord in the bible is good enough for me". Schade, dass ich die Quelle nicht mehr finde. Vielleicht stammt's ja auch von "Ben Trovato" ;-). T.a.k. 18:47, 15. Aug 2006 (CEST)
- As the President said, it's time for the human race to enter the solar system... Dafür habe ich den glorreichen Satz geprägt: Quod non est in actis, non est in mundo. Quod non est in mundo, non est in vicipædia. =) --CJB 18:54, 15. Aug 2006 (CEST)
Hamdan gegen Rumsfeld
Na ja, wenigstens hast Du die Literatur belassen. Ich nehme es sportlich! -- Henning Blatt 17:06, 22. Aug 2006 (CEST)
Grundrechte
Ich möchte Dich bitten, eine kooperative Lösung bei diesem Artikel zu suchen. Ich habe mir mit meinen Änderungen viel Mühe gemacht. Viele der bisherigen Teile sind unvertretbar und falsch. Gemeinsam kann man eine Lösung finden. Wenn Du allerdings einen albernen Edit-War haben willst, dann werden wir ihn haben. Gruß, --PH2005 22:00, 25. Aug 2006 (CEST)
- Das Einfachste ist, Punkt für Punkt an den Issues zu arbeiten. Da kannn man gezielt über Problematisches reden. Die Löschung ganzer Abschnitte geht nicht. --CJB 22:03, 25. Aug 2006 (CEST)
Ich weiß nicht. Falsche Abschnitte sollte man löschen. Ich finde auch nicht, dass die Lesbarkeit des Artikels darunter leidet. Auch der gesamte Abschnitt zur Geschichte der Menschenrechte ist absolut Fehl am Platz. Geh mal von der Perspektive des Lesers aus: Das liest kein Mensch! --PH2005 22:14, 25. Aug 2006 (CEST)