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Murat Kurnaz

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Murat Kurnaz (*1982 in Bremen) ist ein in Deutschland aufgewachsener türkischer Staatsbürger, der in der US-amerikanischen Militärbasis Guantanamo Bay festgehalten wird.

Ausbildung

Kurnaz machte in Bremen seinen Hauptschulabschluss und begann daraufhin eine Ausbildung zum Schiffsbautechniker.

Verschleppung nach Guantanamo Bay

Nur wenige Wochen nach dem 11. September 2001, am 3. Oktober 2001, flog Kurnaz nach Pakistan um mit seinem Freund Selcuk Bilgin, der allerdings schon am Flughafen Köln festgenommen wurde, eine Koranschule zu besuchen. Kurnaz wurde durch fundamentalistische Bekannte in dieser Entscheidung bestärkt.

In Pakistan wurde er im November 2001 bei einer Routinekontrolle von pakistanischen Sicherheitskräften festgenommen und anschließend Ende November an die US-amerikanischen Streitkräfte in Afghanistan übergeben. Er wurde als „feindlicher Kämpfer“ eingestuft und im Januar 2002 von einem US-Häftlingslager in Afghanistan nach Guantanamo Bay gebracht.

Der rechtliche Status dieser Inhaftierten ist umstritten und viele Menschenrechtsorganisationen, sehen in dem Vorgehen der USA einen Verstoß gegen die Menschenrechte.

Gründe für die Gefangennahme

Murat Kurnaz war im direkten Umfeld von Selcuk Bilgin, dem seine eigenen Eltern vorgeworfen haben, in Afghanistan gegen die USA kämpfen zu wollen. Diese Tatsache führte zu einer Überprüfung des gesamten Umfeldes von Selcuk Bilgin, worunter auch Kurnaz fiel. Beweise für seine Beteiligung an Gewalttaten wurden bisher nicht vorgebracht. Er wird von der US-Regierung als „feindlicher Kämpfer“ bezeichnet. Der Begriff, von George W. Bush im „Krieg gegen den Terrorismus“ eingeführt, macht deutlich, dass sich die USA mit der Inhaftierung der Betroffenen in einer rechtlichen Grauzone befinden. Ihre Rechte sind stark eingeschränkt: Sie dürfen z.B. keinen eigenen Anwalt beschäftigen, sich mit keinem Anwalt alleine unterhalten, ihre Angehörigen nicht sehen und sie sollen vor einem Militärgericht angeklagt werden.

Sein Anwalt Bernhard Docke klagte zusammen mit den Anwälten anderer Guantanamo-Gefangener dagegen vor einem US-amerikanischen Bundesgericht. Die zuständige Richterin Green stelle am 31. Januar 2005 fest, dass die Einstufung Murat Kurnaz' als feindlicher Kämpfer unbegründet und damit seine Inhaftierung rechtswidrig sei. Am 9. Februar legte die US-Regierung jedoch Berufung gegen dieses Urteil ein, deren Verhandlung bis dato noch aussteht.

Die Karlsruher Bundesanwaltschaft stellte im Frühjahr 2002 ein Ermittlungsverfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gegen ihn vorläufig ein, da er nicht die Möglichkeit gehabt habe, sich persönlich zu äußern.

Die Rolle der deutschen und türkischen Regierungen

Die deutsche Bundesregierung ist formal nicht zuständig, da Kurnaz türkischer Staatsbürger ist und die USA Verhandlungen über die Gefangenen nur mit dem jeweiligen Mutterland führen wollen. Laut einem Bericht des Spiegel wurde eine Rückkehr Kurnaz nach Deutschland von den USA 2002 angeboten, aber von den deutschen Behörden abgelehnt. Er wurde während seiner Inhaftierung von Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes verhört.

Der Innensenator Bremens, Thomas Röwekamp, hat im August 2004 angekündigt, dass Kurnaz nach seiner Freilassung nicht wieder nach Deutschland einreisen dürfe, da seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wegen eines mehr als sechsmonatigen Auslandsaufenthalts erloschen sei. Kurnaz habe versäumt, die in solchen Fällen vorgeschriebene Verlängerung der Wiedereinreisefrist zu beantragen. Aus der Haft heraus war es ihm jedoch unmöglich, die Verlängerung zu beantragen. Das Bremer Verwaltungsgericht entschied daher im November 2005, dass die Aufenthaltserlaubnis weiterhin gültig ist.