Diskussion:Arbeitsrecht (Deutschland)
Ich denke, der neue Einleitungssatz ist wenig hilfreich, denn wer weiß schon, was genau Arbeitssachen sind. Der alte war meines Erachtens wesentlich aussagekräftiger. Bin daher dafür, die Änderung rückgängig zu machen. Widerspruch? --Wiesel 10:36, 26. Jul 2004 (CEST)
- Dem schließe ich mich nach Inhalt und Begründung an. --Andrsvoss 11:20, 26. Jul 2004 (CEST)
- kein Widerspruch. Der neue Satz ist auch rechtlich unrichtig, da für Teile des Arbeitsrechtes auch das Verwaltungsgericht (Personalvertretung, Zustimmungsverfahren bei Behinderten und Schwangeren) und das Sozialgericht (Arbeitspapiere, Berichtigung) zuständig ist. Talaborn 12:19, 26. Jul 2004 (CEST)
- Habe den alten Einleitungssatz wiederhergestellt. --Wiesel 23:45, 26. Jul 2004 (CEST)
Deutschlandlastig ?
Wieso ist ein Artikel, der ausdrücklich das deutsche Arbeitsrecht behandelt, eigentlich "deutschlandlastig" und deshalb überarbeitungsbedürftig ? (Was nicht heißen soll, daß man nicht auch einen Artikel über internationales oder vergleichendes Arbeitsrecht brauchen könnte, in dem mehrere -welche ?- nationale Rechte parallel dargestellt werden würden)
Talaborn 18:45, 29. Jul 2004 (CEST)
Mich ärgert dieser immer wieder auftauchende Hinweis auf Deutschlandlastigkeit schon länger. Texte, die Rechtsfragen behandeln beziehen sich immer auf ein bestimmtes Recht einer bestimmten rechtssetzenden Körperschaft und die sind nun mal (weitgehend noch) die Nationalstaaten.
Ansonsten zum Thema:
Struktur
Ich meine, man sollte die systematische Struktur überarbeiten. Eine Ansatz wäre etwa so:
- Grundbegriffe und Rechtsquellen
- Individualarbeitsrecht
- Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses
- ...(Unterpunkte fehlen noch)
- Inhalt des Arbeitsverhältnisses
- ...(Unterpunkte fehlen noch)
- Betriebsnachfolge und Betriebsübergang
- ...(Unterpunkte fehlen noch)
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- ...(Unterpunkte fehlen noch)
- Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Kollektivarbeitsrecht
- Koaltions- und Tarifvertragstrecht
- ...(Unterpunkte fehlen noch)
- Mitbestimmungsrecht
- ...(Unterpunkte fehlen noch)
- Koaltions- und Tarifvertragstrecht
- Arbeitsgerichtliches Verfahrensrecht
- ...(Unterpunkte fehlen noch)
- Arbeitsrecht der Kirchen
- ...(Unterpunkte fehlen noch)
- Internationales Arbeitsrecht
- ...(Unterpunkte fehlen noch)
Ich will aber nicht wie die Axt im Walde ... Die, die am Thema arbeiten sollten sich äußern. Es macht ja auch keinen Sinn eine bis ins kleinste ausgefummelte Struktur aufzubauen die eines Schaubs würdig wäre und die Artikel dahinter fehlen im wesentlich oder kommen schwach und dünnbrettbohrend daher.
Man müsste dann wahrscheinlich auch einen kleinen (arbeitsteiligen) Arbeitsplan ausarbeiten. (Wer schreibt was bis wann?).
Bei der Gelegenheit noch eine Frage: warum muss in Wikipedia jedes Datum mit dem entsprechenden Artikel verlinkt werden? was macht es für einen Sinn, wenn ich bei einem Datum, das in einem Artikel zu einem rechtlichen Thema auf das Datum des Inkrafttretens einer bestimmten Regelung verweist, durch einen Link erfahren kann dass (beispielsweise) an diesem Tag Brigitte Bardot Geburtstag hat?
Fidelfreiburg 18:56, 4. Aug 2004 (CEST)