Interimswaffe

Interimswaffen (von lateinisch ad interim „einstweilig, zwischenzeitlich“) sind vorübergehend oder zu bestimmten Anlässen getragene Waffen.
Beschreibung
Die Begrifflichkeiten von Interimswaffen, Interimsuniformen, Interims-Attila[1] und weiteren Gegenständen wurden im 19ten-Jahrhundert bekannt. In bestimmten Reglements des Militärs wurde bestimmt, welchen Personen zu welchen Anlässen Sonderausstattungen erlaubt oder vorgeschrieben wurde. Erhöhte Aufmerksamkeit wurde dabei den Interimswaffen gewidmet. Dazu zählen auch Blankwaffen wie Offiziersdegen oder -säbel, die für den sogenannten „Kleinen Dienst“ (gesellschaftliche Verpflichtungen von Militärpersonen) oder zur Ausgehuniform getragen wurden. Diese Waffen durften oder mussten (per Dienstvorschrift) zu bestimmten Gelegenheiten ad interim getragen werden. Ein Grund für diese Vorschriften war es, die teils aufwändig ausgestatteten Interimswaffen nicht im normalen Dienst zu verschleißen. Im normalen Dienst waren geschmückte Waffen nicht zweckmäßig.[2] Im 21sten-Jahrhundert werden alte Interimswaffen auf Auktionen zu nennenswerten Preisen gehandelt.
Siehe auch
- Ehrenwaffe (Auszeichnung für Tapferkeit oder langen ehrenvollen Dienst)
- Waffenrecht (Vorschriften über Hieb-, Stich- und Stoßwaffen, Sprühgeräte, Schusswaffen sowie Munition)
Literatur
- Paul Pietsch: Die Formations- und Uniformierungs-Geschichte des preussischen Heeres, 1808-1914, H.G. Schulz, 1966.
- Gerhard Seifert: Fachwörter der Blankwaffenkunde: Deutsches Abc der europäischen blanken Trutzwaffen. Seifert, Haiger 1981 (aktualisierte Fassung 2007: PDF: 2 MB, 79 Seiten auf seitengewehr.de ( vom 13. Juni 2017 im Internet Archive)).
Weblinks
- Auktionsobjekt Interimssäbel, bei dg.de
Einzelnachweise
- ↑ Kriegsministerium, Wilhelm B. von Schellendorf: „Interims-Attila-Besatz der Offiziere der Linien-Husaren-Regimenter“, Militärwochenblatt, Ausgabe Nr. 13, 31. Januar 1884, Seite 274, eingesehen am 2. November 2020.
- ↑ Pietsch: Die Formations- und Uniformierungs-Geschichte des preussischen Heeres. S. 118, 243–244.