Diskussion:Technologiediebstahl
Neutralität
Sehr fraglich dürfte sein, ob der hier verwendete Lemma-Begriff nicht bereits gegen den Neutralitätsgrundsatz verstößt. Auch der Begriff Diebstahl (Aneignung einer fremden beweglichen Sache) trifft nicht den Sachverhalt. Am Beispiel Waffentechnologie am Ende des Dritten Reiches wäre zu hinterfragen: Wer war "Eigentümer" dieses Wissens im Jahre 1945? - Angaben über Anzahl und Wert der angeblich widerrechtlich verwendeten Patente sind umstritten - vergl. den Abgeordneten Martin Hohmann, ehemals CDU, und Diskussion:Deutsche Wiedergutmachungspolitik Die im Artikel enthaltenen Zahlen-Angaben sind fragwürdig. Die (unbelegte) Aussage eines anonymen Amerikaners, es handele sich 1946 um die "erste vollständige Aussaugung der Erfinderkraft eines großen Volkes" klingt rechtslastig. Holgerjan 19:41, 20. Aug 2006 (CEST)
Hallo Holgerjan, habe die Anführungen in Deinem Sinne entschärft. Wenn Du noch Kritik anführen kannst, bitte. Evtl. kann man die Punkte zur Enteignung deutscher Patente nach hinten stellen.
Mfg
--EchtP 17:45, 22. Aug 2006 (CEST)
1. Wodurch sehen Sie durch den Lemmabegriff den Neutralitätsgrundsatz (!!!) verletzt?
2. Warum ist die widerrechtleich Wegnahme von geheimen Informationen und registrierten Rechten (Patenten) kein Diebstahl? Es gibt meines Wissens sogar den juristischen Begriff des "Patentdiebstahls".
3. Im Jahr 1945 waren die anmeldenden Firmen und Einzelpersonen Inhaber der Patente, nicht das Dritte Reich!!! Die Firmen existierten doch noch zu Kriegsende als juristische Personen und wenn die Einzelpersonen verstorben waren, gingen die Patentrechte auf die Erben über. Die Wiedergutmachungspolitik bestand im finanziellen Ausgleich durch die BRD. Die enteigneten Patente wurden von den Alliierten nicht zur Wiedergutmachung an den vom Dritten Reich Geschädigten eingesetzt, können also unmöglich unter dem Begriff Wiedergutmachung subsummiert werden.
Die Zahlenangaben sind dem zitierten Buch entnommen, ebenso das Zitat. Wenn gewünscht, kann es als solches gekennzeichnet werden.
--84.154.86.236 14:11, 21. Aug 2006 (CEST)
Seriöse Literatur?
Nachdem die Alliierten den J.F. Lehmanns Verlag 1945 wegen seiner pro nationalsozialistischen Ausrichtung zunächst verboten hatten, nahm er 1950 unter der Leitung des Lehmann-Schwiegersohnes Otto Spatz (1900-1989) wieder den Betrieb als medizinischer Verlag auf. Seit den 1960er Jahren produzierte der Verlag erneut in erheblichem Umfang wehrwissenschaftliche Bücher. Durch seine Nähe zur "Gesellschaft für freie Publizistik", mit deren "Hutten-Medaille" Spatz 1970 ausgezeichnet wurde, stand er auch politisch in einer Kontinuität zur Vorkriegszeit. Bis zu seiner Liquidierung 1979 konnte er aber an seine vormalige Bedeutung nicht mehr anknüpfen. [[1]]
- Sigrid Stöckel: Die "rechte Nation" und ihr Verleger. Politik und Popularisierung im J.F. Lehmanns Verlag 1890-1979. Berlin 2002 Rezension
- Auszug aus Rezension: "Weniger bekannt ist wahrscheinlich die Wiederaufnahme der Verlagstätigkeit nach dem Krieg von 1950 bis zur Auflösung des Verlages 1977 unter Lehmanns Schwiegersohn Otto Spatz (1900 - 1989). Auch hier gab es wieder Verbindungen zwischen rechten und rechtsradikalen Kreisen." ---Holgerjan 16:13, 21. Aug 2006 (CEST)
"... Rudolf Lusar (von dem auch nie klar wurde, wer er wirklich ist)" [2] / Lusar wird dort vorgehalten, in seinem Buch den Flugscheiben/Untertassen-Mythos genährt zu haben durch Berufung auf fikitve Personen (Schriever u.a.) Bitte dort nachlesen. Holgerjan
Antwort an IP
1) Der Begriff „Diebstahl“ / Technologiediebstahl suggeriert eine Strafwürdigkeit sowie eine Strafbarkeit dieses Tuns. Neutral ist dieser Begriff vor allem im hier verwendeten Kontext (Enteignung deutscher Patente nach 1945) nicht; vermutlich ist dieser Begriff bestenfalls im rechtslastigen Umfeld gebräuchlich. Falls der ersatzweise angebotene Begriff „Patentdiebstahl“ eingeführt ist, erbitte ich Belege.
2) Beschlagnahmen des rüstungstechnischen Nachlasses des Dritten Reiches (z.B. Raketentechnik) können IMO nicht mit dem Begriff „Diebstahl“ belegt werden (wie denn auch Kriegsschiffe, Panzer etc. nicht von den Amis geklaut wurden...) Ob es „herrenloses Gut“ war oder eine „Strafwürdigkeit“ nicht vorliegt, mögen Juristen beurteilen.
3) Zu den Zahlenangaben: a) Die angeblich 340.000 Patente werden im Artikel doppelt genannt (Militär-/Zivilbereich) b) Wie du aus meinem Beitrag aus Diskussion:Deutsche Wiedergutmachungspolitik ersiehst, sind die nach dem von dir (hoffentlich nur gutgläubig) verwendeten Buch angegebenen Wertangaben um den Faktor 1000 überhöht. c) Der Satz „Ein amerikanischer Beamter in Washington nannte es „die einzige Quelle dieser Art in der Welt, die erste vollständige Aussaugung der Erfinderkraft eines großen Volkes“" folgt dem Muster: „Wenn selbst ein US-Amerikaner das sagt, dann...“ - Ein vernünftiger Beleg darf den Namen des angeblichen Beamten nicht verschweigen und muss die Publikation nennen, wo dieser Ausspruch zuerst veröffentlicht wurde.. d) Das Zitat macht schon deutlich, welche Tendenz das zitierte Buch aufweist, auf das sich alle Angaben des Artikels stützen (siehe oben: Seriös?) Deine sog. Belegstellen aus nur einem dubiosen Buch (und stets ohne Seitenangabe) sind untauglich. e) Da das einseitige unbelegte Werturteil in den Artikel ohne Gegenpol aufgenommen wurde, kann von „neutral“ hier nicht die Rede sein.
4) Du hebst hier auf den Begriff Wiedergutmachung ab. Ich vermute, du willst eine Argumentationskette aufziehen dieser Art: Die entschädigungslose Beschlagnahme von Patenten kommt einer Enteignung gleich, die jedoch nicht auf Wiedergutmachungsleistungen angerechnet worden ist - ergo Unrecht/Diebstahl. --- Dabei verwechselst du Wiedergutmachungsleistung mit Kriegsfolgelasten und Reparationen. Derartige Repararationen hätten (völkerrechtlich gedeckt) in gewaltigem Umfang eingefordert werden können. Eine solche Regelung wurde im Londoner Schuldenabkommen bis zu einem Friedensvertrag aufgeschoben und ist nicht wieder auf die Tagesordnung gekommen. Eine förmliche Reparationsforderung ist Westdeutschland nach 1945 erspart geblieben (und wenn du unbedingt so willst, sind "wir" mit der Beschlagnahme von Patenten als einseitig entnommene Reparationsleistung recht billig davongekommen). -Holgerjan 16:48, 21. Aug 2006 (CEST)