Vertrag von Eger
Der Vertrag von Eger, geschlossen am 25. April 1459, legte die Grenze zwischen Böhmen und Sachsen auf der Höhe des Erzgebirges und der Mitte der Elbe fest, die noch heute größtenteils gültig ist. Sie gehört somit zu den ältesten, noch bestehenden Grenzen Europas.
Zum damaligen Zeitpunkt vereinbarten Kurfürst Friedrich und Herzog Wilhelm von Sachsen und der König von Böhmen Georg von Podiebrad, daß Städte, Schlösser, Märkte und Dörfer, die im Kronbereich Böhmens diesseits des Waldes lagen (Brüx, Schloss Riesenburg und Dux samt aller geistlichen und weltlichen Mannschaft, Renten, Zinsen, Zollen usw.) zu Böhmen gehörten, wogegen die jenseits des Waldes in Thüringen, im Vogtland und in Meißen gelegenen Güter und Schlösser, den sächsischen Herzögen verbleiben sollten. Durch diesen Vertrag wurden die auftretenden Grenzstreitigkeiten für immer beseitigt.
Die wesentlichste Veränderung der mit diesem Vertrag fixierten Grenzen erfolgte 1546 als sich Herzog Moritz und König Ferdinand nach dem Schmalkaldischen Krieg die Herrschaft Schwarzenberg als Kriegbeute teilten.