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Diskussion:Kristin Brinker

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Oktober 2020 um 19:26 Uhr durch Tohma (Diskussion | Beiträge) (Der Beruf bzw die Ausbildung gehören mit in die Einleitung einer Person). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Beruf bzw die Ausbildung gehören mit in die Einleitung einer Person

@Ralf Roletschek: Im demokratischen Verständnis ist niemand "von Beruf Politiker", sonder auf Zeit für ein Amt gewählt. Er hat davor etwas gemacht und macht bestenfalls danach auch wieder etwas anderes. Natürlich gehört dies in die Einleitung, völlig egal, ob die Person "nur" als Politiker bekannt ist. Die von Benutzer:Tohma zitierten Regelungen besagen eben nicht, dass der Beruf nicht genannt werden soll. --TheOneAndOlli (Diskussion) 18:52, 16. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Und da sie als Architektn nichts von Relevanz vorzuweisen hat, gehört das in den Artikel und nicht in die Einleitung.--Tohma (Diskussion) 18:57, 16. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Dein Argument wird durch Wiederholung nicht besser: Sie muss nichts "vorweisen", sie ist es einfach. Auch als Politikerin muss sie nur Ämter haben und nichts "vorweisen". --TheOneAndOlli (Diskussion) 19:10, 16. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Wenn es nichts von Relevanz ist, gehört es nicht in die Einleitung. Kann es sein, dass du dir die Regeln für die Estellung von Biographien (und weitere Regeln) noch gar nicht angesehen hast? Deine Antwort hört sich genau danach an.--19:26, 16. Okt. 2020 (CEST)