Risikogebiet (Epidemiologie)
In der Epidemiologie bezeichnet man als Risikogebiet eine durch eine Epidemie besonders betroffene Region mit einer akut erhöhten lokalen Inzidenz bzw. Prävalenz oder ein (geografisches) Fall-Cluster. In den deutschsprachigen Medien findet sich im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Deutschland häufig die ungenaue Bezeichnung „Hotspot“, übernommen von dem englischen Begriff high burden hotspot[1] (ein Gebiet mit hohem Ausbruchsgeschehen). In der Regel beziehen sich Maßnahmen zur Eindämmung und Reduzierung von Epidemien auf Gebietskörperschaften.
Risikogebiete können sich zu hyperendemischen Regionen,[2] bzw. Epidemie-Regionen[3] mit anhaltend hohen Quoten an Neuinfektionen weiterentwickeln, wenn es nicht gelingt, die Infektionskette in dem „Hotspot“ zu unterbrechen und die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren.
Unterschied zwischen Risikogebieten und hyperendemischen Regionen
Eine hyperendemische Region bzw. ein geografisches Fall-Cluster ist eine Region mit einer akut erhöhten lokalen Inzidenz. Das Beiwort hyperendemisch bedeutet: „eine anhaltende hohe Anzahl an Neuerkrankungen (Inzidenzen)“.[4] Abzugrenzen ist eine hyperendemische Region von einem Gebiet mit einer hohen Häufigkeit des Auftretens oder Wiederauftretens von Krankheiten oder arzneimittelresistenten Stämmen (englisch emergence hotspot). Ebenso unterscheidet sich eine hyperendemische Region von einem Übertragungs-Hotspot (englisch transmission hotspot), also einem Gebiet mit einer erhöhten Übertragungseffizienz (zum Beispiel eine erhöhte Basisreproduktionszahl).[5] Umgangssprachlich werden all diese unterschiedlichen Phänomene meist ungenau als „Hotspot“ bezeichnet, aber auch politische Entscheidungsträger und Forscher der öffentlichen Gesundheit nehmen oft keine Unterscheidung vor, wobei die Gefahr besteht, dass dieser nützliche Begriff durch Ungenauigkeit oder Überbeanspruchung in der Verwendung unbrauchbar gemacht wird.[6] Laut Robert Koch-Institut ist eine Epidemie-Region eine Region mit einer akut erhöhten lokalen Inzidenz. Als Richtwert dient eine 7-Tages-Inzidenz von mindestens 50 pro 100.000 Einwohner.[7]
Im Fall von Risikogebieten besteht die Hoffnung, dass die akut erhöhten Inzidenzen nicht anhaltend sind, sondern sich durch gezielte Maßnahmen erfolgreich zurückführen lassen. Im Sommer 2020 (bis zum August) erwies sich keine kritisch erhöhte Inzidenz in Deutschland als anhaltend.
COVID-19-Pandemie in der Europäischen Union
Erklärung einer Region Deutschlands zur „Region mit einer hohen Inzidenz“
Im Zuge der COVID-19-Pandemie in Deutschland bestimmten die Regierungschefs der deutschen Länder am 6. Mai 2020, dass eine Region dann zu einer „Region mit einer hohen Inzidenz“ (d. h. zu einem Risikogebiet) erklärt werden soll, wenn es in ihr mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gegeben hat.[8] In mehreren Bundesländern wurde dieser Grenzwert auf 30 bis 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen gesenkt.[9] Trotz der unten angeführten Möglichkeiten zu Maßnahmen unterhalb von Kontaktsperren für ganze Landkreise löste auch im Sommer 2020 die Annäherung an das Level „50 Neuinfektionen im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt“ ein Nachdenken über zu ergreifende Maßnahmen in den betroffenen Kreisämtern/Landratsämtern bzw. Rathäusern aus.[10][11]
Am 26. Juni 2020 einigten sich die Regierungschefs auf die folgende Regelung: Wenn eine Region zu einer „Region mit einer hohen Inzidenz“ erklärt worden ist, dann darf eine Person, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt dort hat, nur dann außerhalb des „Hotspots“ beherbergt werden, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis verfügt, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Das benötigte ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist.[12]
Wenn es in der Bevölkerung einer Region keine erhöhten Inzidenzen ohne Berücksichtigung derjenigen gibt, die einen direkten Bezug zu einem auffälligen Betrieb oder einer anderen lokalen Quelle einer Infektion haben, dann kann das zuständige Gesundheitsamt von kreisweiten Beschränkungen absehen bzw. diese aufheben.[13] Dies geschah Mitte Mai 2020 im Fall eines COVID-19-Clusters bei einem Fleisch verarbeitenden Betrieb im Kreis Coesfeld.
Am 16. Juli 2020 einigten sich Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefs der Länder darauf, dass bei akuten COVID-19-Ausbrüchen in Deutschland örtlich begrenzte Einschränkungen der Mobilität möglich sein sollen. Solche Maßnahmen sollen zielgerichtet erfolgen und müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis beziehungsweise die gesamte kreisfreie Stadt beziehen, sondern sollen sich – je nach den örtlichen Gegebenheiten – auf die tatsächlich betroffenen Bereiche oder kommunalen Untergliederungen (auch in Nachbarkreisen) beschränken. Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus seien spätestens dann geboten, wenn die Zahl neu Infizierter weiter steige.[14]
Im Herbst 2020 benutzt eine zunehmende Zahl der Länder den Grenzwert „50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen“ als Grundlage für die Verhängung eines Beherbergungsverbots für Bewohner der betroffenen Kreise und Städte innerhalb Deutschlands. Allerdings benutzt nur das Land Schleswig-Holstein den Begriff „Risikogebiete im Inland“.[15] Reisenden aus inländischen Gebieten mit einer hohen COVID-19-Inzidenz werden in einigen Ländern einige Pflichten erlassen, die für aus dem Ausland Zurückkehrende gelten, z. B. die Pflicht, sich testen zu lassen, wenn sie an ihren Wohnort heimgekehrt sind.
Das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ bewertete es am 3. Oktober 2020 als „gute Nachricht“, dass in Niedersachsen und Bremen „Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten weder in Quarantäne“ geschickt würden „noch mit Übernachtungsverboten in Hotels oder Ferienhäusern rechnen“ müssten.[16]
Cluster: Fleisch verarbeitende Betriebe
Im Juni 2020 ergaben behördlich angeordnete Massentests auf das SARS-CoV-2-Virus, dass sich im Tönnies-Stammwerk in Rheda-Wiedenbrück von 6.139 getesteten Tönnies-Werksmitarbeitern 1.413 Arbeitnehmer infiziert hatten, ebenso wie weitere 353 Personen im Umfeld dieser Beschäftigten, insgesamt also 1.766.
Daraufhin wurden die benachbarten Kreise Gütersloh und Warendorf als erste Regionen während der COVID-19-Pandemie zu „Regionen mit einer hohen Inzidenz“ erklärt. Konkret löste dies die folgenden konkreten Einschränkungen für die Menschen in den beiden Kreisen aus:
- Kontaktbeschränkungen: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum wurde nur für im selben „Familien- oder Haushaltsverbund“ lebende Menschen oder für zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten erlaubt.
- Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen wurden verboten, sofern keine sogenannte Maskenpflicht bestand.
- Konzerte und Aufführungen durften nicht stattfinden. Kinos, Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen und Gedenkstätten mussten schließen.
- Sport in geschlossenen Räumen und der Betrieb von Fitnessstudios wurden untersagt. Gleiches galt für Indoor-Spielplätze, Wellness-Einrichtungen und Saunen.
- Bars mussten schließen, „gastwirtschaftlicher Thekenbetrieb“ wurde verboten. Restaurants und Speisegaststätten durften nur von Personen eines Hausstands aufgesucht werden.
- Reisebusfahrten wurden verboten, „Stadtrand- und Ferienfreizeiten“ mussten genehmigt werden.[17]
Bewohnern der Kreise Gütersloh und Warendorf wurde es von der NRW-Landesregierung untersagt, in den westfälischen Nachbarkreisen und -städten weiterhin erbrachte Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und dort stattfindende Veranstaltungen zu besuchen. Dieser Regelung schloss sich der an beide Kreise angrenzende niedersächsische Landkreis Osnabrück am 23. Juni 2020 an.[18]
Am 24. Juni 2020 forderte der Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, Armin Laschet, die Bewohner der Kreise Gütersloh und Warendorf auf, die Kreise nur in besonderen Fällen zu verlassen.[19]
Am 29. Juni 2020 beschloss die nordrhein-westfälische Landesregierung, die Massenquarantäne für den Kreis Warendorf mit Wirkung vom 1. Juli aufzuheben, während er im Kreis Gütersloh bis zum 7. Juli in Kraft bleiben sollte.[20]
Das Oberverwaltungsgericht Münster hob am 6. Juli 2020 die Massenquarantäne für den Kreis Gütersloh auf. Wenn die Quelle der Infektion feststehe, das Virus quellennah isoliert werden könne und wenn es in einem Kreis Kommunen gebe, die kaum von der Infektion betroffen seien, dann sei die Verlängerung einer Verfügung für den gesamten Kreis unverhältnismäßig.[21]
Cluster: Gemüseanbau und -verarbeitung
Im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau bildeten sich im Juli 2020 in zwei Betrieben in Mamming, in denen Gemüse angebaut bzw. verarbeitet wird, unter Erntehelfern und Fabrikarbeitern COVID-19-Cluster. In dem größeren der beiden Betriebe wurden 191 Mitarbeiter positiv auf COVID-19 getestet. Die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Dingolfing-Landau stieg am 27. Juli 2020 auf 191,2 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner.[22]
Trotz dieses hohen Wertes wurde über den Landkreis kein Lockdown verhängt. Denn außerhalb Mammings, wo der Gemüsehof liegt, gab es im Landkreis am 31. Juli 2020 nur acht weitere Fälle, und in acht Gemeinden des Landkreises waren keine aktuell an COVID-19-Erkrankten registriert.[23] Darauf, das Instrument des kreisweiten Lockdowns anzuwenden, wurde auch dann noch verzichtet, als bekannt geworden war, dass es im Landkreis Dingolfing-Landau, und zwar ebenfalls in Mamming, ein weiteres COVID-19-Cluster in einer Gemüsefabrik gab. Am 18. August 2020 gab das Robert-Koch-Institut bekannt, dass es in den vergangenen sieben Tagen weniger als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben habe. Einen Tag später war der Landkreis nicht mehr das Gebiet mit der höchsten 7-Tages-Inzidenz in Deutschland.
Die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz verfügten, dass Reisende aus dem Landkreis Dingolfing-Landau sich bei Einreise in das betreffende Land in eine vierzehntägige Quarantäne begeben mussten, wenn sie nicht durch einen maximal 48 Stunden alten Test nachweisen konnten, dass sie nicht an COVID-19 erkrankt waren.[24]
Als weiterer Grund dafür, dass im Juli 2020 auf einen kreisweiten Lockdown verzichtet wurde, wurde angeführt, dass in der Kreishauptstadt Dingolfing sich das europaweit größte BMW-Werk befindet, dessen Schließung einen hohen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht hätte, den abzuwenden die bayerische Landesregierung bestrebt ist.[25] Genau dieses Werk bildete im September 2020 das Zentrum eines erneuten Ausbruchs im Landkreis Dingolfing-Landau. Bei einer Reihentestung bei BMW und dessen Logistikdienstleistern wurden dort 32 Mitarbeiter positiv auf SARS-CoV-2 getestet.[26]
Cluster: Mannschaftssportarten
Am 19. September 2020 überschritt der niedersächsische Landkreis Cloppenburg den Wert von 50 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen auf 100.000 Einwohner. Einen Tag später gab es keine Gebietskörperschaft in Deutschland mit einer höheren 7-Tages-Inzidenz.[27] Zentrum des Ausbruchs war die Stadt Löningen und innerhalb dieser wiederum die Bauerschaft Evenkamp. Allerdings gab der Landkreis Cloppenburg am 23. September 2020 an, dass die einen Tag zuvor entdeckten Neuinfizierten „aus allen Bereichen der Gesellschaft“ stammten und nur einige von ihnen „bereits als Kontaktpersonen von Infizierten erfasst waren und unter häuslicher Quarantäne standen.“[28] Bereits Mitte September 2020 waren in Löningen Neuinfizierte auch in einem Handwerksbetrieb, an einem Gymnasium, einer Realschule und in einem Kindergarten gefunden worden.[29]
In Evenkamp waren am 14. September 2020 zehn Amateurfußballer der ersten Herrenmannschaft des SV Evenkamp und ihr Trainer auf SARS-CoV-2 positiv getestet worden. Im September 2020 hatte der Spielbetrieb der Fußballsaison 2020/2021 begonnen. Ein Sprecher des Niedersächsischen Fußballverbandes erklärte als Reaktion auf den Ausbruch, es sei zu teuer, alle Amateurfußballer in Niedersachsen nach dem Vorbild der Bundesliga-Profis regelmäßig auf SARS-CoV-2 zu testen.[30]
Als Reaktion auf den Ausbruch verhängte der Cloppenburger Landrat am 18. September Kontaktverbote über die Einwohner von Löningen, Essen/Oldenburg, Lastrup und Lindern (Oldenburg).[31] Andere Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg wiesen zu diesem Zeitpunkt noch kaum erhöhte COVID-19-Fallzahlen auf. Darüber hinaus gab der Landkreis Cloppenburg bis zum 21. September vier Allgemeinverfügungen heraus, durch die Quarantänen über solche Schüler verhängt wurden, in deren Schule jemand aus dem betreffenden Jahrgang positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden war. Über den gesamten Landkreis Cloppenburg wurde ein Verbot sportlicher Betätigungen verhängt, bei denen die Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen Sportlern nicht gewährleistet werden kann. Der Punktspielbetrieb in Mannschaftssportarten wurde einstweilen eingestellt; das galt auch für Auswärts-Punktspiele von Mannschaften aus dem Landkreis Cloppenburg.
Da von den 22 Neuinfizierten, die der Landkreis Cloppenburg am 24. September 2020 vermeldete, nur sechs im Alten Amt Löningen wohnten, behielt sich der Landkreis vor, „weitere Maßnahmen [zu] ergreifen, die das ganze Kreisgebiet umfassen.“[32] Das Robert-Koch-Institut hatte allerdings bereits am 23. September 2020 gemeldet, dass es im Landkreis Cloppenburg wieder weniger als 50 Neuinfizierte innerhalb der letzten sieben Tage gebe.
Anwendung der 7-Tages-Inzidenz als Grenzwert auf EU-Mitgliedsstaaten
Der Grenzwert „50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen 7 Tage“ wird in Deutschland auch auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angewendet. Generell gilt (Stand: 17. September 2020) für Gebiete (auch in EU-Mitgliedsstaaten), die amtlich zu Riskogebieten erklärt wurden:
Bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage müssen Reisende
- sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben,
- sich dort häuslich absondern, bis ein negatives Testergebnis vorliegt (sofern kein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden kann) und das negative Testergebnis den zuständigen Behörden auf Anforderung nachweisen und
- sich per E-Mail oder Telefon bei der zuständigen Behörde am Wohnort dem Ort der Unterkunft melden.
Bei der Einreise aus einem Risikogebiet gilt außerdem eine Pflicht sich testen zu lassen.[33]
Am 14. Juli 2020 wurde das Großherzogtum Luxemburg, ein unmittelbar ein Deutschland angrenzender Staat, durch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zum „Risikogebiet“ erklärt. Das Auswärtige Amt begründete dies mit einer dauerhaft zu hohen 7-Tages-Inzidenz und einer starken Zunahme der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2.[34] Einreisende aus Luxemburg mussten sich daher einer Quarantänepflicht unterwerfen. Ab dem 8. August 2020 waren sie darüber hinaus zur Teilnahme an einem COVID-19-Test verpflichtet.[35] Als Folge des Absinkens der 7-Tage-Inzidenz unter den Wert von 50 Neu-Infektionen auf 100.000 Einwohner wurde die Einstufung Luxemburgs als Risikogebiet am 20. August 2020 wieder aufgehoben.[36]
Anfang Oktober 2020 gab es in der Europäischen Union 17 Staaten, in denen Risikogebiete im Sinn der Definition des Robert-Koch-Instituts lagen, so dass das Auswärtige Amt vor Reisen in diese Gebiete abriet. In den Fällen Belgien, Luxemburg, Spanien und Tschechien galt das gesamte Land als Risikogebiet.[37]
Auch Deutschland bzw. einzelne Regionen in Deutschland erscheinen aus der Sicht anderer EU-Staaten als „Risikogebiet(e)“. Die Definition des Robert-Koch-Instituts gilt dort allerdings nicht als Kriterium zur Beurteilung anderer Staaten.[38] So müssen sich beispielsweise in Lettland Reisende in Quarantäne begeben, wenn sie aus einem Gebiet mit mehr als 15 Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen anreisen.
Kritik
Konzentration auf Landkreise bzw. kreisfreie Städte
An der Methode, sich bei der Handhabung des Begriffs „Region mit einer hohen Inzidenz“ im Hinblick auf Regionen in Deutschland stets auf Gebiete in der Größe eines (Land-)Kreises bzw. einer kreisfreien Stadt zu beziehen, wurde vor allem während der Massenquarantäne der Kreise Gütersloh und Warendorf Kritik geübt. Das mit Beschränkungen überzogene Gebiet sei zu groß. So gebe es in beiden Kreisen Gemeinden, die kaum von COVID-19 betroffen seien.[39] Auch seien in Gebieten mit vielen Beschäftigten in der Fleischverarbeitungsbranche nicht Gebietskörperschaften die Quelle der Infektion, sondern Schlachtbetriebe, deren Beschäftigte und Kontaktpersonen. Diese gelte es gezielt zu isolieren, nicht die Kreisbevölkerung als Ganze. Diese Kritik wird im Wesentlichen von dem o. g. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 6. Juli 2020 geteilt.
Bei der Bewertung der Bedeutung erhöhter Inzidenzen ist auch zu berücksichtigen, dass (Land-)Kreise innerhalb Deutschlands verschiedene Zuschnitte haben. So gibt es etwa flächenmäßig sehr große Landkreise mit Orten, die von der Kreishauptstadt mehr als 50 km entfernt sind (z. B. den Landkreis Cuxhaven in Niedersachsen oder den Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern). Solche Orte sind zumeist von Ausbrüchen in Orten am entgegengesetzten Ende des Landkreises kaum betroffen.
Alternativen zur Massenquarantäne in einem Landkreis / einer kreisfreien Stadt
Im Hinblick auf die Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Menschen in einem Risikogebiet in Deutschland meinte die niedersächsische Gesundheitsministerin Carola Reimann im Juni 2020, man müsse jeden Fall „individuell beobachten und wirklich gucken, ob es ein lokal eingrenzbarer Ausbruch ist, oder ob es einer ist, der über den Landkreis verteilt ist.“ Nur in letzterem Fall sei ein Lockdown zu rechtfertigen.[40]
Der Denkanstoß der Ministerin wurde im Fall des COVID-19-Ausbruchs in Evenkamp (s. o.) vom Landrat des niedersächsischen Landkreises Cloppenburg befolgt.
Mangelnder Konsens über die Verbindlichkeit des Grenzwerts
Die Politik der Isolation von Bereichen mit erhöhten Inzidenzen wird nicht mehr von allen Ländern unterstützt. Zu den Ländern, die beschlossen haben, alle öffentlichen Kontaktsperren aufzuheben, gehörte im Juni 2020 auch der Stadtstaat Berlin.[41] Die „Silvester in Berlin GmbH“ gab am 18. September 2020 bekannt, dass sie an ihrem Plan, in Berlin zum Jahreswechsel 2020/2021 die traditionelle Silvesterparty am Brandenburger Tor stattfinden zu lassen, festhalten wolle. Am selben Tag überschritt die Millionenstadt München den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, woraufhin die Zusage kurzfristig zurückgezogen wurde, dass an diesem Tag das Saison-Auftaktspiel des FC Bayern München mit Publikum stattfinden dürfe.[42]
Der Verzicht auf die Verfügung einer Massenquarantäne im Fall einer Überschreitung des Grenzwerts durch den zuständigen (Land-)Kreis bzw. die zuständige Stadt oder durch das betroffene Land führt nicht dazu, dass diese Überschreitung anderswo in Deutschland für die betroffenen Bürger keine Konsequenzen hätte.
So bestimmte § 14 Abs. 2 Satz 1 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni 2020, dass die Betreiber von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und diejenigen, die sonstige Unterkünfte jeder Art zur Verfügung stellen, „keine Gäste aufnehmen [dürfen], die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts (RKI) höher als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt.“ Der Verwaltungsgerichtshof München entschied am 28. Juli 2020, dass diese Bestimmung unverhältnismäßig sei. Dem Gericht erscheint es insbesondere als „fraglich, ob sich allein aus der Überschreitung einer 7-Tages-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohnern die Erforderlichkeit eines Verbots der Beherbergung von Gästen aus diesen Landkreisen und kreisfreien Städten ergeben kann.“
Auch dürfe der Bürger nicht „schrankenlos einer Normsetzungsgewalt ausgeliefert“ sein (hier: dem Robert-Koch-Institut), „die ihm gegenüber weder staatlich noch mitgliedschaftlich legitimiert ist.“ Das widerspreche dem Rechtsstaatsprinzip.
Auf die Frage: „Mit welchen Erwägungen rechtfertigt der Verordnungsgeber, dass das Beherbergungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 1 6. BayIfSMV nur für Gäste gilt, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, nicht jedoch für Gäste, die aus Bayern anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben?“ erhielt das Gericht keine Antwort. Sie spielte bei der Urteilsbegründung keine Rolle.
Mit Wirkung vom 2. August 2020 trat die Verordnung außer Kraft.[43]
Das Urteil hat auf eine ähnliche Praxis in anderen Ländern keine Auswirkungen. In ihnen werden nach wie vor Bürger aus „Risikogebieten in Deutschland“ automatisch von der Beherbergung ausgeschlossen, sobald das Robert-Koch-Institut amtlich die Überschreitung des Wertes von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen in der betreffenden Gebietskörperschaft festgestellt hat.
In Luxemburg wurde die Kritik laut, dass in Deutschland nicht genügend berücksichtigt werde, dass COVID-19-Tests in Luxemburg systematischer durchgeführt würden als in größeren EU-Mitgliedsstaaten. Dabei wird unterstellt, dass mehr Tests zu mehr positiven Testergebnissen führten.
Zu geringe Reaktionsgeschwindigkeit des RKI
Gesundheitsämter in den betroffenen Kreisen und Städten sind sehr früh über die Zahl der Infizierten, den Schweregrad der Erkrankung und die Zahl der Todesopfer in ihrem eigenen Bereich informiert. Relativ schnell werden die Informationen der Kreise und Städte an das zuständige Landesgesundheitsamt weitergeleitet. Das Robert-Koch-Institut jedoch veröffentlicht „seine“ Daten regelmäßig erst mit mindestens einem Tag Verspätung, und ihm stehen an diesem Tag oft nicht alle Daten der Zulieferer zur Verfügung. Dadurch sind die 7-Tages-Inzidenzen, die das Robert-Koch-Institut veröffentlicht, nie tagesaktuell und oft zu niedrig (wenn Fälle später „nachgemeldet“ werden). Das RKI gibt, systemisch bedingt, spät Warnungen heraus und meldet spät Entspannungen der Situation.
Im September 2020 hat diese „Trägheit“ des RKI in Bayern dazu geführt, dass Städte und Landkreise auf die Daten reagierten, über die sie verfügten, und nicht warteten, bis das Robert-Koch-Institut diese Daten bestätigt hat.[44]
Begrenzte Effizienz des Aufspürens von Clustern
In einer frühen Phase der Pandemie in einem Land ist es sinnvoll, COVID-19-Cluster ausfindig zu machen. Werden diese Situationen schnell erkannt und gehen die Mitglieder des Clusters in Quarantäne, ehe sie weitere Menschen außerhalb des Clusters anstecken, kann sich das Virus nur begrenzt ausbreiten. Dasselbe gilt, wenn die Mitglieder eines Clusters weitgehend unter sich bleiben. Das Infektionsgeschehen kann zwar aufflammen und wieder abebben, bleibt aber eher moderat und lokal auf Cluster begrenzt. Wenn jedoch der Punkt erreicht sei, an dem der Perkolationseffekt eintrete, sei es nicht mehr zielführend, Cluster für Cluster einhegen zu wollen.[45]
Literatur
- Justin Lessler et al.: What is a hotspot anyway?. In: The American journal of tropical medicine and hygiene. (2017). Seiten 1270–1273.
Einzelnachweise
- ↑ Justin Lessler et al.: What is a hotspot anyway?. In: The American journal of tropical medicine and hygiene. (2017). Seiten 1270–1273, hier: S. 1271.
- ↑ Justin Lessler et al.: What is a hotspot anyway?. In: The American journal of tropical medicine and hygiene. (2017). Seiten 1270–1273, hier: S. 1271.
- ↑ Nationale Teststrategie – wer wird in Deutschland getestet? Robert Koch-Institut, 17. Juni 2020, abgerufen am 8. Juli 2020.
- ↑ Hyperendemic. In: Merriam-Webster Online Dictionary, abgerufen am 6. August 2020.
- ↑ Justin Lessler et al.: What is a hotspot anyway?. In: The American journal of tropical medicine and hygiene. (2017). Seiten 1270–1273, hier: S. 1271.
- ↑ Justin Lessler et al.: What is a hotspot anyway?. In: The American journal of tropical medicine and hygiene. (2017). Seiten 1270–1273, hier: S. 1272.
- ↑ Nationale Teststrategie – wer wird in Deutschland getestet? Robert Koch-Institut, 17. Juni 2020, abgerufen am 8. Juli 2020.
- ↑ Einigung zu Corona-Lockerungen. tagesschau.de, 6. Mai 2020, abgerufen am 27. Juni 2020.
- ↑ Länder senken Obergrenze für Corona-Hotspots. In: tagesschau.de. 19. Mai 2020, abgerufen am 27. Juni 2020.
- ↑ Zahl der bestätigten Corona-Fälle steigt auf 428 Personen. Landkreis Vechta, 19. Juli 2020, abgerufen am 30. Juli 2020.
- ↑ Gesamtzahl der Coronafälle im Landkreis Cloppenburg steigt auf 404. Derzeit 117 aktuelle Coronafälle. Landkreis Cloppenburg, 17. September 2020, abgerufen am 17. September 2020.
- ↑ Urlaub und Coronavirus: Bund und Länder einigen sich auf Regel für Touristen aus Hot-Spot-Gebiet. wa.de (Westfälischer Anzeiger), 28. Juni 2020, abgerufen am 28. Juni 2020.
- ↑ Lockerungen noch fraglich: Gütersloh bangt, Warendorf hofft. wdr.de, 28. Juni 2020, abgerufen am 29. Juni 2020.
- ↑ Anja Stehle: Bund und Länder einigen sich auf lokale Ausreisesperre bei Corona-Hotspots. nzz.ch. 16. Juli 2020, abgerufen am 2. September 2020
- ↑ Landesregierung Schleswig-Holstein: Hinweise für Einreisende aus dem In- und Ausland. 17. September 2020, abgerufen am 18. September 2020
- ↑ Herbsturlaub in den Ferien: Vereinzelte Angebote von Harz bis Nordsee. rnd.de. 3. Oktober 2020, abgerufen am 3. Oktober 2020
- ↑ "Lockdown" im Kreis Gütersloh: Das kommt jetzt auf die Bevölkerung zu. stern.de, 23. Juni 2020, abgerufen am 28. Juni 2020.
- ↑ Landkreis Osnabrück: Massiver Coronaausbruch: Strenge Vorschriften für Menschen aus Gütersloh und Warendorf. 23. Juni 2020, abgerufen am 29. Juni 2020.
- ↑ Sommerurlaub trotz Corona: Italiener trauen ihren Augen nicht - so haben sie ihre Strände lange nicht gesehen. wa.de (Westfälischer Anzeiger), 25. Juni 2020, abgerufen am 28. Juni 2020.
- ↑ Corona-Hotspots: Lockdown wird für Kreis Gütersloh verlängert, für Kreis Warendorf aufgehoben. wa.de, 29. Juni 2020, abgerufen am 30. Juni 2020.
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- ↑ 186 aktive Corona-Fälle. Grafik: So sind die Corona-Fälle im Kreis Dingolfing-Landau verteilt. pnp.de (Passauer Neue Presse). 31. Juli 2020, abgerufen am 3. August 2020
- ↑ Alfons Deter: Corona-Hotspot Mamming: Reisebeschränkungen für Menschen aus Kreis Dingolfing-Landau. topagrar.com. 28. Juli 2020, abgerufen am 3. August 2020
- ↑ Ralf Müller: Landkreis Dingolfing-Landau – Regierung will BMW vor Lockdown bewahren. idowa.de. 28. Juli 2020, abgerufen am 3. August 2020
- ↑ Marion Neumann: Corona-Ausbruch bei BMW: Herbe Konsequenzen - und weitere Untersuchungen stehen noch aus. merkur.de. 26. September 2020, abgerufen am 26. September 2020
- ↑ Robert-Koch-Institut: Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) – Aktualisierter Stand für Deutschland.. 20. September 2020, abgerufen am 22. September 2020
- ↑ Landkreis Cloppenburg: Gesamtzahl der Coronafälle im Landkreis Cloppenburg steigt auf 490. Derzeit 185 aktuelle Coronafälle. 23. September 2020, abgerufen am 23. September 2020
- ↑ Corona in der Kreisklasse: Wie ein Fußball-Team zum Cluster wurde. butenunbinnen.de (Radio Bremen). 14. September 2020, abgerufen am 23. September 2020
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- ↑ Landkreis Cloppenburg: Gesamtzahl der Coronafälle im Landkreis Cloppenburg steigt auf 507. Derzeit 191 aktuelle Coronafälle. 24. September 2020, abgerufen am 24. September 2020
- ↑ Einreisebeschränkungen. Auswärtiges Amt, 17. September 2020, abgerufen am 17. September 2020.
- ↑ Luxemburg:Reise- und Sicherheitshinweise. Auswärtiges Amt, 9. August 2020, abgerufen am 9. August 2020.
- ↑ Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI. Robert-Koch-Institut, 7. August 2020, abgerufen am 9. August 2020.
- ↑ Luxemburg: Reise- und Sicherheitshinweise. Auswärtiges Amt, 31. August 2020, abgerufen am 31. August 2020.
- ↑ Neue Corona-Risikogebiete: Auch Belgien, Island und Teile Großbritanniens. tagesschau.de, 1. Oktober 2020, abgerufen am 2. Oktober 2020.
- ↑ Reisen ins Ausland - was ist wo möglich? wdr.de, 1. Oktober 2020, abgerufen am 2. Oktober 2020.
- ↑ Lars Pankoke und Thorsten Baumgart fordern Maßnahmen nach tatsächlichem Infektionsgeschehen. westfalenblatt.de, 2. Juli 2020, abgerufen am 4. Juli 2020.
- ↑ Corona-Hotspot Gütersloh: „Es wäre besser gewesen, die Bewohner nicht reisen zu lassen.“ deutschlandfunk.de. 26. Juni 2020, abgerufen am 30. Juni 2020
- ↑ Anstieg der Corona-Infektionen: Provinz am Limit. taz.de, 23. Juni 2020, abgerufen am 30. Juni 2020.
- ↑ Corona in Deutschland: Nach neuem Hotspot in Deutschland - Berlin kündigt Großveranstaltung an. merkur.de, 18. September 2020, abgerufen am 20. September 2020.
- ↑ Beschluss des 20. Senats vom 28. Juli 2020. Verwaltungsgerichtshof Bayern, 28. Juli 2020, abgerufen am 26. August 2020.
- ↑ Verwirrung um Zahlen: Wie die Corona-Werte Kommunen überfordern. In: br.de (Bayerischer Ruindfunk). 24. September 2020, abgerufen am 26. September 2020.
- ↑ Ilona Kriesl: Perkolation – ein Phänomen aus der Physik erklärt, wie Corona außer Kontrolle geraten könnte. stern.de. 9. September 2020, abgerufen am 3. Oktober 2020