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Hausmeister

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Ein Hausmeister oder eine Hausmeisterin (auch: Hauswart, Portier, in Frankreich der oder die Concierge) ist jemand, der vom Hauseigentümer beauftragt worden ist, um für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Seine üblichen Aufgaben sind beispielsweise das Reinigen der Korridore, das Auswechseln durchgebrannter Glühbirnen, das Ablesen des Strom- bzw. Wasserzählers und einfach "nach dem Rechten sehen".

Hausmeister in Deutschland

In Deutschland ist der Hausmeister kein Ausbildungsberuf im strengen Sinne. Es empfiehlt sich aber für Bewerber, einen oder mehrere handwerkliche Berufe erlernt zu haben, da zu ihren Aufgaben auch kleinere Reparaturen gehören. Außerdem sind eine gute körperliche Verfassung sowie Finger- und Handgeschick vonnöten, da manche Tätigkeiten handwerkliche Fähigkeiten und Fingerspitzengefühl erfordern. In vielen Fällen delegieren Wohnungs- und Hauseigentümer, sowie Hausverwaltungen weiter Aufgaben, wie das Anfertigen von Übergabeprotokollen bei Mieterwechsel, das Überwachen von Handwerkern und die Kontrolle von Aufmaßen, an die von ihnen beschäftigten Hausmeister. Oft werden Hausmeister, insbesondere von älteren Menschen, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ruhestörungen, anderen Belästigungen (z. B. Rauchentwicklung beim Grillen) und Verstößen gegen die Hausordnung angerufen einzugreifen, obwohl in nur sehr wenigen Fällen für den Hausmeister die rechtliche Möglichkeit dazu besteht. Oftmals handelt es sich hierbei um eine, ausschließlich die Streitenden betreffende, zivilrechtliche Auseinandersetzung oder der Hausmeister hat lediglich die Möglichkeit den Hauseigentümer oder die Eigentümerversammlung über den Sachverhalt zu informieren, was auch auf direktem Wege geschehen könnte. Einige Hausmeister entwickeln in diesem Zusammenhang eine hohes Maß an Diplomatie und Moderationsfähigkeit.

Die fliegenden Hausmeister

Mittlerweile gibt es sogenannte "fliegende Hausmeister". Das sind Hausmeister, die nicht an ein festes Objekt gebunden sind, sondern auf selbstständiger Basis die Immobilien betreuen. Fliegende Hausmeister führen auch kleinere Reperaturarbeiten, z. B. Bodenverlegung, Malerarbeiten oder auch Gebäudereinigung, aus. Es ist jedoch zu beachten, dass viele dieser Tätigkeiten in Deutschland dem Meisterzwang unterliegen, vielfach beschäftigen deshalb solche Unternehmen Handwerksmeister des jeweiligen Fachs auf 400-Euro-Basis. Viele dieser Hausmeisterservice wurden durch eine Ich AG gefördert, mussten aber wegen mangelnder Kundenresonanz die Firma wieder schließen. Das Kerngeschäft vieler dieser Dienstleistungsunternehmen ist jedoch die sommerliche Gartenpflege und der Winterdienst.

Hausmeister in Österreich

In Österreich, im besonderen in Raum Wien, wird diese Redewendung gerne in Bezug auf die Tätigkeit des Hausbesorgers angewendet. Der Hausbesorger hat in seinem Beruf, neben der Beaufsichtigungspflicht und der Wartung, hauptsächlich mit Reinigung zu tun. Dazu verwendet er vielerlei Chemikalien, welche er zu den verschiedensten Zwecken einzusetzen hat. Ob alkalische (Ph>7)oder säurehaltige Produkte (Ph<7) zur Anwendung kommen und in welcher Dosierung, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe.

HBO - HBG

Von der Hausbesorgerordnung zum Hausbesorgergesetz

Das Hausbesorgergesetz, wie es 1969 vom österreichischen Parlament beschlossen wurde, ist ein Teil des Arbeitsrechtes mit langer Tradition. Die Regelung des Hausbesorgervertrages nimmt bei den Gesindeordnungen ihren Anfang. Um die Jahrhundertwende stellte dann die Judikatur klar, dass das Hausbesorgerdienstverhältnis den Gesindeordnungen nicht unterstellt werden könne. Der rechtliche Eigencharakter verlangte eine sondergesetzliche Regelung. Ein niederösterreichisches Landesgesetz vom 15. Juni 1910 stellte demgemäß die ersten Richtlinien für Hausbesorger und Hauseigentümer über den Hausbesorgerdienstvertrag auf. In der Folge schuf das Land Wien 1921 durch Landesgesetz die „Wiener Hausbesorgerordnung“. Sie war nach der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof im Mai 1922 Vorbild für die am 13. Dezember 1922 als Bundesgesetz beschlossene Hausbesorgerordnung. Die HBO 1922 wurde einige Male abgeändert, vor allem durch die Novelle von 1957. Als deren wesentliche Verbesserung des Hausbesorgerrechtes sind die Aufhebung der Anwesenheitspflicht für den Hausbesorger und die Verankerung seines unmittelbaren Entgeltanspruches gegenüber dem Hauseigentümer zu nennen. Die erste entscheidende Novelle zur HBO 1922 erfolgte somit nach rund 35 Jahren; der wohl sehr lange Zeitraum ist sicherlich zu einem erheblichen Teil in der damaligen innenpolitischen und wirtschaftlichen Struktur Österreichs begründet. In der zweiten Republik war daher die Gewerkschaft Persönlicher Dienst, insbesondere auch nach 1957, ständig bemüht, die soziale und arbeitsrechtlich unbefriedigende Stellung des Hausbesorgers aufzuzeigen und zu verbessern. Im Sommer 1967 überreichte der ÖGB dem Bundesministerium für soziale Verwaltung eine Entwurf für die Neufassung der HBO. Er war das Ergebnis gründlicher Vorarbeiten und intensiver Beratungen auf gewerkschaftlicher Ebene. Gestützt auf diese Grundlage beauftragte der damalige Sozialminister Grete Rehor mit der Ausarbeitung eines Ministerialentwurfs Dr. Walter Meinhart, dessen persönlichem Einsatz ein nicht unerheblicher Erfolgsanteil hinsichtlich der von der Gewerkschaft gewünschten Verbesserungen im Hausbesorgerrecht in der Folge zukommen sollte. Von April 1968 bis Februar 1969 fanden intensive Besprechungen mit den Vertretern der beteiligten Zentralstellen des Bundes und der Interessenvertretungen statt. Von der Gewerkschaft Persönlicher Dienst nahmen Zentralsekretär Florian Mück, Rechtsschutzsekretär Hans Herzog, die Sekretäre Franz Szivacsek sowie Josef Müller an den Verhandlungen teil. Es lag im Wesen von Verhandlungen, deren Ergebnis immer ein Kompromiss ist, dass beim Ergebnis von den gewerkschaftlichen Forderungen gewisse Abstriche gemacht werden mussten. Das neue Gesetz wurde am 11. Dezember 1969 einstimmig vom Nationalrat verabschiedet. Seit 1. Juli 1970 ist dieses moderne und fortschrittliche Sozialgesetz wirksam.

Hausmeister in Frankreich

In Frankreich gab/gibt es in Mietshäusern die Concierge, die sich um die Ordnung und die Sauberkeit im Haus kümmert, so zum Beispiel (früher) den Fahrstuhl bediente, die Fußböden reinigte und evtl. Handwerker verständigte. Dafür erhält sie von den Hausbewohnern manchmal einen kleinen Obolus.