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Versandhandel

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Der Versandhandel ist eine Art des Einzelhandels (Distanzhandels), bei dem die Produkte per Katalog, Prospekt, Internet, Fernsehen oder Vertreter angeboten werden.
Die Bestellung der gewünschten Produkte kann mündlich (z. B. per Telefon oder Vertreter), schriftlich (z. B. per Brief oder Fax) oder auch online getätigt werden. Die anschließende Bezahlung kann per Kreditkarte, Nachnahme, Vorabüberweisung oder auch auf Rechnung erfolgen. Die Bonität des Kunden kann das Versandunternehmen vorab bei bestimmten Auskunfteien erfragen (z. B. Schufa bei Privatkunden oder Creditreform bei gewerblichen Abnehmern)

Unterscheidung nach Zielgruppe

Man unterscheidet im Versandhandel grundsätzlich zwei Arten:

  • B2C (oder BtC), Business to Consumer: direkt an den privaten Endverbraucher (Konsument) gerichtet.
  • B2B (oder BtB), Business to Business: an gewerbliche Endverbraucher (Unternehmen, Behörden etc.) gerichtet.

Unterscheidung nach Sortiment

Es wird unterschieden zwischen:

Nach einer erfolgten Bestellung und darauf folgender Einigung auf einen Bezahlvorgang werden die Produkte durch Zustelldienste oder Logistikdienstleister an die Endabnehmer versendet. Dabei unterscheidet sich die Privatkundenlogistik von der Handelslogistik durch die Herausforderungen der sogenannten letzten Meile zum Kunden.

Beim Versandhandel gibt es zum Schutz des Verbrauchers ein Widerrufssrecht (siehe Widerruf) vom Kaufvertrag, das häufig durch ein Rückgaberecht ausgeübt wird, u. a. geregelt in der Fernabsatzrichtlinie der EU.

Teilweises Verbot des Versandhandels

Für jugendgefährdende Produkte besteht ein grundsätzliches Verbot des Versandhandels, § 15 Abs. 1 Nr. 3 JuSchG. § 1 Abs. 4 JuSchG definiert hier den Begriff des Versandhandels, danach liegt allerdings kein verbotener Versandhandel vor, wenn durch geeignete Vorkehrungen verhindert wird, dass die bestellte Ware in die Hände von Kindern und Jugendlichen gerät.

Siehe auch