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Diskussion:ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice/Archiv/3

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. August 2006 um 15:32 Uhr durch 87.122.24.112 (Diskussion) (Absatz Kritikerpreise überarbeiten). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 19 Jahren von Eike sauer in Abschnitt Triple Play

Vorlage:KeineAuskunft


Vorlage:Vandalismussperre


Diskussions-ARCHIV!

bis 8/2005; bis 2/2006

Konzentration auf das Lemma

Ich habe den Artikel etwas kokonzentriert:

  • Die Einleitung beschreibt jetzt kurz, was die GEZ ist, nicht was sie tut
  • Die Definitionen des Staatsvertrags habe ich entsprechend dorthin verschoben, da die GEZ als lediglich ausführendes Organ damit ja inhaltlich nichts zu tun hat. Damit sollte der Artikel jetzt etwas klarer strukturiert sein... --NB > + 00:03, 15. Feb 2006 (CET)
"Kunden- und Gebührenverwaltung" ist sicherlich falsch und kann so nicht stehen bleiben. Zum einen sind die "Kunden" der GEZ die RA und zum anderen machen die Gebührenverwaltung die RA schon selbst (nachdem die GEZ die Gebühren an die GEZ abgeführt hat)--Andys 07:17, 15. Feb 2006 (CET)
Kein Widerspruch, ich fand die Formulierung selber nicht optimal - mach mal einen prägnanten Vorschlag ("Teilnehmerverwaltung und Gebühreninkasso" ?). Wobei mir auch noch die verständliche Vermittlung der Information fehlt, dass die GEZ eigentlich keine strukturell eigenständige Sache ist, sondern ein originärer Teil der LRA-Verwaltungen, der nur aus Vereinfachungs-/Kostengründen aus den einzelnen LRAs ausgelagert und zentralisiert wurde. Dies wurde jedoch teilweise ein Selbstläufer mit steigendem Einfluss, wie sich z.B. aus der Tatsache zeigt, dass nicht die Kostenstellen LRAs (Einkauf/Produktion der Formate, Unterhalt des Eqipments, etc.) den Vorsitz der Rundfunkgebührenkommmission innehaben, sondern die Inkassostelle GEZ... --NB > + 08:06, 15. Feb 2006 (CET) Den Klammersatz soltest Du inhaltlich überarbeiten ;-)...

Falschaussagen

Benutzer:TobiWanKenobi hat meinen Edit mit folgender Begründung zurückgesetzt: „Benutzer Nb hat ohne Begründung zahlreiche Absätze relöscht. Revert“ - dies ist in zweifacher Hinsicht unwahr:

  • Ich habe keinen Absatz gelöscht: ein Absatz wurde von mir nach unten verschoben, andere Absätze in das inhaltlich zuständige Lemma verschoben
  • Die Begründung wurde zweifach gegeben:
    • Im Edit-Kommentar: „Einführung sollte primär erläutern, was das Lemma _ist_, nicht was es _macht_; Staatsvertragsdefinitionen zuständigkeitshalber dorthin verschoben“ als auch
    • hier auf der Diss

Nicht zuletzt auf Grund dieser offensichtlichen Falschaussagen als auch auf Grund der bereits begonnenen obigen inhaltlichen Diskussion zum erfolgten Edit habe ich diesen -mit unwahren Behauptungen begründeten- Revert wieder zurückgesetzt. Ich gehe davon aus, das derartige Unwahrheiten zukünftig nicht mehr Basis von Artikeledits werden und bitte um inhaltliche Diskussion im entsprechenden Abschnitt der Diss... --NB > + 11:06, 15. Feb 2006 (CET)

Kritik nach Öffentlich-rechtlicher Rundfunk verschoben

Ich habe die im Lemma GEZ größtenteils unpassende Kritik unter dem Blickwinkel "Gesellschaftliche Akzeptanz" in Öffentlich-rechtlicher Rundfunk eingebaut. Ich hoffe, dass dies angesichts der sachlich sicherlich gegebenen inhaltlichen Bezüge für alle nachvollziehbar und annehmbar ist... --NB > + 23:10, 15. Feb 2006 (CET)

Norbert, da kann ich dir zustimmen!--Andys23:34, 15. Feb 2006 (CET)


Kritik (die zweite)

Nachdem jetzt alle Aufregung über "ungerechtfertigte Rundfunkgebühren" (auch meine Meinung) wieder verflogen und die GEZ wieder aus den Gazetten der Tagespresse verbannt ist, alle frustrierten Gebührenzahler wieder friedlich vor dem Fernseher sitzen und "Deutschland sucht den Superstar" oder gar "topmodel" "mit Heidi Klum" schaut, finde ich, dass wenn ich mir das Resultat all diese heißspornigen Änderungs-und Kritikwünsche und flames auf der Diskussionsseite anschaue, das Resultat doch ziemlich beschämend ist. Dabei gäbe es meiner Meinung doch eine ganze Reihe von echten Misständen an der GEZ zu kritisieren, dessen ich mich hüte hier kundzutun, um nicht reaktionärer Umtriebe beschuldigt zu werden. Leider aber ist das Häuflein Kritik in dem jetzigen Artikel entweder nichtssagend oder falsch, Begründung:

  1. Die Aussage "die GEZ stösst auf Widerstand" ist wohl ein Allgemeinplatz, denn täte sie es nicht, würde sie etwas falsch machen, schliesslich ist sie eine Inkassobehörde und kein Sozialverein. Sicherlich gibt es Menschen die zahlen aus Überzeugung ihre Gebühren (ich tues nicht) +
  2. Ebenso ist die provisionsbasierte Bezahlung der LRA kein Thema für eine Kritik an der GEZ, hat sie damit ja nichts am Hut ;)
  3. dass die GEZ die ermittelten Daten der Rundfunkgebührenbeauftragten erhält ist selbstverständlich, muss sie doch die Gebühren von denen einziehen (oder wie sollte es sonst funktioniern bitteschön?)- also ebenso keine Kritik, sonderen ein Zeichen dass die GEZ nicht unbedingt wie eine Behörde arbeitet, sondern auch was richtig machen kann! (sorry an alle Behördenmitarbeiter, aber den Sarkasmus konnte ich mir nicht verkneifen;)
  4. dass sie "mit den Daten ihre Gebührenerhebung durchführt" ist ihre Aufgabe (und keine Kritik), wollte man sich dagegen auflehnen müsste man die bei Entscheidung beteiligten Politiker kritisieren (und nicht die GEZ).

mein Fazit: ich sehne mich nach dem einzigen Experten für diesen Artikel (i.e. Tom.berger), der so etwas einfach gelöscht hat. Dass ihm nach dem x-ten mal die Nerven durchgegangen ist, kann man verstehen, muss man vielleicht nicht akzeptieren, aber besser war der Artikel vorher allemal. --Andys 23:18, 16. Feb 2006 (CET)

Aus einem gewissen Warte heraus kann ich Dir weitestgehend zustimmen. Es gibt aber auch noch andere Betrachtungsweisen, die nicht nur die nüchternste Beamten-Deutsch-Beschreibung (ich entschuldige mich nach allen Seiten, mir fiel keine besser verständliche Metapher ein, sorry) unter Ausschluss aller sozialen etc. Bezüge als das Optimum einer umfassenden Information ansehen. Die von Dir genannten Punkte sind sicherlich nicht falsch, falsch wäre es aber, die darin transportierte Information des engen Zusammenspiels der beteiligten (und auf diverse Lemmata verteilten) Institutionen durch einfaches Löschen der beanstandeten Pasagen zu eliminieren. Wie oben schon einmal bitte ich dich -in Zustimmung zu deiner Kritik- um einen besseren Vorschlag jenseits eines simplifizierenden Löschens...
Ergänzung: Ich habe bei der Kritik auf die ausgelagerten Passagen verwiesen, vielleicht 'funktioniert' das besser...
Ansonsten kann ich von mir sagen, dass ich für den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag incl. dessen grundsätzlicher Finanzierung bin (war immer freiwilliger Zahler, auch zu Studentenzeiten - die Privatblüten und deren gesellschaftliche Akzeptanz erschrecken mich) - allerdings hat sich die Realität etwas am Finanzierungsmodell vorbei entwickelt... --NB > + 00:13, 17. Feb 2006 (CET) und ich habe aus eigener Betroffenheit jedes Verständnis für Menschen, denen man 'der Kragen platzt' - jedoch gehört dazu auch, dass man später das verfehlte im Handeln einsieht und ggfls. Fehler geraderückt - und nicht darauf besteht, dass dies genau so in Ordnung gewesen wäre bzw. auf unhaltbaren Unterstellungen besteht. Das ist kein 'Nerven durchgehen', das ist eine Frage des sozialen Umgangs, die in einem Gemeinschaftsprojekt Probleme aufwirft...

{{Vorlage:Navigationsleiste ÖRR-D}}

Habe zur IMHO besseren Information der Leser hinsichtlich der Strukturen des ÖRR mal eine Navi dazu erstellt; ich bitte um eure Meinung, ob sie ihren Sinn erfüllen kann... --NB > + 22:34, 17. Feb 2006 (CET)

Ja das ist sinnvoll und trägt zur Orientierung im Dickicht der ÖRR-Finanzierung bei, jetzt fehlt nur noch ein Übersichtsartikel: "System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland". Wer schreibt ihn? --Andys 05:17, 18. Feb 2006 (CET)

Geltungsbereich

Ich habe etwas Sorge, dass die GEZ irgendwann ihre Schwachmaten-Politik dahingehend erweitert, dass man nun auch die ganze Welt erlösen will (man kann ja nun scheinbar auch in den U.S.A mit einem Internet-PC ARD empfangen...). Ist dem vorgesorgt? --213.54.71.214 15:06, 24. Feb 2006 (CET)

Aloah, wie kommst Du denn darauf, dass man ARD auch in den USA irgendwann empfangen kann? --Programm P.S.: Die GEZ macht keine "Schwachmaten-Politik" geschweige denn sie will die Welt erlösen. Kann es sein, dass Du zu den jungen GEZ-Hassern gehörst, die von nichts am meisten Ahnung haben? Nix für Ungut!
Kann es sein, dass Du das inhaltlich irgendwie nicht verstanden hast? Die Erfassung von Internet-tauglichen Geräten (wie PC, Handy) in die Gebührenpflicht basiert ja auf der Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Programmen in eben dieses, welches weltweit zu empfangen ist. Von daher ist obige Frage inhaltlich (die Ausdrucksweise ist sicherlich neutraler fassbar) durchaus berechtigt, wirft sie doch ein Licht auf so interessante Fragestellungen wie: ist ein Deutscher, der als Pendler im Ausland (z.B. in F, B, NL) im eigenen Büro arbeitet und dabei einen internetfähigen PC nutzt, diesbezüglich gebührenpflichtig? Trifft dies ggfls. auf sein mitgeführtes Büro-Laptop zu, auch wenn er das Gewerbe im Ausland angemeldet hat? Oder nur für sein bis zur Grenze benutztes Handy - wobei sich die Frage stellt, ob es nur das in D angemeldete Handy zur Gebührenpflicht schafft oder auch das im dortigen Ausland angemeldete, wenn er damit nach D telefoniert? --NB > + 10:04, 25. Feb 2006 (CET) Du siehst, es hat nichts mit Alter oder anderen Unterstellungen zu tun, sondern mit der vorurteilslosen Betrachtung von Fragestellungen in Verbindung mit dem notwendigen Infos...
Mir ist, seitdem der B.Rep.Deut mir quasi den Krieg erklärt hat (Sprüche wie "Hast gut gekämpft", "Es ist Krieg" durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter einer staatlichen(!) Universität; Drogen und angeblich auch Elektro-Schocks in (staatlichen) Krankenhäusern (z. B. Landeskrankenhaus)), es ständig schwerer gefallen, so zu tun, als hätte ich es mit humanen Menschen und nicht mit gemeingefährlichen Bestien zu tun; das erklärt sicherlich den etwas rüden Ausdruck. Zum Internet-PC: Ich habe das Geträllere (siehe Heide Simonis) bislang dahingehend interpretiert, dass demnächst auch Computer, die nicht allzu schwach auf der Brust sind (also nicht mein guter alter PentiumIII (obwohl der ganz herrlich als Internet-Router und für allerlei andere Aufgaben taugt)), wie ein Fernseher/Radio angemelde- und Gebühren-pflichtig sind. Zum "Welt erlösen": Mir wurd ganz übel, als ich die alberne und teuere Werbung der GEZ, in der das Anmelden von gestohlenen, sündigen Radios, die auch noch mehr als Kassetten-Abspiel-Gerät genutzt wurden, nahegelgt wurde, und in der die GEZ-Anmeldung Ablass-Wesen-artig dargestellt wurde (das kommt dann wohl daher, dass die GEZ in Köln residiert, wo es seit langer Zeit Merkwürdigkeiten gibt). Und "jung" bin ich als 32-jähriger, neurologisch Schwerbehinderter auch nicht... --213.54.79.216 11:10, 25. Feb 2006 (CET)

Rechtliches

Dann ist mir noch folgender Missstand eingefallen: Ich wohnte in der Wohnung meiner Eltern (gemäß BAFöG) und wollte gerade für meine Bildung sorgen, indem ich mich auf den Weg zu einer abendlichen "Übung" machte, da fiel mir eine bedrohliche, wild pöbelnde Gestalt auf, nachdem ich nämlich zuvor meinen Wohnsitz angemeldet hatte, und nachdem ich nämlich zuvor das Anmelde-Formular der GEZ für völlig betrügerisch und untauglich befunden hatte (es stank geradezu, was dann kurze Zeit später auch einer StA auffiel, allerdings verfehlte die dann das Ziel und schlug bei dem Architekten irgendwie quer ein - hach... wie traurig...; es ist dort bis heute nicht von der Möglichkeit, sich befreien zu lassen, die Rede; mir ist bis heute auch unklar, wie sich Nutzer, Mieter, Eigentümer, Vermieter, Teilnehmer und Zahlungspflichtiger gemäß RGebStV zueinander verhalten, aber dem VerwGerüchte Moomööömühhünchen wars egal...). Darf man hierzu den Artikel ergänzen oder wäre das schon so speziell, dass es Rechtsberatung wäre? --213.54.71.214 15:14, 24. Feb 2006 (CET)

Rembrandt? --Programm 02:24, 25. Feb 2006 (CET)

Die GEZ ist von der Rechtsform her eine öffentlich-rechtliche, nicht selbständig...--84.191.61.35 14:13, 2. Mär 2006 (CET)

gemacht --NB > + 14:59, 2. Mär 2006 (CET)
Danke --84.191.18.137 21:30, 2. Mär 2006 (CET)

Bremse des Jahres 2006

Also diese Auszeichnung hat die GEZ nun wirklich nicht verdient. Als ob die GEZ darüber entscheiden könnte, was sie tun kann oder nicht. Die GEZ hat die Rundfunkgebühr für internetfähige Geräte weder erfunden noch hat sie in Zukunft einen Einfluss darauf diesbezüglch etwas zu ändern. Nichtsdestotrotz erteilt die Chip-Redaktion dem falschen Adressaten GEZ den guten Ratschlag, "über zeitgemäße Lösungen nachzudenken". M.E. sollte unter den Überschriften Kritikerpreise und Quellen die Hinweise auf die "Bremse" wieder raus. Die Wikipedia ist kein Müllschlucker für Nonsenspreise einer ganz gewöhnlichen 08/15-Endverbraucher-Computerzeitschrift. Außerdem sollen lt. Chip-Redaktion mit der Auszeichnung Hersteller gewürdigt werden, was die GEZ nachweislich nicht ist. Mit dieser Auszeichnung wollte die Chip-Redaktion m.E. mit dem Reizwort "GEZ" nur etwas Aufmersamkeit erzeugen. Die gesamte Begründung dieser Auszeichnung ist mehr als dünn. Ein anderer Empfänger für die Auszeichnung lag wohl gerade nicht in der Schublade. Im übrigen zweifle ich die Relevanz dieser Auszeichnung an. Wer kennt schon über die Leser der Chip hinaus die vergebenen Auszeichnungen? --Programm 19:35, 11. Mär 2006 (CET)

Da hast du wohl recht. Aber der Artikel ist längst kein enzyklopädischer Artikel mehr, vielmehr spiegelt sich hier all die Unkenntnis der Gesellschaft und bestehender Vorurteile gegenüber der GEZ wieder. So ist es kein Wunder für mich dass selbst versierte Joernalisten (wie sie es bei der CHIP Redaktion sicherlich auch gibt) mit der Wirklichkeit überfordert sind. Aber das ist ja auch nichts Neues, oder es mit Ray Kurzweil und anderen Korifäen zu sagen: "wir steuern unwiederbringlich auf die technologische Singularität zu. Also lehnt euch zurück und geniesst es einfach ;) Humor kann nie schaden. --Andys 20:09, 11. Mär 2006 (CET)
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich in meinem Edit extra "Die tatsächlichen oder vermeintlichen Bemühungen der GEZ zur Datenerfassung" schrieb, um auf die zumindest teilweise unzutreffenden Betrachtungen hinzuweisen. Dies wurde weggekürzt - wenn es da keinen Widerspruch gibt, würde ich eine derartige Formulierung gerne erneut sehen... --NB > + 20:26, 11. Mär 2006 (CET)
@Andys: Da kann ich Dir nur zustimmen, dass es gewisse Vorurteile bzw. falsche Ansichten gegenüber der GEZ gibt, die sich in der Gesellschaft manifestiert haben und durch Auszeichnungen wie hier auch noch gefördert werden. Deshalb weg mit der Erwähnung dieser Nonsensauszeichnung aus dem Artikel GEZ. Die Chip-Redakteure stellen sich m.E. ein Armutszeugnis durch diese Auszeichnung aus. Spätestens seitdem sich die Chip selbst zu einer Consumer-PC-Zeitschrift degradiert hat, kann man sich ausrechnen, für welches Publikum diese Zeitschrift schreibt. Die Auszeichnung hat sich sicherlich nicht der Praktikant ausgedacht. Unser Wikipedia-Artikel sagt mir allemal mehr zu als das blabla auf der GEZ-Website.
@NB: Unter "vermeintliche Bemühungen" kann ich mir jetzt ehrlich gesagt nicht so recht was vorstellen. Die Auszeichnung durch die Chip hat m.E. nichts mit der Datenerfassung zu tun. Da ich aus Deinen Zeilen keine Widerspruch hinsichtlich der Entfernung der "Bremse" erkennen kann und auch Andys IMHO nichts dagen hat, bitte ich dich, die "Bremse" aus dem Artikel zu entfernen. Ich möchte dies selbst nicht machen, da ich den Vorschlag hierzu gemacht habe. Herzliche Grüße. --Programm 23:06, 11. Mär 2006 (CET)
Da muss ich meinen Edit korrigieren: Tatsächlich ging die 'Bremse' nicht wegen der Sammeltätigkeit an die GEZ! Andererseits sollten IMHO beide 'Ehrungen' genannt werden, da sie objektiv und unbestreitbar an das Lemma gingen, Editoren keine Zensoren an Fakten sein sollten und gleichzeitig -wie Tom es an anderer Stelle anführte- die konkreten sachlich neutral belegbaren Fehler bei Preisverleihung zu benennen (wobei ich nicht meine, eine absatzlange Lobeshymne zu schreiben, die mit einem 3-Wort-Nebensatz die eigentliche Kritik atomisiert). Denn es darf IMHO durchaus erwähnt werden, dass die GEZ hier von zwei Seiten benutzt wird:
  • von der Chip, da die GEZ als Adressat emotionaler und 'griffiger' beim Leser ankommt, womit man den Falschen schlägt, weil ein Bachen der Richtigen nicht so effizient wäre
  • von den LRAs und dem System ÖRR (D), da mit dem Auslagern des 'unangenehmen' Teils der Rundfunkarbeit IMHO vorhersehbar ein 'Watschenheini' geschaffen wurde, von dessen Blitzableiterfunktion (denn Kritik kann ja mit den bekannten und bewährten Argumenten abgewaschen werden - sofern man ignoriert, dass die GEZ ja ein Sammelteil aller LRAs ist) alle anderen Institutionen profitieren.
--NB > + 23:35, 11. Mär 2006 (CET)
@Lieber NB. Jedes Wort Deines geistreich geschliffenen Beitrags habe ich mir auf der Zunge zergehen lassen. Würden die Rundfunkgebühren halbiert werden, würden sich sicherlich die Herrn Ministerpräsidenten gegenseitig auf die Schultern klopfen und ein ensprechendes Medienecho genießen dürfen, wohingegen die GEZ leer ausgehen dürfte. In der aktuellen Realität muss jedoch immer die GEZ als Prügelknabe herhalten. Seit Jahresanfang wurden GEZ & Co. rund ein halbes Dutzend mal von den Medien ins Visier genommen. Die "Bremsen"-Auszeichung übertrifft das Niveau der vorgenannten Medienberichte jedoch nicht, weshalb sie IMHO ebensowenig in einem Weblink geschweige denn in einem kurzen Artikelbeitrag Erwähnung finden sollte. Seis drum, falls Du die "Bremse" im Artikel behalten möchtest und Dir der Zustimmung von Tom sicher bist, dann bitte ich Dich, diese Auszeichung mit Deinen Worten entsprechend zu würdigen. --Programm 01:21, 12. Mär 2006 (CET)
"Bremse" soeben aus Artikel entfernt. Unkommentiert kann diese irrelevante Nonsensauszeichnung (siehe oben) nicht im Artikel stehen bleiben. --Programm 02:15, 13. Mär 2006 (CET)

Diese "Auszeichnung" dokumentiert hervorragend, wie obsolet die gegenwärtige Finanzierung des ÖRR geworden ist.--Seeking4truth 10:07, 13. Mär 2006 (CET)

@Seeking4truth: Es zeigt sich nur, wie die GEZ instrumentalisiert wird... --NB > + 11:09, 13. Mär 2006 (CET)
@Programm: Ich will die Chip nicht bewerten (u.a., da ich sie nicht lese), an anderer Stelle wird die 'Auszeichnung' durchaus öffentlichkeitswirksam vermittelt, u.a. hier: "Was bei der Oscar-Verleihung "Die goldene Erdbeere" ist, ist bei der weltgrößten Computermesse CeBIT in Hannover die "Bremse des Jahres". Verliehen wird diese Auszeichnung alljährlich durch die Computerzeitschrift "CHIP" und das bereits zum 14. Mal. Während es bei der goldenen Erdbeere mehr um die schlechtesten Leistungen des Jahres geht, geht es bei der "Bremse des Jahres" mehr um die Verhinderungen für Innovation und technischen Fortschritt aus Wirtschaft und Industrie, vornehmlich aus dem Bereich der Computertechnik und Telekommunikation." --NB > + 11:23, 13. Mär 2006 (CET)

Adresse der Datenschutzbeauftragten

@shidata, Der GEZ Artikel sollte keine Adressensammlung von Einzelpersonen beinhalten. möglich wäre auf eine link hinzuweisen, wo man den momentanen Datenschutzbeauftragten finden kann. Aber auch das is meiner Meinung übertrieben.--Andys 09:33, 17. Mär 2006 (CET)


Hallo,ich hatte auch eine gewisse Zeit überlegt, ob ich die Adresse einfüge. Mein Grund es zu machen war, dass Leute, die solch ein Artikel offline aufgrund eines Datenträgers lesen auch diese Information zur Verfügung haben sollten. Ich bin sogar der Meinung, dass selbst die Kölner Adresse als Zusatzinformation mit Telefonnummer aufgenommen werden könnte. Die Gründe, warum jemand an der Adresse interessiert ist, könen unterschiedlicher Natur sein, aber der Artikel bietet somit umfangreiche Informationen und das soll er ja auch. Ich selber wußte, bis ich mich mit der GEZ auseinander gesetzt habe, nichts von einen internen Datenschutzbeauftragte(n). Schaden kann es nicht und wie der einzelne mit solch einer Infomation umgeht, soll er selbst entscheiden können, da ich gegen jeglicher Art von Zensur bin, sobald die Information der Wahrheit entsprechen. Man kann die Kontaktadressen auch unten, und nicht unbeding im Artikel selber, anfügen. Aber ich schau auch nach einem Link.-- Shidata 10:50, 17. Mär 2006 (CET)
IMHO wäre das bestenfalls ein Inhalt für das Lemma Datenschutzbeauftragter, wo bei den Weblinks dann auf die Homepage (mit Adresse, etc.) verwiesen werden kann - dort wird Sie dann nämlich auch direkt angepasst, wenn diese sich ändert (wohingegen ein Datenträgermedium/Ausdruck strukturell unnötig veraltete Infos hätte)... --NB > + 11:07, 17. Mär 2006 (CET)

URV

Ich habe eine URV-Warnung eingestellt, da bei bei den letzten Edits von Shidata ein Auszug aus dem Geschäftsbericht kopiert wurde... --NB > + 11:07, 17. Mär 2006 (CET)

hallo, man kann das Probelm ganz elegant lösen, indem bei der betreffenden Textstelle die Quelle genannt wird und dieses als Zitat gekennzeichnet ist. -- Shidata 14:24, 17. Mär 2006 (CET)
Ein möglicher Ansatz bei einem ersten Einstellen, jetzt existieren aber bereits einige Artikelversionen, wo es eben nicht so ist - und diese müssen gelöscht werden. Und: Zitate gelten IMHO nur als Zitate, wenn diese die Informationen des eigenen Textes verdeutlichen, nicht als Ersatz für den eigenen Text... --NB > + 14:55, 17. Mär 2006 (CET)
Es geht doch um einen zusammenhängenden block der anfängt mit "Die Überwachung des Datenschutzes... und endet mit ...Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten zusammen." Wenn man den rausnimmt, war es das. Oder ist das Löschen mit einem großen bürokratischen Aufwand verbunden? --Shidata 17:57, 17. Mär 2006 (CET)
Siehe hier... --NB > + 18:39, 17. Mär 2006 (CET)


mitlerweile habe ich eine e-mail erhalten, in der mir die übernahmen des strittigen passus erlaubt worden ist. reicht eine e-mail aus? --Shidata 13:57, 21. Mär 2006 (CET)

Wenn
  1. der Passus explizit unter die GFDL gestellt wurde und
  2. Du (da Du ja den Text eingestellt hast, würde ein Rechtsmittel gegen Dich gehen, nicht gegen die WP) für die Richtigkeit haften willst ;-))
--NB > + 20:59, 21. Mär 2006 (CET)

Hallo, mir wäre es aufgrund der verschiedenen Zusammenhänge und der daraus teilweise resultierenden Überschneidung ein extra Block mit ergänzenden Artikel in Wiki lieb. Zwar werden diese Verlinkungen im jeweiligne Textbaustein im Text angegeben, aber zum besseren Einstieg und Übersicht könnte diese Art der Information für interessierte Leser hilfreich sein. Ich kann da von mir ausgehen, da es mir ein besser Überblick verschafft hätte. Daher nehm ich an, dass es anderen Leser genauso gehen könnte. Man könnte ihn so gestalten:

== ergänzende Informationen:

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Rundfunkgebühr
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Landesrundfunkanstalten
Bundesdatenschutzgesetz
Akzeptanz der Finanzierung


Ich habe hier noch keine Wert auf Vollständigkeit gelegt, auch nicht auf eine sinnvolle Reinfolge geachtet, sondern es soll nur veranschaulichen, worauf ich hinaus möchte. Auch ob es "zusätzliche Informationen", "weiter Informationen","überblick ergänzender Informationen","überblick ergänzender Artikel" heißen soll, ist mir eigentlich egal, aber es sollte schon klar werden, dass diese Informationen oder Artikel im unmittelbaren Zusammenhang mit dem GEZ-Artikel stehen. --Shidata 10:00, 17. Mär 2006 (CET)

@Shidata, siehe bitte den ausklppbaren teil ganz unten im Artikel , i.e. System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, da stehet alle informationen die du erwähnt hast. Ausserdem bitte immer deine Signatur auf der Diss hinterlassen! --Andys 10:07, 17. Mär 2006 (CET)


ups, jetzt habe ich es auch gesehen. Ich finde die Plazierung an der stelle unglücklich. Da erst externe Weblinks kommen, dann die Quellen. Viellicht könnte eine geschickt gewählte Überschrift dem Abhilfe schaffen. Dem Block halte ich persönlich nicht für besonders übersichtlich und die Intention ist nicht so richtig eindeutig. -- Shidata 10:50, 17. Mär 2006 (CET)

Bitte das Lemma beachten!

Ich habe diesen Edit von Shidata zurückgesetzt, da er die Bezüge -zumindest für den Leser- nicht trennt: die GEZ handelt formal sauber (zumindest fehlen anders lautende juristische Feststellungen) nach den Bestimmungen der Rundfunkverträge. Dort sind die genannten Kritikpunkte jedoch bereits erwähnt, da sie nun mal thematisch dort angesiedelt sind... --NB > + 00:54, 27. Apr 2006 (CEST)

hallo, ich habe schwierigkeiten damit, dass alles und nicht die streitbaren punke rückgängig gemacht worden sind, da ich in den artikel auch ein paar sinnige syntaktische änderungen für das verständnis umgeändert habe. ich habe daher den teil noch mal zurück gesetzt und bitte dich, die zu klärenden teile zu entfernen und ein link zur ergänzenden kritik nach Bestimmungen der Rundfunkverträge zu setzen, damit änderungen nicht gemacht werden und es ersichtlich ist, dass bestimmte kritikpunkte -ihmo berechtigt- vorhanden sind. --shidata 01:21, 27. Apr 2006 (CEST)
Hallo Shidata, der Artikel Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (welch ein Begriffmonster...) ist -wie du aus den Versionshistorien von Artikel und Diss ablesen kannst- ein in aufwendiger Diskussions- und Kompromissarbeit entstandenes Werk. Deine Änderungen umfassen in nahezu vollem Umfang bereits geklärte und als hier nicht sinnvoll/passend/zugehörige Inhalte, weshalb ich sie vollständig zurückgesetzt habe. Bitte lies die bisherige Diskussion zum Thema bzw. zeige auf, welche deiner Meinung nach (!) fehlenden Kritikpunkte real belegbar der GEZ zuzuordnen sind (z.B. ist die übliche Kritik am 'Auftreten' regelmäßig Kritik an den -bereits verlinkten- Gebührenbeauftragten der LRAs, also hier falsch; ebenso ist zwar die intensive Datensammelei ein kritisierbares Vorgehen, jedoch durch die genannten Verträge grundsätzlich gedeckt...). Bitte lies einmal die korrespondierenden -zuständigen!- Artikel, dann wirst Du sicher die von Dir genannten -und noch weitere- Kritikpunkte vorfinden (die ich z.T. selber eingebracht habe ;-))... --NB > + 08:46, 27. Apr 2006 (CEST)

Ich grüße dich NB. nach meiner meinung kann der kritikteil so nicht bleiben, da er inhaltlich eine katastrophe ist. er hat die gestallt einer politischen rede und soll nichts sagen. die sätze sind zu lang und deren inhalt steht im keinem verhältnis, das sie sinnentleert sind. es gibt scharfe kritik über die art der Kundendatenerhebung und deren umgang.

ich habe ziemlich lang überlegt, ob ich auf deine argumentation betreffend der rechtsprechung eingehe, da ich mich nicht kurzfassen kann, aber ich versuch es. Natürlich wird die gez sich nur auf eine juristische auseinandersetzung einlassen, wenn sie sicher sein kann, chancen zu haben, diesen Prozess erfolgreich abzuschließen und die dinge, die angemahnt worden und heikel sind, so modiefizieren, dass keine juristische konfrontation stattfindet. die gez ist aber exikutivgewalt und nimmt ihre rechtfertigung für ihr handeln aus den Rundfunkstaatsvertrag, dessen zustande kommen auch als zweifelhaft betrachten werden kann, da er offensichtlich teilweise gegen die gebührenzahler konzepiert ist. auch wenn dort "recht" verankert ist, gibt es ein gefühltes unrecht und die träger dieser "gefühlten" ungerechtigkeit sind diejenigen, die die kritik aushalten können sollten, da in einer demokratischen gesellschaft der versuch einer reinen und sauberen organisation, wenn es offensichtliche missstände gibt, gelinde gesagt, nicht passend ist. in einer selbstbewußten demokratie muss eine exikutive, die "legimitierte" rechtliche mittel ausschöpft und soweit übertreibt, dass man von missbrauch reden kann, sich dieser kritik auch stellen.

nehmen wir ein krasses beispiel. wenn ein demokratischer staat durch ein putsch übernommen wird, dort menschrechtsverletzungen eine tagesordnung sind, diese aber in diesem staat gesetzlich erlaubt sind, kann man sich nicht darauf berufen und sagen:"aber es ist doch ihr recht..." wenn sich eine enzyklopädie, und das ist gut,richtig und wichtig, entscheidet, kritik mit aufzunehmen, sollte diese an der richtigen stelle erfolgen.

bei der gez gibt es eine problematik der Kundendatenerhebung, kundendatenbeschaffung, eine agressive form von werbespots, die aus einem etat bezahlt werden und als verschwendung betrachtet werden kann, ein teurer aufgeblähter verwaltungsapparat, den man sich sparen kann und daher kritische stimmen überlegen, die gez abzuschaffen und bei einer 98%tigen fernsehdichte, öffentlich rechtlichen rundfunk durch steuer zu finanzieren.

persönlich bin ich für gebührenfinanziertes fernsehen, aber nicht in dieser form, da schleichwerbung, boulevardisierung und partei politische korruption, sowie fehlende gesellschaftskritische reflexion, als auch den verlust von qualitätsansprüchen der fernsehsender in den öffentlich-rechtlicher rundfunkanstalten, entstanden ist. mit anderen worten, fernsehn (radio gibt es ausnahmen) macht blöd und hat seinen bildungsauftrag und informationsqualtität ganz tief in keller gepackt.

ich stoppe mich erst mal, damit du luft holen kannst. --shidata 15:42, 27. Apr 2006 (CEST)

Hallo Shidata, es ist ein allgemeines Problem, dass das Themengebiet 'Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in D' recht diffizil und verworren ist. Dass die GEZ ein Synonym dafür wurde, vernebelt allerdings leicht die Wahrnehmung der Realitäten, dies sollte eine Enzyklopädie aber nicht noch unterstützen. Kritik sollte sicher erwähnt werden, aber korrekt und treffsicher, keine Stammtisch-Bedienung...
Von daher sind Aussagen wie 'die GEZ ist Exekutivgewalt' nicht hilfreich, da um die GEZ zwar viel Wirbel gemacht wird, diese tatsächlich aber nur über wenige Möglichkeiten verfügt (siehe Rechtsform....). Von daher sind es in der Regel die LRAn, welche die rechtliche Seite abdecken. Also bitte erst noch etwas genauer informieren ;-)... --NB > + 22:03, 27. Apr 2006 (CEST)

hallo, ich hoffe du meinst mit stammtischneveau nicht unbedingt ausführungen von mir, sondern verallgemeinerst, da ich dich für einen kompetenten diskussionspartner halte und es schade finden würde, solch ein verzweifeltes totschlagargument vorgesetzt zu bekommen.

mein vorschlag ist, dass wir gemeinsam den kritikteil so ändern, dass er ein gewisses neveau erfüllt. so kann dieser nicht beleiben, da diese aussage die eigentliche kritik föllig verfälscht:

"Die GEZ stößt in der Öffentlichkeit auf Widerstand, da sie oft als Synonym für die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Systems über die Rundfunkgebühren gesehen wird, die allein durch die Möglichkeit, ein Gerät mit geringem Aufwand als Fernsehempfänger funktionsbereit zu machen, anfallen. Die darauf bezogene Kritik ist somit tatsächlich Kritik am System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung und ist von der Kritik am Umgang der GEZ mit Kundendaten (Datenschutz) und am Verfahren zum Einzug der Rundfunkgebühren zu trennen."

mein vorschlag:Die GEZ stößt in der Öffentlichkeit auf Widerstand, da Rundfunkgebühren bezahlt werden müssen, auch wenn nicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern die pivate Konkurrenz konsumiert werden möchte. Die Rundfunkgebühren fallen schon allen durch die Möglichkeit an, ein Gerät mit geringen Aufwand zum Empfang von Rundfunk funktionsbereit machen zu können, ohne dass dieses Gerät tätsächlich für den Empfang von Rundfunk eingesetzt werden soll. Auch gibt es Kritik mit dem Datenspeicherung von Kundendaten (Datenschutz), die Art der Erfassung dieser Kundendaten, den Zukauf von Kundendaten bei privaten Anbietern und am Verfahren zum Einzug der Rundfunkgebühren. Kritiker fordern, da bei einer nahzu flächendeckenden Fensehdichte von 98% die GEZ und ihre Funktion fraglich ist, dass auflösen der GEZ, da dadurch Einsparungen möglich sind. Die Einsparungen ergeben sich durch die überlegung, die GEZ durch ein steuerfinaziertes System zu ersetzen.--shidata 23:22, 27. Apr 2006 (CEST)

Hallo Shidata, wo schrieb ich von 'Stammtischniveau '? Ich schrieb in voller Absicht 'Stammtischbedienung ' - damit meine ich die Darstellung von Inhalten in der Form, dass Stammtischteilnehmer sich davon ernähren können, was ich für eine Enzyklopädie falsch fände.
Aus diesem Grund kann ich auch deinen Vorschlag nicht recht nachvollziehen, da er den wesentlichen Inhalt (die GEZ ist nicht der ÖRR oder der Gesetzgeber, sondern die ausgelagerte Inkasso-Abteilung der LRAs) weglässt und sich hier unerheblichen Dingen widmet (was hat die GEZ mit der Erhebungsgrundlage zu tun, die von den Landesparlamenten beschlossen wurde???). Genauso könntest Du im Lemma 'Politesse' über die Berechtigung von Anwohnerparkzonen informieren. Denn die Rundfunkgebühren mussten bereits bezahlt werden, als es noch gar keine GEZ gab, auch wenn man nur (kosten-)freie Sender konsumierte...
Dein Vorschlag macht mir immer noch den Eindruck, dass Du die bisherigen Diskussionen/Argumentationen zum ÖRR nicht gelesen hast. Bitte lass mich nicht all das zum n-ten Mal wiederholen, sondern mache Dir die kleine Mühe, die Beiträge im Original zu lesen ;-) --NB > + 16:58, 28. Apr 2006 (CEST)

@nb, hallo, sorry, ich habe den begriff "Stammtischbedienung" falsch interpretiet. gut, ich werde mir alles noch mal ganz genau durchlesen, habe aber das WE nicht die muse. vielen dank für deine mühe und ich findes es ok, wenn ein artikel so gestalltet wird, dass er im lot ist. sorry, wenn du dis zum x-ten mal führen solltest. gruß --shidata 14:12, 29. Apr 2006 (CEST)

GEZ Gebühren für Kiddies mit internetfähigen Handy

Hallo, weiß jemand, wie die GEZ bei Kiddies mit internetfähigen Handy oder internetfähigen PC im Kinder- bzw. Jugendzimmer abkassieren möchte? Reicht zur Befreiung als Einkommen zu belegen, wie hoch das Taschengeld ist? Werden dafür GEZ-Mitarbeiter auf Schulhöfe geschickt (könnten auch gleich das Rauchverbot kontrollieren)? Müssen Lehrer ihre Schüler anzeigen oder geht das auch vom Einwohnermeldeamt aus? Können Lehrer gar aufsätzige Schüler damit als Disziplinierungsmaßnahme drohen? "Wenn du nicht spurst, sach ich der GEZ bescheid, dann kannste gebühren Zahlen". Kauft die GEZ Abo-Kundendaten von BRAVO und Co, damit sie ihre Datenbank weiter ausbauen kann, um die "Kunden" von morgen zu erfassen? Müssen Schulen und Jugendzentren mit Internetzugang auch zahlen? Danke!--shidata 03:44, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ist irgendeine der Fragen ernst gemeint? AFAIK zahlen Jugendliche ohne eigenes Einkommen grundsätzlich nicht, ob sie nun ein internetfähiges Handy oder ein Plasma-TV haben. --Eike 10:15, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo, ja natürlich stelle ich nur ernst gemeinte Fragen. Das sie wie Zynismus wirken, liegt nun mal an dem System GEZ. Ich weiß, die führt ja nur Anweisungen aus, (aber man kann angeblich nicht von der Exekutive der Landesparlamenten reden). Ab wann müssen Jugendliche denn zahlen, ab 18 oder wenn sie etwas verdienen, also auch z.B. als Azubis unter 18 oder wenn sie regelmäßig Geld verdienen z.B. durch Zeitungsaustragen? Außerdem sind da noch ein paar fragen mehr betreffend Jugendzentren und Schulen. Und was heißt AFAIK?--shidata 14:00, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Rundfunkgebührenpflichtig sind nur volljährige Personen, es sei denn sie haben ein regelmäßiges Einkommen (wie da die Grenzen sind, keine Ahnung). Wer über 18 und noch in der Ausbildung ist, kann versuchen, sich aus sozialen Gründen befreien zu lassen; früher hat es in dem Fall genügt, Bafög-Empfänger sein, heute wird das AFAIK von Fall zu Fall entschieden. Schulen und Jugendzentren müssen auch Rundfunkgebühren zahlen; zumindest für Schulen gibt´s da aber Sonderregelungen (zahlen meist nur für ein Gerät). --Popie 14:19, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten
"von Fall zu Fall"? Sorry, Deine Antwort ist insgesamt schwammig. Die aktuellen Befreiungstatbestände finden sich im Rundfunkgebührenstaatsvertrag --Programm 14:39, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Hallo shidata. Ich denke, Dein Fragenkatalog ist berechtigt. Die Adressaten Deiner Fragen wären jedoch in erster Linie die regional zuständigen Rundfunkanstalten respektive die GEZ bzw. die Politik. Ich vermute mal, Du hast dort noch nicht angefragt. Selbst wenn, hast Du IMHO letzlich eine unbefriedigende ausweichende Antwort erhalten analog "ein Internet-PC ist ein Multimedi-PC" - das erklärt gar nichts. Konkret bedeutet das, dass sich vorgenannte Adressaten bedeckt geben. Wie soll denn hier ein Wikipedianer aufgrund der intransparenten, verschleiernden und teilweisen falschen Informationspolitik der vorgenannten Adressaten Dir eine sachlich richtige Antwort geben können? Bemüh Dich doch selbst bitte um die Antworten bei den vorgenannten Adressaten und stelle die Fakten hier an passender Stelle bei Wikipedia ein. Falls Du zur Klärung Deiner Fragen einen Mitstreiter suchst, kanns Du Dich gerne an mich wenden. --Programm 14:42, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Das kann nicht dein Ernst sein, dass der Fragenkatalog berechtigt wäre. Fragen wie "Müssen Lehrer ihre Schüler anzeigen", "Kauft die GEZ Abo-Kundendaten" und andere sind offensichtlich rein polemisch. --Eike 16:10, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten

@Eike Wenn du es als polemisch empfindest, kann ich nichts dafür. Es ist eben nun mal so, dass die GEZ, um ihre "Kundendatenbank" zu erweitern und abzugleichen auch bei Bertelsmann und Co Daten einkauft, ob Abonnementen von Fernsehzeitschriften in ihrer Dantenbank vorhanden sind. Die Ideen der GEZ, um Gelder einzutreiben, gehen seltsame Wege und sie IHMO legen den Rundfunkgebührenstaatsvertrag nach Bedarf aus. Auch wenn es eher zum schmunzeln erscheint, aber wo ist der Unterschied eines Lehrerzimmer, die Beamte sind, und Einwohnermeldeamt? Ich glaub zwar nicht irgendwann in Zeitungen lesen zu müssen: "Lehrer (z.b auch in Berufsschulen) lassen Aufsatz über Nutzerverhalten von Schülern betreffend ihres internetfähigen Handys und PC und ihrer Bereitschaft GEZ-Gebühren zu zahlen schreiben", aber fragen ist ja noch erlaubt. @Programm wie stellst du dir eine gemeinsame Arbeit vor? Auf der Dis Seite von dir?--shidata 16:52, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Es ist nicht meine Aufgabe, dir grundlegende Dinge wie den Unterschied zwischen Lehrern und dem Einwohnermeldeamt zu erklären. Aber schön, dass du zugibst, dass deine Frage nicht ernst gemeint war. Noch schöner wär's, wenn wir in Zukunft nur noch über Ernstgemeintes diskutieren müssten. --Eike 17:18, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Natürlich ist Fragen erlaubt: "Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten." ;-) Polemik in Deinen Fragen erkenne ich nicht. Gleichwohl halte es ich für unwahrscheinlich, dass sich Lehrer irgendwann mal vor den Karren der Rundfunkanstalten spannen lassen - dass scheint mir gelinde gesagt schon ein bisschen abwegig. Aber wie gesagt, der Gedanke bzw. die Frage sei erlaubt. Im übrigen werde ich mich auf Deiner Diskussionsseite melden. --Programm 17:21, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten

@Eike Hallo, ich meinte meine Fragen ernst und wenn sie ein wenig zugspitzt klingen mögen, dann nur, weil ein System diese Art der Fragen provoziert. Daher stimmt es nicht, dass ich irgendwas nicht ernst meine, vielleicht zugespitzt, aber das ist was ganz anderes.--shidata 23:49, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten

AFAIR gab es hier mal den Kompromiss, gez.de, eine Pro-GEZ-Website und eine Kontra-GEZ-Website zu verlinken. Das halte ich für vernünftig und fair.

Bei www.gez-abschaffen.de wird mir schon schlecht, wenn ich nur das Design seh, und es wird dann nicht besser, wenn ich die Werbung für ein Buch sehe ("Diese Inhalte finden Sie nur im Buch, nicht auf der Webseite!"). Bei der Auswahl der kritischen Site würde ich vorschlagen, diese nicht zu nehmen.

--Eike 19:45, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten

@Eike: Verständlich. Beim Blick auf die Website www.gez-abschaffen.de wird mir auch ganz schwummrig vor Augen. Ich habe den Admin (sprich den Journalisten Herrn Höcker) auf dieses IMHO weniger gut gelunge Design der Internetpräsenz bereits aufmerksam gemacht. Er meinte jedoch nur, ihm gefalle es. Nun gut - über Geschmack läßt sich streiten. Zweifellos sind m.E. einige Hintergurninformationen und Fakten sehr gut und offen für jeden nachvollziehbar dargestellt. Es gibt auf Behörden-Seite so manche Website die noch viel gruseliger und absolut inakzeptabel im Vergleich zu der "Höcker-Website" ist.
Um auf den von dir in den Raum gestellten "Kompromiss" zu kommen. Ich kenne offen gesagt keine "Pro-GEZ-Website". Welche meinst Du denn? Ich spekuliere mal, dass du adäquates nicht aus der Schublade herauszaubern kannst. Ich behaupte mal, dass es keine "Pro-GEZ-Website" geben dürfte. Im Gegensatz dazu gibt es jedoch viele Websites, die mehr oder weniger kritisch gebenüber der GEZ respekive dem öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem eingestellt sind.
Daher erlaube ich mir den Vorschalg zu machen, dass Du gerne die "Pro-GEZ-Websites" bis zur maximalen "Kontra-GEZ-Website"-Anzahl als Weblinks benennst.
Was spricht eigentlich dagegen, dass man das Buch des Herrn Höcker unter der Überschrift "Literatur" analog der vielen Tausend anderen Artikel einstellt? --Programm 20:54, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Ein wichtiger Teil meines Vorschlags war ja die Anzahl: eins pro, eins kontra. Damit ergibt sich der Vorschlag zum Kontra-Link von selbst: rundfunkgebuehrenzahler.de. Das sieht mir (nicht nur vom Design her) seriöser aus.
Ich kann tatsächlich keinen Pro-Link aus dem Ärmel schütteln, aber AFAIR war mal einer im Artikel, der sollte sich finden lassen. Ich schau nachher mal.
Über das Buch kann ich nichts sagen. Ich sag also mal vorsichtig: Es spricht nichts gegen eine kleine, feine, halbwegs ausgewogene Literaturliste im Artikel.
--Eike 22:10, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Sorry, ich hatte übersehen, daß es schon eine Diskussion dazu gibt. Was die Optik und die Buchwerbung betrifft, teile ich Eikes Skepsis, aber es ist jedoch auch so, daß gez-abschaffen.de nach meiner Einschätzung einen gewissen Bekanntheitsgrad hat (von der anderen kritischen Seite habe ich z.B. noch nie was gehört) und vor allem kein Blatt vor den Mund nimmt. Schon daß eine IP mehrmals versucht hat, diesen Link zu entfernen, spricht für sich. Ein zufriedener Gebührenzahler? Wohl eher nicht.

Und wo steht eigentlich, daß die Anzahl von Pro- und Kontra-Links gleich sein muß? Ich könnte mir Themen vorstellen, wo (völlig zurecht) überhaupt kein Pro-Link geduldet wird. Abgesehen davon ist gez.de selbst schon ein Pro-Link.

Aber ich werde mich deswegen nicht hier aufreiben oder einen Edit-War führen, es gibt Wichtigeres zu tun. Z.B. meinen Fernseher endlich mal abmelden... --Fritz @ 23:12, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Spekulationen, wer hier als IP welche Weblinks entfernt, sind ähnlich seriös wie ein Teil deiner Fragen im vorigen Abschnitt. Reden wir doch lieber über das, was wir beurteilen können.
Ja, ich könnte mir natürlich auch Artikel vorstellen, wo man keinen Pro-Link haben wollte. Dieser gehört nicht dazu. Einen Pro- und einen Kontra-Link halte ich - wie schon gesagt - für einen vernünftigen und fairen Kompromiss zwischen unvereinbaren Haltungen. Der AFAIR hier auch schon mal vereinbart war.
Wir verlinken Websites selbstverständlich nicht nach Bekanntheitsgrad, sondern nach Qualität. Und da macht gez-abschaffen.de auf mich einen schlechten Eindruck.
--Eike 01:01, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten
@Fritz, @Eike: Pro-Weblinks? Ich denke es dürfte schwierig sein überhaupt einen echten Pro-Weblink zu finden. Die GEZ ist schlicht ein Inkassounternehmen vergleichbar mit den Inkassostellen anderer Länder. Daran finde ich nichts Prickelndes noch irgendetwas besonders Positives. Die GEZ macht im Grunde nach nur den allgemeinen einfachen Teil des Gebühreneinzuges der eben von den Rundfunkanstalten dorthin ausgelagert wurde. Dem jetzt im Artikel stehenden Pro-Weblink [1] kann ich nichts abgewinnen, was direkt positiv mit der GEZ zu tun hätte. Schon in der Unterüberschrift steht doch, dass es um die Bemessung der Gebühren geht; hier wird unsachlich wieder mal von der GEZ-Gebühr statt von der Rundfunkgebühr gesprochen. Soweit ein Bezug zur GEZ im Artikel hergestellt wird, geht es immer nur Rund um das Thema Finanzierung des ÖRR nämlich die im Oktober 2004 beschlossene Gebührenanpassung bzw. Erhöhung. Der Weblink kann meinetwegen gerne an anderer Stelle eingepflegt werden, hier ist er jedoch bezogen auf die GEZ nicht spezifisch genug und hat mit einem Pro-GEZ-Weblink m.E. nichst zu tun. Deshalb meine Bitte an Dich Eike: Bitte lösche den von Dir eingebrachten Weblink.
So, und wenn Du den angeblichen obigen Pro-Weblink - vorausgesetzt Du stimmst meiner Auffassung zu - gelöscht hast, haben wir wieder ein neues Problem. Dann müsste Deiner Argumentation folgend auch der letzte noch verbliebene Weblink zur kritischen GEZ-Website gelöscht werden. Verzwickt und zugenäht! Ohne Pro-Link kein Kritik-Link und umgekehrt!?
Im übrigen halte ich gez-abschaffen.de und rundfunkgebührenzahler.de für geeignete GEZ-kritische Websites, die aktuell und umfangreich sind und weiterführende Informationen liefern. Gerne pflichte ich nochmals der hier herrschenden Auffassung bei, dass das Erscheinungsbild von gez-abschaffen.de mich nicht vom Höcker reißt. Wer sich jedoch ein wenig bemüht findet Informationen die werthaltig sind und in dieser Form nirgendwo im Netz zu finden sind. Ich denke die Qualität beider obigen Websites passt. Ich würde aus obigen Gründen gerne auch wieder gez-abschaffen.de in der Rubrik Weblinks einreihen. Falls keine ernstgemeinten sachlichen Widersprüche hierzu kommen werde ich zur Tat schreiten.
Schluss für jetzt, ich muss jetzt noch ein paar Blumen pflücken. Die Vögel zwitschern schon. Das Leben ist schön. Ich werde mich heute dafür bedanken. Gruß. --Programm 05:03, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Stimmt schon, der Pro-Link würde wohl eher zu Rundfunkgebühren gehören. Es muss natürlich nicht im Ausgleich der letzte Kontra-Link gestrichen werden - meine Schuld, wenn ich keinen ordentlichen Pro-Link finde. gez-abschaffen.de lehne ich weiterhin als unseriös - nicht nur in der Aufmachung - ab. Die Hochrechnung auf 62 Jahre Gebühren, um auf eine halbwegs beeindruckende Zahl zu kommen, ist peinlich. "Die GEZ entzog der Volkswirtschaft im Jahr [...] rund 6,9 Milliarden!" ist natürlich Unfug: Die Gebühren werden ja von den Rundfunkanstalten in die Wirtschaft gepumpt. Die horten das Geld ja nicht. Der Volkswirtschaft ist es egal, von wo sie das Geld bekommt. --Eike 11:27, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Hallo Eike. Deinen Ausführungen kann ich nachvollziehen. Daher kann m.E. demnächst der "Pro-Link" gelöscht werden. Hinsichtlich Deiner weiteren Kritik äußere ich mich unten zum Beitrag von Nb --Programm 22:20, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Habe den vermeintlichen Pro-Link nun im Artikel entfernt, da er nicht GEZ-spezifisch ist, hierüber Einigkeit unter den Diskutanten bestand und keine Argumente nach 2 Tagen Abwarten von Dritter Seite für das Behalten dieses Weblinks kamen. --Programm 00:07, 16. Mai 2006 (CEST)Beantworten
  • Auch wenn ich mich unbeliebt mache: Aber was beinhalten die genannten 'GEZ-kritischen' Websites wirklich? IMHO doch wieder im Grunde eine Kritik an der aktuellen Finanzierung, den gesetzlichen Vorgaben, den Ansichten der Landesrundfunkanstalten - nicht aber konkret etwas gegen die GEZ unter Akzeptanz des Rests. Wenn von Urteilen gesprochen wird - die GEZ ist gar nicht klagefähig, das sind die LRAn. Oder die Regeln - von den Landesparlamenten gemacht, die Auslegung auch wieder von den LRAn vorgegeben. Also wieder nur populistischer Missbrauch des Begriffs 'GEZ' als Pseudonym für die ÖRR-Finanzierung. Also sollten auch diese Links in die anderen Lemmata - denn sie passen inhaltlich nun mal nicht unter die Kriterien gemäß Wikipedia:Weblinks... --NB > + 14:18, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Die "GEZ-kritischen" Websites befassen sich in der Tat mit der ganzen Bandbreite vom Rundfunkgebührenbeauftragten bis hin zum ÖRR-System und natürlich auch im einzelnen mit der GEZ. Ich denke mal, dass in Zukunft die sogenannten GEZ-kritischen Weblinks angesichts der "Popularität" der GEZ immer wieder gerade hier im Lemma eingestellt werden. Und dann gehen die Diskussionen/Edit-Wars wieder von vorne los. Wie kann man das verhindern? Mein Lösungsvorschlag wäre, und damit möchte ich Dich Nb ansprechen (da Du es eleganter und besser NPOV formulieren kannst als ich), dass Du eine passende Formulierung analog Deines obigen Beitrages in den Artikel einbaust. Die Weblinks könnten im Text ohne direkte Verlinkung aufgeführt werden, ohne dass sie dann noch bei der Rubrik Weblinks genannt werden. Oder eine NPOV-Kommentierung könnte in der Rubrik Weblinks eingebaut werden. Vielen Dank schon mal im voraus. --Programm 22:54, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Warum ist der Weblink mit kritik über die GEZ wieder rausgenommen worden?--shidata 17:50, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Steht ausführlich in obigen Zeilen... --NB > + 18:57, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist kein Freibrief

Hallo, ihr lieben. Was mich bei sämtlichen Diskussionen verwundert ist, dass egal welche Art von Zweifel betreffend der GEZ an Vorgehensweise, Umsetzung, Handhabe oder Kritik gibt, immerwieder wird auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag verwiesen und die GEZ außen vor läßt. Die Adressaten der Kritik sind LVA oder die Politik und die GEZ geht "nur" scheinbar die durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelten Interessen von denen, die für den Rundfunkgebührenstaatsvertrag Verantwortlich sind, nach. Leider ist es nicht so einfach und erscheint mir als Versuch, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag als Entschuldigung und Rechtfertigung für Missstände zu benutzen. Egal welche Institution sich auf gültiges Recht bei der Umsetzung dieses Rechtes auf Kritik trifft, muss sich diese auch stellen können. Egal ob eine Institution direkt oder indirekt durch Rechtssprechung oder Verträge verursacher ist. Die Gruppen, die sich kritisch mit der GEZ auseinandersetzen, werden ihre Gründe haben und in demokratischem System sollte dermaßen mit Kritik umgegangen werden können, das diese Kritik offen artikuliert werden kann, ohne Spitzfindigkeiten, vor allem, wenn Kritik berechtigt scheint. Wenn Wiki tatsächlich ein enzyklopädische Funktion haben soll, dann sollten Einzelthemen dahingehend vertiefend behandeln werden können, dass sämtliche Facetten angesprochen werden. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist die Grundlage für die Ausführung und ausführendes Organ ist die GEZ und daher sehe ich es nicht als besonders tragisch an, dass im Artikel der GEZ beschrieben wird, für was Sie Gebühren eintreibt (Radios, Fernseher, internetfähige PC, internetfähige Handys). Auf der Seite kann auch darauf verwiesen werden, warum im RGebStV internetfähige PC aufgenommen hat. Es gesteht schließlich die Gefahr durch Triple Play, dass die ÖRR Einnahmeneinbußen verzeichnen würden, wenn ein Großteil über Internet Fernsehen empfangen würde. Es hat niemand was dagegen, wenn die öffentlich rechtlichen eine Infrastuktur hätten, die Fernsehn über Internet ermöglichen würde, aber die sind technisch weit davon entfernt. Durch solche enzyklopädischen Informationen erschließt sich ein Gesamtbild und erfüllt erst die Funktion einer Enzyklopädie. Wenn durch Verlinkungen eher Informationen "versteckt" werden und Menschen die GEZ Seite durchlesen, weden diese eher den Eindruck bekommen, dass Wiki alles andere als ausgereift ist. Es wird noch nicht einmal deutlich, was die GEZ überhaupt für eine Organisation ist:

"Die GEZ ist jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt."

hä! Es wird hier viel diskutiert, aber was ist eine Behörde im materiellen Sinn und wenn man den Links folgt, ist man kaum informierter. Irgendwas läuft hier schief, aber ich werde niemanden persönlich ansprechen, sondern hoffe, dass die Leute, die Kritik unbedingt an LRA, Politik und Rundfunkgebührenstaatsvertrag weitergeben, auch so viel Energie reinstecken, damit der Artikel lesenswert, verständlich und informativ wird. Gruß --shidata 06:17, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Wenn es um die Gebührenhöhe geht - und das tut es ziemlich oft -, ist die GEZ einfach mal der falsche Adressat. Das gehört in den passendsten Artikel. Du schreibst ja auch nicht Kritik an der Drogenpolitik in den Artikel Polizei, nur weil das nun mal die sind, die die Politik durchsetzen müssen. Und ich bin grundsätzlich dagegen, dieselbe Information in möglichst viele Artikel zu kopieren, nach dem Motto, es würde schon überall irgendwie hinpassen. Information sollte nach Möglichkeit an einem Ort vorgehalten werden.
Sätze wie "in demokratischem System sollte dermaßen mit Kritik umgegangen werden können, das diese Kritik offen artikuliert werden kann", die nach einem vornehmen Zensur-Vorwurf klingen, sind völlig unangebracht. Die Links - um die geht es wohl - wurden nicht gelöscht, sie wurden verschoben. Die Kritik ist nicht entfernt, sie ist da, wo sie hingehört. Der entsprechende Artikel ist unter GEZ verlinkt. Und durch Links werden Informationen nicht versteckt, sondern erschlossen. Das ist das Erfolgsgeheimnis des WWW.
Was die GEZ für eine Organisation ist ist wohl tatsächlich gar nicht so leicht herauszubekommen. Zu dem Thema solltest du einen Blick ins Diskussionsarchiv werfen.
--Eike 08:35, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten
PS: Wir sind hier nicht in Wiki, sondern in der Wikipedia. Nichts für ungut.

Hallo, es geht mir bei er GEZ auch nicht speziell um die Höhe der Gebühren, sondern stell mir vor, dass jemand, der aus dem Ausland nach Deutschland kommt und dem von Freunden gesagt von wird, er solle GEZ Gebühren bezahlen, erfährt auf der GEZ Seite:

   * Gebühreneinzug (Verpflichtung neuer Teilnehmer, Erlangung rückständiger Rundfunkgebühren, Abwicklung des Zahlungsverkehrs)
   * Gebührenbefreiungen
   * Gebührenplanung
   * Teilnehmerbetreuung

Aber nur durch die Verlinkungen kommt unser ausänderischer Freund vielleicht irgendwann dahin, dass er begreift, da es sich um Gebühren für Radio, Fernsehen usw. handelt. Da bricht sich niemand einen Zacken aus der Krone, wenn man mal davon ausgeht, einen Artikel zu verfassen, von dem man zwar weiß, dass nahzu 100% der Bürger die GEZ kennen, aber trotzdem so ausbaut, dass auch unter bekannt vermutete Informationen mit eingebracht werden. Wenn auf der GEZ Seite steht, dass sie für die Gebührenplanung verantwortlich ist, muss man sich nicht wundern, dass Leute ihre Kritik auch an der Stelle unterbringen wollen. Außerdem, wenn es um die Gestalltung des Rundfunkgebührenstaatsvertrag geht, steht nirgend Explizit, dass die GEZ keinen Einfluss auf diesen hat. Das die GEZ diesen nicht mit beinflußt, möchte ich erst schwarz auf weiß sehen, bevor ich das glaube. Diskussionen über diesen Artikel wird es weiter geben, da dieser Artikel mehr wie eine politische Rede aufgebaut ist: Nichts sagen, aber positiv darstehen wollen. Wenn man nicht herausbekommen kann, was die GEZ für eine Organisation ist, dann ist das eine Informaton, die auf der Seite gehört! Auch etwas nicht wissen ist genauso informativ, wie Fakten. gruß --shidata 15:00, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Also, Wörter wie "Fernsehen" und "Radio"(-gebühren) sollten natürlich prominent im Artikel vorkommen, da hast du Recht. Werd das gleich ergänzen. Wer keine Ahnung hat, was die GEZ ist, sollte im Artikel GEZ eine Ahnung davon bekommen. Aber er muss von diesem Artikel selbst nicht über alles informert werden, was damit zwar zusammenhängt, aber genaugenommen woandershin gehört.
Es steht schwarz auf weiß im Gesetz, wer die Runfunkgebühren bestimmt. Wer nicht laut Gesetz die Rundfunkgebühren bestimmt, der bestimmt die Rundfunkgebühren nicht - bis zum Beweis des Gegenteils.
Ich finde, der Artikel macht recht klar, dass die Organisationsform der GEZ kompliziert ist. Der Satz mit der Behörde kommt mir selbst komisch vor, aber ich würde nie ausschließen, dass Juristen derart komische Dinge tun. Im Gegenteil, das kommt mir plausibel vor. :o)
--Eike 18:42, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

@ Shidata: Was Dir -aus deiner Sicht und Kenntnis- wohl gar nicht auffallen kann: Der Artikel ist IMHO genau so geschrieben, dass ein unbelasteter und noch nicht fehl"informierter" Themenneuling korrekt und neutral informiert wird. Denn aus deinen obigen Einlassungen lässt sich gut ablesen, dass informationell auch bei Dir einige Korrekturen hilfreich wären:

  • Es gibt keine „GEZ-Gebühr“, lediglich eine Rundfunkgebühr (genausowenig gibt es Politessen- oder Finanzamtsabgaben - der Einziehende ist nicht gleich dem Empfänger...)
  • Und die Angabe der Organisationsform ist sehr wohl gegeben - über leichter verständliche Formulierungen kann man sicher immer reden. Aber die GEZ ist nun mal eben die gemeinsame Inkassoabteilung der LRAn - nicht mehr und nicht weniger. Sie hat nicht die Rechtsposition einer LRA, sondern sie ist Teil davon (und zwar von allen). Im Unterschied z.B. zu den Inkassobüros der Zahn-/Ärzte, die selbstständige Dienstleister sind und ihre Rechte auch gegenüber ihren Auftraggebern selbstständig durchsetzen könnten.
  • Die GEZ hat nicht mehr Einfluss auf die Gebührengestaltung wie jede andere Finanzabteilung einer beliebigen Firma auch. Nicht die Finanzabteilung macht die Firmenpolitik (incl. Lobbying), das macht die Firmenleitung (hier die LRAn), die Abteilung liefert funktionsgemäß die Zahlen dazu....
  • Ein WP-Artikel dient nicht der Triebabfuhr, sondern der Information! Was bei derartigen Themenkreisen in der Tat ein Problem sein kann... --NB > + 20:48, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo NB. Ich nehme mir das Recht heraus, auf der Dis-Seite umgangssprache zu benutzen und wenn ich GEZ-Gebühr schreibe, heist es richtig Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland- Gebühr und der von dir angemerkte Aspekte ist in dem Akronym enthalten. Aber natürlich hat jeder das Recht, sich als Korintenkacker aufzuspielen, dadruch Scheinargumente zu produzieren, mit der Hoffnung, dass Diskussionen abgewürgt werden. Über deine mehr als mangelhaften Versuche als Hobbyspsychologe betreffen, kann ich leider nur sagen, dass es sich um eine Diskussion handelt und diese findet statt, weil es um Information im Artikel, die nicht vorhanden sind, geht. Ansonsten entwerf doch bitte eine Vorlage: hier wird nicht Verhandelt oder diskutiert, nicht Veränderbar wegen (nicht vorhandene) Kompromiss. Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Das mein Ton rüde ist, bitte ich zu entschuldigen, aber ich laß mich nicht durch polemik verscheuchen und schon gar nicht, wenn es um noch nicht mal mittelmäßige Kompromisse geht. Mir ist klar, dass der Trick eine Kaskarde von Vorwürfen nach sich ziehen will, aber dass ist ziemlich billig. Unter >Gebührenplanung heißt es > Der GEZ obliegt die Federführung für die Planung der Gebührenerträge. Entwerder ist es falsch oder die Gebührenplanung geht hauptsächlich von der GEZ aus. Bei falsch muss korrigiert werden, bei richtig konkretisiert. Wenn die GEZ eine Inkassoabteilung ist, warum steht dass nicht so im Artikel? Mit freundlichen Grüßen--shidata 21:22, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

@Shidata: Bitte lies meinen Beitrag noch einmal in Ruhe durch:
  • Ich schrieb nicht, dass die Kurzform "GEZ" falsch wäre, sondern dass die korrekte Bezeichnung "Rundfunkgebühr" ist. So hieß sie nämlich bereits, als die Post diese einzog, ohne dass man sie damals "Post-Gebühr" genannt hätte. Alleine die Kombination "GEZ" mit "Gebühr" ist -sachlich betrachtet- bereits manipulativ und wird aus gutem Grund so gestreut, was leider ohne genaueres Hinschauen idR. nicht auffällt...
  • Ebenso habe ich nichts gegen Umgangssprache auf der Diss - auch ich habe oben bewusst "Inkassoabteilung" als griffigen Begriff benutzt - allerdings ist der IMHO sachlich zutreffend, wenn auch nicht im Ausdruck artikeltauglich. Da steht eben was von einer gemeinsamen 'Gebühreneinzugszentrale'...
  • Auch beinhaltet „Der GEZ obliegt die Federführung für die Planung der Gebührenerträge.“ nur die Aussage, dass die GEZ die Kassenlage überwacht ,über Tendenzen informiert und Vorschläge zur Entwicklungsteuerung macht - nichts anderes also als das, was ich oben bereits schrieb. Beachte den Unterschied in den Begriffen "Gebührenerträge" und "Gebührensteigerung"...
  • (Nachtrag:) Auch ist eine Diskussion keine 'Verhandlung', korrekte Wahrheiten sind wohl kaum 'verhandelbar' (1+1=1,5 ?), über (empfundene) Mängel in der Darstellung/Vermittlung der Wahrheiten soll sicher diskutiert werden - wenn auch selten alle zufrieden sind...
  • Und wenn Du mich schon persönlich angreifen musst: bitte schreib Korinthenkacker...
  • Ansonsten bleibt zu sagen, dass man immer mit sachlichen und belegten Argumenten über Inhalte diskutieren kann, mit Beleidigungen anderer Benutzer diskreditiert man nur sich selber... --NB > + 22:24, 17. Mai 2006 (CEST) Irgendwas muss ich richtig machen, wenn ich für den einen ein Pro-Troll, für den anderen ein Contra-Troll bin ;-))Beantworten
Und noch ein Nachtrag: „Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland ... zieht die durch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelten Gebühren für Fernseher und Radios ein.“ klingt für eine 2-Satz-Einleitung ziemlich redundant, sorry. Die Aufgaben werden für diejenigen -die den erläuternden Namen nicht hinreichend interpretieren können- unter dem im umgehend nachfolgenden Inhaltsverzeichnis anklickbaren Punkt "„Aufgaben“ ausgeführt... --NB > + 22:31, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo NB, ich werde versuchen, auf der Seite und in persönlichen Gesprächen den korrekten Terminus Rundfunkgebühr zu verwenden, da mir nicht klar war, dass dieser auf Streuung einer Kommunikation-Guerilla zurückzuführen ist. Beleidigen will ich nicht, aber lag nur an gewissen unklarheiten. (...Benutzer diskreditiert man nur sich selber...) stimmt. Bei Gebührenerträge wird ein falscher Inhalt Aufgrund des Kontextes des nachfolgenden Satzes geschaffen. Auf der Basis umfangreicher Vorarbeiten... und erzeugt das Bild, dass die GEZ maßgeblich für die Gebührenplanung verantwortlich ist, da die Gebühren unter Leitung der Geschäftsführung der GEZ geplant werden. Diese Staccatoform erzeugt mehr Missverständnisse als Erklärungen. Vielleicht kann man darüber mal nachdenken und wenn die Bereitschaft besteht, mit einfachen Ergänzungen die Unklarheiten beseitigen. Und Korinthenkacker sind wir doch alle irgendwo. Gruß --shidata 22:47, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Triple Play

Hallo Eike. Ich denke, die Ergänzungen (Radio, Fernseher) sind sinnvoll! Der Artikel GEZ würde einen hohen informativen Charakter über die Zusammenhänge von Internet-PC und die Einführung von Gebühren auf solche ab dem 1.1.2007 aufgrund von der Ausbreitung durch Triple Play bekommen. Wenn es nicht im Artikel selber eingebaut werden kann, was spricht gegen "Siehe auch" und darunter die Begriffe Internet-PC und Triple Play? Damit erfüllt Wikipedia eine seiner Aufgaben, informativ zu sein und würde weiter Diskussionen erleichtern. Natürlich wäre eine Erwähnung von Internetfähigen Handy und Gebühren perfekt, aber ich befürchte, damit stoße ich, warum auch immer, auf widerstand. Kritiker können durch ein "gefühlten" Versuch die Seite flach zu halten, aufgrund solcher Ergänzungen, schwerlich gegen Flachheit des Artikels argumentieren. Gruß --shidata 19:22, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Für sowas ist IMHO Rundfunkgebühren der richtige Platz. Und da ist der Internet-PC ja kurz erklärt und verlinkt. Den Werbe-Begriff "Triple Play" würd ich ganz rauslassen. --Eike 20:38, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo Eike. Nach IMHO wäre hier eine Erwähnung informativ. Es handelt sich um ein Marketingbegriff, der nun einmal gut beschreibt, warum GEZ-Gebühren für Inernet PCs fällig werden, daher sollten diese Informationen nicht vorenthalten werden. Das Internet PC woanders beschrieben wird, erspart in diesen Artikel die Beschreibung. Es soll sich einen Zusammenhang erschließen können, der sich einfach realisieren läßt. Hier muss ja auch nicht noch mal beschrieben werden, was Radios sind. Der Begriff reicht aus. Außerdem könnte man bei GEZ auch von einem Markenbegriff sprechen und ist daher wie Triple Play ein neutraler Begriff aus dem Bereich Telekommunikation und daher nicht einmal aus dem Zusammenhang gerissen. gruß--shidata 21:37, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Triple Play hat so wenig mit Internet-PCs zu tun wie VoIP. Es geht dabei (als eine der drei Komponenten) um TVoIP ([2]). --Eike 21:44, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo Eike Das stimmt nicht, denn: Triple Play ist in der Telekommunikation seit etwa 2005 ein Marketingbegriff für das gebündelte Anbieten der drei Dienste Fernsehen, (IP-)Telefonie und Internet. Es werden über eine Leitung Internet, Telefonie (VoIP) und Fernsehen (IP-TV) angeboten, aber setzt leistungsstarke Breitbandanschlüsse (DSL, VDSL) vorraus. Also ist es gut, wenn es im Artikel der GEZ erscheint --shidata 22:09, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Was du da zitierst, stützt meinen Beitrag. Es geht eben nicht um Internet-PCs, sondern um IP-Fernseh[er/n]. --Eike 22:51, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Wo siehst Du denn den konkreten Zusammenhang? Da PCs bereits bei einer einfachen Modem-Internetverbindung über Telefon Rundfunkgebührenpflichtig werden, hat 'Triple-Play' (aktuell sicher ein Hype) IMHO mit der Gebührenpflicht so viel zu tun wie Container mit Autobahn (auch da kann man einen Zusammenhang herleiten, aber eine zwingende Verbindung?) ... --NB > + 22:30, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

@ Eike schau mal bitte hier nach: Internet Protocol = IP/ @NB Tja, was hat UMTS mit Rundfunkgebühren zu tun? Vielleicht, dass man damit Fernsehen über das Internet emfpangen kann, und dass es päne für die Übertragung der WM über UMTS gibt? Gruß --shidata 23:04, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hey, danke für den Tipp, dass IP Internet Protocol heißt! Das hätten sie mir in meinem Informatik-Studium ja ruhig mal sagen können...!
Lies doch einfach mal genau hin: "Triple Play hat so wenig mit Internet-PCs zu tun wie VoIP." Oder lies das hier: "In aller Regel wird IPTV nicht aus dem Internet geladen." Es teilt mit Internet-PCs weder die Quelle noch das Endgerät.
Und für welche Transportkanäle (wie UMTS) irgendwelche TV-Übertragungen geplant sind, ist a) für den Artikel GEZ grundsätzlich wurscht, b) für den Artikel Rundfunkgebühren wurscht, solange keine Rundfunkgebühr dafür geplant ist und c) für den Artikel Rundfunkgebühren wurscht, weil auf Übertragungswege grundsätzlich keine Rundfunkgebühren erhoben werden (sondern nur auf Endgeräte für den Empfang).
--Eike 09:23, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten
PS: Ich denke, typische IPTV-Geräte hat man sich in etwas so vorzustellen: [3] --Eike 16:29, 23. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Mir scheint, du vergallopierst Dich etwas: wie ich deinem obigen Beispiel UMTS entnehme, meinst Du wohl gar nicht 'Triple Play' als Anwendungsdreifaltigkeit (von denen ja nur eine was mit TV zu tun hat), sondern das für 'Triple Play' aufgebaute VDSL als technischen TV-Streaming-Basis. Kann das sein? --NB > + 10:29, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo, nein ich vergallopiere mich nicht, sondern der Grund, warum Rundfunkgebühren für internetfähige PC und Handys fällig werden, ist, dass diese beiden Medien es ermöglichen, aus dem Internet Rundfunk und Fernsehen zu empfangen. Es läuft über das Internet Protokol. Im Klartext: Wenn es keine Änderung im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag betreffend Internet PC (IP) und internetfähiges Handy (UMTS) gegeben hätte, hätte man seine klassischen Geräte ausselektieren können, sich bei der GEZ abmelden und Fensehen und Rundfunk über das Internet oder unkonfortabel über Handy empfangen könneb. DAS ist der Grund, warum für die meisten und auch scheinbar für euch, eine Änderung der Beschreibung über Rundfunkempfangsgeräte aufgenommen worden ist, damit eben nicht viele über Internet Fensehen und dafür keine Rundfunkgebühren zahlen müssen, da der alte "Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag" es ermöglicht hätte . "Computer zählen auch zu den Empfangsgeräten, wenn eine TV- oder Radio-Karte eingebaut ist." und "Nach dieser Definition sind auch Computer und UMTS-Handys, die Rundfunkprogramme nur über das Internet empfangen können, Rundfunkempfangsgeräte." Mein bestreben ist, in dem GEZ - Artikel genauso wie Fernsher und Radios Internet-PC und internetfähige Handys aufzunehmen, da der Einwand von NB, das erwähnen redundant erscheint, von mir zwar nicht unterstützt wird, aber für Insider so vorkommen kann. Triple Play sollte ein einfaches Beispiel sein, um diese Zusammenhänge zu erläutern. Die sinnvolle Ergänzung und da es nun einmal Fakt ist, dass Rundfunkgebühren für Internetfähige PC ab 1.1.07 kommen, wäre eine hohe Informationqualtität. Mir scheint, es müsste sogar noch eine umfangreichere Begründung erfolgen. Ein anderes Beispiel. Durch die Möglichkeit, VoIP (Internettelefonie) zu betreiben, könnte man vom Prinzip seinen Telefonanschluss bei der Telekom abmelden, doch das geht nicht so einfach, weil die meisten DSL-Anschlüsse mit einen Telefonvertrag bei Telekom gekoppelt sind. Wenn man aber einen Internet -Anbieter unabhängig von der Telekom für das Internet nutzt, braucht man keinen Telefonanschluss von der Telekom mehr (Skype). Man kann das auf die Rundfunkgebühren übertragen und daher worde die Difinition über Empfangsgeräte geändert, da man Fensehen irgendwann, teilweise auch jetzt über Streaming, über das Internet empfangen kann. --shidata 15:12, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Entschuldigung, kannst Du bitte Quellen für deine Meinung bringen? IMHO liegt die Sachlage etwas anders: Von Anfang an waren und sind alle Geräte, die den Empfang der Rundfunksendungen ermöglichen, Auslöser der Rundfunkgebührenpflicht. So war schon früher ein einzelner Lautsprecher, der zusätzlich an einem Radio hing, um einen weiteren Raum zu versorgen, Auslöser für eine weitere Gebühr im gewerblichen Bereich. Und im Januar 07 kommt die Gebührenpflicht nun mal nicht neu, sondern da endet die Befreiung von den Rundfunkgebühren - ein kleiner Unterschied, der aber klarlegt, dass diese Geräte schon bisher als Empfangsgeräte galten...
Mir scheint, dass Du viele Gefühle zum Thema hast, aber leider etwas unpräzise -für eine Enzyklopädie!- daran gehst. Hier sollten Fakten auch im Detail korrekt sein und dem Leser keine simplifizierten Scheinwelten präsentieren. Zum Beispiel hat 'Triple Play' gar nichts mit der Rundfunkgebührenpflicht zu tun - diese betrifft auch den, der 'Single Play' (= Internet, also den 'ganz alten' Netzwerkdienst) nutzt, der Rest (Telefon, Kabel) ist dann diesbezüglich vollkommen uninteressant... --NB > + 18:55, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo, natürlich kann man in Diskussionen nicht auf alle Punkte eingehen. "Auszüge aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag: §5 (3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können)"... Ich hoffe, dass reicht als Hinweis. Mit dem Kompromiss bin ich soweit einverstanden, habe aber gerade keine Zeit mehr und kann daher erst mal nicht auf die andern Punkte eingehen, sorry. Gruß --shidata 19:34, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo, „Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.“ (§1, Abs.1, Satz1) - ich hoffe, das reicht als Hinweis ;-). Dein Zitat leitet die Ausnahmeregelung zur Befreiung von der allgemeinen Gebührenpflicht nach genannter Regelung ein (Teilmengendefinition), also kein Argument für deine Ansicht, eher umgekehrt... --NB > + 20:38, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten
@Nb: § 1 (1) S.1 RGebStV definiert zumindest hier in D, was ein Rundfunkempfangsgerät sein soll. Vorgenannter Satz erklärt nicht im geringsten, unter welchen genauen Voraussetzungen ein PC mit Internet-Anschluss zu einem gebührenpflichtigen Gerät werden wird. Zweifellos kann nicht auf jedem Rechner TV empfangen werden. Ein einfaches Beispiel hierzu: Der Versicherungsvertreter "Geldgeil" hat ein Notebook und tauscht unter anderem Vertragsdaten mit seiner Zentrale via Internet aus. Aus Sicherheitsgründen kann er jedoch nicht im Web surfen, geschweige sich einen entsprechenden Streaming-Client auf dem Laptop mangels Berechtigung einrichten. Was nu? Nur mal so zum nachdenken. --Programm 21:42, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten
@ Programm: Gehört das Notebook der Firma, so ist der Versicherungsvertreter nicht gebührenpflichtig - gehört es ihm, dann schon (so wie auch nach einschlägigen Gerichtsurteilen eine technische Empfangssperre bei Fernsehern irrelevant ist, da jederzeit manipulierbar). Allerdings nur, sofern er noch nicht aus anderen Gründen beruflich gebührenpflichtig ist (Radio im Büro/Auto), sonst greift die gewerbliche Zweitgerätebefreiung...
Ansonsten ist unklar, was Du mit „Zweifellos kann nicht auf jedem Rechner TV empfangen werden“ meinst: Zur Zeit macht dazu noch die TV-Karte den Unterschied, da diese aus dem Rechner ein 'klassisches' Fernsehen macht. Die bis 2007 geltende Befreiung für 'neuartige Empfangsgeräte' bezieht sich nach meiner Kenntnis nur auf reine Internet-PCs, die die Inhalte streamen... (wobei bekanntermaßen eigentlich jeder moderne Rechner durch einen einfachen USB-Stick zum Fernseher gemacht werden kann ;-))...
Ansonsten liegt in Satz 1 eine klare, auch derartige Geräte umfassende Definition von Rundfunkempfangsgeräten vor - woraus beziehst Du deine Zweifel? Immerhin wird in der Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung ganz klar die Gebührenpflicht impliziert/vorausgesetzt - jetzt bist Du dran... --NB > + 22:11, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Hinsichtlich des Versicherungsvertreter-Notbooks stellst Du wohl auf die Eigentümer-Eigenschaft ab ("gehört"). Wie würdest Du folgendes Fallbeispiel beurteilen? Ich verkaufe meinem Nachbarn meinen TV, der ihn bei mir in der Wohnung beläßt jedoch dann von mir als Besitzer Miete verlangt. Wer muss dann die Rundfunkgebühr bezahlen? Nach Deiner Logik müßte ich zumindest nicht zahlen, da mir der TV nicht gehört. Hintergrund: Ich denke auf die Eigentümerschaft eines Rundfunkempfangsgerätes kommt es nicht so sehr an. Es geht unter anderem auch um das tatsächliche Bereithalten. Wenn Du z.B. Dein TV-Gerät im abschließbaren Keller Deines Nachbarn unterbringst, musst Du keine Rundfunkgebühr mehr bezahlen. Bitte erkundige Dich gerne bei einer LRA Deiner Wahl oder bei einem in diesem Spezialfall in der Regel überforderten Telefon-Mitarbeiter der GEZ.
Ich bin nicht der VGRZ. Drei Leute haben Beschwerde eingereicht mit der Unterstützung des VGRZ. Die Beschwerde wurde, wenn ich das richtig lese, wohl angenommen. Nun muss man abwarten, was dabei raus kommt. Die Beschwerde richtet sich gegen eine angeblich "neu festgelegte Interpretation" des Satzes § 1 (1) RGebStV. Genau, es geht um eine Interpretation die absolut nicht klar ist. Soweit aus den Medien ersichtlich, spiegelt sich die Interpretation der LRAs/GEZ in der Aussage ein Internet-PC ist ein Multimedia-PC, was nichts erklärt. Man müßte jetzt eigentlich die Frage stellen: Was ist ein Multimedia-PC? Leider hat das meiner Kenntnis nach noch niemand getan. Spiegel-Online und die PC-Welt wurden mit dieser Wischi-Wasche-Antwort für Dumm verkauft. Soweit so schlecht. Von offizieller Seite erfolgte bisher keine Klarstellung, wann ein Rechner eigentlich gebührenpflichtig wird. Womöglich stellt das Bundesverfassungsgericht fest, das Internet-PCs keine Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des § 1 (1) RGebStV sind. Du spricht nun wieder verklausuliert von "derartigen Geräten" an statt klipp und klar zu sagen, was den derartige Geräte sein sollen. Ich denke mal, du kannst nicht beschreiben, was genau ein "derartiges Gerät", ein Internet-PCs oder Multimedia-PCs sein soll. Ein PC mit Modem-Anbindung dürfte wohl nicht als Fersehgerät zu interpretieren sein. Diesbezüglich sind wir uns vermutlich einig. Gleichwohl meint der Justiziar Herr O. der GEZ, dass PCs mit Modem-Zugang ab 2007 dann aufgrund der technischen Weiterentwicklung zum vollwertigen Empfang von Fersehdarbietungen über das Internet in der Lage sein werden. Auch diese Beispiel zeigt eindeutig, dass eben nicht klar ist, was überhaupt ein gebührenpflichtiger Internet-PC ist. --Programm 00:08, 19. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo, ich kann mich Programm , wie viel andere auch, anschließen, daher die Verfassungsbeschwerde. Im alten "Rundfunkgebührenstaatsvertrag § 5a Rundfunkwiedergabe aus dem Internet" hieß es "Bis zum .... sind für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, Gebühren nicht zu entrichten." Was ich vorher angesprochen habe, ist eine Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages mit der durch das Beispiel von Programm angesprochenen Konsequenzen. @[Benutzer:Nb|NB]] Ob das Laptop der Firma oder den Versicherungsvertreter gehört, sind Spitzfindigkeiten, die von dem eigentlichen Problem ablenken. Die öffentlich rechtlichen haben das Internet nicht aufgebaut, sondern sind Nutznieser, die mit einfachsten, technischen Möglichkeiten, einen "Empfang" über das Internet verhindern könnten. Natürlich wird es nur daher nicht gemacht, weil es zusätzliche Gelder in die Kasse spühlt und hier ein "Recht" ausgelegt wird, welches gegen die Interessen der Menschen in diesem Lande agiert. Vorher konnte man sich noch entscheiden, keine Rundfunkgebühen zu zahlen, ab 2007 muss man dafür auf Handys, Laptops und PCs verzichten. Das ist ein massiver eingriff in die Privatssphäre, verhindert das Recht auf informative Selbstbestimmung im multimedialen Zeitalter. Bald heißt es vielleicht in einen neuem Rundfunkgebührenstaatsvertrages ([4]), § bla bla auf Steckdosen keine Rundfunkgebühr nach § bla bla erhoben. Absurd? Für mich nicht anderes als für Handys und Laptops Rundfunkgebühren zu erheben. --shidata 23:03, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo Shidata, irgendwie scheinen wir aneinander vorbei zu reden; ich bin auch nicht erfreut, dass jedes auf das Internet zugreifende Gerät eine Rundfunkgebührenpflicht auslösen soll. Aber
  1. klingt es nach mehr als es ist, da es ausschließlich Personen/Firmen betrifft, die noch nicht auf Grund anderer Geräte gebührenpflichtig sind (das ist aber bereits der größte Teil der Gesellschaft) - ansonsten gilt die Zweitgerätebefreiung.
  2. wird auch nicht im Artikel Polizei über Strafrechtsnormen kritisiert
Und meines Wissens haben die „öffentlich rechtlichen “ auch nicht die elektromagnetischen Wellen erfunden/entdeckt, „sondern sind Nutznieser, die mit einfachsten, technischen Möglichkeiten, einen "Empfang" über“ den Äther „verhindern könnten.“ (siehe Premiere)...
Daher noch mal die Frage, was die inhaltliche Kritik an den Rechtsnormen im hiesigen Artikel zum ausführenden Inkassobüro funktional zu suchen hat. In allen anderen mir bekannten WP-Artikeln fällt so etwas unter 'Thema verfehlt'... --NB > + 23:29, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo NB, die gesellschaftliche Relavanz ist mehr als die Teile einer Summe. Wieviele es "betrifft" ist sekundär, da wir beide nur spekulieren können, aber ich bin mir sicher, es sind mehr, als wir ahnen. Der unterschied zum Internet und Rundfunksendeeinheiten ist die Infrastruktur, die die öffentlich rechtlichen (von den Gebühren) durch die Post(?) schaffen musste. Beim Internet hat sie nicht für diese Infrastruktur gesorgt und daher Nutznieser. Ich bin sehr wohl beim Thema und habe nichts irrelevantes geäußert, wenn ja, was bitte? --shidata 23:56, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten

  • Nachtrag, mit solchen Äußerungen wie: auch nicht die elektromagnetischen Wellen erfunden/entdeckt, „sondern sind Nutznieser, die mit einfachsten, technischen Möglichkeiten, einen "Empfang" über“ den Äther „verhindern könnten.“ stellst du dich leider nur selbst bloß. Es ist ein schlechter Versuch, um mich zu diskriditieren. --shidata 00:02, 19. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Shidata,
  • in beiden Fällen muss eine 'Sendevorrichtung' vorgehalten werden: ob dies eine Sendeanlage für elektromagnetische Wellen ist, die den kostenlosen Äther auf dem Weg zum Empfänger benutzt oder eine (bei dem Datenvolumen incl. Last-Management-Equipment, Software, Lizenzen und Personal eine auch nicht ganz billige) Streaming-Server-Farm zur Nutzung des kostenlosen Übertragungsmediums Internet macht dabei IMHO keinen strukturellen Unterschied (denn das Grundlagenequipment zur Programmerzeugung/-zusammenstellung ist für beides gleich)...
  • und die gesellschaftliche Akzeptanz wird eben im Artikel Öffentlich-rechtlicher Rundfunk erläutert - und du hast immer noch nicht begründet, wieso diese auf einmal hier stehen soll...
  • Außerdem ist ein Zitieren deiner Worte zur Verdeutlichung von gleichen Ansätzen/Inhalten (auch wenn Du diese nicht sehen willst) kein Versuch einer Diskreditierung deiner Person, sondern ein gängiges stilistisches Mittel in Debatten...
Bitte beantworte also doch einfach obige Frage („Daher noch mal die Frage, was die inhaltliche Kritik an den Rechtsnormen im hiesigen Artikel zum ausführenden Inkassobüro funktional zu suchen hat. In allen anderen mir bekannten WP-Artikeln fällt so etwas unter 'Thema verfehlt'...“), bevor wir hier weiter zeitvergeudent vom Lemma abschweifen... --NB > + 00:21, 19. Mai 2006 (CEST)Beantworten
@Nb: "kostenloses Übertragungsmediums Internet"? Mein Bankauszug spricht eine andere Sprache. Kosten fallen nach Zeit bzw. Datenvolumen sowohl bei Sender und Empfänger an. Siehe hierzu auch [5]:
  • "Die Übertragung erfolgt datenreduziert, also in einer schlechteren Audio-Qualität als bei anderen Verbreitungswegen. Grund hierfür sind die erheblichen Mehrkosten, die eine gesteigerte Qualität bei der Distribution verursacht"
  • Der BR bietet keine Video-Live-Streams an. Um Fernsehprogramme als Live-Stream übertragen zu können, ist selbst bei großer Datenreduktion und damit sehr schlechter Qualität eine viel größere Datenmenge erforderlich als bei Audio-Livestreams. Das bedeutet deutliche höhere Verbreitungskosten als bei Audio-Livestreams. Aus Kostengründen und weil bisher einige rechtliche Probleme beim Live-Video-Streaming kompletter TV-Programmen noch nicht gelöst sind, bietet der BR keine Live-Streams des Bayerischen Fernsehens und von BR-alpha an.
  • Die Streams werden automatisch alle 35 Minuten unterbrochen, können aber sofort wieder gestartet werden. Dies dient dazu, gebührenfinanzierte Mittel für Streaming verantwortungsvoll einzusetzen und sicherzustellen, dass die vorhandenen Kapazitäten nicht durch ungenutzte Dauerverbindungen blockiert werden.
Im übrigen geht der Webseite von br-online.de hervor das man neben einem internetfähigen PC auch ein Abspielprogramm benötigt. "Technische Voraussetzung für den Empfang der Live-Streams ist ein internetfähiger Rechner, auf dem ein Abspielprogramm, ein so genannter Player, installiert ist. Dieser macht die empfangenen Daten wieder hörbar. Der BR bietet seine Live-Streams derzeit für den Real-Player und den Windows-Media-Player an. Beide Player sind als kostenlose Versionen frei verfügbar und können zum Beispiel aus dem Internet heruntergeladen werden."
Die Trennung ziwschen internetfähigem Rechner und einer entsprechenden Software läßt m.E. denn Schluss zu, dass ein internetfähiger Rechner mangels aufgespielter Software noch lange kein gebührenpflichtiges Rundfunkempfangsgerät sein dürfte. --Programm 01:21, 19. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Ist schon nett, wie Programm mich gegen Shidatas Argumente unterstützt... ;-)!
Da Shidata scheinbar davon ausging, dass die Inhalteverbreitung für den ÖRR kostenfrei wäre („Beim Internet hat sie nicht für diese Infrastruktur gesorgt und daher Nutznieser.“), habe ich lediglich aufgezeichnet, dass es mitnichten für den Anbieter „kostenfrei“ ist. Ob es beim Benutzer Kosten verursacht, dürfte von seinen Interessen und Verträgen abhängen (ich zumindest habe keine Mehrkosten dadurch ;-)). Ansonsten gilt: es geht um die Empfangsmöglichkeit - ohne Rücksicht auf die Qualität (siehe auch GEZ-Interview, ganz unten auf der Seite)...
Und bei den Abspielprogrammen wiegst Du dich in falschen Hoffnungen: wären nicht bereits bei allen mir bekannten relevanten Distributionen (die von der EU erzwungen Mediaplayer-freie Windowsversion mal ausgenommen, weil faktisch irrelevant) geeignete Player enthalten, können diese frei aus dem Internet heruntergeladen werden. Also wäre der PC 'ohne besondere Mühe' empfangsbereit zu machen und somit auch ohne bereits installiertes Abspielprogramm als 'Rundfunkempfangsgerät' definiert...
Ich bitte zu beachten, dass ich mit der Klarlegung der Faktenlage diese nicht implizit gutheiße! Aber auch wenn mir etwas nicht gefällt, schaue ich genau hin (oder besser gerade dann: einen guten Boxer erkennt man an präzisen Schlägen, nicht an ins Leere gehenden 'Heumachern') und versuche eine sachliche Betrachtung ohne Bauchgefühl...
Daher zum n-ten Mal: Kritik soll durchaus in den Artikel, aber Kritik an der GEZ, nicht an anderen Themen aus dem ÖRR-Umfeld (dafür gibt es eben die anderen Lemmata). Nur weil in der Presse/Öffentlichkeit ein falsches Bild vorliegt (habe mich bei der letzten Akte-Sendung wieder mit Bedauern amüsiert), muss dieses in WP-Artikeln nicht genauso falsch dargestellt, sondern eben im Sinne eine Leserinformation korrekt vermittelt werden (Zitat aus dem Lemma: „Die GEZ stößt in der Öffentlichkeit auf Widerstand, da sie oft als Synonym für die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Systems über die Rundfunkgebühren gesehen wird.“)... --NB > + 22:47, 19. Mai 2006 (CEST)Beantworten

@Programm Die Erwähnung von den Medien Handy und Computer im Artikel soll der Information dienen. Ich wäre froh, wenn Rundfunkgebühren für diese Medien nicht anfallen, da ich deine Erläuterung unterstütze und es auch so sehe. Ich bitte dich, hier zu begründen, warum du gegen die strickte Erwähnung im Artikel bist. Schließlich sollen die Leser diese Artikel ein eigenes Bild machen, aber das geht nicht, wenn dazu keine Informationen ersichtlich werden. Dieser Kompromiss bis dahin war ein Krampf. Gruß --shidata 01:44, 19. Mai 2006 (CEST)Beantworten

@shidata Nein, ich bin nicht gegen die Erwähnung von "Handy und Computer" im Artikel und schon gar nicht strickt. Wie Du meiner Benutzerseite entnehmen kannst, habe ich die Artikel Internet-PC und Rundfunkempfangsgerät gestartet. Vorgenannte 2 Artikel sind momentan sowie der GEZ-Artikel kein Ruhmesblatt für die Wikipedia. Es liegt meiner bescheidenen Meinung nach daran, dass die Leute, die sich auskennen würden, hier bei der Wikipedia nicht mitschreiben. Würde hier ein Abteilungsleiter einer Rundbunkgebührenabteilung einer LRA mitschreiben, müssten wir uns nicht die Mühe machen über unklare Sachverhalte zu diskutieren. Keine Sorge. Es wird hier in den nächsten Monaten niemand mitschreiben, der an der Quelle sitzt. Solche Leute sind IMHO zufrieden mit ihrem Gehalt und haben gar kein Interesse am Projekt Wikipedia mitzuwirken. Vielleicht ist ja Nb einer? Mich beschleicht diese Gefühl nach seinen letzten 2 Beiträgen; ich hoffe mal insgeheim, dass sich Nb dahingehend äußert. --Programm 02:22, 19. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ein Verantwortlicher würde hier nie mitschreiben, weil er sich meterlange Diskussionen mit völlig unpassenden Diskussionen und Gefühlsausbrüchen antun müsste. Aber früher oder später wird hier eh jeder, der die GEZ nicht genug hasst, verdächtig, von ihr bezahlt zu werden. Hatten wir alles schon.
Könnten wir jetzt das Ganze auf die GEZ konzentrieren?
Rundfunkgebühren-Fragen gehören hier nicht her.
Danke.
--Eike 10:08, 19. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Den "Vorwurf", "Lohnschreiber" für die LRAs/GEZ zu sein, habe ich mir auch schon anhören müssen. Demnach gehöre ich nicht zu der Gruppe der Anti-GEZ-Fraktion. Bin ich dann jedoch schon ein Freund der GEZ? Nein! Ich habe Nb nicht als jemanden verdächtigt, der die GEZ nicht genug hasst. Es ist einfach augenfällig, dass Nb einer der aktivsten Schreiberlinge rund um das Thema Rundfunk ist und mit Wissen glänzt, dass sich der normale GEZ-Hasser/GEZ-Freund mal nicht eben so aus den Fingernägeln klopfen kann. Ich habe mir die Frage gestellt, wie Nb zu diesem speziellen Wissen kommt. Ein normaler GEZ-Hasser würde doch immmer nur die selben stumpfen Parolen klopfen, was man auch tausendfach im Web nachlesen kann. Auf der anderen Seite ist Nb m.E. auch kein GEZ-Freund. Als GEZ-Jubelperser ist er mir noch nicht aufgefallen. Persönliche Fragen zu einem Benutzer werde ich künftig auf der dortigen Diskussionsseite stellen. --Programm 11:18, 19. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Die Diskussion würde Tom.berger gefallen ;-). Ihm muss auch zugeschrieben werden, dass der Unterschied zwischen den einzelnen Rädchen des ÖRR halbwegs sauber herausgearbeitet ist (so dass auch ich es begriffen habe ;-)). Für eine inhaltliche Diskussion bin ich immer zu haben und stelle meine Position auch gerne in Frage - allerdings sollte die Argumente einer Hinterfragung standhalten... --NB > + 12:17, 19. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Verfassungsbeschwerde

Da die Verfassungsbeschwerde nun mal gar nichts mit der GEZ zu tun hat und korrekt bereits unter Rundfunkgebührenstaatsvertrag#Verfassungsbeschwerden angeführt ist, habe ich diese wieder entfernt... --NB > ?! > +/- 22:55, 19. Jun 2006 (CEST)

Kritik / Widerstand gegen GEZ

die GEZ tritt tatsächlich nur in einem äußerst kleinen Teil der Öffentlichkeit auf Widerstand, und dieser Widerstand beschränkt sich im Wesentlichen auf Verweigerung der Auskunft oder Gebührenzahlung, selten artikuliert er sich auch in Nonsense-Briefaktionen wie seinerzeit die Aktion "Brot für die GEZ". Gemeint war mit dieser unglücklichen Formulierung sicherlich, dass die GEZ in Teilen der Öffentlichkeit auf Ablehnung stößt, aber Ablehnung impliziert noch lange keinen Widerstand.

Wie groß die Teile der Bevölkerung sind, die die GEZ tatsächlich ablehnen, ist mangels vorliegender hart belegter Statistiken noch nicht mal näherungsweise abzuschätzen. Die Anzahl der z.B. im Internet stehenden Bekenntnisse und Zeugnisse von GEZ-Gegnern ist ebenfalls ohne Aussagekraft - die Teile der Öffentlichkeit, die die GEZ weitgehend akzeptieren, artikuliert sich wohl eher nur sehr selten. Aber selbst tragfähige Zahlen über den Grad der Ablehnung dürften kaum viel aussagen, solange diese Zahlen nicht korreliert werden mit denen über die Zustimmung zum System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

NB behauptet eine Zahl von 20% Berlinern ohne Rundfunkgerät. Woher stammt diese Zahl? Sie steht in krassem Widerspruch zu allen mir vorliegenden Zahlen, die zwischen einer bundesweiten Durchsetzung von 96% bis 98% aller Haushalte mit Rundfunkgeräten schwanken. Auffällig in Berlin ist alleine die sehr große Zahl von Schwarzsehern - hier liegt Berlin mit geschätzten 12% der Haushalte bundesweit einsam an der Spitze. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.138.250.195 (DiskussionBeiträge). NB > ?! > +/- 07:54, 20. Jun 2006 (CEST))

Du hast sicherlich in vielen Fällen Recht, wenn Du die Formulierung Widerstand mit Ablehnung übersetzt (obwohl sicherlich auch ein Teil Widerstand leistet, sonst gäbe es weniger Internetauftritte mit derartigen Aufrufen - und auch den Verein nicht). Bei den Berliner Zahlen will ich jetzt nicht nach meiner Quelle suchen, den Wert hatte ich aus der Erinnerung genannt und IMHO sind alle zweistelligen Zahlen keine Kleinigkeiten. Jedoch muss nicht alles doppelt genannt werden - wenn am Satzanfang bereits der Personenkreis begründet zahlenmäßig eingegrenzt wird, muss dies im zweiten Satzteil nicht erneut geschehen. Zumal auch brave Gebührenzahler (wie ich) die Gebühren(!)finanzierung ablehnen (wegen der bekannten Probleme) ... ;-) --NB > ?! > +/- 07:54, 20. Jun 2006 (CEST)
Zweistellige Zahlen sind aber auch noch lange nicht die gesamte Öffentlichkeit, selbst wenn diese Zahlen den Tatsachen entsprechen würden. Deine Zahl ist aber haarsträubend falsch, was sich alleine schon aus den bundesweiten Statistiken folgern lässt (wie soll das gehen: 98% Rundfunkhaushalte bundesweit, aber nur 80% in Berlin?). Dass ein Teil der Bevölkerung tatsächlich Widerstand gegen die GEZ leistet, wird von mir nicht bestritten - dieser Teil der Bevölkerung ist aber ganz sicherlich äußerst klein. Sinn macht der Satz nur, wenn "Widerstand" durch "Ablehnung" ersetzt wird, denn die GEZ wird sicher von sehr viel mehr Leuten abgelehnt, als Widerstand gegen sie leisten. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.138.251.250 (DiskussionBeiträge). NB > ?! > +/- 11:57, 20. Jun 2006 (CEST))
Mir ist der Sinn des Beitrages nicht klar: Ich führte eindeutig nur zu Berlin aus und stimmte deiner Änderung von Widerstand in Ablehnung explizit zu (siehe meinen entsprechenden Edit)?!?
Manches hängt aber auch mit Sprachwahrnehmung zusammen: Wenn jemand/etwas irgendwo auf Widerstand/-spruch/Ablehnung/Missbilligung stößt, beinhaltet das nicht, dass alles/jeder dagegen ist, sondern dass in diesem Raum, dieser Menge/Gruppe nicht nur Zustimmung/Einverständnis herrscht (sonst würde man von einer Widerstandsfront sprechen). Von daher war die Formulierung auch vorher bereits korrekt, aber kann dies durchaus auch noch einmal explizit ausdrücken... --NB > ?! > +/- 11:57, 20. Jun 2006 (CEST)


@IP: Kannst Du bitte die Dir vorliegenden Zahlen ggf. mit den entsprechenden Weblinks oder Quellen hier in der Diskussion einstellen? Danke. --Programm 14:02, 20. Jun 2006 (CEST)
Hiernach sind in Berlin 18% der Haushalte ohne Rundfunkempfang... --NB > ?! > +/- 14:21, 20. Jun 2006 (CEST)
NB, Du solltest Deine eigene Quelle lieber noch mal genauer lesen. Bei der darin genannten Zahl von 18% handelt es sich um die nicht bei der GEZ gemeldeten Haushalte, und die umfasst sowohl die echten Nicht-Teilnehmer als auch die Schwarzseher. Dass Berlin mit geschätzten 12% der Haushalte bundesweiter Spitzenreiter bei den Schwarzsehern ist, stand vor Jahr und Tag mal in einem Spiegel-Artikel über das harte Brot der Gebührenfahnder (IIRC lautete der Titel "Endstation G8" oder so ähnlich). Die Zahlen passen im Rahmen der statistischen Unsicherheit sehr gut zusammen.
PROGRAMM, Du findest Zahlen zur Durchsetzung der Haushalte einerseits auf den Webseiten des statistischen Bundesamtes, andererseits aber auch auf Webseiten diverser Wirtschaftsverbände (v.a. Hersteller von Unterhaltungselektronik). Da ich kein Archiv pflege, musst Du Dir die Seiten schon selber suchen. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.138.251.250 (DiskussionBeiträge). NB > ?! > +/- 19:04, 20. Jun 2006 (CEST))
@nicht signierende IP: Du solltest meinen Beitrag lieber noch mal genauer lesen. Bei der darin genannten Zahl führte ich explizit aus, dass es sich um Haushalte ohne Rundfunkempfang handele. Ich hatte keinen Widerspruch zu deinen Werten konstruiert, sondern korrekt berichtet, so dass das Ziel deines Beitrag im Dunkeln liegt... --NB > ?! > +/- 19:04, 20. Jun 2006 (CEST)
NB, Du solltest vielleicht doch noch einmal die von Dir genannte Quelle ganz genau studieren und dann nochmals meinen Beitrag. Es handelt sich bei der Zahl von 18% aus Deiner Quelle eben NICHT, wie von Dir dargestellt, um die Quote der Haushalte ohne Rundfunkempfang, sondern um die Quote der nicht bei der GEZ gemeldeten Haushalte. Worin der Unterschied zwischen Deiner Fehlinterpretation Deiner Quelle und der tatsächlichen Aussage Deiner Quelle liegt, habe ich in meinem vorherigen Beitrag bereits ausgeführt. Und das Ziel meines Beitrags war, Dir die Augen über Deinen Irrtum zu öffnen. Um Dir dieses Erkennen Deines Irrtums noch ein wenig zu erleichtern, zitiere ich auch gerne aus Deiner Quelle: "Doch immer noch geht ihr durch die Schwarzseher viel Geld verloren, allein in Berlin sind fast 18 Prozent der Haushalte bei der GEZ nicht als TV-Teilnehmer registriert."
Ich habe lediglich die offizielle Version wiedergegeben (keine Anmeldung, kein Empfang), ohne Vermutungen über einen -möglichen und nicht abgestrittenen- Schwarzseheranteil anzustellen. Vermutungen kann man immer tätigen, über Zahlen, Aussagen, etc. - aber was hätten diese in der WP zu suchen? --NB > ?! > +/- 20:25, 20. Jun 2006 (CEST)
NB, was willst Du denn eigentlich? Weder ist die Berliner Zeitung eine "offizielle" Quelle für die Zahl der Teilnehmer/Schwarzseher in Berlin, noch steht in dem Artikel drin, was Du hier behauptet hast. Du hast behauptet, "dass es sich um Haushalte ohne Rundfunkempfang handele", im Artikel aber steht "Doch immer noch geht ihr durch die Schwarzseher viel Geld verloren, allein in Berlin sind fast 18 Prozent der Haushalte bei der GEZ nicht als TV-Teilnehmer registriert." Der Artikel selbst spricht von Schwarzsehern, und das sind nun mal ganz bestimmt keine Leute ohne Rundfunkempfang, zu denen Du sie kurzerhand erklärt hast. Bist Du tatsächlich so ein verbohrter Rechthaber, der absolut keinen Irrtum eingestehen kann?
In der WP haben diese Spelukationen und nicht-offiziellen Meldungen absolut nichts verloren, deshalb musst Du Dich fragen lassen, warum Du erstens diese Zahl hier in die Diskussion eingebracht hast, und warum Du zweitens die Aussage dieses Artikels derart grob verälscht hast, und warum Du drittens Deinen Irrtum nicht einzugestehen wagst. Ich hingegen muss gar nichts erklären - ich habe keine Zahlen frei erfunden und als Argument in einer Diskussion verwendet.
Wie Du selber zitierst, sind (fast) 18 Prozent der Haushalte nicht angemeldet. Nach meiner bescheidenen Kenntnis (irren ist menschlich) gehört dazu, sich der GEZ gegenüber als Nicht-Teilnehmer zu erklären. Genau diese Selbstauskunft habe ich zitiert - ohne die zitierte Spekulation über mögliche Falschauskünfte zu teilen oder in Frage zu stellen. Aber ich denke, sinnvoller ist in diesem Fall die Feststellung „We agree to not agree“, denn es gibt wichtigeres als eigene Ansichten zu hoch zu hängen ;-)... --NB > ?! > +/- 23:09, 20. Jun 2006 (CEST)
Nein, NB, zum Nichtanmelden gehört nur, dass man sich nicht anmeldet. Man muss dazu der GEZ gegenüber gar nichts erklären. Und als jemand, der seit Jahr und Tag zweimal täglich den GEZ-Artikel editiert, weisst Du das auch. Und Du hast nichts über diese obskur-ausflüchtigen "Selbstauskünfte" zitiert, sondern Du hast das geschrieben, was sowieso jeder nachlesen kann: "20% ohne Rundfunkgerät in Berlin". Und hoch gehängt habe nicht ich das, sondern Du selbst, indem Du trotz eigenen Verlinkens auf Deine Quelle diese falsch wiedergibst und trotz zahlreicher Hinweise auf Deinen Irrtum rechthaberisch-hartnäckig auf Deiner Darstellung bestehst: "Bei der darin genannten Zahl führte ich explizit aus, dass es sich um Haushalte ohne Rundfunkempfang handele." Warum ich mit so einem unbelehrbaren, im öffentlichsten Irren noch immer stur rechthaberischen Menschen überhaupt noch weiter kommuniziere, muss ich allerdings bei mir selbst noch überprüfen. Weiterhin noch frohes Rechthaben ...
(nicht signierter Beitrag von 84.138.233.176 (Diskussion) - Der Benutzer fühlt sich leider nicht in der Lage, den Signier-Knopf zu drücken. --Eike 12:13, 21. Jun 2006 (CEST))
„Ergänzend zur Anzeigepflicht, die der Rundfunkteilnehmer auch ohne Anfrage zu erfüllen hat, haben die Landesrundfunkanstalten bzw die GEZ einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Rundfunkteilnehmer.“ - aber da liest Du sicher wieder was anderes raus als ich ;-)...
Ansonsten empfinde ich eine Diskrepanz von 26 (Realität) zu 2*365 (deine Aussage) als wesentlich relevanter ;-)...
Aber wird die Rechthaberei nicht langweilig? Ich gestehte Dir doch gerne deine Wahrnehmung meiner Aussage zu, lasse mir nur eben nicht vorschreiben, was ich damit aussagen wollte (ich bedauere es auch, dass es bei Dir nicht so angekommen ist) ...--NB > ?! > +/- 13:50, 21. Jun 2006 (CEST)
NB, wann wird Dir Dein Auftreten peinlich? Eigentlich hast Du doch schon längst jede vorstellbare Schranke überschritten. Du hast behauptet, dass 20% der Berliner kein Rundfunkempfangsgerät haben, und als Beleg dafür hast Du eine Quelle angeführt, in der von einer großen Zahl von Schwarzsehern geschrieben wurde, weil 18% der Berliner nicht bei der GEZ gemeldet sind. Und jetzt bringst Du gar die Chuzpe auf, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu zitieren und aus der Auskunftspflicht aberwitzig abzuleiten, dass jeder, der sich nicht bei der GEZ gemeldet hat, auch kein Rundfunkgerät haben kann. NB, Du bist nicht nur rechthaberisch und unverschämt - Du bist auch dümmer, als ich mir das bisher vorstellen konnte, wenn Du glaubst, dass Du damit durchkommst.
Wie schon gesagt: hier ist mir Dein unverschämtes Festhalten an Deinem Unsinn völlig egal. Aber ich hege die nicht ganz unbegründete Befürchtung, dass Du erst richtig aufblühen wirst, wenn es um ernsthaften Disput bzgl des Artikeltextes geht. Und da zeigt sich eben, dass Du Dich mit Deinem Auftreten hier für jede Beteiligung an Wikipedia eigentlich ganz nachhaltig disqualifiziert hast. Oder anders: ein Wikipedia, das Leute wie Dich als maßgebliche Autoren kritischer Artikel duldet, ist es nicht wert, dass man sich damit befasst. 14:24, 21. Jun 2006 84.138.233.176
Bitte recht freundlich!

Auch Diskussionsseiten sind nicht der Ort für öffentliche Anschuldigungen und Beleidigungen – egal ob gegenüber Wikipedianern oder anderen Personen. Beiträge einzelner Diskussionsteilnehmer spiegeln grundsätzlich nur deren eigene Meinung wieder – unwürdige Äußerungen schaden jedoch auch dem Ruf der ganzen Wikipedia.

Bitte achtet auf einen menschlichen Umgangston!

Siehe dazu auch: Wikiquette, Wikiliebe, Keine persönlichen Angriffe

--Programm 16:24, 21. Jun 2006 (CEST)

@IP: Sorry, Du hättest zumindest einen Deeplink einer Quelle angeben können. NB macht es beispielgebend vor, obwohl er gar nicht der direkte Adressat meiner Frage war. Bitte lass mich nicht aus +1.000.000.000 Webseiten diejenigen heraussuchen, die Du möglicherweise gemeint hast. Gruß. --Programm 20:01, 20. Jun 2006 (CEST)
PROGRAMM, warum sollte ich Dir die Arbeit abnehmen? Ich habe oben bereits erwähnt, dass ich kein Archiv führe, so dass ich ganz genau wie Du auch nach den Links auf die Quellen suchen müsste. Da ich die Quellen aber bereits gelesen habe, und weil die von mir aus der Erinnerung genannten Zahlen auch sehr gut zu der in NBs Quelle genannten Zahl von 18% nicht-gemeldeten Haushalten in Berlin passen, ist meine Motivation der Suche natürlich sehr viel geringer als die Deinige ...
Gäbe es in anderen Städten auch ein vergleichbares attraktives Nachtleben wie in Berlin, würden dort IMHO bestimmt auch mehr Menschen ihre dann überflüssige Glotze und ihr Radiophon auf den Sperrmüll tragen. --Programm 15:17, 20. Jun 2006 (CEST)
PROGRAMM, Du meinst, die Hartz-IV-Empfänger geben Ihre Kohle lieber in den Kneipen aus als für's Frühstück ihrer Kinder, und können so ihre Glotzen abschaffen? (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.138.251.250 (DiskussionBeiträge). --Programm 19:29, 20. Jun 2006 (CEST)
@IP: Aus eigener Erfahrungen kann ich Dir sagen, dass von meinem runden Duzend Bekannten aus Berlin 3 keine Empfangsgeräte besitzten. Warum auch? Es gibt genügend Alternativen für einen besseren, unterhaltenderen und sinnvolleren Zeitvertreib. --Programm 19:52, 20. Jun 2006 (CEST)
PROGRAMM, Du solltest Dich auf eine Stelle als Statistiker bewerben :-) (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.138.251.250 (DiskussionBeiträge). --Programm 21:36, 20. Jun 2006 (CEST)
Liebe IP: Für ein Studium bin ich schon zu alt. Und mit Mathe stand ich schon immer auf Kriegsfuß. ;-) Wie gesagt, obiges ist lediglich meine persönliche Erfahrung, und die zeigt mir, dass es inzwischen genügend Menschen gibt, die ohne Rundfunk bestens glücklich leben und so einige Cent so ganz nebenbei sparen. --Programm 21:33, 20. Jun 2006 (CEST)

was läuft denn hier eigentlich ab?

Ist der GEZ-Artikel vielleicht die Privatveranstaltung von NB und PROGRAMM? Meine Änderung des Begriffs "Widerstand" auf "Ablehnung" fand ja ebenso Zustimmung wie die Detaillierung, dass es sich nur um Teile der Öffentlichkeit handelt, die der GEZ ablehnend gegenüber stehen. Aber um meine Korrektur von NBs falschem Argument bzgl der 18%, die ohnehin nur hier auf der Diskussionsseite stattfand, wird von NB und PROGRAMM ein Scheingefecht ohnegleichen geführt. Aus welchem Motiv die beiden so wild agieren, ist absolut nicht nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist auch NBs Weigerung, die von ihm selbst als Beleg für seine Zahl eingebrachte Quelle zu prüfen - darin steht nämlich ganz genau NICHT das, was NB daraus gelesen haben will.

Gibts Erklärungen für das sonderbare Verhalten der beiden? (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.138.251.250 (DiskussionBeiträge). NB > ?! > +/- 20:43, 20. Jun 2006 (CEST))

„Ist der GEZ-Artikel vielleicht die Privatveranstaltung der IP? Ihre Änderung des Begriffs "Widerstand" auf "Ablehnung" fand ja ebenso Akzeptanz wie die IMHO überflüssige Detaillierung, dass es sich nur um Teile der Öffentlichkeit handelt, die der GEZ ablehnend gegenüber stehen. Aber um ihre Wahrnehmung von NBs angeblich falschem Argument bzgl der 18%, die ohnehin nur hier auf der Diskussionsseite stattfand, wird von der IP ein Scheingefecht ohnegleichen geführt. Aus welchem Motiv sie so wild agiert, ist absolut nicht nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist auch ihr Insistieren, die von NB als Beleg für seine Zahl eingebrachte Quelle zu prüfen - auch wenn sie meint, dass darin nämlich ganz genau NICHT das steht, was sie daraus gelesen haben will.“
Gibt's Erklärungen für das sonderbare Verhalten der IP? :-)) --NB > ?! > +/- 20:43, 20. Jun 2006 (CEST)
BIZARR! (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.138.251.250 (DiskussionBeiträge). NB > ?! > +/- 21:23, 20. Jun 2006 (CEST))
Zustimmung ;-). Aber nur mal als Tipp: Ein paar Prozent sind in diesem Kontext selbstverständlich eher unwesentlich (ich hatte auch deine 12% nirgends in Zweifel gezogen), von daher haben mich Ton und Inhalt deiner Beiträge schon etwas irritiert (was ich aber gerne zurückgespielt habe ;-)). Aber ich sehe derartiges immer mit Humor ;-))... --NB > ?! > +/- 21:23, 20. Jun 2006 (CEST)
Merkwürdig. Statt nun endlich ein klares Wort auszusprechen und sich für einen Irrtum und zu langes Beharren darauf zu entschuldigen, suchst Du nun nach butterweichen Ausflüchten. Um das nochmals auf den Punkt zu bringen: Gegenstand der ganzen Diskussion hier ist nicht meine Artikeländerung, sondern Dein im Zusammenhang sowieso irrelevanter Hinweis auf angeblich 20% rundfunkfreie Haushalte in Berlin. Diese 20% hatte ich unter Hinweis auf die Bundesstatistik stark angezweifelt, worauf Du mit einem Link auf eine Quelle ankamst, in der bei genauerer Betrachtung aber etwas völlig anderes stand, als Du hier behauptet hast.
All das hätte man als normalen Irrtum, so wie er jedermann mal unterläuft, völlig emotionslos abtun können. Aber statt dessen hast Du mit einem beispiellosem Eifer und Nachdruck und mit Unterstützung eines ebenso irrläufigen wie "PROGRAMMatischen" Claqueurs den rechthaber heraus gekehrt, dass einem nur noch schlecht werden kann. Ich würde mir an Deiner Stelle doch mal Gedanken darüber machen, wie Du Deinen WP-Auftritt etwas seriöser gestalten kannst.
Ich hatte -genau wie du auch- eine Zahl aus der Erinnerung genannt und zu keinem Zeitpunkt auf deren konkrete Richtigkeit bestanden („...den Wert hatte ich aus der Erinnerung genannt und IMHO sind alle zweistelligen Zahlen keine Kleinigkeiten“). Du hast sie jedoch als „haarsträubend falsch“ bezeichnet (wobei hinsichtlich eines Bevölkerungsanteils von 12% vs. 20% hinsichtlich des Betrachtungsanlasses kein sinngebender Unterschied besteht) und lässt dich im weiteren zu Ausführungen wie „beispiellosem Eifer“ (obwohl nur auf deine Beiträge antwortend), „rechthaber “ (ich bestehe doch weder auf den 20% noch auf den 18% - schließlich gibt es doch ausschließlich Schätzungen, wer kann mit so etwas rechthaberisch sein?!), „dass einem nur noch schlecht werden kann“ (wem einfache Debatten so auf den Magen gehen, der hat wohl die innere Distanz zum Thema verloren?), etc. - wer 'eifert' denn nun wohl eher in den Augen eines unbeteiligten Lesers? --NB > ?! > +/- 23:22, 20. Jun 2006 (CEST)
NB, Dein Auftreten hier ist ja wirklich unglaublich. Nein, es sind auch keine 12%, die in Berlin keinen Rundfunk haben! Und es ging nicht um die an sich belanglosen Zahlen selbst, sondern darum, dass Du etwas völlig anderes behauptet hast, als in der von Dir selbst verlinkten Quelle tatsächlich gestanden hat, und dass Du selbst nach meinem freundlichen Hinweis, Du mögest Dir Deine eigene Quelle doch bitte nochmals genauer ansehen, mit großem Nachdfruck auf Deiner Falschdarstellung insistiert hast und auf polemische Weise versucht hast, meine Kritik zu dessavouieren.
Es ist ganz und gar offensichtlich, wer hier eifert, ebenso wie es offensichtlich ist, wer hier Irrtrümer in die Welt setzt und sich selbst dann nicht zu ihnen bekennt, wenn man ihn mit der Nase in die eigene Jauche tunkt.
So weit man sehen kann, bist Du ja einer der rührigsten Autoren am GEZ-Artikel. Ich möchte wirklich mal erleben, wie Du Dich aufführst, wenn es statt um dieser belanglosen Rechthaberei mal wirklich um ernste Differenzen bzgl des Artikels geht. Ganz offensichtlich sind es Leute wie Du, die Wikipedia in Verruf bringen!
So, und nun leb wohl und schmore weiter in Deinem eigenen Saft. Mir ist meine Zeit wirklich zu schade für diesen Kinderkram.
Ist schon interessant, wie jemand, dessen Sichtweise man in nahezu allen inhaltlichen Bereichen akzeptiert hat, wegen einer unterschiedlichen Sichtweise auf ein Randdetail so aus dem sachlichen Leim geht... --NB > ?! > +/- 00:16, 21. Jun 2006 (CEST)
NB, dass Du Dein Verhalten nun selbst schon als merkwürdig empfindest, gibt ja doch noch Anlass zu Hoffnung :-) Darüber hinaus: lies einfach nochmals die Beiträge weiter oben der Reihe nach durch, um selbst zu erkennen, wer hier wie aus dem Leim geraten ist. Ansonsten warte ich immer noch auf die eigentliche Selbstverständlichkeit: dass Du endlich einräumst, Dich geirrt zu haben.
Liebe IP: Sonderbar ist, dass Dir immer noch nicht aufgefallen ist, dass man auf den Diskussionsseiten der Wikipedia seine Diskussionsbeiträge unterschreibt. Machst Du das absichtlich? Bist Du neu hier? Brauchst Du Hilfe? Du kannst Dich gerne an mich wenden, falls Du Fragen zu den Gepflogenheiten hier bei der Wikipedia hasst! Gruß. --Programm 21:47, 20. Jun 2006 (CEST)
(Polemischen, nicht auf den Artikel bezogenen und mutwillig nicht signierten Beitrag der IP gelöscht. --Eike 23:11, 20. Jun 2006 (CEST)
EIKE, ich finde es zwar äußerst merkwürdig, dass Du hier selbst auf der Diskussionsseite ZENSUR übst, aber vielleicht ist das ja auch so eine der angesprochenen Wikipedia-Gepflogenheiten. Ich würde ja durchaus verstehen, dass eventuelle Beleidigungen oder gar strafbare Beiträge gelöscht werden, aber ich habe dem Nutzer PROGRAMM lediglich mitgeteilt, dass ich sein Verhalten hier mindestens ebenso seltsam empfand wie er das meinige.
Gibt es eventuell eine Vorschrift, dass man Beiträge auf den Wikipedia-Diskussionsseiten unterzeichnen muss? (nicht signierter Beitrag von 84.138.251.250 (Diskussion) --Eike 11:25, 21. Jun 2006 (CEST))
@IP: Zu Deiner Frage, ob es eine Vorschrift zur Unterzeichnung von Diskussionsseiten gibt:
Beiträge auf Diskussionsseiten zu Artikeln solltest du unterschreiben:
-- ~~~~
Nachzulesen unter Hilfe:Seite bearbeiten
Um die Beiträge auf Diskussionsseiten zuordnen zu können, hat sich in Wikipedia eingebürgert, diese zu unterschreiben.
Weiterführende Ausführungen findest Du hier: Wikipedia:Signatur
Die meisten Wikipedianer und auch ich stehen Dir für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Gruß. --Programm 01:18, 21. Jun 2006 (CEST)
IP: Du verweigerst dich ausdrücklich den Gepflogenheiten der Wikipedia und hast in deinem Beitrag nichts, aber auch nichts zum Artikel ausgesagt. Ich wollte mit meiner Löschung die Meta-Diskussion abbrechen. War wohl eher naiv anzunehmen, dass das klappen könnte, statt die Meta-Meta-Diskussion anzustoßen... :-(
Signiere bitte in Zukunft deine Beiträge. Es ist nicht schwer, der zweite Knopf rechts oben über der Editier-Box. Und es ist unsozial, anderen diese Arbeit aufzubürden. Wenn du dich dann noch zum Artikel äußerst, dann ist alles fein. --Eike 11:25, 21. Jun 2006 (CEST)

Einleitung

@ Programm: Ich bin mit deinem Edit aus folgenden Gründen nicht ganz einverstanden:

  • Die GEZ verwaltet nicht nur die Gebühren, sondern auch die Teilnehmer - wobei Du mit der Kritik am Begriff 'Kunden' sicherlich Recht hattest
  • „Sie zieht die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetze Grundgebühr und ggf. die zusätzliche Fernsehgebühr für Rundfunkempfangsgeräte...“ - IMHO sprachlich schwierig (Singular/Plural) und für eine Einleitung zu punktuell detailliert. Mein Vorschlag wäre „Sie zieht die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzen Rundfunkgebühren für Rundfunkempfangsgeräte....“ als einfache und klare Aussage
  • „(z.B. Radios, Fernseher, ab 2007 voraussichtlich auch Internet-PCs, Handys)“ - Fernseher wurden auf Grund der Verbreitung zuerst genannt und das „voraussichtlich“ hatte ich bereits einmal gelöscht, da nicht bei jedem bereits geltenden Gesetz oder Vertrag Aussagen über eine mögliche zukünftige Änderung in Begleitartikeln gemacht werden. „ab 2007“ ist der konkret geltende Rechtsstand, der bisher zwar vereinzelt kritisiert, aber nach meiner Kenntnis von keiner relevanten Seite ernsthaft in Frage gestellt wurde (auch wenn das hoffnungsfroh stimmt ;-)). --NB > ?! > +/- 22:15, 21. Jun 2006 (CEST)
@Nb:
  • zu Punkt 1: erledigt, da ich den "Kunden" durch den "Rundfunkteilnehmer" im 2. Satz bereits ersetzt habe. Falls Du den Rundfunkteilnehmer gerne im ersten Satz haben willst, dann mach bitte.
  • zu Punkt 2: werde ich gleich gemäß Deinem Vorschlag ändern; war selber im Zwiespalt zwischen ein bißchen mehr oder doch eher weniger (aber natürlich mit wikilink ;-))
  • zu PUnkt 3: Danke für den Link. Die gegenwärtigen Debatten lassen darauf schließen, dass der 01.01.2007 noch nicht das letzte Wort ist. Ein 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag könnte schon "morgen" alles zu Fall bringen. Zum anderen - und da mag ich neben dem VRGZ e.V. (der eher die Verfassungsmäßgkeit anprangert) eine Minderheiten-Meinung vertreten - liefert der § 1 (1) RGebStV keine konkrete Definition zum Internet-Pc/Neuartigen Rundfunkempfangsgerät (hier müßte im 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag IMHO sowieso nachgebessert werden genaus wie im Hinblich auch die datenschutzrechtlichen Belange). Meiner Meinung nach ist durch den vorgenannten Paragraphen die Grundlage für eine Gebühr nicht gegeben. Deshalb sollten wir abwarten bis neuer Erkenntnisse vorliegen und den Artikel ggf. in 2/3 Wochen ändern. Bis dahin halte ich das Wörtchen "voraussichtlich" für einen gute Lösung.
--Programm 23:08, 21. Jun 2006 (CEST)
zu 1.:da die Aufgabe der GEZ neben dem Inkasso auch die Datenverwaltung ist, sollte dies IMHO auch gleichberechtigt Erwähnung finden (zumal dies auch einer der konkreten Kritikpunkte ist, Stichwort „Datenkrake“).
zu 2. natürlich verlinkt....
zu 3. nicht alles, was kritisiert wird, wird auch eliminiert. Und wenn ich deine Kritik auch nachvollziehen kann, so finde ich doch keine relevante Quelle, die die Anwendbarkeit des 8. RÄndStV ernsthaft in Zweifel zieht. Ich denke, man sollte selber trennen zwischen privaten Ansichten und Hoffnungen und der realen rechtlichen Situation, wie sie in der WP sachlich-nüchtern und korrekt dargestellt werden muss - überdenke das doch bitte noch mal, ich habe es noch nicht geändert...
--NB > ?! > +/- 08:03, 22. Jun 2006 (CEST)
Hallo Nb!
zu 1: fein
zu 2: eh klar
zu 3: Ich denke der Klammertext sollte - nachdem ich darüber geschlafen habe - wie folgt geändert werden:
(z.B. Radio, Fernseher, ab 2007 Neuartige Rundfunkempfangsgeräte)
Falls Du damit einverstanden sein solltest, dann mach!
Guten Abend! --Programm 20:38, 22. Jun 2006 (CEST)
Gute Lösung, auch wenn ich die Arbeit machen muss ;-)... --NB > ?! > +/- 21:12, 22. Jun 2006 (CEST)
Danke. Gut gemacht. Der wikilink zum erklärungsgebürftigen Lemma der Neuartigen passt.
--Programm 22:32, 22. Jun 2006 (CEST)
P.S.: Demnächst sollten die Artikel Internet-PC und Neuartige Rundfunkempfangsgeräte zusammengeführt bzw. überarbeitet werden. Die Diskussion ggf. natürlich dann dort. Ich hoffe ich finde etwas Zeit, mich daran zu beteiligen. Ich halte jetzt jedoch erst mal die Füße still; evt. gibt es ja ein paar neue Erkenntnisse in den nächsten 2/3 Wochen. --Programm 22:32, 22. Jun 2006 (CEST)
P.P.S.: Ich denke, dass das Lemma Internet-PC aufgelöst werden sollte, entweder als REDIRECT oder als kurzer Rumpfartikel mit Verweis zum übergeordneten Lemma Neuartige. --Programm 22:52, 22. Jun 2006 (CEST)

Rechtsgrundlagen

Bei Kontrollen und Fahndung heißt es im Artikel Betroffene können sich jedoch an den Datenschutzbeauftragten der GEZ oder ihrer Landesrundfunkanstalt wenden und dort die (auch lebenslange) Aufnahme in eine von der GEZ geführten Sperrdatei veranlassen. Könnte das vielleicht jemand erweitern oder präzisieren? Ich habe weder auf der Seite der GEZ noch woanders Informationen über diese Sperrdatei gefunden. --Case 18:50, 23. Jun 2006 (CEST)

(k)eine Behörde

Im Artikel stand - sehr lange unbeanstandet -

Die GEZ ist [...] keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Die GEZ ist jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Die Sätze ergeben für mich einen Sinn, ob sie inhaltlich richtig sind, kann ich nicht beurtilen. Jetzt soll da plötzlich stehen:

Die GEZ ist [...] keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Die GEZ ist jedoch keine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Das ergibt schon satztechnisch keinen Sinn.

--Eike 18:54, 25. Jun 2006 (CEST)


EIKE, das ist nicht nur satztechnisch Unsinn - die GEZ ist eine Behörde, und die von ihr verschickten Gebührenbescheide erlangen wie die Bescheide anderer Behörden natürlich auch Rechtskraft.
@IP:Da die GEZ keine Behörde im formellen Sinne ist, kann sie auch keine Bescheide erlassen. Folgende Ausführugen sind IMHO zutreffend:
Die GEZ verschickt lediglich Zahlungsaufforderungen. Bei Nichtzahlung wird nach erfolgloser Erinnerung der Gebührenbescheid im Auftrag der jeweiligen Landesrundfunkanstalt erteilt, dem in der Regel eine Mahnung und eine 2. Mahnung folgen, bevor die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Gegen den Gebührenbescheid ist die Erhebung eines Widerspruchs möglich oder in einigen Regionen Deutschlands die direkte Einlegung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht ohne vorhergehendes Widerspruchsverfahrens.
--Programm 22:31, 26. Jun 2006 (CEST)
PROGRAMM, ich habs nun amtlich: die Rundfunkgebührenbescheide (nicht die Zahlungsaufforderungen der GEZ!) tragen als Absender sowohl Name und Anschrift der zuständigen Landesrundfunkanstalt als auch Name und Anschrift der GEZ. Wenn Du Dir das Lemma "Bescheid" näher ansiehst, wirst Du feststellen, dass bei uns nur Behörden solche Bescheide erlassen können. Es gibt also gar keine strenge Trennung zwischen LRA und GEZ, sondern die GEZ ist eben nur eine Verwaltungsgemeinschaft der LRAs. Als Teil der LRAs ist sie Teil mehrerer Behörden.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.138.235.205 (DiskussionBeiträge) NB > ?! > +/- 11:27, 12. Jul 2006 (CEST))
@ Programm: „Seit 1. April 2005 ist die GEZ für die Bearbeitung der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zuständig. “ [6] - wie würdest Du das interpretieren? --NB > ?! > +/- 23:11, 26. Jun 2006 (CEST)
§ 6 (4) RGebStV: Der Antrag ist bei der für die Erhebung von Rundfunkgebühren zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen, die über den Antrag entscheidet.
§ 6(2) RGebStV: Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch die Vorlage des entsprechenden Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen.
Nun meine Interpretation: Die Info auf der GEZ-Website entspricht zumindest nicht dem Wortlaut des Staatsvertrages. Warum dennoch die GEZ Adressat der Anträge ist und auch die Bearbeitung durchführt, entzieht sich meiner Kenntnis. Höchstwahrscheinlich erläßt die GEZ auch nicht im eigenen Namen Befreiungsbescheide, sondern wird dies im Auftrag der jeweiligen LRA tun. Dies kann man dann wohl einerseits dem Briefkopf entnehmen, auf dem sowohl als "Absender" die GEZ und die zuständige LRA steht, und andererseits der Rechtsbehelfsbelehrung. Also bleibt´s wie es ist: Die GEZ ist keine Behörde/Anstalt im formellen Sinnen. Sie nimmt allenfalls die Bearbeitung des Schriftverkehrs und dessen Verasand im Auftrag der LRAs wahr. Im Streitfall/Klagefall ist IMHO die zuständige LRA spätestens vor dem Kadi der "Partner". Gruß. --Benutzer:Programm 16:20, 27. Jun 2006 (CEST)
Ist eine ausgelagerte Gemeinschaftsabteilung einer Behörde keine Behörde mehr? IMO bleict eine Abteilung -unabhängig vom Ort der Arbeit- immer ein Teil der originären Benhörde; weswegen hätten die Datenschutzbeauftragten der LRAn die gemeinsame Zuständigkeit für die GEZ (im Gegensatz zum GEZ-Datenschutzbeauftragten)? --NB > ?! > +/- 22:39, 27. Jun 2006 (CEST)
@NB: Da die LRAs formell keine Behörden sind, sondern Anstalten, wäre die GEZ möglicherweise eine Gemeinschaftsabteilung von mehreren Anstalten. Das Konstrukt der GEZ ist IMHO sehr außergewöhnlich, das nur einige Juristen in D wirklich verstehen dürften. Der Regelfall für eine übergeordnete Organisation, die gemeinsame Aufgaben wahrnimmt, ist der "Verein" - siehe Sozialversicherung (z.B. HVBG), IHK, Handwerkskammer oder auch Selbsthilfegruppen, die sich regional und überregional vornehmlich in "Vereinen" organisieren. Seitens der Datenschutzbeauftragten der Länder bzw. des "Bundesdatenschutzbeauftragen" ist man sich IMHO nicht ganz einig, wer für die GEZ zuständig ist. Jeder fühlt sich für seinen Bereich ein bisschen zuständig. Klarheit besteht diesbezüglich IMHO nicht und der eine DSB setzt sich mit der GEZ etwas intensiver auseinander als der andere. Dies schlägt sich in den Prüfungen seitens der DSBs nieder, die entweder in regelmäßigen Abständen oder auch gar nicht die GEZ ins Visier nehmen. Von der GEZ-Datenschutzbeauftragen habe ich bisher nichts Produktives lesen können. Diese ist bei der GEZ angestellt, verdient dort ihre Brötchen, warum sollte sie ihren eigenen Brötchengeber kritisieren? Sie hätte theoretisch die Macht im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Belangen, die auch von den DSBs der Länder angeprangert wurden, etwas zu verändern. Entsprechendes gilt für die DSBs der Anstalten. Nichts geschieht offensichtlich. Die massive Kritik der DSBs der Länder wurde im 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht berürcksichtigt. Unseren Länderchefs, die zweifellos über die Vorträge der DSBs der Länder informiert sind, waren die datenschutzrechlichen Bedenken offenbar kein Anlass, den RGebStV zu ändern. Du bist Deutschland ;-) Gruß. --Programm 22:46, 28. Jun 2006 (CEST)
Liebes Programm: Die Landesrundfunkanstalten sind Anstalten, richtig; das ändert nichts daran, daß sie auch Behörden sind. Gemeinden sind schließlich auch Körperschaften, aber gleichzeitig auch Behörden UND Gemeinden haben auch Behörden, nämlich ihr jeweiliges Verwaltungsorgan (Bürgermeister oder Gemeindevorstand/Magistrat). Es handelt sich also bei den Begriffen "Behörde" und "Anstalt" nicht um Gegensatzpaare, so wie "Frucht" und "Schmetterlingsblüter" oder "Schraube" und "Werkzeug" keine Gegensatzpaare sind. --HolgerPollmann 16:00, 30. Jul 2006 (CEST)
Sorry für die Detailkorrektur, aber „Schraube“ und „Werkzeug“ ist ein Gegensatzpaar (Schrauben sind Verbindungsmittel, die mit Werkzeugen -hier dem Schraubenschlüssel- gesetzt werden), die einander ausschließen (sofern man nicht komplexere Werkzeuge wieder in ihre Einzelteile zerlegen möchte)... --NB > ?! > +/- 16:31, 30. Jul 2006 (CEST)
Nun ja. Das Beispiel war vermutlich mit etwas heißer Nadel gestrickt, auch wenn man da natürlich auch wieder drüber streiten kann ;-) Nehmen wir meinetwegen "Auto" und "Wertgegenstand". --HolgerPollmann 16:44, 30. Jul 2006 (CEST)
PROGRAMM: Ist "Anstalt" ein formeller Begriff? Ich glaube nicht. Die Landesrundfunkanstalten erteilen rechtskräftige Gebührenbescheide, und deshalb sind sie selbstverständlich Behörden. (nicht signierter Beitrag von 84.138.242.118 (Diskussion) --Eike 18:07, 4. Jul 2006 (CEST))
Ja, Anstalt ist ein formeller Begriff: er bezeichnet eine bestimmte Organisationsform, nämlich eine rechtlich selbständige Einheit, die keine Mitglieder hat, also eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die nicht mitgliedschaftlich organisiert ist; das Gegenstück ist die Körperschaft, das ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die Mitglieder hat (bspw. Gemeinden). Schließlich gibt es noch Stiftungen, das sind rechtlich verselbständigte Vermögen.
Ob etwas eine Behörde ist oder nicht, hat damit allerdings nichts zu tun; Anstalten sind gleichzeitig Anstalten und Behörden, wenn sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. --HolgerPollmann 16:00, 30. Jul 2006 (CEST)
PROGRAMM: die GEZ ist Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt und arbeitet im Auftrag der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt. Sie ist nicht selbständig rechtsfähig und erteilt Bescheide deshalb "im Auftrag". Die "formelle" Behörde ist die zuständige Landesrundfunkanstalt, und die GEZ ist Teil davon (und - das ist ungewöhnlich - sie ist auch Teil von den anderen, im konkreten Fall nicht-zuständigen Landesrundfunkanstalten). Sicher wird die GEZ auch die von NB angesprochenen Bescheide über die Gebührenbefreiung nur im Auftrag der jeweiligen Landesrundfunkanstalt erteilen. Das ist sicherlich eine etwas ungewöhnliche Konstruktion, die aber nichts daran ändert, dass die GEZ eine Behörde ist. --11:40, 27. Jun 2006 84.138.233.205
@IP, die nicht unterschreiben will, der man gesagt hat, wie es geht und die offenbar nicht verstanden hat, warum es das Leben in Diskussionen in der Wikipedia erleichtert. Ich werde Deine Unterschriften nachpflegen und andere Wikipedianer sicherlich auch. Aber wundere Dich nicht, wenn Dir auf Deine Diskussionsbeiträge künftig niemand mehr antwortet. Ein Minimum an Konventionen gehört in einer Communitiy dazu, auch in der Wikipedia, und die sind wirklich nicht sehr hoch. Du brauchst Dich hier auch nicht anzumelden. Schreibe bitte unter Deiner IP weiter, aber ich bitte Dich, setze einfach die 6 einfachen Typos "--~~~~" hinter Deinen Beitrag. Ist das so schwer? Das hilft insbesondere, die Diskussionsbeiträge zu strukturieren. Haben Deine Briefe auch keinen Absender? Nicht wirklich! Na also. Bitte unterschreibe künftig mit "--~~~~". Vielen Dank nochmal. --Benutzer:Programm 22:20, 27. Jun 2006 (CEST)
...und der zweite Knopf von rechts über dem Kasten, in den du deinen Beitrag eingibst, macht das sogar viel einfacher, als Tilden oder gar die ganze Signatur per Hand einzugeben. Aber auch das wurde dir ja schon gesagt. --Eike 00:13, 28. Jun 2006 (CEST)

Sorry, daß ich das erst jetzt sehe, ich komme kaum zum Lesen der Wikipedia. Also, die GEZ ist eine Behörde. So, wie es da ursprünglich stand (die Formulierung ist von mir) stimmt es: nach [§ 1 IV VwVfG] und den entsprechenden gleichlautenden Regelungen der Verwaltungsverfahrensgesetze in den Ländern ist eine Behörde "jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt". Wer das nicht glaubt, lese es bitte nach; so steht es nun einmal im Gesetz. Die GEZ nimmt Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, nämlich Einzug der Rundfunkgebühren etc.; daß das eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist, dürfte ja unstrittig sein, und somit ist die GEZ eine Behörde.

(Die GEZ ist übrigens auch eine Behörde im organisationsrechtlichen Sinne, da sie eine abgegrenzte Verwaltungseinheit mit eigener Organisation, eigenem Personal, eigenen Sachmitteln, organisationeller Selbständigkeit etc. ist.)

Sie ist allerdings rechtlich nicht selbständig; das sind Behörden als solche allerdings ohnehin nie, denn Behörden sind nichts anderes als Organe der Verwaltung, die für die juristische Person handeln, der sie zugehören. Regierungspräsiden bspw. sind Behörden des Landes und werden für das Land tätig, Bürgermeister sind Behörden und werden für die jeweilige Kommune tätig usw. (Natürlich nur in den Ländern, in denen der Bürgermeister ein eigenes Organ ist.) Die GEZ handelt eben für die beteiligten Landesrundfunkanstalten.

Ich stelle darum die ursprüngliche Formulierung wieder her, weil (nur) sie richtig ist. Momentan ist der Artikel insoweit falsch. --HolgerPollmann 16:00, 30. Jul 2006 (CEST)

Lt. gez.de: -- Die GEZ ist also weder eine Behörde, noch gehört sie zur Post oder ist eine sonstige eigenständige Organisation, sondern sie ist Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. -- Nur als Anmerkung... --84.179.61.163 17:46, 31. Jul 2006 (CEST)

Ja - und? Auf den Seiten von bund.de findet man beispielsweise die Behauptung, der Bundesrat sei die zweite Kammer des deutschen Bundesparlaments. Das ist falsch, sagt das BVerfG in BVerfGE 37, 363 - trotzdem sind Bundesverwaltungsamt und Bundeszentrale für politische Bildung dieser falschen Auffassung und schreiben es auf ihren Webseiten. Selbst der Bundesrat faselt auf seiner Webseite was von "Länderkammer". Was schließen wir daraus? Nicht alles glauben, was im Internet so steht.
Ich habe erläutert, weshalb gesetzlich die GEZ als Behörde gilt. Wenn du meinst, daß meine Subsumtion unter den materiellen Behördenbegriff der Verwaltungsverfahrensgesetze nicht stimmt, dann erläutere doch, wieso du da anderer Meinung bist. Mich würde das sehr interessieren. "Steht so auf der Webseite der GEZ" ist allerdings in meinen Augen einfach kein Argument. --HolgerPollmann 12:15, 2. Aug 2006 (CEST)
Sorry, aber das Verfassungsgericht stellte fest „b) Nach der Regelung des Grundgesetzes ist der Bundesrat nicht eine zweite Kammer eines einheitlichen Gesetzgebungsorgans, die gleichwertig mit der "ersten Kammer" entscheidend am Gesetzgebungsverfahren beteiligt wäre“ - das schließt eine zweite Kammer anderer Natur jedoch nicht aus...
Wobei ich auch noch keinen zwingenden Widerspruch zwischen deiner Position und der GEZ dahingehend sehe, dass im Text der GEZ lediglich die Eigenschaft 'eigenständige Behörde' vermittelt werden soll... --NB > ?! > +/- 12:36, 2. Aug 2006 (CEST)
Das BVerfG hat ausdrücklich gesagt, daß der BRat nicht zweite Kammer eines einheitlichen Gesetzgebungsorgans ist. Wenn überhaupt, dann wäre er also zweite Kammer eines nicht einheitlichen Gesetzgebungsorgans. Logisch ergibt sich daraus, daß Bundestag und Bundesrat schlicht zwei verschiedene Organe sind; der Bundesrat beschließt ja nach Auffassung des BVerfG nicht einmal Gesetze: "Nach Art. 77 Abs. 1 GG werden die Bundesgesetze vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat wirkt bei der Gesetzgebung lediglich mit (Art. 50 GG)." (Im übrigen war das hier nur ein Beispiel. Jedenfalls ist die Erläuterung auf bund.de falsch.)
Im übrigen schreibt die GEZ laut Aussage des IPlers, daß die GEZ keine Behörde ist. Das ist sie aber, zumindest im materiellen Sinne, und dergestalt, also im Widerspruch zu meiner Aussage, hat sie zumindest der IPler verstehen wollen. --HolgerPollmann 15:06, 2. Aug 2006 (CEST)
Nein, es hat gesagt „Nach der Regelung des Grundgesetzes ist der Bundesrat nicht eine zweite Kammer eines einheitlichen Gesetzgebungsorgans, die gleichwertig mit der "ersten Kammer" entscheidend am Gesetzgebungsverfahren beteiligt wäre“ - immer noch ein klarer Unterschied ;-). Sie kann nach diesem Satz also sowohl zweite Kammer als auch zweite Kammer eines Gesetzgebungsorgans sein, nur nicht gleichwertig mit der ersten Kammer am Gesetzgebungsverfahren beteiligt! (Und das wird auf 'bund.de' auch nicht behauptet, somit steht die dortige Aussage in keinerlei Widerspruch zum BVerfG - ich liebe Juristendeutsch ;-). Kleine Analogie: Auch die beiden Herzkammern des Menschen sind Teil eines Organs, trotzdem nicht gleichwertig, da durch unterschiedliche Aufgaben unterschiedlich ausgebildet...).
Zum Rest kann ich als Nicht-Verwaltungsjurist leider wenig beitragen, ich wollte nur möglicherweise vorschnell wahrgenommen Widersprüche vermeiden... --NB > ?! > +/- 16:44, 2. Aug 2006 (CEST)
Zum einen ist die von dir postulierte Dichotomoe gar keine: es kann eben nicht sowohl zweite Kammer als auch zweite Kammer eines Gesetzgebungsorgans sein; entweder ist der Bundesrat keine zweite Kammer, oder er ist zweite Kammer eines nicht einheitlichen Gesetzgebungsorgans. ("Einheitliches Gesetzgebungsorgan" und "gleichwertig beteiligt" meinen nämlich dasselbe.)
Und da das BVerfG im weiteren klarstellt, daß der BRat nicht Gesetzgebungsorgan ist, sondern die Gesetze allein vom BTag beschlossen werden und der BRat nur dabei mitwirkt, ist klar, daß Bundesrat und Bundestag nicht ein einheitliches Gesetzgebungsorgan bilden, sondenr zwei verschiedene Organe darstellen. Und wenn das so ist, dann kann der Bundesrat nicht zweite Kammer eines unicameralen Systems (nämlich des Organs Bundesrat) sein. Man muß diese Aussage des BVerfG im Kontext lesen.
Und weiterhin bleibe ich dabei, daß die Aussage auf bund.de "Der Bundesrat, die zweite Kammer des Parlaments" falsch ist. Parlament ist in der BRD ausschließlich der Bundestag, und der hat nur eine Kammer. Folglich kann der Bundesrat nicht zweite Kammer des deutschen Parlaments sein. --HolgerPollmann 11:53, 3. Aug 2006 (CEST)
Die GEZ nimmt Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr Das stimmt so nicht. Die Rundfunkanstalten nehmen diese Aufgabe wahr. Die GEZ ist nur deren Erfindung (siehe Verwaltungsvereinbarung), ein Servicezentrum, mehr nicht. Ich stelle darum die ursprüngliche Formulierung wieder her, weil (nur) sie richtig ist. - Schade, damit widerspricht der Artikel der Wirklichkeit und der gaengigen Meinung und ist somit falsch. Die GEZ ist keine Behoerde nach VwVFG.
Die GEZ ist eine Einrichtung der Rundfunkanstalten und nimmt für diese Aufgaben wahr; da die Aufgaben der Rundfunkanstalten öffentlichrechtlich sind, sind es auch die Aufgaben der GEZ. Im übrigen ist die herrschende Meinung, daß die GEZ eine Behörde darstellt. Der Behördenbegriff der Verwaltungsverfahrensgesetze ist ja gerade ein materieller. --HolgerPollmann 15:59, 8. Aug 2006 (CEST)
Die GEZ, die Rundfunkanstalten, die Jura-Professoren in meiner Uni und Anwaelte im Netz, die zum Thema antworten, sind anderer Meinung. Aber bitte - BILD Dir Deine Meinung. Also ist der Copyshop gegenueber vom ZDF auch eine Behoerde?
Könnte die ganze Debatte an der 'Kleinigkeit' hängen, ob es sich um eine selbständige Behörde handelt? Das ist sie nach meinen Infos nämlich nicht (die Datenschutzbeauftragten der RAen sind gemeinsam für die GEZ zuständig, der dortige Datenschutzbeauftragte ist nicht selbständig bzw. die GEZ führt keine rechtlichen Auseinandersetzungen, die werden von den zuständigen RAen geführt)... --NB > ?! > +/- 16:22, 8. Aug 2006 (CEST)
Für die Frage, ob eine staatliche Einrichtung im weitesten Sinne einen Datenschutzbeauftragten haben muß, ist das jeweilige Datenschutzgesetz des Landes einschlägig; da steht gerade nicht drin "jede datenverarbeitende Behörde bestellt einen Datenschutzbeauftragten". Da die GEZ die Daten nur für die Rundfunkanstalten verarbeitet und diese Weisungsrechte etc. haben, braucht die GEZ keinen eigenen Datenschutzbeauftragten. --HolgerPollmann 18:32, 12. Aug 2006 (CEST)
Zunächst mal: bitte unterzeichne deine Diskussionsbeiträge.
Davon abgesehen: Komisch, jeder, den ich kenne, und der den materiellen Behördenbegriff kennt, stimmt mit mir überein. Welche Professoren sagen denn allen Ernstes, die GEZ sei keine Behörde? Nenne doch bitte die Namen, dann werde ich die betreffenden Leute anschreiben und fragen, ob sie das wirklich so sehen. --HolgerPollmann 18:32, 12. Aug 2006 (CEST)

Rundfunkgebührenbeauftragte

@Programm: die Rundfunkgebührenbeauftragten sind entweder direkte Hauptbeauftragte oder deren Angestellte, sogenannte Unterbeauftragte. Dies wurde mir auf Anfrage vom WDR bestätigt als auch in den Tätigkeitsberichten (siehe auch Diskussion:Öffentlich-rechtlicher_Rundfunk#Infos) - u.a. des NDR - explizit aufgeführt - also ist diese Angabe vollkommen korrekt! Bitte frage zurück, anstatt einfach (und im Widerspruch zu Wikipedia:Editwar) zu revertieren... --NB > ?! > +/- 10:29, 3. Jul 2006 (CEST)


Verschlüsselung

Antrag auf Aufnahme von Alternativen zur GEZ unter der Rubrik Kritik. Ich weiß, dass dieses Thema bereits diskutiert wurde, fände es aber immer noch wichtig, dass diese aktuelle Entwicklung hier aufgegriffen wird. Die Möglichkeit bzw. sogar Notwendigkeit der Verschlüsselung von Fernsehprogrammen stellt nun mal die Existenz der Institution GEZ in Frage. Quelle: Spiegel Online--Meinungsfreiheit 08:57, 4. Aug 2006 (CEST)

Nein, die Möglichkeit (wieso Notwendigkeit?) der Verschlüsselung stellt als solche, wenn überhaupt, die Existenz der Rundfunkgebührenpflicht infrage; nur wenn die Pflicht entfällt, entfällt die Existenzberechtigung der GEZ.
Das ist so, als ob du im Artikel "Finanzamt" über den Sinn bzw. Unsinn von Steuern diskutierst und dort einer Abschaffung der Steuern das Wort redest, mit dem Argument, es gehöre dorthin, weil mit der Existenz von Steuern die Existenz der Finanzämter stehe und falle. Das stimmt zwar indirekt, aber es ist trotzdem der falsche Ort. Deine Vorstellungen gehören meiner Meinung nach, wenn überhaupt, in den Artikel Rundfunkgebühr. --HolgerPollmann 11:05, 4. Aug 2006 (CEST)
Für die Beantwortung der Frage, warum zukünftig sogar von "Notwendigkeit" gesprochen werden könnte, möchte ich auf die angegebene Quelle verweisen.
Es sei mir aber erlaubt mit folgendem (nicht ganz ernst gemeinten) Beispiel zu kontern. Das ist so, als ob Du im Artikel "Eisbär" nicht die Bedrohung der Art durch die globale Erderwärmung erwähnst, weil diese ja, wenn überhaupt, in den Artikel des Verursachers z.B. des Automobils gehört. --Meinungsfreiheit 13:32, 4. Aug 2006 (CEST)
Auja, die GEZ auf die Liste der bedrohten Arten ;-)... --NB > ?! > +/- 15:32, 4. Aug 2006 (CEST)
Der richtige Artikel dazu ist der Grundsatzartikel Öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Komischerweise wird in dem SpOn-Artikel jedoch nicht auf die Probleme hingewiesen, die durch Kartenkopien und anderen Wegen, die Verschlüsselung zu umgehen, entstehen... --NB > ?! > +/- 11:31, 4. Aug 2006 (CEST)

Absatz Kritikerpreise überarbeiten

Dieser Absatz erweckt den falschen Eindruck, daß es sich bei den "Preisen" um Würdigungen im positiven Sinne handelt. Dabei sollte der Absatz eindeutig klar machen, daß "Bremse des Jahres" und der "Big Brother Award" der GEZ aufgrung ihres negativen Verhaltens übergeben wurden. Der zweite Satz des Absatzes scheint erstens dem Ersten zu widersprechen und zweitens relativiert er darüber hinaus noch die Rolle der GEZ, indem wie zuvor wieder im Artikel die Veranwortung der GEZ auf die Finanzierung der ÖR-Sender abgewälzt wird. --87.122.24.112 15:32, 20. Aug 2006 (CEST)