Abgeordnetenhaus von Berlin

Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist nach der Verfassung von Berlin das Landesparlament des Bundeslandes Berlin, eines Stadtstaates. Sitz des Abgeordnetenhauses ist das Gebäude des Preußischen Landtags. Derzeitiger Präsident des Abgeordnetenhauses ist Walter Momper.
Allgemeines
Das Abgeordnetenhaus von Berlin wird alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Es besteht aus mindestens 130 Abgeordneten, von denen 60% direkt in ihren Wahlkreisen und 40% indirekt über Landes- oder Bezirkslisten gewählt werden. Der Anteil über Listen gewählter Abgeordneter kann sich über Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.
Derzeitige Sitzverteilung nach den Wahlen von 2001 (Stand 03/2005):
- SPD 45 Sitze (ursprünglich: 44, der Abgeordnete Martin Matz wechselte 2004 von der FDP-Fraktion zur SPD-Fraktion)
- CDU 35 Sitze
- Linkspartei.PDS 33 Sitze
- GRÜNE 14 Sitze
- FDP 12 Sitze (ursprünglich 15)
- fraktionslos 2 Sitze (zwei neben Matz aus der FDP-Fraktion ausgetretene Abgeordnete)
Das Abgeordnetenhaus wählt den Regierenden Bürgermeister von Berlin und auf Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters den Senat von Berlin.
Am 17. September 2006 finden die nächsten Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus statt. Es stellen sich 23 Parteien sowie zahlreiche Einzelbewerber in 78 Wahlkreisen zur Wahl. Erstmals dürfen bei der gleichzeitig stattfindenden Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen auch die 16-18-Jährigen in Berlin an die Wahlurnen. Gemeinsam mit den Wahlen findet eine Volksabstimmung über eine Änderung der Artikel 62 und 63 der Verfassung von Berlin statt, die Regelungen über Volksbegehren und Volksentscheid enthalten.
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Statue zu Ehren von Minister Freiherr vom Stein vor dem Abgeordnetenhaus
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Ansicht des Eingang des Abgeordnetenhaus
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Schild am Eingang des Abgeordnetenhaus (links)
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Schild am Eingang des Abgeordnetenhaus (rechts)
Zu den anderen Wahlen nach dem Zweiten Weltkrieg siehe Wahlen in Berlin.