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Fachoberschule

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Die Fachoberschule ist eine höhere Schule der Jahrgangsstufen 11 und 12, die mit der Fachhochschulreife abschließt; in Nordrhein-Westfalen und seit dem Schuljahr 2004/2005 auch im Bundesland Bayern auch die Jahrgangsklasse 13, die mit einer fachgebunden oder allgemeinen Hochschulreife (Abitur) abschließt.

Zugangsvoraussetzung zum Besuch der Fachoberschule ist die Mittlere Reife. Die 11. Klasse der FOS besteht aus einem Praktikum, verbunden mit dem Schulbesuch. Mit einer einschlägigen, abgeschlossenen Berufsausbildung kann die FOS bis zur FH-Reife auf ein Jahr (Kl. 12) bzw. 2 Jahre bis zur H-Reife (13. Klasse in NRW) verkürzt werden. Der Unterricht erfolgt bis Kl. 12 im Klassenverband (im Gegensatz zum Gymnasium).

Ausbildungsrichtungen

Es gibt sechs Ausbildungsrichtungen mit unterschiedlichen Unterrichtsschwerpunkten:

Ausbildungsrichtung Unterrichtsschwerpunkt 4. Prüfung
Agrarwirtschaft Biologie Biologie
Gestaltung Darstellung, Gestaltungslehre Darstellung
Gesundheit med. Grundlagen, BWL im Gesundheitssektor med. Grundlagen o. BWL/RW
Sozialwesen Pädagogik/Psychologie Pädagogik/Psychologie
Technik Mathematik, Physik Physik oder Technik
Wirtschaft, Verwaltung
und Rechtspflege
BWL mit RW, Rechtslehre Betriebswirtschaftslehre
mit Rechnungswesen

Im Bundesland Bayern gibt es nur fünf Ausbildungsrichtungen:

  1. Technik
  2. Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege
  3. Sozialwesen
  4. Agrarwirtschaft
  5. Gestaltung

Die Reifeprüfung besteht aus einer Prüfung in Mathematik, Deutsch, Englisch und dem jeweils in der Tabelle genanntem Fach. Anstelle der vierten Prüfung kann auch ein entsprechend umfangreiches Projekt realisiert werden, beispielsweise als schriftliche Projektarbeit mit Präsentation und mündlicher Prüfung (Kolloquium).

In der Jahrgangsstufe 11 absolvieren die Schüler ein ganzjähriges gelenktes Praktikum, passend zu ihrer jeweiligen Fachrichtung in betrieblichen oder schulischen Werkstätten. Diese Praktikum kann auch in darin bestehen, dass die Schüler an betrieblichen Arbeitsplätzen - im Sinne einer Schnupperlehre -eingesetzt werden. Im Bundesland Bayern wird die 11. Jahrgangsstufe zur Hälfte in Form des sogenannten betrieblichen Praktikum absolviert. Der Praktikumseinsatz kann auch in behördlichen Dienststellen (z. B. Landratsamt, Bundesverwaltung) erfolgen. Dieses entfällt natürlich bei der 1-jährigen FOS (siehe BOS), da hier bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen muss.

Abschluss

Die Klasse 12 der Fachoberschule wird mit der allgemeinen Fachhochschulreife abgeschlossen; die Klasse 13 der Berufsoberschule (BOS) mit einem Zeugnis der Hochschulreife (Abitur), wobei diejenigen Schüler, die nur eine Fremdsprache beherrschen (Englisch) lediglich mit der fachgebundenen Hochschulreife abschließen und diejenigen, die eine weitere Fremdsprache beherrschen, wobei das Zeugnis der 10. Klasse zur Aufnahme in die Oberstufe berechtigen muss oder die zweite Fremdsprache mit der Note "ausreichend" abgeschlossen sein muss, die allgemeine Hochschulreife erlangen können.

Die Klasse 13 wird nicht in allen Bundesländern angeboten.

Im Bundesland Bayern gibt es seit dem Schuljahr 2004/2005 in jedem Regierungsbezirk Schulen (insgesamt 19 Standorte), die Klasse 13 als Schulversuch anbietet. Aufgrund der geringen Nachfrage von Seiten der Schüler nahmen im Schuljahr 2004/2005 nur 14 Schulen an diesem Schulversuch teil. Es werden nur überdurchschnittlich begabte Absolventen der FOS 12 zugelassen. Deshalb liegt der geforderte Mindestnotendurchschnitt ("Allgemeine Durchschnittsnote") im Zeugnis der Fachhochschulreife (nach FOS 12) derzeit bei 2,5. Melden sich mehr Schüler als aufgenommen werden können, so wird der Notenschnitt entsprechend nach oben korrigiert. Der Schulversuch ist vorläufig auf 5 Jahre angelegt. Der Lehrplan entspricht im Wesentlichen dem der BOS 13. Der Abschluss der 13. Klasse vermittelt (in Zusammenhang mit entsprechenden Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache) die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), das zum Studium an allen Fachhochschulen und Hochschulen (Universitäten) berechtigt. Ohne zweite Fremdsprache erhält der Absolvent der FOS 13 nur eine "fachgebundene allgemeine Hochschulreife", die zum Studium an allen Fachhochschulen und zum Studium an Hochschulen nur in seiner Fachrichtung (Technik, Wirtschaft, etc.) berechtigt.

Finanzielle Förderung

Zumindestens für Bayern gilt, dass FOS-Schüler entsprechend dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden, wenn die Schule von der Wohnung der Eltern soweit entfernt ist, dass der Schüler nicht bei den Eltern wohnen kann. Nähere Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern.

Lazarus Fachoberschule für Sozialwesen, Berlin