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Ortsgemeinde (Rheinland-Pfalz)

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Ortsgemeinde steht für bestimmte Formen der Gemeinde.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist eine Ortsgemeinde eine Gemeinde, die zusammen mit anderen (Orts-)Gemeinden zu einer Verbandsgemeinde gehört. Der Gesetzgeber will damit den allgemeinen Begriff „Gemeinde“ stärker von der „Verbandsgemeinde“ als einer besonderen Art der Verwaltungsgemeinschaft abheben. Im Gegensatz dazu gibt es die verbandsfreien Gemeinden, die keiner Verbandsgemeinde angehören.

Jede Ortsgemeinde ist rechtlich selbständig und hat einen Ortsbürgermeister und einen Ortsgemeinderat. In anderen Bundesländern heißen die vergleichbaren Gebietskörperschaften nur „Gemeinde“.

Ortsgemeinden haben jedoch im Gegensatz zu verbandsfreien Gemeinden keine eigene Verwaltung. Die Verbandsgemeindeverwaltung führt gemäß § 68 Abs. 1 GemO die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und deren Auftrag. Sie ist dabei an Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und an Entscheidungen der Ortsbürgermeister gebunden.

Mit der in Rheinland-Pfalz getroffenen Regelung konnte man bei der Gemeindereform der 1970er-Jahre die Selbständigkeit der teils recht kleinen Gemeinden aufrechterhalten und dennoch durch die Einrichtung von Verbandsgemeinden die Kommunalverwaltung effizienter gestalten und insgesamt neu organisieren. In den meisten anderen Bundesländern mussten bei der Gemeindereform viele Gemeinden ihre Selbständigkeit aufgeben und wurden zu Gemeindeteilen bzw. Stadtteilen von größeren Kommunen.

Schweiz

Eidgenössisches Wappen
Eidgenössisches Wappen
Gemeindearten in der Schweiz

In der Schweiz kann der Begriff je nach Kanton eine leicht unterschiedliche Bedeutung haben:

Österreich

In Österreich gibt es diesen Begriff nicht. Manchmal wird er umgangssprachlich verwendet, um eine Unterscheidung von anderen Gemeindearten wie Pfarrgemeinde oder Schulgemeinde zu erleichtern.

Siehe auch