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Metropol (Bonn)

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Das Metropol ist ein Kino im Zentrum von Bonn. Es hat die Adresse Markt 24. Sein 864 Plätze umfassendes Großes Haus ist der letzte größere Kinosaal im Art-Déco-Stil in Deutschland. Das Gebäude steht seit 1983 unter Denkmalschutz. Nachdem es im Dezember 2005 in die Hand eines neuen Besitzers übergegangen ist, wurde das Kino im März 2006 geschlossen. Das Gebäude soll in den nächsten Monaten für eine „großflächige Handelsnutzung“ umgebaut werden. Eine Bürgerinitiative setzt sich für den Erhalt des Denkmals und seine weitere Nutzung als Kulturstätte ein.

Markt und Metropol bei Nacht

Geschichte

Das am Bonner Marktplatz gelegene Kino wurde 1928 erbaut und nahm seinen Betrieb am 29. Januar 1929 mit einer Vorstellung des Films „Kampf ums Matterhorn“ von Luis Trenker auf. Begleitet wurde der Film von einem hauseigenen Orchester und einer Orgel.

Abrisspläne

In den 1980er Jahren wurde das Metropol an die WWK verkauft, die das Kino schloss. Pläne, das Metropol abzureißen und an seiner Stellen ein Geschäfts- und Wohnhaus zu errichten, scheiterten nach heftigen Bürgerprotesten vor dem OVG Münster.

Eintrag in Denkmalliste

Das Metropol wurde am 27. Oktober 1983 auf Weisung der Obersten Denkmalbehörde gem. § 3 DSchG NRW als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Bonn eingetragen. Der Eintrag hat folgenden Wortlaut:

„Es [das Metropol] ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und damit auch für die Stadt Bonn, da es 1928, also zu einer Zeit erbaut wurde, als das Kino einen Entwicklungsstand erreicht hatte, der für die damalige Gesellschaft neben Theater, Oper und Konzert zum wesentlichen Unterhaltungsfaktor geworden war.

Mit der Entwicklung des Kinos stellte sich aus architekturgeschichtlicher Sicht eine neue Bauaufgabe, nämlich in den Städten große Lichtspielhäuser zu errichten. Letztere hängen wie das Metropol in Bonn bautypologisch und baugenetisch insbesondere mit Theaterbauten zusammen. Hierbei ist für das Metropol von besonderer Bedeutung, daß es eine Bühne besitzt, so daß es nicht nur als Kino, sondern auch beispielsweise für Variete-Veranstaltungen genutzt werden konnte. Funktionell folgt das Metropol somit noch einer auf die Ursprungszeit des Kinos zurückgehenden Tradition, nach der Kinovorführungen (zumal zur Stummfilmzeit) mit musikalischen und anderen Darbietungen verbunden waren. Dies ist für eine Dokumentation der Geschichte des Lichtspiels von großer Bedeutung. Beim Metropol hat sich der Typus des Lichtspieltheaters mit Eingangs- und Kassenraum, Garderobe im Souterrain, Foyer und Erfrischungsraum (Café) vor den Zugängen zu Logen bzw. Rängen im 1. Geschoß, einem festlich überkuppelten Vorführsaal mit bis an die Bühnenseiten verlaufendem Balkon erhalten. Da die Großkinos seit den 60er Jahren aufgrund zunehmender Verbreitung des Fernsehens nicht mehr wirtschaftlich waren, wurde eine Fülle großer Lichtspielhäuser abgebrochen oder für andere Nutzungen umgebaut. Diese Negativentwicklung des Großkinos gibt dem Metropol seinen beachtlichen Denkmalwert, da die Bauaufgabe Großkino inzwischen Geschichte geworden ist und mit dem Metropol nur noch eines der wenigen Lichtspielhäuser dieser Art in unserem Lande erhalten ist.

Außer den im Innern allerdings nur zum Teil erhaltenen ursprünglichen Details erweist die Fassade des Metropols zum Markt hin das Gebäude als typisches Werk mit vom Bauhaus geprägter Formensprache der 20er Jahre dieses Jahrhunderts. Dies belegen die geometrischen Gliederungselemente in der Anordnung der schlichten Pfeiler der dreiachsig gebildeten Eingangszone mit breiter Betonung der Mitte, das darüber liegende von fünf rechteckigen großen Fenstern gebildete Feld des ersten Geschosses (Cafe), dem ein Balkon vorgelagert war, sowie die zu einer Dreiergruppe zusammengeschlossenen Fenster in der Mitte des zweiten und dritten Geschosses, die von schmalen Türen mit vorgelegten halbrunden kleinen Balkons im zweiten Geschoß und entsprechend schmalen Fenstern im dritten Geschoß flankiert werden. Diese schmalen Türen, Balkons und Fenster liegen in einem hohen sich bis zur Traufe erstreckenden in die Fassade eingetieften schmalen Feld. Mit dieser Fassadengestaltung wird erreicht, daß die durch die Fenster des ersten Geschosses angedeutete Fünfachsigkeit in den darüber liegenden Geschossen gewahrt bleibt, gleichwohl aber der Dreierrythmus mit Betonung der Mitte im Eingangsbereich einsetzend bei der Gesamtfassade vor allen im 2. und 3. Geschoß optisch wirksam bleibt.“[1]

Nachdem der damalige Besitzer schon mit dem Abbruch des Gebäudes begonnen hatte, wurde es in Folge eines Gerichtsverfahrens und der Eintragung in die Denkmalliste (mit Zustimmung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege) im hinteren Gebäudebereich weitgehend abgebrochen und im Zeitraum 1988/1989 detailgetreu wieder aufgebaut. So wurden unter Anderem die Rabitzkuppel und das Bühnenportal vollständig erneuert.

Außerdem wurde die Nutzung geändert und erweitert. Neben dem großen (Kino-)Saal wurden drei weitere Kinoräume eingerichtet, im Souterrain die Kleinkinos „Metropol A“ und „Metropol B“, sowie unter der Kuppel der so genannte „Kuppelsaal“. In Teilen des Gebäudes wurden Wohnungen und Büros untergebracht.

Neuer Betreiber

Anfang der 1990er Jahre erwarben die Ufa-Kinos das Metropol. Nach grundliegender Renovierung und der Schaffung von drei weiteren, kleineren Kinosälen wurde das Metropol wiedereröffnet.

Nachdem die Ufa 2002 in Insolvenz gegangen war, wurde das Metropol von CineStar weiterbetrieben.

Neuer Besitzer

Am 14. Dezember 2005 wechselte das Metropol im Rahmen einer Versteigerung den Besitzer. Auf Betreiben der WWK ging das denkmalgeschützte Gebäude auf die neu gegründete, in Ratingen ansässige, „Metropol Immobilien- und Management GmbH“ über. Geschäftsführer Rainer Götzen, der gleichzeitig Geschäftsführer der „Interboden Innovative Gewerbeimmobilien GmbH & Co.KG“ ist, ersteigerte das Gebäude für 3.125.000 Euro und überbot knapp Frank Asbeck, den SolarWorld-Gründer, der im Gegensatz zu Götzen das Gebäude als Kulturzentrum erhalten und nutzen möchte.

Eine Berechnung des Marktwertes des Metropols mit Denkmalschutz hatte 1,9 Millionen Euro ergeben. Bestände kein Denkmalschutz hätte das Gebäude einen Wert von 3,7 Millionen Euro.

Blick in den Saal des Metropols

Der neue Besitzer will das Gebäude künftig nicht mehr als Kino nutzen, stattdessen ein „zukunftsträchtiges Handelskonzept“ realisieren, „das es in der Region Bonn noch nicht gibt“, so Vanja Schneider, Geschäftsführer der „Interboden GmbH & Co. KG“. Für ihn ist eine „wirtschaftlich nachhaltige Nutzung des Metropols als Kino und Bühne“ zukünftig „nicht gewährleistet“.

Zustimmung zu den Plänen des neuen Besitzers signalisierte der bei der Stadt Bonn zuständige Dezernent. Dem gegenüber unterstützten bis Ende Juni 2006 mehr als 35.000 Personen in einer Unterschriftenaktion die Bemühungen der Bürgerinitiative RETTET DAS METROPOL, das Gebäude „in seiner jetzigen Bauweise und Funktion für Gegenwart und Nachwelt“ zu erhalten.

Ende Februar 2006 kündigte Cinestar an, zum 16. März die Türen des Metropols zu schließen. Ein Sprecher der Gruppe begründete diese Entscheidung mit der geringen Auslastung der beiden Säle von 7,6 Prozent. Am 15. März fand die (vorläufig?) letzte Vorstellung statt.

Bonner Künstler, darunter das Springmaus Ensemble und Curt & Alan Delander, veranstalteten am 30. Mai zur Unterstützung der Forderung nach Erhalt des Metropols auf dem Museumsplatz ein Benefizkonzert.

Politik und Verwaltung

Planungsausschuss

Für die Sitzung des „Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz“ am 30. März 2006 teilte die Stadtverwaltung mit, dass der neue Eigentümer des Metropols am 13. Februar 2006 „eine Bauvoranfrage zur Umnutzung des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes des Metropol-Kinos bei der Stadt Bonn eingereicht“ hat. Die Bauvoranfrage hat entsprechend der Mitteilung für den Denkmal-Ausschuss eine Nutzungsänderung – „großflächige Handelsnutzung“ – zum Ziel.

Seit der Bauvoranfrage hat die Stadtverwaltung Gespräche mit dem Eigentümer und dem Architekten geführt, „die eine Veränderung dieser Planung und die langfristige Erhaltung des Baudenkmals zum Ziel haben.“ In diesem Zusammenhang wies die Stadt darauf hin, dass die Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste, „nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel (Zurückweisung der Berufung mit Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 14.04.1987) bestandskräftig, d. h. unanfechtbar“ ist. „Seither unterliegen alle (baulichen) Veränderungen dem Erlaubnisvorbehalt der Unteren Denkmalbehörde (§ 9 DSchG NRW).“

„Denkmalrelevant“ sind für die Stadtverwaltung vor allem folgende Einzelmaßnahmen, über die die Verwaltung in der Sitzung am 30. März berichtete:

  • Entfernung der Eingangstreppe
  • Einziehen einer zusätzlichen Ebene im Balkonbereich und im Bühnenhaus
  • Einbau einer Rolltreppenanlage im bisherigen Zuschauerbereich unter der Kuppel

Beschluss des Hauptausschusses

Nach den Beratungen im Denkmalausschuss beschloss am 27. April 2006 der Hauptausschuss der Stadt einstimmig, die Verwaltung damit zu beauftragen, „ohne den städtischen Etat zu belasten, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Denkmal Metropol zu erhalten“.

Stadtrat

Als Vorlage für die Sitzung des Rates am 14. Juni 2006 legte die Verwaltung eine Stellungnahme vor, in der sie mitteilte, dass aus Gründen des Denkmalschutzes eine positive Entscheidung bei der bisher beabsichtigten Planung nicht möglich gewesen sei. Daraufhin hat der Rechtsanwalt der Antragstellerin – „Interboden“ – diese Bauvoranfrage im April 2006 ausdrücklich auf die Aussage zur Zulässigkeit der Art und des Maßes der geplanten Nutzung als Einzelhandelsfläche eingeschränkt.

In seiner Sitzung beschloss der Rat, die Verwaltung zu beauftragen, „eine Planung für die Neuausrichtung des Marktplatzes“ vorzulegen. Diese soll so angelegt sein, dass sie eine weitere Konzentration von städtischen Einzelhandel auf dem Markt ausschließt und „in diesem Rahmen die Festschreibung des Grundstückes Bonn, Markt 24/ Wenzelgasse 1 und 9 auf eine kulturelle und/ oder Veranstaltungsnutzung enthält, die einen unverzichtbaren Bestandteil einer Innenstadt mit hoher Aufenthalts- und Nutzerqualität“ darstellt. Darüber hinaus erließ der Rat für den Bereich eine Veränderungssperre.

Zusage durch die Verwaltung

Weil die Verwaltung es versäumt hat, den Rat über Fristen bei der Voranfrage zu informieren, teilte die Oberbürgermeisterin am 28. Juni mit, trotz des Ratsbeschlusses den Antrag des Eigentümers „zügig“ zu behandeln. Ein Gutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hatte, sieht eine Verpflichtung, die per Bauvoranfrage beantragte Umnutzung positiv zu bescheiden. Tue die Stadt das nicht, handele sie rechtswidrig und mache sich dadurch schadensersatzpflichtig.

„Auch mit einem früheren Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit anschließender Veränderungssperre,“ so die Stadt in einer Stellungnahme vom 29.6., „hätte eine Festschreibung der Kinonutzung bzw. einer kulturellen Nutzung nicht erreicht werden können. Städtebaulich ist eine singuläre Festschreibung der Nutzung des Grundstückes Markt 24 als Vergnügungsstätte bzw. Anlage für kulturelle Zwecke oder als Kino nicht möglich.“

Die Stadt betonte jedoch auch, daß die baurechtliche Zusage für eine Umnutzung keine Baugenehmigung sei. Nach wie vor bestünden erhebliche denkmalrechtliche Bedenken gegen die eingereichten Umbaupläne der Eigentümer.

Denkmalrechtliche Ablehnung der Umbaupläne

In einer Beschlussvorlage vom 25. Juli 2006 lehnt die Verwaltung aus denkmalrechtlichen Gründen die Umbaupläne der Eigentümer ab. In der Begründung heißt es u. a.:

„Aus Sicht der Denkmalbehörde führt die Summe der Eingriffe dazu, dass die Erlebbarkeit des Gesamtkomplexes in einem so großen Maße beeinträchtigt wird, dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu dem Vorhaben in dieser Form nicht erteilt werden kann. Das Baudenkmal würde faktisch zerstört.“

Dieser Ansicht schlossen sich in Sitzungen des Unterausschusses Denkmalschutz und des Planungsausschusses am 9. und 10. August sämtliche Ratsfraktionen an.

Reaktion der Eigentümer

Auf die angekündigte Ablehnung des Umbaus – ohne den eine Handelsnutzung des Kinos kaum möglich ist – reagierten die Eigentümer mit der Ankündigung einer Klage vor Gericht. Dabei drohten sie abwechselnd mit Schadenersatzforderungen und der Anzweiflung des Denkmalstatus des Gebäudes nebst Abrissantrag. Seither sind die Fronten zwischen den Eigentümern und der Stadt verhärtet.

Nach Ansicht der Bürgerinitiative stehen die Chancen für einen Erhalt des Denkmals Metropol gut. Schadenersatzforderungen gegen die Stadt sind danach nicht zu erwarten, da die Stadt mit der Versagung der Umbauerlaubnis lediglich geltendes Recht angewandt hat und kaum anders entscheiden konnte. Der Anzweiflung des Denkmalstatus wird ebenfalls wenig Chancen eingeräumt, denn nach den Gerichtsurteilen aus den 80er-Jahren und der von der Denkmalbehörde begleiteten Restaurierung befindet sich das Metropol im originalgetreuen Zustand, wie er in der Denkmalliste beschrieben wird.

Frage der Wirtschaftlichkeit

Die Eigentümer behaupten, das Metropol könne als Kulturbetrieb und ohne Umbau nicht wirtschaftlich genutzt werden. Da nach dem Denkmalschutzgesetz keinem Eigentümer zuzumuten ist, mit einem Denkmal Verluste zu machen, hoffen die Eigentümer so, die Umbauerlaubnis doch noch zu erhalten.

Die Bürgerinitiative sieht die Wirtschaftlichkeit jedoch als gegeben an. Sie begründet das mit Gutachten sowie Angeboten lokaler Kulturbetriebe zur Übernahme bzw. Anmietung des Metropols. Sollte sich die Wirtschaftlichkeit des Kulturbetriebs nachweisen lassen, könnte ein Umbau nicht mehr erlaubt werden, da dem Eigentümer laut Denkmalschutzgesetz zuzumuten ist, zugunsten einer denkmalgerechten Nutzung auf eine möglicherweise rentablere, aber nicht denkmalgerechte Nutzung zu verzichten.

Gerichtsentscheidung

In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vom August 2006 wurde das von den neuen Besitzern beantragte Verfahren bezüglich der Erteilung eines Bauvorbescheides eingestellt und die Kosten des Verfahrens müssen die Antragsteller bezahlen. Die Richter stellten fest, dass das Bauamt der Stadt Bonn nicht verpflichtet ist, „sogleich nach Rechtsprüfung einen Antrag zu bescheiden“". Es liege im Ermessen des Amtes, „im Genehmigungsverfahren noch andere öffentliche Stellen und Ämter - wie vorliegend den Rat - zu beteiligen und deren Stellungnahme vor Genehmigungserteilung einzuholen.“[2]

Quellen

  1. Denkmalliste der Stadt Bonn – Eintragung: 27. Oktober 1983
  2. General-Anzeiger Bonn, 19./20.8.2006

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