Zum Inhalt springen

Kontonummer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. August 2006 um 09:07 Uhr durch 212.114.69.51 (Diskussion) (Weblinks). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Jede natürliche und juristische Person kann bei einem Kreditinstitut ein Bankkonto oder mehrere Bankkonten unterhalten. Dabei erhält jedes Konto eine Kontonummer. Erst durch die Vergabe einer Kontonummer lässt sich der Zahlungsverkehr schnell und sicher abwickeln.

Die Kontonummern werden nicht willkürlich vergeben, sondern über eine sog. Prüfziffer berechnet. Hierbei wird aus einer gegebenen Zahl mit Hilfe eines Algorithmus eine weitere Ziffer berechnet, die mit der vorgegebenen Zahl zusammen die Kontonummer bildet. Meist wird die Prüfziffer hinten angehängt. Bei der IBAN (International Bank Account Number) ist die Prüfziffer zweistellig und kommt gleich nach dem Ländercode, z.B. DE78, wobei hier 78 die Prüfziffer ist. Die Prüfziffernmethode ist bei deutschen Banken nicht einheitlich, es gibt ca. 120 verschiedene Methoden.

Innerhalb eines Kreditinstituts werden teilweise zusätzliche organisatorische Ordnungskriterien durch die Kontonummer abgebildet. Dies gilt beispielsweise für die Identifizierung der kontoführenden Filiale, die meist in den ersten Stellen der Kontonummer abgebildet wird. Im Weiteren werden teilweise die Kontocharakteristika in der Unterkontonummer abgebildet um zu erkennen, ob es sich um Kontokorrentkonten, Spar-, Darlehens-, Festgeld- oder Anderkonten handelt und bei der elektronischen Weiterverarbeitung von Zahlungen an die richtigen Folgesystem weiterkleiten zu können.

Um in großen Filialnetzen genügend Nummernblöcke verwenden zu können, wird als zusätzliches Identifikationskriterium die Bankleitzahl mit herangezogen. Dies erlaubt es, innerhalb eines Landes Kontonummern mehrfach zu verwenden.