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FFH-Gebiet Busdorfer Tal

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FFH-Gebiet Busdorfer Tal
f1
Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 31 ha
Kennung 1523-381
WDPA-ID 555517831
Natura-2000-ID DE1523381
FFH-Gebiet 31 ha
Geographische Lage 54° 29′ N, 9° 32′ OKoordinaten: 54° 29′ 18″ N, 9° 32′ 20″ O
FFH-Gebiet Busdorfer Tal (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Busdorfer Tal (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 6 m bis 29 m
Einrichtungsdatum Juni 2004
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG

Das FFH-Gebiet Busdorfer Tal ist ein NATURA-2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein in der Landschaft Schwansen im Kreis Schleswig-Flensburg auf dem Gebiet der Gemeinden Busdorf und Dannewerk.[1] Es hat eine Größe von 31 ha. Seine größte Ausdehnung beträgt ca. 1 km in Nordostrichtung. Seine Südgrenze bildet die Kreisstraße K39 zwischen der Autobahn A7 im Westen und Alte Landstraße im Osten. Die Westgrenze ist der Bahndamm, heute Wanderweg, der ehemaligen Bahnlinie Schleswig-Kropp. Im Norden bildet der Reesendamm, im Osten die Wohnbebauung von Busdorf die Grenze. Die höchsten Erhebungen liegen mit 29 m am Westrand. Der niedrigste Punkt liegt mit 6 m im Sumpfgebiet an der Nordgrenze südlich des Reesendamms. Das Gebiet wird von einem Bachlauf durchzogen. Im Süden befinden sich zwei Stillgewässer, die vor Jahrzehnten als Fischteiche angelegt worden waren. Im Talgrund treten mehrere Quellen aus. An der Nordgrenze am Reesendamm streift das FFH-Gebiet einen Teil des gesetzlich geschützten SH-Biotops Nr. 325346038-011, ein mit Binsen bewachsenes Feuchtgrünland.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

Grafik 1

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet Busdorfer Tal wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 der Naturschutzbehörde der EU als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt.[2] Der Managementplan für das FFH-Gebiet Busdorfer Tal wurde vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erstellt und vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Naturschutz und Digitalisierung (MELUND) des Landes Schleswig-Holstein am 28. Februar 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt.[3] Das FFH-Gebiet liegt fast vollständig im Landschaftsschutzgebiet Haithabu-Dannewerk,[4] grenzt im Norden an das Naturschutzgebiet Haithabu-Dannewerk und liegt im Schwerpunktbereich des landesweiten Biotopverbundsystems.[1] Die Fläche des FFH-Gebietes teilt sich in sechs Lebensraumklassen auf, siehe Grafik 1.[5]

FFH-Erhaltungsgegenstand

Grafik 2

Als FFH-Erhaltungsgegenstände wurden 4 Lebensraumtypen nach Anhang I[6] der FFH-Richtlinie der EU-Umweltbehörde gemeldet (Stand Mai 2019), siehe Grafik 2. Sie betragen zusammen nur 4 % der Gesamtfläche des FFH-Gebietes.

Als „ Weitere Arten und Biotope“ wurden 25 Pflanzen der Roten Liste Schleswig-Holstein gefunden, worunter auch die vom Aussterben bedrohte Frühlingssegge gehört.

FFH-Erhaltungsziele

Als Erhaltungsziele mit besonderer Bedeutung wurden die vier Lebensraumtypen aus den FFH-Erhaltungsgegenständen übernommen, siehe Grafik 2.[7]

FFH-Analyse und Bewertung

Der Lebensraumtyp 6230 Borstgrasrasen wird als einziger in der Gesamtbeurteilung mit der Note „B = guter Wert“ bewertet. Er wird für das FFH-Gebiet hinsichtlich der Repräsentativität mit der Note „A = hervorragende Repräsentativität“ ausgezeichnet. Die drei restlichen Lebensraumtypen schneiden in der Gesamtbewertung schlechter ab und erhalten nur die Note „C = signifikanter Wert“. Das FFH-Gebiet bietet gute Voraussetzungen für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Lebensraumtypen. Große Teile werden seit Jahren nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Die genutzten Grünflächen werden von Robustrindern und Pferden beweidet. Das Reet in den Mooren wird nicht mehr geschnitten. Eine Düngung mit Gülle oder Kunstdünger findet nicht statt. Durch die Lage unmittelbar an der Autobahn A7 gelangen allerdings durch die vorherrschenden westlichen Winde Luftschadstoffe wie Stickoxide ins FFH-Gebiet. Der nahe südwestlich gelegene Fliegerhorst Jagel, dessen eine Einflugschneise direkt über dem FFH-Gebiet liegt, sorgt mit Abgasen und Aerosolen für eine weitere Beeinträchtigung. Mit der Aufgabe des Fliegerischen Ausbildungszentrums der Luftwaffe in Holloman in den Vereinigten Staaten im Jahre 2017 hat sich die Anzahl der Flugzeuge in Jagel um 15 erhöht. Ein am Ostrand gelegener Fichtenbestand nimmt die Luftschadstoffe wie ein natürlicher Luftfilter auf und leitet sie in den Boden ab. Die Ergebnisse der FFH-Analyse und Bewertung bildet die Grundlage für den Maßnahmenkatalog zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensraumtypen.

FFH-Maßnahmenkatalog

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

Einzelnachweise

  1. a b Managementplan FFH 1523-381 "Busdorfer Tal". (PDF; 1056 KB) Karte 1 - Übersicht -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 28. Juni 2017, abgerufen am 10. September 2020.
  2. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 69 KB) DE1523381 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 1-13, abgerufen am 10. September 2020.
  3. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1523-381 „Busdorfer Tal“. (PDF; 2144 KB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 28. Februar 2018, S. 1-19, abgerufen am 10. September 2020.
  4. Gültige Landschaftsschutzgebiete im Kreis Schleswig-Flensburg. Lfd. Nr. 4 Haithabu-Dannewerk. In: Kreisportal Schleswig-Flensburg. Kreis Schleswig-Flensburg, 23. Juni 2011, abgerufen am 10. September 2020.
  5. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 69 KB) 4.1. Allgemeine Merkmale des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, S. 6-7, abgerufen am 10. September 2020.
  6. FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Anhang I "NATÜRLICHE LEBENSRAUMTYPEN VON GEMEINSCHAFTLICHEM INTERESSE, FÜR DEREN ERHALTUNG BESONDERE SCHUTZGEBIETE AUSGEWIESEN WERDEN MÜSSEN". In: Internetportal der Europäischen Union. Rat der Europäischen Union, 21. Mai 1992, S. 16–23, abgerufen am 2. April 2020.
  7. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1523-381 „Busdorfer Tal“. (PDF; 87 KB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 10. September 2020.