Linde (Heraldik)
Die Wappenfigur Linde ist in der Heraldik eine gemeine Figur[1] und wird sehr unterschiedlich verwendet. Einmal wird der Baum, das andere mal nur ein Blatt (Lindenblatt[1]) als Figur verwendet. Auch sind viele Blätter im Wappen oder ein Lindenzweig[1] möglich. Wird die Linde als Baum im Wappen dargestellt, so dienen die Blätter als Erkennung. Dazu werden wenige unverhältnismäßig groß dargestellt.
Die Linde wird in Deutschland als Gerichtsbaum angesehen (Gerichtslinde). Hier lässt sich eine Beziehung zum Notariatssignet herstellen. Diese wurden mit den beliebten Lindenblätter geschmückt und fanden auch Eingang in die Wappen von Notaren.[2]
In der natürlichen Darstellung sind die Lindenblätter auf vielen älteren Wappen zu finden. Besonders im Oberwappen wurden Lindenblätter an Büffelhörner oder Stäben gesteckt, die bereits im Mittelalter grün tingiert wurden. Beispiele sind die Wappen der Landgrafschaft von Thüringen und Hessen. Viele Wappen zeigen in der modernen Heraldik ein stilisiertes Lindenblatt, beziehungsweise diese auch in größerer Anzahl. Alle heraldische Farben sind gebräuchlich, aber Grün, Gold und Silber sind bevorzugt.
Die Linde und ihre Blätter sind geeignet für redende Wappen. Unter den vielen Wappen sind Beispiele, wie Lindau (Bodensee) und Lindau bei Zerbst zu nennen.
Hat ein gemeines Kreuz stilisierte Lindenblätter an den Kreuzarmen, spricht der Heraldiker von einem Lindenblattkreuz.[1]
Der rote achtblättrige Lindenzweig im silbernen Schild ist im Wappen der fränkischen Familie Grafen von Seckendorff abgebildet und ähnelt dem Wappen von Sugenheim unten in der Galerie. Ihm fehlt nur das rote Schildhaupt.[1]
Auch Wappenschnitte werden nach der Linde benannt. Diese als Blattschnitt bezeichnete Teilung im Schild wird Lindenschnitt genannt und ist eine lindenblattförmige Schildteilung bei der beiderseits aus der Schnittlinie das Blatt in das Feld hineinragt. In dieser Form ist es ein Heroldsbild.
Beispiele
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Lindenbaum (Lindenholzhausen)
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Lindenzweig (Unterwaldhausen)
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Drei Lindenblätter (Kriegstetten)
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Lindenbaum (Leipalingis)
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Lindenbaum (Lindenau in der Oberlausitz)
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Blatt mit Lindenblüte (Lindau bei Kiel)
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Lindenzweig (Sugenheim)
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Lindenbaum (Dietkirchen)
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Lindenblätter, ebenfalls verwechselt (Utzenstorf)
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Lindau im Bodensee: Lindenbaum
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Schildfuß als ausgezogenes Lindenblatt im Wappen von Weng
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Das Stammwappen der Familie von der Linde zeigt in Rot einen schräg rechts gelegten goldenen Lindenast, oben mit drei, unten mit zwei Blättern. Auf dem gekrönten Helm mit goldenen und roten Decken, zwei gegeneinander gestellte Lindenäste, der rechte mit zwei, der linke mit drei Blättern.
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Das Stammwappen der Familie von Lindenau ist von Silber und Grün geteilt, darüber eine entwurzelte Linde verwechselter Farben, deren Stamm von zwei roten, gold besamten Rosen beseitet wird und deren silberne Wurzeln vorn mit einer gold besamten Rose belegt sind.
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Wappen derer von Seckendorff: Das Stammwappen zeigt in Silber einen roten Lindenzweig in Form einer 8 mit vier untereinander stehenden gestielten roten Blättern an jeder Seite. Hier abgebildet in Siebmachers Wappenbuch.
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Kärntner Wappen: Gekrönter Turnierhelm mit rotgoldenen Decken trägt zwei goldene Büffelhörner, die außen mit je fünf goldenen Stäbchen besteckt sind, von denen rechts je drei schwarze, links je drei rote Lindenblätter herabhängen
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Königreich Böhmen: Oberwappen:
Auf goldbekröntem, silbernem Spangenhelm mit schwarz-goldener Helmdecke ein offener schwarzer Flug, jeweils belegt mit goldenen Lindenblättern.
Ströhl, 1890
Siehe auch
- Baum in der Heraldik
- Münzmeisterzeichen Lindenblatt der Münzstätte Freiberg (1540–1545)
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. 3., unveränderte Auflage, Battenberg, Regenstauf 2011, ISBN 978-3-86646-077-5, S. 256.
- ↑ Friedrich Leist: Die Notariats-Signete. Ein Beitrag zur Geschichte des Notariates sowie zur Lehre von den Privat-Urkunden. Giesecke & Devrient, Leipzig u. a. 1896.