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Fall Mehmet

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Relevanz ? Müssen Straftäter einen Eintrag bekommen ? -- Wantuh 14:38, 18. Aug 2006 (CEST)

Muhlis Ari (*1984) erlangte unter seinem Pseudonym "Mehmet" Bekanntheit, nachdem er bis 1998 mehr als 60 Straftaten begangen hatte und in sein Heimatland - die Türkei - abgeschoben wurde. Sein Pseudonym erlangte er als jugendlicher Straftäter aus Datenschutzgründen. Bereits vor seinem 14. Geburtstag hatte er bereits mehrzählige Diebstähle und Einbrüche, Körperverletzungen, Erpressungen, Nötigungen und Raubüberfälle begangen.

Als "Mehmet" 1998 mit 14 Jahren, und insofern strafmündig, einen Mitschüler krankenhausreif verprügelt hatte und zudem das bewußtlose Opfer ausraubte, wurde er im selben Jahr von einem Münchner Gericht zu einer Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt. Eine Strafe, die er nie antrat, sondern statt dessen auf Veranlassung der Stadt München, die seine Aufenthaltsberechtigung nicht verlängerte, in die Türkei abgeschoben wurde. Der Fall sorgte international für Aufsehen, weil erstmals ein Kind von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern allein zurück in die angestammte Heimat mußte.

Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. Im November 2001 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, "Mehmet" dürfe nach Deutschland zurück kehren. Da seine Eltern seit über 30 Jahren in München leben, musste die Stadt München eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen; Diese richterliche Entscheidung wurde 8 Monate später dann auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, und seine Abschiebung wurde für rechtswidrig erklärt.

Knapp vier Jahre später durfte er per Gerichtsbeschluss 2002 wieder nach Deutschland zurückkehren.

Im Sommer 2006 hat "Mehmet" wieder Schlagzeilen von sich gemacht, nachdem er seine Eltern verprügelt hat und sitzt seitdem in Haft.