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Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

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Flagge der EGKS

Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Abkürzung EGKS, oft auch Montanunion genannt, wurde am 18. April 1951 durch den Vertrag von Paris gegründet und trat am 23. Juli 1952 in Kraft und gab allen Mitgliedsländern Zugang zu den Produktionsfaktoren für Kohle und Stahl, ohne Zoll zahlen zu müssen.

Der EGKS-Vertrag ging auf den Schuman-Plan, einer Initiative des französichen Außenministers Robert Schuman zurück, in der er dem deutschen Kanzler, Konrad Adenauer einen Vorschlag machte, dem dieser sofort zustimmte: Gemeinsame Kontrolle der Montanindustrie der Mitgliedsländer ohne Zoll, was bedeutete, dass das Ruhrgebiet, das damals unter der Kontrolle einer nicht-deutschen Kommission der Siegermächte und englischer Besatzung stand und deren Anlagen gerade weiter demontiert wurden, eine Chance für neues Wachstum bekam, was auch so eintreten sollte - so konnte es sich als "Schwungrad" des wirtschaftlichen Neuaufbaus in Westdeutschland (Wirtschaftswunder) frei drehen.

Hauptziel des Vertrages war in der Argumentation Schumans die Sicherung des innereuropäischen Friedens durch die "Vergemeinschaftung", also die gegenseitige Kontrolle, der kriegswichtigen Güter Kohle und Stahl, sowie die Sicherstellung dieser für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg entscheidenden Produktionsfaktoren.

Gründungsmitglieder der EGKS

In der Bundesrepublik Deutschland lagen damals die reichsten Kohlevorkommen der sechs Länder. Frankreich erhielt damit vor allem Zugang zum Ruhrgebiet, welches in der vormals englischen Besatzungszone lag und dessen Rohstoffproduktion und wirtschaftliche Entwicklung bis dahin noch unter den Sanktionen der Siegermächte zu leiden hatte. Da sich die Eigenständigkeit des Saarlandes abzeichnete, war dies eine zukunftsweisende Möglichkeit von den Rohstofflagerstätten weiter zu profitieren und diese zu kontrollieren. Die Gründerstaaten des Vertrages waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.

Aus der Montanunion, dem Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), und dem Vertrag über die Nutzung der Kernenergie EURATOM entstand später die Europäische Gemeinschaft, die 1992 durch den Vertrag von Maastricht zur Europäischen Union weiterentwickelt wurde.

Der Vertrag, der für eine Dauer von 50 Jahren geschlossen wurde, lief am 23. Juli 2002 aus. Er wurde nicht verlängert, seine Regelungen wurden aber im Wesentlichen in den EG-Vertrag übernommen.

Organe

Die Organe der Gemeinschaft waren:

  • Hohe Behörde: Exekutive Gewalt mit 9 unabhängigen Mitgliedern (Legislatives Element)
  • Beratender Ausschuss: 51 Mitglieder aus Arbeitgeber und Arbeitnehmer und Verbrauchsorganisatoren
  • Ministerrat: Ressortminister der einzelenen Länder (Vorläufer des Rats der Europäischen Union)
  • Gemeinsame Versammlung: 142 Mitglieder, Vorläufer des Europäischen Parlaments, Kontrolle der Hohen Behörden
  • Gerichtshof: 7 Mitglieder mit supranationaler Rechtsprechung (Judikatives Element)

Siehe auch: