Compliance (BWL)
In der betriebswirtschaftlichen Fachsprache wird der Begriff Compliance bzw. Komplianz verwendet, um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilligen Kodices in Unternehmen zu bezeichnen. Die Sicherstellung von Compliance in Unternehmen kann durch organisatorische Maßnahmen gestützt werden. Hierzu werden, vor allem bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, Compliance-Abteilungen eingerichtet. Diese wachen beispielsweise darüber, dass die nationalen und internationalen Gesetze und Richtlinien gegen Insiderhandel oder Geldwäsche eingehalten werden. In Steuerberatungsgesellschaften kümmern sich Compliance-Abteilungen um die Erfüllung steuerlicher Deklarationsvorschriften (vor allem die Abgabe von Steuererklärungen) und übernehmen in der Regel keine weiteren Beratungsaufgaben. Daneben gilt Compliance als ein bedeutendes Element der Corporate Governance.Zunehmend von Bedeutung für die Compliance sind auch die Informationssicherheit und der Datenschutz.
Ein Anzeichen für fehlende Compliance ist, wenn in den Medien negativ über Unternehmen berichtet wird.
Definition
Der Begriff Compliance bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitgieder und seiner MItarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen ge- und verbote begründen. Darüberhinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebahrens auch mit aller gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen gewährleistet werden.
Compliance-Organisation
Grundvoraussetzungen für Complianceorganisation im Unternehmen ist die Schaffung eines eignen Verantwortungsbereichs. Die Zuweisung einer alleinigen Verantwortung von mindestens einem Entscheidungsträgers für die Compliance.
Organisiert wird der Verantwortungsbereich Compliance durch einen Compliancemanager, der sinnvollerweise unabhängig von bestehenden Hierachien unternehmensweite Verantwortung trägt und entweder selber dem Vorstand angehört oder lediglich diesem unterstellt ist.
Die vier Grundpfeiler für eine effektive Compliance-Organisation:
1. Identifikation von Risiken
- Benchmarking
- Identifikation und Analyse des rechtlichen Risikos
- Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen
2. Internes Informationssystem
- Einschätzung des Schulungsbedarfs
- Entwicklung und Verbesserung von Unternehmesrichtlinie
3. Externes Kommunikationssystem
- Entwicklung von Verfahrensabläufen bei Beschwerden
- Kontakte mit Behörden
4. Internes Kontrollsystem
- Berufung eines Compliancebeauftragten
- Entwicklung von Kontrollverfahren und Kommunikationsabläufen
Compliance hat auch eine pragmatische Bedeutung. Sie soll das Unternehmen präventiv vor Fehlverhalten bewahren, das auf Unwissenheit oder Fahrlässigkeit beruht und zu Imageschäden sowie dem verfehlen von Unternehmenszielen in Folge von unsachten Geschäftsgebahren führen kann. Compliancesysteme sind Organisationsmaßnahmen, die das rechtmäßige Verantwortungsbewusste und nachhaltige Handeln eines Unternehmens sowie seine Organe und Mitarbeiter gewähren soll.