Justiz (Dürrenmatt)
Justiz ist ein (Kriminal-) Roman von Friedrich Dürrenmatt. Er behandelt den öffentlichen Mord eines schweizer Kantonsrates an einem Professoren; erzählt aus der Ich-Perspektive des jungen Anwaltes Spät, der den Auftrag des verurteilten Kantonsrates annimmt, den Mord unter der Annahme, dieser sei nicht der Mörder, erneut zu untersuchen. "Der junge Anwalt (...) erkennt zu spät, in welche Falle ihn die Justiz geraten läßt, weil er sie mit der Gerechtigkeit verwechselt." (Friedrich Dürrenmatt)
Entstehung
Dürrenmatt begann mit der Arbeit an Justiz im Jahr 1957, der Roman sollte nach einigen Monaten abgeschlossen sein. Da jedoch Arbeit an anderen Werken dazwischen kam, blieb Justiz liegen, bis Dürrenmatt schließlich die Arbeit daran ganz einstellte. Im Jahr 1980 wollte er den Roman als 30. Band seiner Werkausgabe abschließen, scheiterte jedoch daran, daß er die ursprünglich geplante Handlung nicht mehr rekonstruieren konnte. 1985 schließlich setzte er sich erneut daran, entwickelte auf dem vorhandenen Fragment eine neue Handlung; und so erschien der Roman, "wenn auch wohl in einem anderen Sinn als urspünglich geplant".
Handlung
Rahmenhandlung
Der Roman ist in Form von Memoiren bzw. Erinnerungen verfaßt. In den ersten beiden Abschnitten schreibt Rechtsanwalt Spät rückblickend und reflektierend über den absurdesten Fall seiner Karriere, der ihn ruinierte und infolge dessen er eine schwere Entscheidung trifft. Im dritten Abschnitt schreibt - Jahre später - ein Schriftsteller, der diese Erinnerungen als Buch herausgeben will, über seine Nachforschungen, die den Fall dem Leser endgültig aufklären.
Binnenhandlung
1. Abschnitt
Der Züricher Kantonsrat Dr.h.c. Isaak Kohler erschießt im überfüllten Restaurant Du Theatre öffentlich den Germanisten Prof. Winter und läßt sich kurz darauf widerstandslos festnehmen. In einem Schauprozeß wird er trotz einiger fehlender Beweismittel und ohne klares Motiv zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilt, da kein Zweifel am Geschehen besteht. Kohler, sehr vermögend, einst hochangesehen und beliebt, beauftragt aus dem Gefängnis heraus den jungen Anwalt Spät, seinen Fall erneut unter der Annahme, er sei nicht der Mörder gewesen, zu untersuchen - unter der Vorgabe wissenschaftlichen Interesses. Aus Geldmangel und in der Hoffnung auf einen Geschäftsaufschwung nimmt Spät schließlich an.
2. Abschnitt
Ein von Spät beauftragter Privatdetektiv sammelt erneut Indizien zu dem Fall, seit dem inzwischen mehrere Monate vergangen sind. Es wird klar, daß der formal katastrophal geführte Prozeß - keine aufgefundene Tatwaffe, kein klares Geständnis, keine Aufnahme von Zeugenaussagen - das Urteil juristisch unhaltbar macht. Mithilfe der Ermittlungen Späts und nach dem damit verbundenen erneut aufgerollten Prozeß (den Spät jedoch aus Gewissensgründen nicht führt) wird Kohler freigesprochen. Da sich ohnehin von Anfang an niemand Kohlers Tat erklären konnte und seine sympathische Erscheinung jedermann in seinen Bann zieht, wird der Freispruch allgemein akzeptiert. Der Selbstmord eines anderen Verdächtigen erscheint wie ein nicht weiter verfolgtes Schuldeingeständnis. Spät hat über diesen Auftrag seinen Ruf ruiniert und vollends seine Selbstachtung verloren, nennt sich einen "vergammelten Hurenspezialisten" und sieht nur noch einen Weg, Gerechtigkeit wiederherzustellen: den Mord an Kohler mit anschließendem Selbstmord.
3. Abschnitt
Mord und Selbstmord scheitern. Langsam wird klar: der Züricher Kantonsrat Dr.h.c. Isaak Kohler inszenierte einen Mord, der nur ein Puzzleteil in einem komplex angelegten und durchdachten persönlichen Rachefeldzug war, indem er geschickt menschliche Schwächen und die Grenzen des modernen Justizapparates ausnutzte.
Verfilmung
Justiz wurde 1993 verfilmt, Regie führte Hans W. Geissendörfer, es spielte unter anderem Maximilian Schell.