Jeanny
Jeanny (Part I) ist ein Lied von Falco, das einen der größten Skandale in der Geschichte der deutschsprachigen Popmusik auslöste.
Das Lied war anfang 1986 acht Wochen Nummer Eins Hit in Deutschland.
Des Text des Lieds handelt von der Beziehung des Sängers zu einem Mädchen namens "Jeanny", der sehr vieldeutig ist. Der Text besteht aus vier Strophen, von denen eine auf englisch ist und wiederholt wird, sowie einem Textteil der von einem Nachrichtensprecher gesprochen wird und mit "Newsflash" angekündigt wird.
Kaum zur Nummer Eins in den Hitlisten geworden, kamen Vorwürfe auf, Jeanny (Part I) verharmlose oder verherrliche eine Vergewaltigung, obwohl im Text nirgendwo von Gewalt die Rede ist. Allerdings zeigt der Text sehr gut die Sichtweise, die ein Vergewaltiger gegenüber seinem Opfer haben kann. Der Sänger interpretiert darin das Geschehen extrem aus seiner Sicht. Zudem konnte der dazugehörige Video-Clip so interpretiert werden, als singe darin ein Serienmörder von seinem Opfer. Hier die umstrittenste Passage:
Dein Lippenstift ist verwischt
Du hast ihn gekauft und
Und ich habe es gesehen
Zuviel Rot auf deinen Lippen
Und du hast gesagt "mach mich nicht an"
Aber du warst durchschaut.
Augen sagen mehr als Worte
Du brauchst mich doch, hmmmh?
Alle wissen, daß wir zusammen sind
Ab heute
Jetzt hör ich sie!
Sie kommen!
Sie kommen Dich zu holen.
Sie werden Dich nicht finden.
Niemand wird dich finden!!
Der englische Textteil gibt eine ähnlich subjektive Sichtweise der Beziehung zu "Jeanny" wieder, jedoch in appellativer Weise und in einem anderen Stil gesungen:
Jeanny, life is not what it seems
Such a lonely little girl in a cold, cold world
There's someone who needs you
Jeanny, quit livin' on dreams
Jeanny, life is not what it seems
You're lost in the night
Don't wanna struggle and fight
Der Teil "Newsflash" berichtet im Ton eines Nachrichtensprechers von einem dramatischen Anstieg der vermissten Personen und dem Fall einer seit 14 Tagen verschwundenen 19-Jährigen, bei der ein Verbrechen nicht ausgeschlossen werden könne. Der "Newsflash" erweckt den Eindruck es könne sich um einen Serienmörder handeln.
Der dazugehörige Video-Clip verstärkt den Eindruck, beim Sänger handle es sich um einen psychotischen Mörder, da zuletzt ein Mann in Zwangsjacke in einer Gummizelle gezeigt wird, der von einem aufreizend gekleideten Mädchen geneckt wird. Obwohl keinerlei Verfremdungseffekte benutzt werden, entsteht der Eindruck, bei dem Mädchen handle es sich um die Halluzinationen des geisteskranken Mörders.
Verschieden Fraueninitiativen riefen zum Boykott des Liedes auf. Der Norddeutsche Rundfunk, der Sender Freies Berlin und der Bayerische Rundfunk schlossen sich dem Boykott an und andere Sender sendeten das Lied nur noch in Hitparaden.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften in Bonn lehnte eine Antrag das Lied als jugendgefährdend zu indizieren am 17. April 1986 ab.