Diskussion:Islamische Ehe
Anfang
Ein Anfang, mehr nicht. Er ist sicherlich noch ergänzungsbedürftig und verbesserungsfähig. Aber jemand muss ja den Anfang machen. --Ahmadi 02:09, 12. Okt 2005 (CEST)
Zur Neutralitätswarnung
Wimmelt von unbelegten Behauptungen, reine Apologetik der islamischen Ehepraxis, und zentrale Dinge wie den polygamen Charakter der islamischen Ehe erfährt man nur zwischen den Zeilen. Das ist wohl ein Neuanfang fast sinnvoller. --Elian Φ 02:21, 12. Okt 2005 (CEST)
- Meine liebe Freundin Elian ist wieder nachtaktiv. ;-) Wer lesen kann, ist im Vorteil: Ich schrieb, der Artikel sei verbesserungswürdig.
- Scheinbar passt das von mir geschriebene nicht in das islamische Weltbild Elians hinein, was sie aber nicht zugibt und lieber Attacken gegen den Autor fährt.
- Über den polygamen Charakter der islamischen Ehe weiß sie als Nichtbetroffene sicherlich sehr viel als Muslime selbst. Ich persönlich kenne keinen polygamen Muslim. Aber Elian behauptet, dass der polygame Charakter' ein zentrales Ding in der islamischen Ehe sei. Wohlmöglich sind dann die meisten Muslime gar nicht richtig islamisch verheiratet, wenn man Elians Weltbild folgt.
- Vielleicht sollte Elian mal mehr Kontakt mit Muslimen pflegen, anstatt nachts ihr elian-islamisches Weltbild in der Wikipedia zu verbreiten.
- Also bei so einer Begründung lösche ich die Neutralitätswarnung wieder. --Ahmadi 02:43, 12. Okt 2005 (CEST)
- mehr als persönliche Angriffe und Wiki-Spam fällt dir also nicht ein? Die arrangierte Ehe wird der Liebesheirat vorgezogen, weil vermittelte Ehen langfristig stabiler sind als Beziehungen, die auf romantischen Gefühlen basieren. Die Familien werden dadurch stablisiert, es gibt weniger Scheidungen, da die Ehen durchschnittlich erfolgreicher sind. - das sind übrigens alles noch unbelegte Behauptungen. --Elian Φ 03:35, 12. Okt 2005 (CEST)
- Für Sie bin ich immer noch per Sie. Und nach Ihre ungerechtfertigten Sperrung meintes Account in Verbindung mit Abstinenz im Vermittlungsausschuss sollten Sie sich mal ein wenig zurücknehmen. Das würde Ihrem Ansehen gut tun.
- Was den Beleg der Stabilität von Ehen betrifft: Welche Statistiken wären für Sie denn akzeptabel? Die Scheidungsquote Deutschland (ca. 50%?) und anderer europäischer Länder können Sie der Tagespresse entnehmen. In der Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland liegt die Scheidungsquote bei ca. 5%. Selbst wenn ich mich in dem einen oder anderen Prozentpunkt geirrt haben sollte, macht das einen Faktor 8-10 aus. In Indien, Bangladesh, Indonesien, Afrika und Pakistan liegt die Scheidungsrate noch deutlich unter 5%.
- Ich habe mal ein wenig gegoogelt. Für Bosnien konnte ich 5% ermitteln, für Albanien 11, Mazedonien 5%, Azerbaijan 10%, für Indien und Pakistan konnte ich auf die Schnelle nichts finden, würde aber auf 1-3% tippen.
- Weiter kann ich mit ein bischen Zeit bestimmt sozialogische Publikationen finden, die die Aussage belegen. Sie könnte ja auch mal das Gegenteil belegen, wie wäre das? --Ahmadi 04:07, 12. Okt 2005 (CEST)
- Solche Statistiken können doch nicht direkt verglichen werden. Es kommt immer auf die Kultur an, in der man sich befindet. Wie leicht kann man sich denn als Muslimin oder Muslim scheiden lassen (eventuell muss hier sogar zwischen den Geschlechtern unterschieden werden)? Welche möglichen Nachteile oder Repressalien gibt es bei solchen Scheidungsüberlegungen? Der Satz, den Elian zitiert hat, ist insofern ganz offensichtlich POV und die Neutralitätswarnung angebracht. Und wieso muss jemand belegen, dass die Aussage nicht stimmt, die Beweislast liegt doch eindeutig bei diejenigen, die diese Aussage gemacht und hier eingestellt haben bzw. sie verteidigen. --gruffi 09:46, 12. Okt 2005 (CEST)
- Ich habe es geahnt, Solche Statistiken können doch nicht direkt verglichen werden, dass war klar, deshalb habe ich ja auch erst gar keine Statistiken angebracht. Trotzdem ist hier kein Neutralitätsproblem sondern eher ein Belegproblem, weshalb ein Bearbeitungsbaustein angemessener ist.
- Zumal die Admins nicht einmal einen Eintrag auf der Seite "Artikel, die etwas mehr Neutralität benötigen" angelegt haben, habe ich den Textbaustein ausgetausch. --Ahmadi 20:35, 12. Okt 2005 (CEST)
@Elian: Ohne Begründung ist der Neutralitätsbaustein eher wertlos. Unvollständigkeit und fehlende Neutralität sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe. ;-) --Ahmadi 16:37, 14. Okt 2005 (CEST)
POV wieder rein, Apologetik und Theoriefindung bereits im Intro, dann auch im Rest - Nachkriegszeiten, Mutterfreuden, Schicksal... Der Artikel wird immer wieder verschlimmbessert: Ich schreibe ihn nicht neu. --tickle me 02:21, 2. Jul 2006 (CEST)
Vorschlag zur Restrukturierung des Artikels
- Ich möchte mich an eine Mitgestaltung eines neuen Artikels versuchen. Bitte habt Nachsicht, da das meine erste grössere "Mitschreiberei" ist --Toomuchcookies 17:06, 16. Dez 2005 (CET)
- Sie können den Alternativ-Vorschlag ja mal als persönliche Seite aufbauen. Ich hatte das mal für Dschihad gemacht. Das ist besser, als so ein langatmiger Vorschlag in Fließtextform. Danach schaun wir mal... --Ahmadi 17:26, 18. Dez 2005 (CET)
- Ok, mein Vorschlag befindet sich hier: Neuer Vorschlag zu Islamische Ehe --Toomuchcookies 14:15, 21. Dez 2005 (CET)
- Sie können den Alternativ-Vorschlag ja mal als persönliche Seite aufbauen. Ich hatte das mal für Dschihad gemacht. Das ist besser, als so ein langatmiger Vorschlag in Fließtextform. Danach schaun wir mal... --Ahmadi 17:26, 18. Dez 2005 (CET)
1.) Beginn mit Definition. Zitate sind Quellenangaben und gehören als Referenz an den Schluss. Deshalb Vorschlag für ersten Absatz:
Als Ehe im Allgemeinen bezeichnet man eine sozial anerkannte und durch (Rechts-) Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft, traditionell gesehen von Mann und Frau. Der Islam im speziellen regelt direkt recht verschiedene Aspekte dieser Lebensgemeinschaft. 2.) Danach können wir auf verschiene Aspekte eingehen. Wiederum gilt: faktisch Richtiges ohne Werteimplikation an den Anfang, wertende oder kontroverse Fakten, Diskussionen und Referenzen nach Hinten. Vorschlag:
Voraussetzungen einer islamischen Ehe
Dies sollte gleich nach der Definition der Ehe kommen. Hierunter fallen
1. Die vollkommene Zustimmung beider zukünftigen Ehepartner zur Ehe (ijab (Angebot) und Qubul (Annahme)).
2. zwei Zeugen des Eheabschlusses
3. Die Morgengabe
4. Die Mehrheit der islamischen Gelehrten setzen den Abschluss eines Ehevertrags als einen rechtswirksamen Vertrag im Sinne des jeweils geltenden Rechts voraus (Standesamt).
5. Die Mehrheit der islamischen Gelehrten setzen bei der Ehe einen Wali der Braut voraus. --Toomuchcookies 17:06, 16. Dez 2005 (CET)
6. Ein Muslim darf auch Frauen heiraten die nicht dem Islam angehören, eine Muslima darf jedoch keinen Ungläubigen heiraten. Wichtig ist bei "Mischehen", das die Kinder aus dieser Beziehung immer dem Islam angehören. --Sttn 02:23, 3. Jul 2006 (CEST)
Eheformen
Der Islam kennt je nach Ausprägung unterschiedliche Eheformen. Allen Glaubensrichtungen gemein ist die unbefristete, monogame Ehe. Ebenfalls in allen Glaubensrichtungen möglich ist unter bestimmtem Umständen eine unbefristete Polygynie, bei der ein Mann mehrere Frauen heiratet. Daneben existiert nach schiitischer Auffassung eine Ehe auf Zeit, die so genannte Mut'a-Ehe.
Eheschließung
Die islamische Ehe beginnt mit der Eheschliessung und kann auf verschiedene Arten zustande kommen. Möglich sind sowohl eine Liebesheirat als auch die Vermittlung der Ehepartner, meist durch deren Eltern. Eine dritte Möglichkeit besteht in dem Eheschluss durch einen Wali (Stellvertreter). Dies ist in Europa unter dem Begriff Handschuhehe bekannt.
- Das hat hier meines Erachtens nichts zu suchen. Wenn man alle praktisch vorkommenden "Methoden" auflisten möchte, dann dürfte das nicht mehr "islamische Ehe" heissen. Im Übrigen sehe ich das genauso mit der Bemerkung, die zur Zeit im Artikel drinsteht: "Die arrangierte Ehe wird der Liebesheirat vorgezogen, weil Muslime glauben, dass vermittelte Ehen langfristig stabiler seien als Beziehungen, die auf romantischen Gefühlen basieren." wenn das nicht komplett falsch ist, dann ist es zumindest so allgemein nicht beweisbar. --Toomuchcookies 17:06, 16. Dez 2005 (CET)
Ende der Ehe
Die Ehe endet entweder mit dem Tod eines der beiden Ehegatten oder mit einer Scheidung. Die Scheidung ist in allen Glaubensrichtungen des Islam verpönt, aber sowohl für Männer als auch für Frauen grundsätzlich erlaubt.
Die Scheidung seitens der Frau heißt Khulla und seitens des Mannes Talaq. Die öffentliche Bekanntmachung der Scheidungsabsicht wird Verstoßung genannt. Zweimal kann eine Verstoßung zurückgenommen werden, beim dritten Mal gelten die Eheleute als geschieden.
- Im Islam Untericht (bei einem Gelehrten aus dem Libanon der in Saudi-Arabien studiert hat) habe ich gelernt, daß es auch die Möglichkeit gibt, wenn sie auch selten angewendet wird, das der Frau bei der Eheschliessung das Zepter zugesprochen wird. Hiermit wird dann der Frau das Recht zugestanden den Talaq, also die Scheidung durch Auspruch, auszuführen. Meistens wird das gehandhabt, wenn die Frau aus sehr reichen und der Mann aus eher ärmlichen Verhältnissen kommt. Ich habe das auch mal gelesen, leider weiß ich nicht mehr genau wo. 88.73.26.207 13:16, 30. Apr 2006 (CEST)
Die Frau tut ihre Scheidungsabsicht durch einen Wali (Rechtsvertreter) kund.
- Quelle? --Toomuchcookies 17:06, 16. Dez 2005 (CET)
- Gegenquelle: Das Scheidungsrecht der Frau im Islam begründet sich vor allem anhand folgender Überlieferung (leider englisch):
"The wife of Thabit ibn Qays came to the Prophet (peace and blessings be upon him) and said, "O Messenger of Allah, I do not reproach Thabit ibn Qays in respect of character and religion, but I do not want to be guilty of showing anger to him. (Her meaning was that although Thabit was a good man, she was unable to get along with him and thus might not be able to show him the respect due to a husband.) The Prophet (peace and blessings be upon him) asked her about what she had received from him. She replied, "A garden." He asked, "Will you give him back his garden?" "Yes," she said. The Prophet (peace and blessings be upon him) then told Thabit, "Accept the garden and make one declaration of divorce." (Reported by al-Bukhari and an-Nasa'i) "
- Es wird schnell deutlich, dass die Frau selbst die Scheidungsabsicht ausgesprochen hat. --Toomuchcookies 17:06, 16. Dez 2005 (CET)
Eine Wiederverheiratungen nach Ablauf einer Wartefrist ist legal und erwünscht.
Anm: Für das Ende einer Ehe gibt es einige feste Vorgaben. So ist Beispeilsweise festgelegt wer das Sorgerecht für die Kinder bekommt (der Mann). Das und andere Punkte (Geld der Frau, Stellung der Frau nach einer Scheidung) sollte man hier auch erwähnen - mit Angabe der Suren/Hadith, und die kann ich gerne beibringen wenn erwünscht --Sttn 01:19, 3. Jul 2006 (CEST)
3.) Soweit sogut. Nähern wir uns nun dem heikleren Thema, das es offensichtlich so schwierig macht in der intolleranten Stimmung im Europa im 21. Jahrhundert einen Artikel zu stande zu bekommen (schäm). Mein Vorschlag:
Polygynie
Die Islamische Ehe erlaubt es dem Mann (nicht aber der Frau) mehrere Ehefrauen zu heiraten. Die Frau kann im Ehevertrag die Zweitehe ausschließen und hat die Wahl, eine Zweifrau zu akzeptieren oder die Scheidung einzureichen. Eine Ausnahmesituation stellt die Unfruchtbarkeit der Erstfrau dar, die in diesem Fall mittels einer Zweitfrau dem Schicksal der Kinderlosigkeit entgeht.
Der Islam sieht die Polygynie (vom Ausnahmefall der Unfruchtbarkeit abgesehen) für eine demographische Verschiebung mit Frauenüberschuss vor, wie sie oftmals nach Kriegen eintritt.
5.) Sö, ich denke das kann als Grundgerüst für dieses interessante Thema herhalten. Würde mich freuen wenn mein Ansatz als Skelett übernommen wird und jetzt von Leuten die Ahnung haben befüllt wird). Zu ergänzen wäre jetzt der Surenkram damit das ganze Hand und Fuss hat. Ich habe nachgeschlagen und muss die weiter oben aufgestellt Behauptung leider nur teils entkräften: die angegebenen Zitate waren nicht gefälscht, aber teilweise etwas unglücklich gekürzt. Wäre eventuell ganz gut wenn das jemand ergänzt, der sich das auskennt. Islamischer Priester oder so.
6) Ich finde es problematisch, wie die Polygamie auch noch gerade zu glorifiziert wird, indem man so tut als würde man den armen waisen Frauen auch noch einen Gefallen tun, so dass sie "legal" Sex haben dürften, was Frauen im christlich-geprägten Europa von Nachkriegszeit verwehrt geblieben sei. Das ist, glaube ich, starker Tobak. Neutral kann man das auf keinen Fall nennen; ich würde es nicht einmal logisch nennen. Sonst müßte man eigentlich auch den Frauen das Polygamierecht einräumen, so dass auch "waisen" Männern, die ihre Frau verloren haben, geholfen werden könnte, indem eine Frau einen zweiten, dritten oder gar vierten Mann gleichzeitig verehlichen könnte. ;-) [134.100.32.73]
- Die Idee ist gar nicht schlecht. -- Martin Vogel 00:29, 13. Mär 2006 (CET)
- Darum geht's:
- "Während im christlichen Europa nach zwei Weltkriegen die Frauen nur die Wahl hatten wie eine Nonne enthaltsam zu leben oder sich mit illegalen Beziehungen zu begnügen. Eine islamische Frau hat in dieser Situation zusätzlich die Möglichkeit als Zweitfrau zu heiraten mit allen Rechten der Erstfrau.": Der erste Satz ist -hier gänzlich unwissenschaftliche- Theoriefindung. Wenn überhaupt, könnte das Thema im Rahmen von soziologischer Expertise angesprochen werden, da Wikipedianer nichts zu werten haben. Die Bezugnahme auf die Situation der Frau im 2. WK stellt aber eine Exkulpation -behaupteter- islamischer Praxis da -> POV. Die Darstellung der Situation der islamischen Frau im Rahmen einer historischen Spekulation (was wäre wenn...) im zweiten Satz ist formal unenzyklopädisch und zudem tendenziös. Raus damit. --tickle me 01:39, 13. Mär 2006 (CET)
Ausserdem sollte jemand über die Zustände in verschiedenen Ländern berichten. Ich würde um ein möglichst großes Spektrum abzudecken folgende Länder vorschlages:
- Türkei, Saudi Arabien , Marocco, Indien , Indonesien, Mauretanien, Iran
Kennst sich da wer aus ? Gruss und gutes Schaffen... [134.100.32.73]
Ergänzung zur Polygynie: Die Mehrehe wurde auch aus politschen Gründen und zum Versorgen von Witwen verdienter "Kämpfer" praktiziert. Mohammed soll ja aus diesem Grund so viele Frauen gehabt haben.--Sttn 01:28, 3. Jul 2006 (CEST)
Ehen auf Zeit
Im islamischen Recht gibt es auch Ehen auf Zeit. Bei Ehen, die über einen Zeitraum von einer Stunde geschlossen werden, liegt die Scheidungsquote bei Null. -- Martin Vogel قهوة؟ 04:29, 12. Okt 2005 (CEST)
- sind die dann auch arrangiert? --Elian Φ 04:49, 12. Okt 2005 (CEST)
- Die werden doch - meines Wissens - eher zu Prostitutionszwecken missbraucht, da der Islam Prostitution sonst verbietet?
Sehr interessanter Artikel, vielleicht sollten aber auch andere Admins hier mal gegenlesen, da Elian möglicherweise befangen oder zu subjektiv urteilt ?! Gruß --Kira Nerys 14:07, 12. Okt 2005 (CEST)
- Sagen Sie mal, sind Sie admin-hörig? Tun es gewöhnliche Wikipedianer, die sich inhaltlich auskennen, nicht auch? --Ahmadi 20:41, 12. Okt 2005 (CEST)
Quark! Sicher tun es normale User auch, aber wenn es sich hier um Willkür eines Admins handeln sollte, dann sollten andere Admins das mal unter die Lupe nehmen, da sich mehr Vollmachten haben. Alles klar? ....Hörig, das ich nicht lache --Kira Nerys 21:22, 12. Okt 2005 (CEST)
- Achso, dann habe ich Sie falsch verstanden. Es geht Ihnen um das administrative, nicht um das inhaltliche. OK, ich nehme es zurück. --Ahmadi 21:49, 12. Okt 2005 (CEST)
Es gibt übrigens noch keinen Artikel Christliche Ehe. -- Martin Vogel قهوة؟ 23:45, 12. Okt 2005 (CEST)
Info zum Thema: Wenn ich mich richtig erinnere gibt es die Ehen auf Zeit nur bei den Schiiten. Siehe auch Zeitehe Da die Sunniten die überwältigende Mehreit stellen sollte man das sehr deutlich hervorheben. --Sttn 01:32, 3. Jul 2006 (CEST)
Besonderheiten
Für islamische Ehen gibt es einige Besonderheiten. Folgende fallen mir ein:
- Die Frau darf arbeiten und kann frei über ihr Geld verfügen, während die Einkünfte des Mannes immer für den Unterhalt der Familie herangezogen werden.
- Der Mann darf über den Aufenthaltsort der Frau bestimmen. So sind Auslandsreisen für verheiratetete Frauen verboten (= angewandtes Recht im Iran) wenn der Mann nicht zustimmt.
- Die Frau hat ein Recht auf sexuelle Befriedigung
- Der Mann steht seiner Frau vor und darf (soll) seine Frau schlagen. Ist keine Hetze, sondern steht so im Koran:
Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.[4:34]
- Frauen sollten zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht jünger als 9 Jahre alt sein. Dies geht auf Mohammed zurück, der ja eine 6-jährige geheiratet haben soll und die Ehe mit Ihr vollzogen haben soll als sie 9 war. Das Alter von 9 Jahren wird deshalb in vielen fundamentalistischere Ländern als unterste Grenze angesehen. Der Iran hat es auf Grund von Protesten erst vor kurzen von 9 auf 13 Jahre (!) angehoben, in anderen Ländern soll die Grenze von 9 Jahren noch gültig sein.
--Sttn 02:23, 3. Jul 2006 (CEST)
Sprache
Ein Problem bei Ahmadis Texten ist die Sprache. Der Gebrauch des Konjunktivs würde hier schon Wunder wirken.
Statt: Die arrangierte Ehe wird der Liebesheirat vorgezogen, weil vermittelte Ehen langfristig stabiler sind als Beziehungen, die auf romantischen Gefühlen basieren. Die Familien werden dadurch stablisiert, es gibt weniger Scheidungen, da die Ehen durchschnittlich erfolgreicher sind.
Lieber: Die arrangierte Ehe wird der Liebesheirat vorgezogen, weil vermittelte Ehen als langfristig stabiler gelten als Beziehungen, die auf romantischen Gefühlen basieren. Nach Ansicht von Muslimen würden die Familien stablisiert, es gäbe weniger Scheidungen, da die Ehen durchschnittlich erfolgreicher seien.
Neben dem Konjunktiv ist auch der Gebrauch relativierender Formulierungen zu empfehlen: "nach Ansicht von", "gelten als", "werden betrachtet als". Das macht einen enzyklopädidischen Stil aus.
Durch den Gebrauch des Indikativ ("ist") erweckt man immer den Eindruck, nicht genug Distanz zu haben und nicht zwischen Sein und Diskurs unterscheiden zu können. --Parvati 11:14, 13. Okt 2005 (CEST)
- Sachargumente, statt Admin-Keule, das klingt doch viel besser. Es muss halt ein jeder dazu lernen. Der eine beim administerieren, der andere beim Konjunktiv. Allerdings sollte man auch beim Relativieren nicht übertreiben, sonst bleibt nur noch wenig Aussage übrig. ;-)
- Ich erlaube mir mal den ad-hominem-Angriff von Tzazo zu entfernen. ;-) --Ahmadi 16:21, 14. Okt 2005 (CEST)
- Hallo Ahmadi, mit dem zweimaligen Löschen von Tzazos Beitrag (den man ja ohnehin in der Versionsgeschichte) nachlesen kannst, tust du dir deinen Gefallen. Damit bestätigst du eigentlich indirekt seine Kritikpunkte.--Parvati 22:08, 16. Okt 2005 (CEST)
- Schmarn! --Ahmadi 21:12, 17. Okt 2005 (CEST)
Osmanisches Reich
Wäre es nicht besser, hier lieber die Türkei zu nehmen, das heißt grundsätzlich die aktuelle Situation im jeweiligen Land zu beschreiben? --Parvati 22:51, 15. Okt 2005 (CEST)
- Die Türkei ist etwas völlig anderes als das Osmanische Reicht. Sie können zustätzlich gerne auf die aktuelle Situation in der Türkei eingehen, wenn Sie sich dazu berufen fühlen.
- Da die Türkei aber sich als laizistisch versteht und in ihren Gesetzen (bzw. Ehe) vermutlich nicht weit von Europa abweicht, bin ich mir nicht sicher, ob man das gesondert darstellen muss. Aber vielleicht gibt es doch Aspekte, die erwähnenswert sind. --Ahmadi 20:40, 16. Okt 2005 (CEST)
- Das Osmanische Reich endete 1923. Deshalb fände ich die Türkei interessanter. Ich selbst fühle mich nicht berufen, zur Türkei was zu schreiben. Indien ist auch ein säkularer Staat, dennoch gibt es Gesetze für die islamische Ehe. Keine Ahnung wie das in Türkei ist. Zweifelsohne ist die Türkei ein Land, wo viele Muslime leben. Deshalb glaube ich schon, dass es dazu was zu sagen gibt.--Parvati 21:56, 16. Okt 2005 (CEST)
- Die Türkei ist zu "99%" ein islamisches Land geworden nicht wegen religiöser Intoleranz sondern als Ergebnis des Bürgerkrieges 1920-22 (Bevölkerungsaustausch zwischen Türkei und Griechenland u.ä.) "99%" in Anführungszeichen, weil die Statistiken der Türkei unterschlagen, dass es auch säkulare Türken gibt.
- In Indien liegen die Verhältnisse anders. Indien ist ein Vielreligionenland und die Regierung muss einen Ausgleich zwischen den Religionen schaffen, die Situation ist also vergleichbar der des Osmanischen Reiches. Familiengesetze für alle Religionen würde möglicherweise nicht gehen.
- Die Laizität der Türkei ist bizarr. Während in Frankreich die KK (und anderswo) die Regierung zu kontrollieren versuchte, kehrt man in der Türkei den Spieß um und die Politik versucht die Religion (wenn sie schon nicht abgeschafft werden kann) zu kontrollieren.
- Islamische Gesetze würde ich deshalb in der Türkei nicht vermuten. Die Anerkennung von Hodsch-Ehen, die ja von Zeit zu Zeit legalisiert werden, ist eine Notwendigkeit mit der der türkische Staat auf die von der Bevölkerung geschaffenen Fakten reagieren muss.
- Da der türkische Staat laizistisch ist und der von der Bevölkerung gelebte Islam sehr stark von türkischen Kulturelementen (Patriarchat, Aberglauben, ...) durchsetzt ist, kann man wohl mehr über "türkische Ehe" etwas sagen denn etwas zu "islamischer Ehe in der Türkei" schreiben. --Ahmadi 21:12, 17. Okt 2005 (CEST)
Objektive Falschaussage im gesperrten Artikel
Der Satz: Bei der islamischen Eheschließung ist die Zustimmung beider Partner zwingend erforderlich. ist so eindeutig falsch! Derjenige, der dies geschrieben hat, hat keine Ahnung von islamischem Recht. Die angeführten Hadithe sind gefälscht. Möge doch derjenige, der sie für nicht gefälscht hält, genau belegen, wo sie stehen. Er würde den Musliminnen damit einen riesigen Gefallen tun. Ansonsten ist das ganze wieder Mal ein klassischer Fall von Iham, glatter Betrug gegenüber Nichtmuslimen um menschenverachtende Praktiken im Islam zu verschleiern. 84.173.15.54 18:47, 24. Okt 2005 (CEST)
- Was "falsch" ist, weiß ich. Was "richtig" ist, auch. Aber was ist, bitte schön "objektiv" falsch. Diese Kategorie hatten wir in der Mathe-Vorlesung nicht.
- Mir ist persönlich auch keine Eheschließung bekannt, wo nicht beide Ehepartner ihre Zustimmung gegeben hätte. Das es in sehr traditionellen Familien (agrarisch orientiert) aus Tradition (wohlgemerkt nicht Religion) zu Nötigung und Zwang kommen kann, ist mir bekannt. In meiner "Tariqa" werden diese (vor- oder außerislamischen) Traditionen verurteilt und aktiv bekämpft, indem nämlich Betroffenen Ansprechpartner bekannt sind, die ihnen helfen können sich gegen innerfamiliäre Zwänge zu wehren. Wenn Verantwortliche von soetwas Wind bekommen, wird sehr schnell reagiert.
- Ihr Betrugsvorwurf soll doch nur ihre festgefügten Vorurteile verschleiern. ;-) --Ahmadi 16:04, 26. Okt 2005 (CEST)
Quellen
The Woman's Right to Demand Divorce
Conditions of Valid Marriage --Toomuchcookies 17:06, 16. Dez 2005 (CET)
Lückenhaft
Neben den beiden anderen Bausteinen fehlt noch der o.g. Drei sind ein bisschen viel. Daher setzte ich ihn nicht. Völlig willkürlich sind ganz wenige Staaten herausgegriffen. Der geschichtliche Teil fehlt fast vollständig. Offenbar ist der Artikel noch weit vom Niveau eines guten Wikipedia-Artikes entfernt. Schöne Grüße --Anima 14:14, 31. Jul 2006 (CEST)
Oh je, wer beobachtet denn diesen Artikel? Natürlich gehören dort noch viele andere Länder hin. Ich habe nicht behauptet, dass für die Türkei der eine, von mir eingefügte Satz genügt. Das Osmanische Reich auf der selben Ebene wie gegenwärtige Gepflogenheiten, das kann nicht richtig sein. --Anima 21:06, 31. Jul 2006 (CEST)
Ich weiss nicht ob du es wusstest, aber die Türkei ist ein Laizistischer Staat d.h ist es total unsinnig sie bei "Islamische Ehe" einzusetzen, da kannst du auch gleich alle anderen Säkulären staaten der Welt reinpacken, es geht hier um Islamische Länder also Länder die, die Islamische Ehe regelung in irgendeiner form umsetzen wie z.b V.A.E, Ägypten usw. Enten
Gefälschte Hadithe
Die Hadithe sind leider so nicht richtig wiedergegeben, da haben die Saudis geschummelt. Schau mal auf der Seite mit der allgemein annerkannten englischen Übersetzung nach. http://www.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/hadithsunnah/muslim/009.smt.html Die Version mit den gefälschen Hadithen erlaube ich mir zu revertieren. Mazdak 13:37, 16. Aug 2006 (CEST)
Da ist nichts gefälscht, die saudische seite gibt die arabische nummer aus dem Muslim an, die englischen sind oft anderst, ich habe nun die Arabische und die Englische on der usc.edu seite als Quelle rein schau nach, bitte. Und poste erneut was nun an dem Absatz nicht "passt".Enten 13:46, 16. Aug 2006 (CEST)
Maliks Muwatta gehört nicht zu den autoritativen Hadith-Sammlungen. Der zitierte Hadith hat deshalb keine Aussagekraft. Mazdak 13:48, 16. Aug 2006 (CEST)
Kannst du einen Moment warten? danke Enten 13:49, 16. Aug 2006 (CEST)
Ich verstehe deine Aussage sprachlich nicht ganz, drücke dich bitte verständlich aus. Gib doch bitte den entsprechenden Link zu der dir vorliegenden englischen oder arabischen Version an.
Ich habe den Artikel überarbeitet, ist das so für dich in Ordnung die Quellen sind angegeben auch die Hadithe aber hier nochml für dich:
(Eine Frau deren Wiederverheiratung bevorsteht, darf nicht verheiratet werden, bis sie dies selbst zuläßt. Dagegen darf eine Jungfrau erst verheiratet werden, wenn sie zuvor nach ihrer Einwilligung gefragt wurde.) Einige Leute fragten: (O Gesandter Allahs, wie sieht dann ihre Einwilligung aus?) Der Prophet sagte: (Indem sie schweigt!)
Dieser Hadith hat im Original Arabischen diese nummer:2543 siehe auch hier
In der Englischen Übersetzung:3303 siehe hier Enten 13:56, 16. Aug 2006 (CEST)
Du schreibst:
Die Zwangsheirat zwar ist nach folgendem Hadith nicht zulässig, dier Hadith hatte jedoch auf das islamische Recht in seiner klassischen Form der vier Rechhtsschulen keinen Einfluss:
Laut hier ist die Zwangsehe aber laut Hanbaliten und Haneftien nicht zulässig.Enten 14:06, 16. Aug 2006 (CEST)
Eigentlich kann jeder erwachsene Muslim eine Fatwa erstellen, und unter den eher berufenen Muftis, gibts tausend Meinungen. Die von dir angegebene Fatwa ist zwar nett, ändert aber nicht an den Bestimmungen der Authoritäten der klassischen Rechtsschulen. Ich werde die obskure Fatwa deshalb wieder entfernen. Gruß Mazdak 14:10, 16. Aug 2006 (CEST)
Die Fatwa warum entfernen? Ein Standpunkt von sicht der Muslime ist sicher relevant und ganz nebenbei stammt die Fatwa von ibn taymiyyah (hanbaliten fiqh) und der ist nicht "irgendein erwachsener Muslim"Enten 14:12, 16. Aug 2006 (CEST)
Falls es sooo viele Meinungen gibt dann am besten eine "Pro" und "Anti" Weblink absatz erstellen.Enten 14:13, 16. Aug 2006 (CEST)
Fatwa´s: Es gibt in der Islamischen Welt ein Pro und Contra dieser Sache "Zwangsehe" betreffend, was diese Links bestätigen sollen und beispielansichten gehören sehr woll in den Artikel.Enten 14:23, 16. Aug 2006 (CEST)
Neutralitäts und Quellen- Baustein
Ich habe nun einen Neutralitäts und Quellen Baustein eingebaut, da die Angaben von Mazdak sehr zweifelhaft sind und unbelegt sind.
Punkt 1: Der Folgende Hadith wird nicht von ihm akzeptiert:
Yahya related to me from Malik from Abd ar-Rahman ibn al-Qasim from his father from Abd ar-Rahman and Mujamma the sons of Yazid ibn Jariya al-Ansari from Khansa bint Khidam al-Ansariya that her father gave her in marriage and she had been previously married. She disapproved of that, and went to the Messenger of Allah, may Allah bless him and grant him peace, and he revoked the marriage. (Malik's Muwatta, Book 28) [1]
Mit der Begründung:
Maliks Muwatta gehört nicht zu den autoritativen Hadith-Sammlungen. Der zitierte Hadith hat deshalb keine Aussagekraft. Mazdak
Jedoch wird dieser Hadith von Islamischen Quellen als "sahih" wörtl. Gesund also Aussagekräftig eingestuft siehe hier und hier.
Benutzer: Orientalist (übrigens ein Fachmann im Gegensatz zu Mazdak) Schrieb hierzu:
Hallo: erstens: die Quellenangabe ist ungenau: ich werde nicht das gesammte K. al-nikah deshalb durchlesen. Malik ist Schulgründer.Muwatta' ist eines der ältesten Fiqh -Bücher, in dem zwischen Hadith und Fiqh harmonisiert wird. Mazdak hat keine Ahnung. Er denkt an die Sahihs und sunan-Werke. Seine Ansicht ist nicht mal im Grundstudium zugelassen. Der obige Hadith ist im übrigen auch bei al-Buchari drin!--Orientalist 19:17, 16. Aug 2006 (CEST) 1
Punkt 2:
Er Schreibt: Die Braut kann nach der klassischen Lehre der vier Rechtsschulen (Madhabib) zur Ehe gezwungen werden, wenn der Ehevormund der Vater oder Großvater ist und wenn die Braut Jungfrau ist. Nach sehr recherchen bestätigen dies aber NICHT, das Gegenteil laut hier ist nur die Safi und Maleki Schule dieser Meinung, die Hanefi und Hanbali nicht.
Mazdak antwortete auf diese Quellen das diese Apologetik seien und durch "Moderne Muslime" verbreitet werden, hier will ich anmerken das Quelle 1 von Islam-QA stammt, diese vertreten die "Salafi/Wahhabi" Richtung die nicht grade für ihre aufgeschlossenheit und modernität bekannt ist und die Quelle2 wurde von Ibn Taimiya verfasst der von 1263 bis 1328 gelebt hat und damit auf keinen fall in diese Sparte fallen kann! Daher vermute ernsthafte POV absichten bei Mazdak.Enten 20:06, 16. Aug 2006 (CEST)
Dazu noch angemerkt das Ibn Taimiya selber ein Hanbali Gelehrter war.Enten 20:15, 16. Aug 2006 (CEST)